Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20984
BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23 (https://dejure.org/2023,20984)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2023 - 4 B 4.23 (https://dejure.org/2023,20984)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2023 - 4 B 4.23 (https://dejure.org/2023,20984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,20984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfolgreiche Rüge eines Verstoßes gegen Überzeugungsgrundsatz in einer bauordnungsrechtlichen Sache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 Abs 6 VwGO, § 130a VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Erfolgreiche Rüge eines Verstoßes gegen Überzeugungsgrundsatz in einer bauordnungsrechtlichen Sache

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO § 108; GKG § 6 Abs. 1 Nr. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts; Überschreitung der Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreiche Rüge eines Verstoßes gegen Überzeugungsgrundsatz in einer bauordnungsrechtlichen Sache

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22

    Planfeststellungsbeschluss für eine einen Windpark querende Erdgasfernleitung; …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
    Insoweit verfehlt sie die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Aufklärungsmangels stellt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 4 CN 8.18 - BVerwGE 166, 378 Rn. 29 und Beschluss vom 2. März 2023 - 4 B 16.22 - Rn. 7).

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - Rn. 3 m. w. N. und vom 2. März 2023 - 4 B 16.22 - Rn. 26), ferner auch, wenn es Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (BVerwG…, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 12).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - Rn. 3 m. w. N. …und vom 2. März 2023 - 4 B 16.22 - Rn. 26), ferner auch, wenn es Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (BVerwG…, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 12).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan; …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
    Insoweit verfehlt sie die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Aufklärungsmangels stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 4 CN 8.18 - BVerwGE 166, 378 Rn. 29 …und Beschluss vom 2. März 2023 - 4 B 16.22 - Rn. 7).
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
    Denn nach der - insoweit maßgeblichen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 - BVerwGE 153, 361 Rn. 22 und Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 59.14 - juris Rn. 43) - materiellen Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts (BA S. 11) kam es nicht darauf an, ob die Bebauung auf dem Flurstück-Nr. ... baurechtswidrig ist.
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
    Denn die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden insoweit erst überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24 …sowie Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 Rn. 16).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
    Denn die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden insoweit erst überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 …und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24 …sowie Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 Rn. 16).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben; …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
    Denn nach der - insoweit maßgeblichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 - BVerwGE 153, 361 Rn. 22 …und Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 59.14 - juris Rn. 43) - materiellen Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts (BA S. 11) kam es nicht darauf an, ob die Bebauung auf dem Flurstück-Nr. ... baurechtswidrig ist.
  • BVerwG, 24.10.2018 - 6 B 151.18

    Begründungsanforderungen; Begründungspflicht; Entscheidung durch Beschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
    Denn die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden insoweit erst überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 …und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 24 sowie Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 6 B 151.18 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 435 Rn. 16).
  • BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - Rn. 3 m. w. N. …und vom 2. März 2023 - 4 B 16.22 - Rn. 26), ferner auch, wenn es Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 12).
  • BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21

    Nichtzulassung der Revision wegen Nichtvorliegens eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - Rn. 3 m. w. N. …und vom 2. März 2023 - 4 B 16.22 - Rn. 26), ferner auch, wenn es Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (BVerwG…, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 12).
  • VGH Bayern, 23.09.2026 - 8 B 25.1896

    Straßenrechtliche Planfeststellung einer Staatsstraße (Ortsumgehung), …

    Die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden insoweit erst überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große, das Maß des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO übersteigende Schwierigkeiten aufweist (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2023 - 4 B 4.23 - juris Rn. 2;… B.v. 24.10.2018 - 6 B 151.18 - NVwZ 2019, 422 - juris Rn. 16).
  • VGH Hessen, 03.07.2026 - 1 A 910/22

    Beleihung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH mit der hoheitlichen …

    Rn. 23 Dass das Verwaltungsgericht die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen hat, steht der Einschätzung des Senats im Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht per se entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2023 - 4 B 4/23 -, juris Rn. 2, zur Zulassung durch das Berufungsgericht nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 08.12.2025 - 4 BN 9.25

    Wann fehlen "städtebauliche Gründe"?

