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Rechtsprechung
   BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1900
BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71 (https://dejure.org/1972,1900)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1972 - 4 AZR 362/71 (https://dejure.org/1972,1900)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 362/71 (https://dejure.org/1972,1900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung des Sachverhalts

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe - …

    Auszug aus BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71
    Mit seinem ersten Klagantrag hat der Kläger beantragt, "festzustellen, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab 1"1"1966 nach der VergGr" III BAT F a 1 1 r u p o e 3, z u .entlohnen"" Ausweislich des Tenors des angefochtenen Urteils hat das Landesarbeitsgericht ausdrücklich nach diesem Antrag erkannt" Diese Verfahrensweise ist aus Rechtsgründen zumindest bedenklich" Zwar ist der gestellte Antrag nicht deswegen als unzulässig im Sinne von §§ 253, 256 ZPO anzusehen, weil in ihn überflüssigerweise ein Stück einer möglichen rechtlichen Begründung einbezogen worden ist" Durch die der klägerischen AntragStellung wörtlich entsprechende Tenorierung durch das Landesarbeitsgericht kann jedoch der Eindruck entstehen, als habe der Kläger einmal nur "Entlohnung" nach der VergGr" III BAT verlangt, ohne damit zugleich auch die ganz allgemeine Feststellung zu begehren, ihn im Sinne eines rechtlichen Status in allen rechtserheblichen Fragen (wie etwa Dauer des Urlaubs oder Höhe der Reisekosten) nach dieser Vergütungsgruppe zu behandeln (vgl" Urteile des Senats vom 12" Mai 1971 - 4 AZR 247/70 -, demnächst AP Nr" 13 zu 5 322 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, und 12" April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr" 1 zu 3§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte)" Weiterhin entsteht der Eindruck, als habe der Kläger im Sinne einer restriktiven Auslegung seines ersten Klagantrages tatsächlich nur die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten begehren wollen, ihn in eine bestimmte Fallgruppe der Vergütungsgruppe III einzugruppieren o Nach dem GesamtZusammenhang des klägerischen Vorbringens ist beides jedoch nicht der Fall" Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend hervorgehoben hat, ist der Klagantrag vielmehr dahin auszulegen, daß der Klager einmal eine der im öffentlichen -Dienst allgemein üblichen Ein gruppierungsfeststellungsklagen erheben und außerdem sein Klagebegehren auch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt überprüft vjissen will (vgl" Urteil des Senats vom 14" Juni 1972 - 4 AZR 268/71 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk und in der amtlichen Sammlung vorgesehen)" Die sen Umständen hätte auch das Landesarbeitsgericht bei der Auslegung des ersten Klagantrages und der Tenorierung Rechnung tragen müssen" Eine förmliche Richtigstellung des Urteilstenors ist jedoch deswegen nicht erforderlich, weil das angefochtene Urteil als Feststellungsurteil jedenfalls nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet ist" Das Landesarbeitsgericht führt im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (BAG AP Nr" 47 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteil vom 12«, April 1972 - 4 AZR 227/71 -, demnächst AP Nr" f zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte) nicht näher aus, ob es von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit ausgeht (BAG AP Nr" 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder eine überwiegend auszuübende Tätigkeit (§§ 22, 23 BAT) bzw" mehrere für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten fBAG AP Nr" 97 zu 5 3 TO"A) rechtlich würdigt«.

    Tarifnormen für vermessungstechnische Angestellteo Daraus ergibt sich zugleich, da die Tarifvertragsparteien die verschiedenen Aufgaben des Klägers jeweils unterschiedlich und speziell tariflich geregelt haben, daß eine einheitlich zu beweisende Gesamttätigkeit hier aus Rechtsgründen im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Revision nicht in Betracht kommt (vgl" Urteile des Senats vom 9° Februar 1972 - 4 AZR 153/71 - und 12" April 1972 - 4 AZR 227/71 -, demnächst AP Hr" 49 zu §§ 22, 23 BAT und AP Kr " 1 zu -i§§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte, im Anschluß an BAG AP Nr" 12 zu § 1 TVG Tarifvertrages BAVAV)".

