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Rechtsprechung
   BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10116
BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 (https://dejure.org/2001,10116)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 (https://dejure.org/2001,10116)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 4 ABR 11/00 (https://dejure.org/2001,10116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

  • Wolters Kluwer

    Ende der Amtszeit eines Betriebsrates aufgrund des Zuordnungstarifvertrages zwischen der SPAR Handels-AG und den Gewerkschaften HBV und DAG; Schriftformerfordernis bei Ergänzungen oder Änderungen eines Tarifvertrages; Einheitlichkeit der Vertragsurkunde; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung …

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00
    Denn die Schriftform des § 126 BGB erfordert keine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter der Urkunde, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Numerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher grafischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt (BGH 24. September 1997 - XII ZR 234/95 - BGHZ 136, 357).
  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. Oktober 1980 - 6 AZR 41/78 - BAGE 34, 230; 30. Oktober 1986 - 6 AZR 19/85 - BAGE 53, 287) müssen betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsräte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dort ansetzen, wo die wesentliche betriebliche Leitungsmacht - insbesondere im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich - konkret entfaltet und ausgeübt wird und damit tatsächlich für die Arbeitnehmer relevante, insbesondere mitbestimmungspflichtige Entscheidungen des Arbeitgebers getroffen werden.
  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 19/85

    Gemeinschaftsunternehmen - Entsendungsrecht zum Konzernbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. Oktober 1980 - 6 AZR 41/78 - BAGE 34, 230; 30. Oktober 1986 - 6 AZR 19/85 - BAGE 53, 287) müssen betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsräte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dort ansetzen, wo die wesentliche betriebliche Leitungsmacht - insbesondere im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich - konkret entfaltet und ausgeübt wird und damit tatsächlich für die Arbeitnehmer relevante, insbesondere mitbestimmungspflichtige Entscheidungen des Arbeitgebers getroffen werden.
  • BGH, 27.06.1994 - III ZR 117/93

    Wirksamkeit von Änderungen oder Ergänzungen eines unterschriebenen Urkundentextes

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00
    Daher wird auch eine Änderung oder Ergänzung des über den Unterschriften stehenden Textes durch die Unterschriften gedeckt, sofern die Änderung oder Ergänzung dem übereinstimmenden Willen der Vertragschließenden entspricht (BGH 27. Juni 1994 - III ZR 117/93 - NJW 1994, 2300 mwN).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00

    Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00
    In 26 dieser Warenhäuser waren Betriebsräte gebildet, wie in einem Teil der Parallelsachen (zB - 4 ABR 4/00 -) festgestellt ist.
  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 419/95

    Stellvertretung beim Abschluß eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00
    Dies ist nach den allgemeinen Regeln über die Stellvertretung zulässig (Senat 12. Februar 1997 - 4 AZR 419/95 - AP TVG § 2 Nr. 46 mwN).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.11.1999 - 11 (2) TaBV 10/99

    Fortgeltung eines Betriebsratsmandates nach Umstrukturierungsmaßnahmen des …

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. November 1999 - 11 (2) TaBV 10/99 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08

    Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag

    Vielmehr ist, insbesondere wegen des damaligen Erfordernisses der behördlichen Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG 1972, Zurückhaltung bei der gerichtlichen Überprüfung eines Zuordnungstarifvertrags geboten (…vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - Rz. 57 m. w. N.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - Rz. 57; BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    (…Fitting, 24. Aufl. Rz. 136 zu § 1 BetrVG und Rz. 52 zu § 3 BetrVG; vgl. auch BAG vom 24.1.2001- 4 ABR 11/00 Rz. 67).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 20 TaBV 949/09

    Tarifvertragliche Bildung neuer betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen; …

    Hat die Zustimmungsbehörde nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 S. 2 BetrVG 1972 ihre Zustimmung erteilt, spricht dies dafür, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 -.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, alle juris).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    Deshalb kann vorliegend dahinstehen, ob durch durch eine eventuelle Eingliederung des Betriebes oder Betriebsteiles in den Betrieb des beteiligten zu 2., in dem bereits ein Betriebsrat besteht, das Mandat in der aufgenommenen Einheit des bis dahin noch bestehenden Betriebsrates am 01.08.2008 endete (…vgl hierzu Gaul, Das Arbeitsrecht der Betriebs- und Unternehmensspaltung, § 27 Rz. 20 mit weiteren Nachweisen; BAG vom 24.1.2001- 4 ABR 11/00 - juris dort Rz. 67).

  • LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11

    Zuordnungstarifvertrag - Bildung von Regionalbetriebsräten; …

    Rn. 34 Für die Vorgängertarifverträge gilt im Übrigen, dass dann, wenn die Zustimmungsbehörde nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 S. 2 BetrVG 1972 ihre Zustimmung erteilt hat, dies dafür spricht, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (vgl. BAG Beschlüsse vom 24. Jan. 2001 - 4 ABR 16/00 -, - 4 ABR 11/00 - und - 4 ABR 4/00 - Juris).
  • LAG Hessen, 21.04.2005 - 5 TaBV 115/04

    Tarifauslegung - Bildung gesonderter Spartengesamtbetriebsräte

    § 5 Abs. 1 und 2 können zudem mangels hinreichend klarer Kriterien im Hinblick auf ihre inhaltliche Unbestimmtheit keinen Bestand haben (vgl. BAG Beschl. vom 24. Jan. 2001 - 4 ABR 11/00 Juris, zu B III 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 18.12.2012 - 7 TaBV 44/12

    Eigenständige Struktur nach Betriebsübergang

    Rn. 40 8. Die vorliegende Entscheidung des Arbeitsgerichts und die diese bestätigende Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts steht dagegen in vollem Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 24.01.2001 in Sachen 4 ABR 16/00 (ebenso: BAG vom selben Tage in den Sachen 4 ABR 4/00 und 4 ABR 11/00).
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