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Rechtsprechung
   BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17293
BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13 (https://dejure.org/2015,17293)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2015 - 4 AZR 778/13 (https://dejure.org/2015,17293)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 (https://dejure.org/2015,17293)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters - Vergütungsordnung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters - Vergütungsordnung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 3 BetrVG, § 87 Abs 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 315 Abs 1 BGB
    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters - Vergütungsordnung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 88 BetrVG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 613a Abs. 1 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, Anlage 2.4 der GBV, § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB, § 315 Abs. 1 Halbs. 2 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 315 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Beschäftigten nach der Gesamtbetriebsvereinbarung "Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze" der E-Plus Mobilfunk GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Beschäftigten nach der Gesamtbetriebsvereinbarung "Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze" der E-Plus Mobilfunk GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eingruppierung eines so genannten Feldinstandhalters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - Tätigkeit als sog. Feldinstandhalter - Gesamttätigkeit - Auslegung einer Vergütungsordnung - Verhältnis von Tätigkeitsmerkmalen und Tätigkeitsbeispielen - überwiegende Teiltätigkeit als Eingruppierungsmaßstab - Vergütungsordnung durch Ges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 960
  • DB 2015, 1972
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (25)

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 261/13

    Eingruppierung eines qualifizierten Instandhalters mit Freigabeberechtigung

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Ein Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit sowohl die "Instandhaltung", das "Betreiben" als auch das "selbstständige Konfigurieren" der BSS-Komponenten umfasst, würde nach der Rechtsprechung des Senats, soweit alle Tätigkeiten in rechtlich relevanten Umfang anfallen (dazu BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 261/13 - Rn. 31 mwN), ein Entgelt nach der Gehaltsgruppe E GBV beanspruchen können.

    Wenn auch die Betriebsparteien in der GBV hierzu keine ausdrückliche Regelung getroffen haben, kann aber - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - regelmäßig und ohne besondere Anhaltspunkte (vgl. etwa die Fallgestaltung BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 261/13 - Rn. 18) nicht davon ausgegangen werden, die jeweils der höchsten Gehaltsgruppe zuzuordnende Teiltätigkeit begründe - unabhängig von ihrem zeitlichen Anteil an der Gesamttätigkeit - eine entsprechende Eingruppierung.

  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Rn. 41 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die vorstehende Vergütungsordnung im Rahmen einer Gesamtbetriebsvereinbarung entsprechend anzuwenden ist (…für Arbeitsvertragsrichtlinien BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 11), sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (…zu den Maßstäben ausf. BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 35; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30, BAGE 131, 36; jew. mwN).

    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamttätigkeit, ist der Kläger in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 131, 36).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    BetrVG nur dann ausgeschlossen, wenn eine zwingende tarifliche Regelung vorliegt (…BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 34/10 - Rn. 18 ff. mwN;… 8. April 2009 - 1 ABR 97/07 - aaO; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134).

    Rn. 24 (1) Die Bestimmung der konkreten Höhe des Arbeitsentgelts wird vom Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht umfasst (…BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 117, 130; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C III 3 b der Gründe, BAGE 69, 134).

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Rn. 26 (3) Selbst wenn man von einer betrieblichen Regelung der konkreten Entgelthöhe im Rahmen einer - insoweit freiwilligen - (Gesamt-)Betriebsvereinbarung (§ 88 BetrVG) ausgehen wollte, würde eine Sperrwirkung nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in den Betrieben eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers aber nur eintreten, wenn Arbeitsentgelte zumindest üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) der Gründe, BAGE 114, 162).

    Ob dies vorliegend der Fall ist(zu den Maßstäben der "Üblichkeit" etwa BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (1) der Gründe mwN, aaO), hat das Landesarbeitsgericht nicht festgestellt.