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2023 - 4 B 4.23 - BRS 91 Nr. 164 S. 1078 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.06.2024 - 4 B 23.23

    Untersagung der gewerblichen Nutzung eines Grundstücks als Park-bzw. Abstellplatz …

    Es bleibt schon unklar, welche prozessuale Anforderung die Klägerin als verletzt ansieht, zumal die Beschwerdebegründung auch inhaltlich den Darlegungsanforderungen etwa für eine Verletzung des § 108 Abs. 1 VwGO (Überzeugungsgrundsatz, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2023 - 4 B 4.23 - juris Rn. 5), des § 138 Nr. 6 VwGO (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 38 f.) oder des § 86 Abs. 1 VwGO (Aufklärungsrüge, vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 BN 1.22 - juris Rn. 25) nicht genügt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2024 - 10 A 1459/20

    Ordnungsverfügung zur Beseitigung aller baulichen Anlagen und sämtlicher …

    Rn. 30 Auf die Beschwerde des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Juli 2023 (- 4 B 4.23 -) den Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2022 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2025 - 10 A 738/23

    B-Plan rückwirkend "geheilt": Auswirkungen auf zwischenzeitlich erlassenen …

    Rn. 30 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2023 - 4 B 4.23 -, juris Rn. 2, m. w. N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2026 - 3 L 162/24

    Anfechtung der Planfeststellung einer Wasserkraftanlage - Antrag auf Zulassung …

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind, ferner auch, wenn es Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2023 - 4 B 4/23 - juris Rn. 5 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,30777
OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23 (https://dejure.org/2024,30777)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2024 - 4 B 4.23 (https://dejure.org/2024,30777)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2024 - 4 B 4.23 (https://dejure.org/2024,30777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,30777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 20 Abs 2 GG, Art 28 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 VerfGG BB, Art 2 Abs 4 VerfGG BB
    Vorlagebeschluss an das brandenburgische Landesverfassungsgericht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 20 Abs 2 GG, Art 28 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 LV BB, Art 2 Abs 4 LV BB, Art 113 Nr 3 LV BB, § 42 VerfGGBbg, § 41 BbgRiG
    Aussetzungsbeschluss, Vorlagebeschluss, konkrete Normenkontrolle, Richterrat, Mitbestimmung, Allzuständigkeit, Volkssouveränität, demokratische Legitimation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2025, 1285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
    Der Gesetzgeber habe in Kenntnis der verfassungsrechtlichen Lage, wie sie vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - dargelegt worden sei, den Beschlüssen der Einigungsstelle ausnahmslos bindenden Charakter beigemessen.

    Gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG seien die Grundentscheidung des Art. 20 Abs. 2 GG für die Volkssouveränität und die daraus folgenden Grundsätze der demokratischen Organisation und Legitimation von Staatsgewalt auch für die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern verbindlich (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - juris Rn. 133 f.).

    Rn. 71 Nach den Vorgaben im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - (BVerfGE 93, 37 ff. = juris), auf dessen vollständigen Inhalt.

    Außerdem ist die Einigungsstelle in ihrer personellen Zusammensetzung nicht gesichert demokratisch legitimiert (verwirklicht nicht das Prinzip der sogenannten doppelten Mehrheit; siehe BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - juris Rn. 147 und dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Juni 2021 - OVG 60 PV 13/20 - juris Rn. 25;… kritisch Wittreck, Die Verwaltung der Dritten Gewalt, 2006, S. 121 ff.).

    Der Senat schließt aus den letzten beiden Sätzen in Rn. 151 im Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - (juris), dass dem Bundesverfassungsgericht die Normenklarheit im Bereich der Mitbestimmung von einer besonderen Bedeutung ist, die einer verfassungskonformen Auslegung eine zusätzliche Grenze setzt.

