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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8878
OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19.A (https://dejure.org/2022,8878)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.03.2022 - 4 A 506/19.A (https://dejure.org/2022,8878)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. März 2022 - 4 A 506/19.A (https://dejure.org/2022,8878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GRCh Art. 4, EMRK Art. 3, AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 5, AsylG § 71 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1, VwVfG § 51 Abs. 1
    Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen Vertrauens; international Schutzberechtigte; menschenrechtskonforme Unterbringung; Schattenwirtschaft; Umdeutung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 71 Abs 1; VwVfG, § 51 Abs 1
    Israel: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel in Italien bei postraumatischer Belastungsstörung, Ukraine-Krieg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Asylantrags nach erfolgter Gewährung internationalen Schutzes in Italien

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Asylantrags nach erfolgter Gewährung internationalen Schutzes in Italien

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Kurzinformation)

    Keine systemischen Schwachstellen im italienischen Asylsystem

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden …

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
    Rn. 44 Ein ernsthaftes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern nur für den Fall, dass die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist und der Drittstaatsangehörige dadurch Gefahr läuft, erheblich in seiner Gesundheit beeinträchtigt zu werden oder in einen menschenunwürdigen Zustand der Verelendung versetzt zu werden (BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 18).

    So kann etwa der Umstand, dass der betreffenden Person bezogen auf die Unterkunft ein Schlafplatz in einer von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen oder Privatpersonen gestellten Notunterkunft oder in einer staatlich geduldeten "informellen Siedlung" zur Verfügung steht, genügen, sofern die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (bezogen auf Art. 4 GRCh: BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 20 m. w. N.).

    Im Gegensatz dazu kann in Bezug auf vulnerable Personen die Schwelle der Erheblichkeit schneller erreicht sein (bezogen auf Art. 4 GRCh: BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 19).

    Diesem "harten" Maßstab ist genügt, wenn die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (ausführlich dazu: BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 20;… VGH BW, Beschl. v. 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -, juris Rn. 10).

    Die Aufnahme von Tätigkeiten in der Schattenwirtschaft ist grundsätzlich zumutbar (BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 29 m. w. N.).

    In Bezug auf eine Tätigkeit in der Schattenwirtschaft folgt dies auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 29 m. w. N.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
    Rn. 42 aa) Eine Verletzung des Art. 3 EMRK kann in schlechten humanitären Verhältnissen begründet liegen (…EGMR, Urt. v. 21. Januar 2011 - 30696/09 -, HUDOC Rn. 254); gleiches gilt für den vom Schutzgehalt identischen Art. 4 der EU-Grundrechtecharta (im Folgenden: GRCh) (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-297/17 -, juris Rn. 89 ff.).

    Dafür muss die Gleichgültigkeit der Behörden des Mitgliedstaats zur Folge haben, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, d. h. insbesondere sich zu ernähren, zu waschen und eine Unterkunft zu finden (bezogen auf Art. 4 GRCh: EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C- 297/17 -, juris Rn. 90).

    Diese Schwelle ist selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren sich diese Person in einer solch schwerwiegenden Lage befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (bezogen auf Art. 4 GRCh: EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-297/17 -, juris Rn. 91).

    Rn. 43 Im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der EU-Grundrechtecharta, der Genfer Konvention und der Europäische Menschenrechtskonvention steht (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-297/17 -, juris Rn. 85).

    Im gerichtlichen Verfahren ist daher zu prüfen, ob im schutzgewährenden Mitgliedstaat entweder systemische oder allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen des Asylsystems vorliegen (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-297/17 -, juris Rn. 88).

  • OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 A 46/21

    Unzulässigkeit des Asylantrags, Rückführung nach Italien

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
    Das italienische Asylsystem sieht vor, dass nach der Zuerkennung internationalen Schutzes für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine Unterbringung in den Einrichtungen des "Sistema Asilo Integrazione" (SAI) erfolgt (OVG Saarland, Urt. v. 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -, juris Rn. 24).

    Schon deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass in den meisten informellen Unterkünften menschenunwürdige Zustände herrschen (ebenso OVG Saarland, Urt. v. 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -, juris Rn. 24;… a. A. OVG NRW, Urt. v. 20. Juli 2021 - 11 A 1689/20.A -, juris Rn. 107).

