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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1722
BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95 (https://dejure.org/1995,1722)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1995 - 4 B 173.95 (https://dejure.org/1995,1722)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1995 - 4 B 173.95 (https://dejure.org/1995,1722)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Beschwerde - Fehlende Begründung - Urteil - Abfassung - Unterschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 633
  • NVwZ-RR 1996, 299
  • DVBl 1996, 106
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95
    Im Sinne dieser Vorschrift nicht mit Gründen versehen ist ein bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil auch dann, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichte des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95
    Ist das Urteil nicht binnen fünf Monaten abgefaßt, so kommt es auf die Umstände des konkreten einzelnen Prozesses nicht an; die früher vereinzelt vertretene gegenteilige Auffassung (etwa in dem in der Beschwerdeerwiderung zitierten Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 92 - NVwZ 1989, 472) ist durch den Beschluß des Gemeinsamen Senats (…aaO.), dem der Senat folgt, überholt.
  • BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93

    Revision - Urteilsgründe - Zustellung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95
    Ein nicht mit Gründen versehenes oder verspätet abgefaßtes Urteil beruht insoweit auf einem Verfahrensfehler, als es jedenfalls hinsichtlich seiner - fehlenden - Entscheidungsgründe an einem Verfahrensfehler leidet und deshalb eine revisionsgerichtliche Überprüfung ausschließt (im Ergebnis ebenso der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21, für den Fall einer am Tage der mündlichen Verhandlung beschlossenen, allerdings nicht verkündeten Urteilsformel).
  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 34.90

    Unvollständiges Urteil - Urteilsgründe - Tatbestand - Entscheidungsgründe - …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95
    Denn nach Ablauf dieser Frist verlieren die schriftlichen Gründe die ihnen vom Gesetz zugedachte Funktion, den Beteiligten alsbald offenzulegen, von welchen Gründen sich das Gericht bei seiner Entscheidung hat leiten lassen, weil der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Beratung des Urteils nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 34.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten urteilsabfassung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 7. November 1990 - BVerwG 7 B 130.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 22 - DVBl 1991, 160 m.w.N.) entschieden, daß ein nach seiner Verkündung unter Verstoß gegen § 117 Abs. 4 VwGO verzögert abgefaßtes Urteil nicht auf diesem Verstoß im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO "beruhen" könne, weil die Entscheidungsformel schon vor diesem Verstoß verkündet worden sei.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 9 B 2.06

    Straßenbaubeitrag; Stadtwerke; nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung; …

    Für die Verfahrensfehlerrelevanz einer unterbliebenen Vorlage spricht, dass es sich um einen absoluten Revisionsgrund i.S.v. § 138 Nr. 1 VwGO handelt und dass ein solcher - seit der Streichung der zulassungsfreien Verfahrensrevision durch das Vierte Gesetz zur Änderung der VwGO vom 17. Dezember 1990 (BGBl I S. 2809) - grundsätzlich stets mit der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensfehler i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gerügt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1995 - BVerwG 4 B 173.95 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 42 S. 1 = NVwZ-RR 1996, 299 ;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 138 Rn. 14 und 84).
  • BFH, 03.03.2021 - I R 32/17

    Unwirksames Urteil

    Die Unterschriften der Richter unter einem Urteil müssen dabei stets einen Text decken, der dem Beratungsergebnis entsprechend verfasst und den Unterschreibenden zur Gänze bekannt war (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10.01.1978 - 2 StR 654/77, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1978, 899, Rz 6; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.09.1995 - 4 B 173/95, Deutsches Verwaltungsblatt 1996, 106, Rz 7).
  • BGH, 18.07.2025 - AnwZ (Brfg) 4/25
    Ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil ist daher im Sinn des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben worden sind (st. Rspr.; siehe BVerwGE 92, 367, 375 f.; BVerwG, NVwZ-RR 1996, 299; NVwZ-RR 2001, 798, 799; NVwZ 2001, 1150, 1151;… NVwZ 2013, 218 Rn. 23;… NVwZ-RR 2019, 610 Rn. 54).
  • BVerwG, 17.04.2009 - 8 B 28.09

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher …

    Jedoch kann das durch die Verkündung des Tenors im Ergebnis bereits feststehende Urteil nur dann auf der Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO beruhen, wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Niederlegung, Unterzeichnung und Übergabe der Entscheidungsgründe andererseits so weit gelockert ist, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Entscheidungsgründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Beschlüsse vom 15. September 1995 - BVerwG 4 B 173.95 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 42, vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris und vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96