    Rn. 79 Selbstständig tragend und für den Senat von besonderer Bedeutung spricht folgende Erwägung gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die etwaige Verfassungsproblematik betreffe allein das Stufenverfahren und lasse das Verhältnis von Richterrat und Gerichtspräsidentin unberührt: Die Ungewissheit, ob überhaupt, gegebenenfalls wie, auf welcher Ebene und womöglich wann eine eigene Entscheidung des Dienstherrn fallen kann, kann bereits bei den zur Entscheidung berufenen Gerichtsvorständen den Druck entstehen lassen, im Interesse eines zeitgerechten Ergebnisses Zugeständnisse zu machen (siehe nochmals BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - juris Rn. 151).

    Abgesehen davon ist im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht der Rückgriff auf eine Vorschrift in einem anderen Gesetz nicht angängig (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - juris Rn. 151).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
    Die Vorschrift bezwecke, wie das Bundesverwaltungsgericht entsprechend im Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - ausgeführt habe, dem zu Beurteilenden ein Recht einzuräumen, sich einer Unterstützung bei der Eröffnung der dienstlichen Beurteilung zu versichern.

    Ältere Beurteilungen können in Auswahlentscheidungen berücksichtigt werden (BVerwG…, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 104.11 - juris Rn. 13 und Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 12).

    Es gehe um die psychologische Unterstützung des betroffenen Beamten, um den auf ihm beim Beurteilungsgespräch lastenden Druck zu reduzieren (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 104.11

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Beurteilungszeitraum; Divergenz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
    Demgemäß ist zwischen Klagen gegen Beurteilungen und Klagen gegen Auswahlentscheidungen zu unterscheiden (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 104.11 - juris Rn. 13).

    Ältere Beurteilungen können in Auswahlentscheidungen berücksichtigt werden (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 104.11 - juris Rn. 13 …und Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht Personalvertretungsgesetze wegen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 verfassungskonform ausgelegt, auch wenn diese nachfolgenden Gesetzesänderungen unterzogen wurden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 2010 - 6 PB 4.10 - juris Rn. 9 m.w.N. …und vom 15. Juli 2019 - 5 P 1.18 - juris Rn. 23 ff.), solange mit der Auslegung der Wille des Gesetzgebers nicht missachtet wird, was auch anhand der Entstehungsgeschichte nachfolgender Änderungen zu bewerten ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 2010 - 6 PB 4.10 - juris Rn. 9 f. …und vom 15. Juli 2019 - 5 P 1.18 - juris Rn. 29 ff.; siehe auch letztens OVG Bremen…, Beschluss vom 10. November 2021 - 6 LP 443/20 - juris Rn. 28 f.).

    Der Senat hält es auch nicht für möglich, die tatbestandlichen Voraussetzungen in § 50 BbgRiG mit der Darlegungslast der obersten Dienstbehörde auszublenden und die Norm als Auffangvorschrift zu verstehen, die beliebig und voraussetzungslos bei allen personellen Maßnahmen zum Einsatz kommt, wenn an sich der Beschluss der Einigungsstelle nur empfehlende Wirkung haben dürfte (ähnlich BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2010 - 6 PB 4.10 - juris Rn. 12).

  • VG Potsdam, 23.02.2023 - 1 K 2988/20
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
    Rn. 36 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 23. Februar 2023 - VG 1 K 2988/20 - (juris) Bezug genommen.

    Rn. 78 E. 1.) Der Senat ist nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichts im angegriffenen Urteil, dass sich die Frage der Verfassungsgemäßheit erst dann stellt, wenn in einem konkreten Fall ein Stufenverfahren einen problematischen Abschluss erfährt (vgl. näher VG Potsdam, Urteil vom 23. Februar 2023 - 1 K 2988/20 - juris Rn. 45).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 60 PV 13.20

