Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
GG Art 3 Abs. 3 S. 2, Art 6 Abs. 2 S. 1; VwGO § 86 Abs. 3, § 88; BSHG § 39, § 40 Abs. 1 Nr. 4, § 47 ; SächsSchulG § 13 Abs. 1, § 30 S. 1; SchJVO § 5 Abs. 1 S. 2
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 6... Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 86 Abs. 3; ; VwGO § 88; ; BSHG § 39; ; BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 4; ; BSHG § 47; ; SächsSchulG § 13 Abs. 1; ; SächsSchulG § 30 S 1; ; SchJVO § 5 Abs. 1 S. 2
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für einen Integrationshelfer für ein geistig behindertes Kind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutzziel, Klagebegehrens, Integrationshelfer, Montessori-Mittelschule, Schule in freier Trägerschaft, Kostenvergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Grundsätzlich keine Sozialhilfe für Kosten eines Integrationshelfers zum Schulbesuch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tragung der Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch einer Montessori-Mittelschule im Rahmen der Eingliederungshilfe; Bestehen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ; Notwendigkeit einer Unterstützung als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung; Möglichkeit ...
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 07.11.2001 - 5 K 572/01
- OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05
- BVerwG, 17.05.2006 - 5 PKH 15.06
- BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 49.06
- BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 34.06
- BVerwG, 19.12.2007 - 5 C 34.06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1837 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05
Dabei ist der Sozialhilfeträger bei der Prüfung, ob die für den Besuch einer bestimmten Schule notwendige Unterstützung als "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" erforderlich ist, grundsätzlich an die Entscheidung der Schulbehörde über die Zuweisung an eine bestimmte Schule gebunden (BVerwG, Urt. v. 28.4.2005, NJW 2005, 3160;… SächsOVG, Urt. v. 7.12.2005, 4 B 131/05, juris).Eine für die Beklagte bindende schulrechtliche Zuweisungsentscheidung an die angesprochene private Schule, wie sie etwa dann getroffen worden wäre, wenn der Kläger zum Zweck einer integrativen Unterrichtung einer öffentliche Schule zugewiesen worden wäre (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 28.4.2005, NJW 2005, 3160), konnte hier gerade nicht erfolgen.
- BVerwG, 03.01.2003 - 4 B 71.02
Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses ohne Durchführung eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05
Mit Beschluss vom 3.3.2005 - 4 B 71/02 - hat der Senat wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung die Berufung zugelassen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des Sächsischen Oberverwaltungsgericht in dem Verfahren auf Zulassung der Berufung 4 B 71/02 (ein Band) und dem Berufungsverfahren 4 B 188/05 (zwei Bände), des Verwaltungsgerichts in dem Klageverfahren 5 K 572/01 (ein Band) und dem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz 5 K 1007/01 (ein Band) sowie die Behördenakte der Beklagten (drei Heftungen) verwiesen.
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05
Sie benachteiligt den behinderten Schüler dann, wenn eine Gesamtbetrachtung ergibt, dass die Erziehung und Unterrichtung an einer Schule, die keine Förderschule ist, zum einen mit einer dort geleisteten sonderpädagogischen Förderung möglich ist, des Weiteren der dafür erforderliche personelle und sächliche Aufwand mit den dort vorhandenen Personal- und Sachmitteln bestritten werden kann und schließlich auch organisatorische Schwierigkeiten sowie schutzwürdige Belange Dritter, insbesondere anderer Schüler, der integrativen Beschulung nicht entgegen stehen (BVerfG, Beschl. v. 8.10.1997, NJW 1998, 131).
- BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88
Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme
Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05
Denn in Gestalt der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Schulen besteht bereits eine das Sozialstaatsgebot konkretisierende und die Chancengleichheit in dem Bildungswesen fördernde Leistung des Staates, deren Angemessenheit jedenfalls dann nicht in Abrede gestellt werden kann, wenn nicht besondere Gründe im Einzelfall den Zugang zu einer privaten Schule erfordern (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 13.8.1992, NVwZ 1993, 691). - BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85
Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung - …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05
Sofern eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Förderschule für die erforderliche Hilfeleistung geeignet und für jedermann zugänglich ist, handelt es sich um eine im Rahmen der staatlichen Daseinsfürsorge liegende Vergünstigung, für deren Inanspruchnahme demjenigen, der diese in Anspruch nimmt, Kosten nicht entstehen; schon deshalb kommt es in einem solchen Fall nicht auf einen Vergleich der einerseits fiktiv entstehenden Kosten für die Inanspruchnahme der Vergünstigung, die der Träger der Sozialhilfe ohnehin nicht zu übernehmen hätte und der tatsächlich bei einer freien Schule entstehenden und von dem Sozialhilfeträger zu übernehmenden Kosten an (sh. dazu: BVerwG, Urteil v. 22.1.1987, NVwZ 1987, 594). - BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98
Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05
Auch wenn Jugendhilfemaßnahmen mit den in § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII a.F. angesprochenen Maßnahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe konkurrieren würden, wäre die Sozialhilfe vorrangig (BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, NJW 2000, 2688). - OVG Sachsen, 07.12.2005 - 4 B 131/05
Kein Anspruch auf Besuch privater Schule unter Kostenübernahme für …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05
Dabei ist der Sozialhilfeträger bei der Prüfung, ob die für den Besuch einer bestimmten Schule notwendige Unterstützung als "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" erforderlich ist, grundsätzlich an die Entscheidung der Schulbehörde über die Zuweisung an eine bestimmte Schule gebunden (…BVerwG, Urt. v. 28.4.2005, NJW 2005, 3160; SächsOVG, Urt. v. 7.12.2005, 4 B 131/05, juris). - BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76
Gewährung von Pflegegeld - Beurteilung des Umfanges einer notwendigen Pflege
Auszug aus OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05
Da eine Klärung des wirklichen Klagebegehrens in seinem zeitlichen Umfang in dem erstinstanzlichen Verfahren nicht erfolgte, ist diese in dem Berufungsverfahren nachzuholen, weshalb nach § 86 Abs. 3 VwGO auf einen sachdienlichen Klageantrag hinzuwirken war (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 14.7.1977, FEVS 26, 1;… SächsOVG, Urt. v. 13.12.2005, SuP 2006, 117).
- OVG Sachsen, 29.03.2007 - 5 BS 295/06
Vorläufiger Rechsschutz; Eilverfahren; Prüfung; dargelegte Gründe
Zwar kann nach der Rechtsprechung des 4. Senates der Kostenübernahme für einen Integrationshelfer an einer privaten Ersatzschule für einen Schüler, bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, regelmäßig der sozialhilferechtliche Mehrkostenvorbehalt entgegengehalten werden, wenn der Schüler auch die staatliche Förderschule besuchen kann (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 7.12.2005 - 4 B 131/05 - sowie Urt. v. 7.11.2001 - 4 B 188/05 - jeweils zu § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG).Eine verbindliche Zuweisung des Antragstellers an eine private Ersatzschule wäre wegen des vorrangig in Vertragsfreiheit zu regelnden Besuches einer privaten Schule ohnehin nicht möglich (vgl. SächsOVG, Urt. v. 7.11.2001 - 4 B 188/05 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
Sozialhilfe
Rn. 33 Der Antragsteller hat nachfolgend auf Rechtsprechung des OVG Bautzen (Urteil vom 14.03.2006 - 4 B 188/05) verwiesen, durch die er seine Rechtsauffassung bestätigt sieht. - LSG Sachsen, 24.07.2006 - L 3 B 81/06 SO-ER
Anspruch auf Sozialhilfe für ein behindertes Kind, Integrationshelfer für den …
Dies war bereits nach dem - zum SGB XII diesbezüglich inhaltgleichen - BSHG und nach der insoweit einhelligen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit anerkannt (…u.a. BVerwG, Urt. v. 28.04.2005, Az. 5 C 20/04, NJW 2005, 3160 f.; SächsOVG, Urt. v. 14.03.2006, Az. 4 B 188/05, …und Urt. v. 07.12.2005, Az. 4 B 131/05, jeweils zitiert nach JURIS;… BayVGH, Urt. v. 06.06.2005, Az. 12 BV 03.3176, ZFSH/SGB 2006, 26 ff.; HessVGH, Beschl. v. 10.11.2004, Az. 7 TG 1413/04, NVwZ-RR 2005, 189 ff.), ohne dass ein Grund besteht, davon unter Geltung des SGB XII abzuweichen (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.11.2005, Az. L 23 B 1035/05 SO ER, und Beschl. v. 21.12.2005, Az. L 23 B 1064/05 SO ER, jeweils zitiert nach JURIS).
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