    Gegenvorstellung

    Jedoch kann das mit der Verkündung im Ergebnis bereits feststehende Urteil nur dann auf der Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO beruhen, wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Niederlegung, Unterzeichnung und Übergabe der Entscheidungsgründe andererseits so weit gelockert ist, daß in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Entscheidungsgründen nicht mehr gewährleistet erscheint (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. September 1995 - BVerwG 4 B 173.95 -, DVBl 1996, 106).
  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle …

    Jedoch kann das mit der vorab erteilten Bekanntgabe des Tenors - der mit den Unterschriften der Berufsrichter am 30. Juli 1998, also am Tag nach der mündlichen Verhandlung, der Geschäftsstelle übergeben worden war - im Ergebnis bereits feststehende Urteil nur dann auf der Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO beruhen, wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils bzw. hier der Bekanntgabe des Tenors einerseits und der Niederlegung, Unterzeichnung und Übergabe der Entscheidungsgründe andererseits soweit gelockert ist, daß in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Entscheidungsgründen nicht mehr gewährleistet erscheint (vgl. Beschluß vom 15. September 1995 - BVerwG 4 B 173.95 - DVBl 1996, 106).
  • BVerwG, 06.01.2009 - 8 C 6.08

    Fehlen von Entscheidungsgründen eines Urteil aufgrund fehlender besonderer …

    Im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen ist ein Urteil auch dann, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht von allen beteiligten Berufsrichtern besonders unterschrieben worden sind (Beschluss vom 15. September 1995 - BVerwG 4 B 173.95 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 15 A 2781/99
    Rn. 31 Vgl. dazu, daß ein unter Verstoß gegen die prozessuale Begründungspflicht abgefaßtes Urteil auf einem Verfahrensfehler beruht, BVerwG, Beschluß vom 15. September 1995 - 4 B 173.95 -, NVwZ-RR 1996, 299 f.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13

    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; …

    Ein formal fehlerhafter Verhinderungsvermerk dürfte jedenfalls dann, wenn - wie hier - alle nach dem Gesetz erforderlichen Elemente vorhanden sind und die Urheberschaft des Vorsitzenden nicht in Frage steht, vor dem Hintergrund des Zwecks des Unterschriftserfordernisses nach § 117 Abs. 1 Satz 2 VwGO, die Wiedergabe des Beratungsergebnisses zu verantworten, nicht ohne weiteres dazu führen, dass eine nicht mit Gründen versehene Entscheidung im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO vorliegt (so für den Fall des Fehlens einer Unterschrift: BVerwG, Beschluss vom 15. September 1995 - 4 B 173.95 -, NVwZ-RR 1996, 299), denn die Möglichkeit von Verhinderungsvermerken zeigt gerade, dass für diese Prüffunktion nicht die Unterschrift aller Berufsrichter erforderlich ist, sie äußerstenfalls sogar nur durch einen von ihnen wahrgenommen werden kann.
  • BVerwG, 03.08.1998 - 7 B 236.98

    Möglichkeit einer Restitution - Entziehung eines Vermögenswerts durch …

    Jedoch kann das mit der Verkündung bzw. Niederlegung des Urteilstenors im Ergebnis bereits feststehende Urteil nur dann auf der Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO beruhen, wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils bzw. Niederlegung des Urteilstenors einerseits und der Niederlegung, Unterzeichnung und Übergabe der Entscheidungsgründe andererseits so weit gelockert ist, daß in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Entscheidungsgründen nicht mehr gewährleistet erscheint (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. September 1995 - BVerwG 4 B 173.95 - DVBl 1996, 106).
  • BFH, 27.02.2002 - VII B 113/01

    Rüge der mangelnden Urteilsbegründung; Verfahrensmangel

  • BVerwG, 29.03.2000 - 6 B 55.99

    Versehung eines Urteils mit Gründen - Begründung eines Urteils nach der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 90.13

    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; …

  • VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95

    Anrechnung des Zivildienstes auf das Anstellungsdienstalter eines Beamten zwecks …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 3 L 154/07

    Urteil mit angeblichem Begründungsmangel

  • BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 166.96

    Klage gegen die Bepflasterung einer vor dem eigenen Grundstück verlaufenden …

  • VG Bayreuth, 26.10.2007 - B 5 K 07.30020
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