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, zu denen auch die Eingruppierungsregelungen der GBV zu zählen sind (…zum Umfang des Mitbestimmungsrechts vgl. etwa BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 17; 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 19, BAGE 131, 1), ist nach § 87 Abs. 1 Eingangshalbs.

    BetrVG nur dann ausgeschlossen, wenn eine zwingende tarifliche Regelung vorliegt (…BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 34/10 - Rn. 18 ff. mwN; 8. April 2009 - 1 ABR 97/07 - aaO; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134).

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Rn. 20 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts greift der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht ein, soweit es sich um Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVGhandelt ( BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 21;… 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 41).

    Andernfalls wäre - vorbehaltlich des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB - von einer Transformation der Regelungen der GBV in das Arbeitsverhältnis des Klägers nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB auszugehen (vgl. BAG 13. Februar 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 17).

  • BAG, 25.08.2010 - 4 ABR 104/08

    Eingruppierung eines Sicherheitsbeschäftigten - Sicherheits- und …

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Es handelt sich aber um eine allgemein anerkannte Regel bei der Eingruppierung, dass in den Fällen, in denen sich die auszuübende Tätigkeit eines Arbeitnehmers aus verschiedenen Teiltätigkeiten unterschiedlicher Entgeltgruppen zusammensetzt, nicht stets eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit des Arbeitnehmers anzunehmen ist, sondern die zu beurteilende Tätigkeit auch aus mehreren, jeweils eine Einheit bildenden Einzeltätigkeiten bestehen kann, die tariflich gesondert zu bewerten sind (…st. Rspr., BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 26;… 23. Oktober 2013 - 4 AZR 431/12 - Rn. 18, BAGE 146, 226; 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 15;… s. auch BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36 mwN, BAGE 122, 244).

    Rn. 41 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die vorstehende Vergütungsordnung im Rahmen einer Gesamtbetriebsvereinbarung entsprechend anzuwenden ist (…für Arbeitsvertragsrichtlinien BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 11), sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (zu den Maßstäben ausf. BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 35;… 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30, BAGE 131, 36; jew. mwN).

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Rn. 50 aa) Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer, der einen Anspruch auf eine höhere Vergütung geltend macht, die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und ggf. beweisen (st. Rspr., vgl. nur BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249).
  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13

    Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Die dort genannten Kriterien, insbesondere die erwähnten "Marktbedingungen" und das "Leistungsniveau", die der Arbeitgeber zu berücksichtigen hat und berücksichtigt, kennt der Arbeitnehmer aber nicht (vgl. zur Beurteilung nach dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 42 f.).
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 620/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung der wirtschaftlichen …

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    In diesem Rahmen hat die Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 Halbs. 2 BGB mangels gegenteiliger Anhaltspunkte nach billigem Ermessen zu erfolgen (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 620/11 - Rn. 19, 29).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung - …

  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 634/04

    Korrigierende Rückgruppierung - MTArb

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 431/12

    Eingruppierung - sog. Auffanglohngruppe

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 275/10

    Eingruppierung eines Gewerkschaftssekretärs

  • LAG Hessen, 26.06.2013 - 18 Sa 1470/12

    Eingruppierung - Vergütung - Gehaltsband

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 111/14

    Eingruppierung einer Akquisiteurin

    Das hat der Senat für die vorliegende GBV bereits entschieden (ausf. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 40 ff. mwN).

    Rn. 32 III. Im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht neben der Geltung oder Anwendbarkeit der GBV und der vorgelegten Gehaltsstruktur der "A-L" ab dem 1. Juli 2007 und dem 1. Juli 2010, bei der ggf. § 77 Abs. 3 BetrVG zu prüfen sein wird (vgl. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 24 ff.), insbesondere Folgendes zu beachten haben:.

    Es handelt sich aber um einen allgemein anerkannten Grundsatz des Eingruppierungsrechts, dass sich die auszuübende Tätigkeit eines Arbeitnehmers aus verschiedenen Teiltätigkeiten unterschiedlicher Entgeltgruppen zusammensetzen kann (für die vorliegende GBV: BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 34 mwN).