  • BAG, 12.05.1971 - 4 AZR 247/70

    Eingruppierung: öffentlicher Dienst - Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71
    Mit seinem ersten Klagantrag hat der Kläger beantragt, "festzustellen, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab 1"1"1966 nach der VergGr" III BAT F a 1 1 r u p o e 3, z u .entlohnen"" Ausweislich des Tenors des angefochtenen Urteils hat das Landesarbeitsgericht ausdrücklich nach diesem Antrag erkannt" Diese Verfahrensweise ist aus Rechtsgründen zumindest bedenklich" Zwar ist der gestellte Antrag nicht deswegen als unzulässig im Sinne von §§ 253, 256 ZPO anzusehen, weil in ihn überflüssigerweise ein Stück einer möglichen rechtlichen Begründung einbezogen worden ist" Durch die der klägerischen AntragStellung wörtlich entsprechende Tenorierung durch das Landesarbeitsgericht kann jedoch der Eindruck entstehen, als habe der Kläger einmal nur "Entlohnung" nach der VergGr" III BAT verlangt, ohne damit zugleich auch die ganz allgemeine Feststellung zu begehren, ihn im Sinne eines rechtlichen Status in allen rechtserheblichen Fragen (wie etwa Dauer des Urlaubs oder Höhe der Reisekosten) nach dieser Vergütungsgruppe zu behandeln (vgl" Urteile des Senats vom 12" Mai 1971 - 4 AZR 247/70 -, demnächst AP Nr" 13 zu 5 322 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, und 12" April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr" 1 zu 3§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte)" Weiterhin entsteht der Eindruck, als habe der Kläger im Sinne einer restriktiven Auslegung seines ersten Klagantrages tatsächlich nur die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten begehren wollen, ihn in eine bestimmte Fallgruppe der Vergütungsgruppe III einzugruppieren o Nach dem GesamtZusammenhang des klägerischen Vorbringens ist beides jedoch nicht der Fall" Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend hervorgehoben hat, ist der Klagantrag vielmehr dahin auszulegen, daß der Klager einmal eine der im öffentlichen -Dienst allgemein üblichen Ein gruppierungsfeststellungsklagen erheben und außerdem sein Klagebegehren auch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt überprüft vjissen will (vgl" Urteil des Senats vom 14" Juni 1972 - 4 AZR 268/71 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk und in der amtlichen Sammlung vorgesehen)" Die sen Umständen hätte auch das Landesarbeitsgericht bei der Auslegung des ersten Klagantrages und der Tenorierung Rechnung tragen müssen" Eine förmliche Richtigstellung des Urteilstenors ist jedoch deswegen nicht erforderlich, weil das angefochtene Urteil als Feststellungsurteil jedenfalls nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet ist" Das Landesarbeitsgericht führt im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (BAG AP Nr" 47 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteil vom 12«, April 1972 - 4 AZR 227/71 -, demnächst AP Nr" f zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte) nicht näher aus, ob es von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit ausgeht (BAG AP Nr" 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder eine überwiegend auszuübende Tätigkeit (§§ 22, 23 BAT) bzw" mehrere für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten fBAG AP Nr" 97 zu 5 3 TO"A) rechtlich würdigt«.
  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 153/71

    Dokumentation - Technischer Angestellter - Sonstiger Innendienst

    Auszug aus BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71
    Tarifnormen für vermessungstechnische Angestellteo Daraus ergibt sich zugleich, da die Tarifvertragsparteien die verschiedenen Aufgaben des Klägers jeweils unterschiedlich und speziell tariflich geregelt haben, daß eine einheitlich zu beweisende Gesamttätigkeit hier aus Rechtsgründen im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Revision nicht in Betracht kommt (vgl" Urteile des Senats vom 9° Februar 1972 - 4 AZR 153/71 - und 12" April 1972 - 4 AZR 227/71 -, demnächst AP Hr" 49 zu §§ 22, 23 BAT und AP Kr " 1 zu -i§§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte, im Anschluß an BAG AP Nr" 12 zu § 1 TVG Tarifvertrages BAVAV)".
  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort - …

    Auszug aus BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71
    Mit seinem ersten Klagantrag hat der Kläger beantragt, "festzustellen, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab 1"1"1966 nach der VergGr" III BAT F a 1 1 r u p o e 3, z u .entlohnen"" Ausweislich des Tenors des angefochtenen Urteils hat das Landesarbeitsgericht ausdrücklich nach diesem Antrag erkannt" Diese Verfahrensweise ist aus Rechtsgründen zumindest bedenklich" Zwar ist der gestellte Antrag nicht deswegen als unzulässig im Sinne von §§ 253, 256 ZPO anzusehen, weil in ihn überflüssigerweise ein Stück einer möglichen rechtlichen Begründung einbezogen worden ist" Durch die der klägerischen AntragStellung wörtlich entsprechende Tenorierung durch das Landesarbeitsgericht kann jedoch der Eindruck entstehen, als habe der Kläger einmal nur "Entlohnung" nach der VergGr" III BAT verlangt, ohne damit zugleich auch die ganz allgemeine Feststellung zu begehren, ihn im Sinne eines rechtlichen Status in allen rechtserheblichen Fragen (wie etwa Dauer des Urlaubs oder Höhe der Reisekosten) nach dieser Vergütungsgruppe zu behandeln (vgl" Urteile des Senats vom 12" Mai 1971 - 4 AZR 247/70 -, demnächst AP Nr" 13 zu 5 322 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, und 12" April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr" 1 zu 3§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte)" Weiterhin entsteht der Eindruck, als habe der Kläger im Sinne einer restriktiven Auslegung seines ersten Klagantrages tatsächlich nur die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten begehren wollen, ihn in eine bestimmte Fallgruppe der Vergütungsgruppe III einzugruppieren o Nach dem GesamtZusammenhang des klägerischen Vorbringens ist beides jedoch nicht der Fall" Wie schon das Arbeitsgericht zutreffend hervorgehoben hat, ist der Klagantrag vielmehr dahin auszulegen, daß der Klager einmal eine der im öffentlichen -Dienst allgemein üblichen Ein gruppierungsfeststellungsklagen erheben und außerdem sein Klagebegehren auch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt überprüft vjissen will (vgl" Urteil des Senats vom 14" Juni 1972 - 4 AZR 268/71 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk und in der amtlichen Sammlung vorgesehen)" Die sen Umständen hätte auch das Landesarbeitsgericht bei der Auslegung des ersten Klagantrages und der Tenorierung Rechnung tragen müssen" Eine förmliche Richtigstellung des Urteilstenors ist jedoch deswegen nicht erforderlich, weil das angefochtene Urteil als Feststellungsurteil jedenfalls nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet ist" Das Landesarbeitsgericht führt im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (BAG AP Nr" 47 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteil vom 12«, April 1972 - 4 AZR 227/71 -, demnächst AP Nr" f zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte) nicht näher aus, ob es von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit ausgeht (BAG AP Nr" 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder eine überwiegend auszuübende Tätigkeit (§§ 22, 23 BAT) bzw" mehrere für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten fBAG AP Nr" 97 zu 5 3 TO"A) rechtlich würdigt«.
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Diese höheren fachlichen Anforderungen können zum Beispiel in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, in Spezialkenntnissen oder außergewöhnlicher Erfahrung liegen (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Demgegenüber kann sich die besondere Bedeutung der Tätigkeit beispielsweise aus der Größe des Aufgabenkreises, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie sowie den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    III "Heraushebung durch das Maß der Verantwortung" handelt es sich um einen sehr allgemein gehaltenen unbestimmten Rechtsbegriff (BAG Urteil vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 362/71 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT ), dessen Anwendung durch den Senat nur im bereits dargestellten Sinne beschränkt überprüft werden kann (vgl. oben zu Ziff. II 4.3.2).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Bei diesem Tarifbegriff der Heraushebung durch das Maß der Verantwortung handelt es sich um einen sehr allgemein gehaltenen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch den Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob der in Betracht kommende Rechtsbegriff verkannt worden ist, ob bei der Subsumierung des Sachverhaltes Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind oder ob die Bewertung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 362/71 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive …