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Einigungsstelle - Vereinbarkeit des Landesrechts …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
    Außerdem ist die Einigungsstelle in ihrer personellen Zusammensetzung nicht gesichert demokratisch legitimiert (verwirklicht nicht das Prinzip der sogenannten doppelten Mehrheit; siehe BVerfG…, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - juris Rn. 147 und dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2021 - OVG 60 PV 13/20 - juris Rn. 25;… kritisch Wittreck, Die Verwaltung der Dritten Gewalt, 2006, S. 121 ff.).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
    Die Bewerberinnen und Bewerber können beanspruchen, dass für sie eine hinreichend aktuelle dienstliche Beurteilung verwendet wird, die den Anforderungen des Auswahlverfahrens genügt und die wichtigste Auswahlgrundlage darstellt (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
    Eine solche Korrektur des Gesetzes würde nicht zuletzt Art. 100 Abs. 1 GG zuwiderlaufen, der die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung wahren soll (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05 - juris Rn. 91;… Stelkens/Panzer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Januar 2024, § 1 VwGO Rn. 47).
  • BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
    Nur "außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung" hält das Bundesverfassungsgericht "begrenzte Abweichungen von der Regelanforderung uneingeschränkter personeller Legitimation" für zulässig (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 BvR 1139/12 - juris Rn. 169;… so auch Axer, in: Kahl/Ludwigs, Handbuch des Verwaltungsrechts, Band III, 2022, § 62 Rn. 54; zum Ganzen ausführlich in demselben Band: Dreier/Kuch, § 60, und ferner Meinel, § 61, siehe auch Voßkuhle/Sydow, JZ 2002, 673 [682]).
  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
    Dementsprechend scheitert die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an der Erstellung dienstlicher Beurteilungen erst am Beteiligungskatalog des § 27 Abs. 1 BGleiG und nicht schon am Begriff der Maßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung …

  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und …

  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 14.19

    Schwerbehinderung; Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand; …

  • BVerwG, 15.07.2019 - 5 P 1.18

    Wirkung des Einigungsstellenbeschlusses in Personalangelegenheiten von …

  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Richters gegen die …

  • BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20

    Erfordernis der Überzeugungsgewissheit für die Verhängung einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 60 PV 10.11

    Mitwirkung; Personalrat; Informationsrecht des -s; dienstliche Beurteilung; - von …

  • OVG Bremen, 10.11.2021 - 6 LP 443/20

    Bindungswirkung von Beschlüssen der Einigungsstelle in personellen …

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

  • BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 35.18

    Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert …

  • BVerwG, 08.06.2023 - 5 P 3.22

    Zum (fehlenden) personalvertretungsrechtlichen Maßnahmecharakter externer …

  • BVerwG, 19.10.2021 - 5 P 3.20

    Mitbestimmung bei Ablehnung eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2019 - 4 B 22.17

    Berufungen der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz erfolglos

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2026 - 4 S 1.26

    Beratertätigkeit eines ehemaligen Ministers für eine Wirtschaftskanzlei bleibt …

    Als Ausübung von Staatsgewalt, die der demokratischen Legitimation bedarf, stellt sich jedenfalls alles amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter dar (BVerfG…, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98 - juris Rn. 131 m.w.N; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2024 - OVG 4 B 4/23 - juris Rn. 71).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2025 - VfGBbg 44/24
    betreffend die Vereinbarkeit von § 41 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Satz 2 bis 5, §§ 46, 47, 49 und 50 BbgRiG (GVBl. I/19 Nr. 34) mit der Verfassung des Landes Brandenburgs aufgrund des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. August 2024 (OVG 4 B 4/23).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.05.2025 - DG 1/24
    Dabei kann hier auf sich beruhen, ob die entsprechenden Regelungen, namentlich §§ 41-50 BbgRiG, die eine sehr weitgehende Beteiligung des Richterrats und das Verfahren mit einer grundsätzlichen bindenden Beschlussfassung der Einigungsstelle regeln, verfassungsgemäß sind (verneinend: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Vorlagebeschluss an das Landesverfassungsgericht vom 28. August 2024 - OVG 4 B 4/23 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.06.2025 - VfGBbg 44/24
    betreffend die Vereinbarkeit von § 41 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Satz 2 bis 5, §§ 46, 47, 49 und 50 BbgRiG (GVBl. I/19 Nr. 34) mit der Verfassung des Landes Brandenburgs aufgrund des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. August 2024 (OVG 4 B 4/23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht