Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.04.2008 - 4 B 05.3396 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Grabnutzungsgebühr; Umbettung einer Leiche; "ehrliches Begräbnis"; mündliche Verhandlung ohne Anwesenheit eines Bevollmächtigten für die Klägerin
- Judicialis
VwGO § 67; ; VwGO § 102 Abs. 2; ; ZPO § 227 Abs. 1; ; BestattungsG Art. 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestattungs- und Friedhofsrecht: Grabnutzungsgebühr; Umbettung einer Leiche; "ehrliches Begräbnis"; mündliche Verhandlung ohne Anwesenheit eines Bevollmächtigten für die Klägerin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umbettung einer Leiche auf Kosten der Kirche Auf Grund eines zu nassen Grabes; Erreichen der gerichtlich nachprüfbaren Grenzen des Äquivalenzprinzips bei Bestehen von groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 27.10.2005 - B 2 K 04.1283
- VGH Bayern, 30.04.2008 - 4 B 05.3396
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 01.09.2000 - 4 ZB 00.2023
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2008 - 4 B 05.3396
Nach den hier entsprechend anzuwendenden Grundsätzen des Kommunalabgabenrechts entsteht eine Benutzungsgebühr dann nicht oder nicht in voller Höhe, wenn im Vergleich zu der durch Satzung bestimmten ordnungsgemäßen Leistung der Beklagten tatsächlich eine erhebliche Schlechtleistung erbracht worden ist, d.h. wenn ein grobes Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen bestünde (vgl. dazu BayVGH Beschluss vom 1.9.2000 Az. 4 ZB 00.2023).Dieser Fund stellt keinen außergewöhnlichen Vorgang dar; vielmehr ist es im Hinblick auf die Tatsache, dass Nutzungsrechte an Gräbern im Regelfall befristet sind, Friedhöfe eine über Generationen hinweg andauernde Einrichtung darstellen und deshalb im Laufe der Jahrzehnte Grabstellen mehrfach für Bestattungen benutzt werden, nicht als rechtserhebliche, die Gebührenpflicht tangierende Beeinträchtigung anzusehen, wenn bei der Wiederbelegung eines Grabes Überreste menschlicher Leichen aufgefunden werden (vgl. VG Regensburg Urteil vom 24.5.2000 Az. RN 3 K 99.1520 bestätigt durch BayVGH Beschluss vom 1.9.2000 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1998 - 19 A 1320/98
Bestattung einer fremden Leiche; Folgenbeseitigung; Umbettung; Unzulässige …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2008 - 4 B 05.3396
Es entspricht der allgemeinen Meinung, dass eine Umbettung einer einmal beigesetzten Leiche nur aus ganz besonderen Gründen verlangt werden kann (vgl. BayVGH Beschluss v. 27.7.2005 Az. 4 ZB 04.2986 ; OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. 10.11.1998 NVwZ 2000, 217-219; OVG Koblenz Urteil v. 20.4.2004 Az. 7 A 11930/03.OVG). - BVerwG, 08.07.1960 - VII C 123.59
Nachträgliche Befristung eines Nutzungsrechts an einer Sondergrabstelle
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2008 - 4 B 05.3396
Nach herrschender Meinung stellt ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ein subjektiv-öffentliches Sondernutzungsrecht dar, das in seinem Kernbereich die Befugnis einräumt, die Grabstätte nach Maßgabe der jeweils geltenden Friedhofsordnung für die Bestattung, Grabanlage und Errichtung eines Grabmals auf angemessene Zeit (Ruhefrist) zu nutzen (BVerwGE 11, 68/75; BayVGH vom 29.6.1983 BayVBl 83, 697/698).
- BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2008 - 4 B 05.3396
Die gerichtlich nachprüfbaren Grenzen des Äquivalenzprinzips sind erst dort erreicht, wo ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (vgl. BVerwGE 26, 305/308 ff.). - BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2008 - 4 B 05.3396
Dass das nicht in jedem Einzelfall so sein mag, macht die pauschale Grabnutzungsgebühr nicht rechtswidrig, weil es nach der Rechtsprechung ausreicht, dass mit der Gebührenerhebung dem Durchschnittsfall nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit Rechnung getragen wird (sog. Typengerechtigkeit, vgl. dazu BVerwGE 68, 36/41). - VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 ZB 04.2986
Bestattungsrecht; Totenruhe; Ruhezeit; Umbettung; Totensorge; Totenfürsorge; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2008 - 4 B 05.3396
Es entspricht der allgemeinen Meinung, dass eine Umbettung einer einmal beigesetzten Leiche nur aus ganz besonderen Gründen verlangt werden kann (vgl. BayVGH Beschluss v. 27.7.2005 Az. 4 ZB 04.2986 ; OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. 10.11.1998 NVwZ 2000, 217-219; OVG Koblenz Urteil v. 20.4.2004 Az. 7 A 11930/03.OVG).
- VGH Bayern, 21.03.2018 - 4 ZB 17.2082
Übergang eines Grabnutzungsrechts
Rn. 10 aa) Bei den in der Friedhofssatzung des Beklagten vorgesehenen Familiengräbern handelt es sich um sog. Wahlgräber, durch deren Überlassung zwar kein Eigentum erworben wird, der Berechtigte aber ein für einen längeren Zeitraum bestimmtes subjektiv-öffentliches Sondernutzungsrecht an der ausgewählten Grabstelle für sich und seine Angehörigen bzw. Rechtsnachfolger erhält (BayVGH, B.v 30.4.2008 - 4 B 05.3396 - juris Rn. 25 m.w.N.; U.v. 5.12.1990 - 4 B 87.2014 - VGH 44, 7/9 = BayVBl 1991, 465 m.w.N.;… Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl. 2016, S. 270 m.w.N.;… Klingshirn/Drescher/Thimet, Bestattungsrecht in Bayern, Stand Okt. 2015, Kap. B 15 Rn. 13 ff.). - VGH Bayern, 22.09.2011 - 4 N 10.315
Friedhofsgebührensatzung; Kalkulation; fehlende Plausibilität der …
Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit der Antragsgegnerin sind nämlich dort erreicht, wo ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (vgl. BayVGH vom 30.4.2008 Az. 4 B 05.3396 ). - VG München, 18.04.2019 - M 12 K 16.821
Gebührenkalkulation für Urnengrab
Allerdings stellt das Nutzungsrecht an der Wahlgrabstätte nach der Rechtsprechung ein subjektiv-öffentliches Sondernutzungsrecht dar, das die Befugnis einräumt, die Grabstätte nach Maßgabe der jeweils geltenden Friedhofsordnung für die Bestattung, Grabanlage und Errichtung auf angemessene Zeit zu nutzen (BayVGH, U.v. 30.4.2008 - 4 B 05.3396 - juris).
- VG Augsburg, 27.07.2017 - Au 7 K 16.1393
Kein Zurückbehaltungsrecht bei Verpflichtung zur Vorausleistung
Grabnutzungsrechte als subjektiv-öffentliche Sondernutzungsrechte begründen nur das zusätzliche Recht, einen Verstorbenen auf einer bestimmten Grabstelle zu beerdigen und diese Grabstelle unter Beachtung der Vorgaben der Friedhofsordnung zu gestalten und zu unterhalten (vgl. BayVGH, U.v. 30.4.2008 - 4 B 05.3396 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.;… Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Auflage, Kapitel 1 Rn. 21).Rn. 53 Nach den hier entsprechend anzuwendenden Grundsätzen des Kommunalabgabenrechts entsteht eine Benutzungsgebühr dann nicht oder nicht in voller Höhe, wenn im Vergleich zu der durch Satzung bestimmten ordnungsgemäßen Leistung des Beklagten tatsächlich eine erhebliche Schlechtleistung erbracht worden ist, d.h. wenn ein grobes Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen bestünde (vgl. dazu BayVGH U.v. 30.4.2008 - 4 B 05.3396 - juris).
- OVG Sachsen, 22.12.2010 - 5 A 173/08
Glaubhaftmachung von Zweifeln am Zugang eines Verwaltungsakts bei plausibler …
Die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers mit Schriftsatz vom 22. März 2010 angezeigte Mandatsniederlegung erlangte nach §§ 67, 173 VwGO i.V.m. § 87 Abs. 1 ZPO dem Gericht gegenüber keine Wirksamkeit, weil sich kein anderer Rechtsanwalt für den Kläger bestellt hat (vgl. BayVGH, Urt. v. 30. April 2008 - 4 B 05.3396 -, und Beschl. v. 30. März 2001 - 21 ZB 99.1777 -, [...]). - VG Augsburg, 28.10.2019 - Au 7 K 18.1158
Formerfordernis für Übertragung des Grabnutzungsrechts unter Lebenden
Grabnutzungsrechte als subjektiv-öffentliche Sondernutzungsrechte begründen das Recht, einen Verstorbenen auf einer bestimmten Grabstelle zu beerdigen und diese Grabstelle unter Beachtung der Vorgaben der Friedhofsordnung zu gestalten und zu unterhalten (vgl. BayVGH, U.v. 30.4.2008 - 4 B 05.3396 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.;… Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl., Kapitel 1 Rn. 21). - VG München, 01.12.2016 - M 12 K 16.3936
Antrag auf Graböffnung - Unberechtigte Zweifel am Tod eines Angehörigen
Rn. 25 Das Nutzungsrecht an der Wahlgrabstätte stellt nach der Rechtsprechung des BayVGH ein subjektiv-öffentliches Sondernutzungsrecht dar, das die Befugnis einräumt, die Grabstätte nach Maßgabe der jeweils geltenden Friedhofsordnung für die Bestattung, Grabanlage und Errichtung eines Grabmals auf angemessene Zeit (Ruhefrist) zu nutzen (BayVGH, U.v. 30.4.2008 - 4 B 05.3396 - juris).
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