    Dieser Antrag ist nicht deswegen als unzulässig im Sinne der §§ 253" 256 ZPO anzusehen, weil durch die Benen nung einer konkreten Pallgruppe m ihn überflüssigerweise ein Stuck einer möglichen rechtlichen Begründung einbezogen worden ist Aus dem GesamtZusammenhang des Vorbringens des Klagers ergibt sich nämlich, daß er eine der im offenblicnen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungsfeststellungskla gen hat erheben wollen, wobei er sein Klagebegehren unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt überprüft wissen will und wie das beklagte Land davon ausgeht, daß es eine Eingruppierung nach dem BAT nur in eine VerLi a sgruppe, a t t aber m eine einzelne Pallgruppe gibt (vgl BAG Urteile des Senats vom 28 Juni 1972 - 4 AZR 362/71 demnächst AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT und 14 Juni 1972 - 4 AZR 268/71 demnächst AP Nr. 1 zu § 26 BBesG, auch zur Veroffentlicnung in der amtl Sammlung vorgesehen) Daher ist der Hauptanâ"¢ rrag des Klagers in diesem Sinne auszulegen Soweit der Klager Ansprüche für die Zeit bis ein schließlich Juli 1969 erhebt, ist die Klage unbegründet, weil, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgefuhrt hat, insoieit die Ansprüche des Klagers durch Ablauf der tariflichen Ausschlußfrist des § 70 Abs. 1 BAT untergegangen sind Mit Recht ist dabei das Landesarbeitsgencht daton ausgegangen, daß es sich bei der m der bezeichneten Tarnnorm vorgesehenen Schriftform um eine im Sinne on § 126 Abs. 1 BGB durch Gesetz vorgeschriebene Porm Handelt, so aaß eine dieser Porm nicht entsprechende mündliche Gel- 6 tend.mach.ung wegen Verstoßes gegen eine gesetzliche Formvorschrift nach § 125 Satz 1 BGB nichtig ist (vgl BAG AP Br 1 zu § 70 BAT soivie Urteil des Senats vom 9 Februar 1972 - 4 AZB 149/71 demnächst AP Nr. 1 zu § 4 BAT, Bohm- Spiertz, BAT, 2 Aufl , § 70 Anm 8 Ziff 1 , Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, TVG, 4 Aufl , § 4 Anm 138) Das hat sei nen Grund darin, daß die normativen Teile der Tarifverträge, zu denen die Ausschlußfristen gehören als "Gesetz" im binne von Art. 2 EGBGB und damit auch dei ( § 125, '126 BGE anzusehen sind (vgl Urteil des Senats vom 9 Februar 1972 wie zuvor, Staudmger-Leiß-Bolck, BGB, 10 Aufl , Art. 2 EGBGB Anm 11, Soergel-Siebert-Hartmann, BGB, 10 Aufl , Art. 2 EGBGB Anm 9, Pal and t-Danckel mann, BGB, 31 Aufl , Art. 2 EGBGB Anm 1 d, Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts , 7 Aufl , Bd II/1, S 289).

    Das Landesarbeitsgericht wird deswegen insoweit zu prüfen haben, ob die Tätigkeit des Klagers objektiv derart schwierig ist und eine so hohe Verantwortung fordert, daß sie deswegen einer Tätigkeit nach der VergGr« I a Ballgruppe 1 BAT entspricht Da die Tatigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen II a Ballgruppe 2, 1 b Ballgruppe 5 und I a Ballgruppe 3 jeweils aufeinander aufbauen, ist dabei, wie es das Landesarbeitsgericht bereits getan hat, jeweils zu prüfen, ob und inwieweit die Tatigkeitsmerkmale der nachst- nieangeren Vergütungsgruppe erfüllt sind (vgl BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteil des Senats vom 28 Juni 1972 - 4 AZR 362/71 " > wie zuvor) V/as die geforderte Schwierigkeit aer Tätigkeit angeht, wird das Landesarbeitsgericht Bedacht darauf zu nehmen haben, daß - wie schon hei der Pallgruppe 1 der VergGr II a - die Schx/iengkeit der Tätigkeit m der m Bezug genommenen Ballgruppe 1 der VergGr I a nicht als besonderes und eigens zu prüfendes Tatigkeitsmerkral vorgesehen ist Daher ist hier aus de! jur-ie der u ljlq Tatigkeitsmerkmale der geforderte Grad der Schwierigkeit heizuleiten.