    Zum einen kann - wie dargelegt - nicht davon ausgegangen werden, dass die Zustände in informellen Siedlungen überwiegend den Anforderungen von Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh nicht genügen (ebenso OVG Saarland, Urt. v. 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -, juris Rn. 24).

    Der Senat folgt damit der Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -), des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg- Vorpommern (…Urt. v. 19. Januar 2022 - 4 LB 68/17 -) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urt. v. 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -) zu den Lebensbedingungen von arbeitsfähigen, nicht vulnerablen Männern.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
    Schwarzarbeit ist in Italien weit verbreitet; etwa zehn Prozent der Bevölkerung arbeitet in diesem Bereich (OVG NRW, Urt. v. 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A -, juris Rn. 130 f.).

    Unzumutbar ist die Tätigkeit in der Schattenwirtschaft auch nicht im Hinblick auf das Ziel der Bekämpfung von Schwarzarbeit (a. A. OVG NRW, Urt. v. 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A -, juris Rn. 136).

    Eine abweichende Bewertung besteht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A - Beschl. v. 25. November 2021 - 11 A 571/20.A -).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - A 4 S 2850/21

    Rücküberstellung junger, gesunder und arbeitsfähiger Asylantragsteller bzw. …

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
    Diesem "harten" Maßstab ist genügt, wenn die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (…ausführlich dazu: BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 20; VGH BW, Beschl. v. 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -, juris Rn. 10).

    Rn. 55 International Schutzberechtigte haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt (VGH BW, Beschl. v. 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -, juris Rn. 13).

    Der Senat folgt damit der Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -), des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg- Vorpommern (…Urt. v. 19. Januar 2022 - 4 LB 68/17 -) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (…Urt. v. 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -) zu den Lebensbedingungen von arbeitsfähigen, nicht vulnerablen Männern.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 4 LB 68/17

    Asylrecht: Rücküberstellung eines jungen alleinstehenden in Italien als …

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
    Der weitaus größte Teil der anerkannt Schutzberechtigten in Italien ist erwerbstätig (OVG M-V, Urt. v. 19. Januar 2022 - 4 LB 68/17 -, juris S. 12).

    Der Senat folgt damit der Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -), des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg- Vorpommern (Urt. v. 19. Januar 2022 - 4 LB 68/17 -) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (…Urt. v. 15. Februar 2022 - 2 A 46/21 -) zu den Lebensbedingungen von arbeitsfähigen, nicht vulnerablen Männern.

  • OVG Bremen, 12.08.2021 - 1 LA 328/21

    Asyl; Bulgarien; Dublin III-VO; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
    Ob eine Person der Gruppe der vulnerablen Personen zuzuordnen ist, ist unter Berücksichtigung von Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (im Folgenden: Aufnahmerichtlinie) zu bestimmen (OVG Bremen, Beschl. v. 12. August 2021 - 1 LA 328/21 -, juris Rn. 8 f.).

    Ob eine bestimmte Erkrankung eine schwere körperliche Erkrankung darstellt, hängt sowohl vom individuellen Ausmaß der Erkrankung als auch von den Möglichkeiten ab, diese zu kompensieren (OVG Bremen, Beschl. v. 12. August 2021 - 1 LA 328/21 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 34.19

    Anfechtungsklage; Asylantrag; Bulgarien; Erheblichkeitsschwelle; EuGH-Vorlage; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20. Mai 2020 - 1 C 34.19 -) sei die Unzulässigkeitsentscheidung im Folgeantragsverfahren aufzuheben, wenn das Gericht zu der Einschätzung komme, dass ihm in dem Mitgliedstaat, der den Schutz gewährt hat, Lebensumstände erwarteten, die einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichkommen.

    Auch aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20. Mai 2020, - 1 C 34.19 -) kann kein Wiederaufgreifensgrund abgeleitet werden; die Entscheidung betrifft weder einen Folge- oder Zweitantrag noch thematisiert sie die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 VwVfG.

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1600/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
    Eine solche Änderung der entscheidungserheblichen Sachlage muss vom Asylantragsteller substantiiert vorgetragen werden (BVerfG, Beschl. v. 4. Dezember 2019 - 2 BvR 1600/19 -, juris Rn. 20;… Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, Stand: Januar 2022, § 71 Rn. 208 ff.).