    Rn. 34 2. Sollte das Landesarbeitsgericht zu der Bewertung gelangen, es liegen mehrere Teiltätigkeiten vor, sind diese anhand der Maßstäbe, die der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2015 zur vorliegenden GBV bereits dargelegt hat (- 4 AZR 778/13 - Rn. 44 mwN), zu überprüfen und die maßgebende Gehaltsgruppe zu ermitteln.

    Rn. 36 a) Durch Nr. 3 Satz 5 GBV wird dem Arbeitgeber in zulässiger Weise ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB nach Maßgabe der dort genannten Kriterien eingeräumt (ausf. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 47 ff. mwN).

    Mangels anderer Anhaltspunkte kann er grundsätzlich davon ausgehen, dass im Durchschnitt ein Entgeltanspruch in der Höhe des "Mittelwerts" bestehen soll (dazu im Einzelnen BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 51 mwN).

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13

    Eingruppierung einer Bauleiterin

    Das hat der Senat für die vorliegende GBV bereits mehrfach entschieden (ausf. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 40 ff. mwN;… 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 19).

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht neben der Geltung oder Anwendbarkeit der GBV und der vorgelegten Gehaltsstruktur der "A-L" ab dem 1. Juli 2007 und dem 1. Juli 2010, bei der ggf. § 77 Abs. 3 BetrVG zu prüfen sein wird (vgl. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 24 ff.), insbesondere Folgendes zu beachten haben:.

    Rn. 28 1. Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, ob es sich bei der Tätigkeit der Klägerin um eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder mehrere Teiltätigkeiten handelt (zur Prüfung BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 44).

    Rn. 36 a) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass dem Arbeitgeber durch Nr. 3 Satz 5 GBV in zulässiger Weise ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB nach Maßgabe der dort genannten Kriterien eingeräumt wird (…BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 36 mwN) und ein Arbeitnehmer regelmäßig ohne weitere Darlegung den "Mittelwert" beanspruchen kann (dazu im Einzelnen BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 51 mwN).

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 917/13

    Eingruppierung eines Bauleiters

    Rn. 12 Nach dessen Feststellungen ist bereits weder ersichtlich, auf welcher Grundlage die GBV für das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis maßgebend sein soll, noch kann beurteilt werden, aufgrund welcher Grundlage der Kläger ein "Durchschnittsentgelt" der Gehaltsgruppe F oder hilfsweise der Gehaltsgruppe E GBV beanspruchen kann (…vgl. BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 25 ff.; 18. Februar 2015 - 4 AZR 780/13 - bzw. - 4 AZR 778/13 - Rn. 23 ff.).

    Das hat der Senat für die vorliegende GBV bereits mehrfach entschieden (ausf. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 40 ff. mwN;… 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 19).

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht neben der Geltung oder Anwendbarkeit der GBV und der in der Revisionsinstanz vorgelegten Gehaltsstruktur der "Alcatel Lucent" ab dem 1. Juli 2007 und dem 1. Juli 2010, bei der ggf. § 77 Abs. 3 BetrVG zu prüfen sein wird (vgl. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 24 ff.), insbesondere Folgendes zu beachten haben:.

    Rn. 28 1. Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, ob es sich bei der Tätigkeit des Klägers um eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder mehrere Teiltätigkeiten handelt (zur Prüfung BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 44).

    Rn. 37 a) Soweit das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen ist, nach Nr. 3 GBV komme dem Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB nach Maßgabe der genannten Kriterien zu, kann ein Arbeitnehmer nach den vom Landesarbeitsgericht genannten Kriterien und vorbehaltlich weiterer abweichender Bestimmungen in der GBV regelmäßig ohne weitere Darlegung das "Durchschnittsentgelt" der Gehaltsgruppe beanspruchen (dazu im Einzelnen BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 51 mwN).

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