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast - …

    Mit Recht weist das Landesarbeitsgericht insbesondere darauf hin, dass trotz der damit im Einzelfalle verbundenen praktischen Schwierigkeiten auch bei Angestellten mit Forschungsaufgaben deren tarifliche Mindestvergütung - wie bei anderen Angestellten, die dem BAT unterfallen - nur davon abhängig ist, ob die Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit ausmachende Arbeitsvorgänge den Merkmalen der jeweils beanspruchten Vergütungsgruppe entsprechen, so dass es auch bei ihnen der Bestimmung der Arbeitsvorgänge anhand der von der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätze bedarf (vgl. BAGE 36, 261, 266 = AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Diese erhöhte Qualifikation kann zum Beispiel in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, in Spezialkenntnissen oder außergewöhnlichen Erfahrungen liegen (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2086/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

    Regelmäßig steht auch in der nächstniedrigeren Vergütungsgruppe Verantwortung in Rede (BAG vom 28.06.1972, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT [Spiertz]; BAG vom 09.09.1981, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben …

    Ein Verstoß gegen diesen Rechtsgrundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 9 September 1981 - 4 AZR 59/79 -> zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975" zum Abdruck auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZN 656/83
    I b BAT Fallgruppe 1 a müssen sich durch besonders herausgeho bene und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppe herausragende fachliche Anforderungen hervorheben; das kann z. B, durch die Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, durch Spezialkenntnisse oder f außergewöhnliche Erfahrungen geschehen (BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    II a BAT Fallgruppe 1 a, wobei sich die besondere Bedeutung beispielsweise aus der Größe des Aufgabenkreises, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie sowie den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemein- 4 heit ergeben kann (BAG Urteil vom 10, Febraur 1982 - 4 AZR 466/79 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Hamburg, 26.02.1997 - 4 Sa 83/96

    Eingruppierung eines Angestellten mit abgeschlossener Hochschulausbildung im …

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  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

  • BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 446/73

    Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Technische …

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung - …

  • LAG Düsseldorf, 06.10.1999 - 18 (13) Sa 222/99

    Eingruppierung

  • LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94

    Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast

  • LAG Hamburg, 27.10.2004 - 5 Sa 39/04

    Sozialarbeiter und Eingruppierung

  • BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 499/87

    Tarifliche Eingruppierung eines bei den amerikanischen …

  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 2262/96

    Definition des Tätigkeitsbeispiels des "Gebietsarztes mit besonderen Aufgaben"

  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 91/74

    Verwaltungsangestellter - Technischer Angestellter - Landesstraßenbauamt - …

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 185/72

    Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Fremdsprachendienst - Allgemeine …

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.1997 - 10 Sa 47/96

    Anspruch auf tarifgerechte Eingruppierung und höhere Vergütung; Besondere …

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 61/74

    Leitender Angestellter - Sektionsleiter eines Forschungsunternehmens - Einfluß …

  • LAG Düsseldorf, 02.08.1999 - 18 (13) Sa 222/99
  • BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73

    Höhere Gehaltsgruppen - Höhere Anforderungen - Merkmale der niedrigeren …

  • BAG, 25.07.1973 - 4 AZR 499/72

    Angestelltenvergütungsrechner - Tätigkeitsmerkmal - Zusammenhangstätigkeiten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.1986 - 6 Sa 398/86

    Anspruch auf tarifgerechte Einreihung; Fehlen berechtigten …

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