    Für die Zulässigkeit des Folgeantrags ist es daher schon ausreichend, dass aus der geänderten Lage die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung resultiert (BVerfG, Beschl. v. 4. Dezember 2019 - 2 BvR 1600/19 -, juris Rn. 20 f.;… Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, Stand: Januar 2022, § 71 Rn. 215, 219).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
    Im Hinblick auf den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 80) ist davon auszugehen, dass Italien im Falle einer zunehmenden Belastung des Asylsystems oder einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zur Gewährleistung der Grundrechte erforderlich werdenden Maßnahmen ergreifen wird, solange es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, was bislang nicht ersichtlich und vom Kläger auch nicht vorgetragen ist.
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1689/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

  • OVG Hamburg, 25.03.2021 - 1 Bf 388/19

    Erfolglose Klage eines jungen, erwachsenen, gesunden und alleinstehenden Mannes …

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher …

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2018 - 8 ME 42/18

    Abschiebung; Antragsfrist; EATRR; Europäisches Übereinkommen über den Übergang …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2021 - 11 A 571/20

    Feststellung des Bestehens eines Abschiebungsverbots eines somalischen …

  • OVG Sachsen, 13.11.2019 - 4 A 947/17

    Zuständigkeit Bulgariens für Durchführung Asylverfahren

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 10 ZB 19.34074

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2015 - 14 B 502/15

    Klärung der Aufnahmebereitschaft des Drittstaates vor der Abschiebung eines …

  • OVG Bremen, 12.02.2020 - 1 LB 305/18

    Kein genereller Abschiebungsschutz wegen der schwierigen wirtschaftlichen und …

  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 41.20

    Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im behördlichen …

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; …

  • BVerwG, 13.06.2007 - 4 BN 6.07

    Verwaltungserichtliche Behandlung eines Beweisantrags und Voraussetzungen der …

  • BVerwG, 31.03.2016 - 2 B 12.15

    Vorabentscheidungsbeschluss bei sogenanntem Ausforschungsbegehren

  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 5 A 492/21

    Rückkehrer; Griechenland; Obdachlosigkeit; Informelle Wohnmöglichkeiten; …

    So kann etwa der Umstand, dass der betreffenden Person bezogen auf die Unterkunft ein Schlafplatz in einer von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen oder Privatpersonen gestellten Notunterkunft oder in einer staatlich geduldeten informellen Siedlung zur Verfügung steht, genügen, sofern die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (…BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 20;… VGH BW, Beschl. v. 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Urt. v. 15. März 2022 - 4 A 506/19.A -, juris Rn. 45).

    Hierzu gehört auch Schwarzarbeit als Unterfall der Schattenwirtschaft (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 30; SächsOVG, Urt. v. 15. März 2022 - 4 A 506/19.A -, juris Rn. 58;… a. A. OVG NRW, Urt. v. 21. Januar 2021 - 11 A 2982/20.A -, juris Rn. 80 ff.).

  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860

    Unzulässiger Asylantrag von anerkannt Schutzberechtigten (Italien)

    Die Norm selbst hat zwar eine andere Regelungsintention als Kriterien für eine Risikoabschätzung nach Art. 4 GRCh zu formulieren (…vgl. hierzu Tsourdi in Thym/Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, 3. Ed. 2022, Art. 21 RL 2013/33/EU Rn. 1 ff.); gleichwohl liegt bei den dort genannten Personengruppen die Annahme von Vulnerabilität auch im Sinne von Art. 4 GRCh besonders nahe (vgl. SächsOVG, U.v. 15.3.2022 - 4 A 506/19.A - juris Rn. 61;… vgl. OVG Bremen, B.v. 12.8.2021 - 1 LA 328/21 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376

    Zum Umfang der personellen Prognosebasis bei unzulässigem Asylantrag

    Die Norm selbst hat zwar eine andere Regelungsintention als Kriterien für eine Risikoabschätzung nach Art. 4 GRCh zu formulieren (…vgl. hierzu Tsourdi in Thym/Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, 3. Ed. 2022, Art. 21 RL 2013/33/EU Rn. 1 ff.); gleichwohl liegt bei den dort genannten Personengruppen die Annahme von Vulnerabilität auch im Sinne von Art. 4 GRCh besonders nahe (vgl. SächsOVG, U.v. 15.3.2022 - 4 A 506/19.A - juris Rn. 61;… vgl. OVG Bremen, B.v. 12.8.2021 - 1 LA 328/21 - juris Rn. 8).
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