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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.2006 - 4 B 5.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22560
BVerwG, 11.05.2006 - 4 B 5.06 (https://dejure.org/2006,22560)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2006 - 4 B 5.06 (https://dejure.org/2006,22560)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 4 B 5.06 (https://dejure.org/2006,22560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde eines Beigeladenen - Bedingungen für eine zulässige Divergenzrüge - Frage der Berücksichtigungsfähigkeit von einem in Aufstellung befindlichen Ziel der Raumordnung als öffentlicher Belang - Voraussetzungen für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 4 B 5.06
    Rn. 6 Die Beschwerde sieht eine Divergenz zum Urteil des Senats vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - (BVerwGE 122, 364).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen; …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 4 B 5.06
    Zwar verweist das Oberverwaltungsgericht nicht ausdrücklich auf die genannte Senatsentscheidung, sondern nimmt lediglich Bezug auf sein Urteil vom 27. November 2003 - 1 A 10672/03.OVG - sowie das Urteil des Senats vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - (Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356 = ZfBR 2003, 469).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 4 B 5.06
    Ein - einfach - Beigeladener ist materiell beschwert, wenn er geltend machen kann, auf Grund der Bindungswirkung des angefochtenen Urteils nach § 121 VwGO präjudiziell und unmittelbar in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt zu werden (Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 3 C 3.95 - BVerwGE 104, 289).
  • BVerwG, 11.08.2004 - 4 B 55.04

    Inhalt und Ausprägung des "Erfordernisses einer förmlichen Planung" als …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 4 B 5.06
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 11. August 2004 - BVerwG 4 B 55.04 - (Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 363 = ZNER 2004, Nr. 4, 404) näher dargelegt, dass jedenfalls im Grundsatz bei Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 - 6 BauGB das durch die Planungsbefugnisse nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ergänzte Konditionalprogramm in § 35 Abs. 1 BauGB die Zulässigkeit von derartigen Anlagen ausreichend zu steuern vermag und kein Anlass besteht, für Windenergieanlagen einen hiervon abweichenden Rechtsgrundsatz aufzustellen.
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00

    Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene; …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 4 B 5.06
    Rn. 2 1. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beigeladenen ist - wie jedes andere Rechtsmittel - nur dann zulässig, wenn die Beigeladene durch die angegriffene Entscheidung materiell beschwert ist (stRspr, vgl. Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - BVerwGE 112, 335).
  • VG Koblenz, 01.08.2006 - 7 L 1058/06

    Kein Baustopp für Windkraftanlagen

    Der diesbezügliche Meinungsstand (vgl. u.a. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2006 - 1 A 10884/05 .OVG - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.2006 - 8 A 11309/05 .OVG - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.01.2005 - 8 B 12203/04.OVG - BVerwG, Beschluss vom 11.05.2006 - 4 B 5/06 - BVerwG, Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48/05 -) bedarf indes hier keiner Erörterung und Entscheidung, da die genehmigten Windkraftanlagen sich auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde befinden, die Antragstellerin mithin nicht Belegenheitsgemeinde ist und somit § 36 BauGB für sie nicht gilt.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24093
OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06 (https://dejure.org/2007,24093)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2007 - 4 B 5.06 (https://dejure.org/2007,24093)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 4 B 5.06 (https://dejure.org/2007,24093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    SG § 7; ; SG § ... 24 Abs. 1; ; SG § 24 Abs. 1 Satz 1; ; SG § 24 Abs. 2 Satz 1; ; SG § 24 Abs. 2 Satz 2; ; SG § 30 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 208 a.F.; ; BGB § 249; ; BBesG § 69 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz; ; BBesG § 69 Abs. 2; ; VwV Nr. 1 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Schadensersatzforderung der Bundeswehrverwaltung gegen einen Zeitsoldaten; Vorsätzliche Wachverfehlung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
    Die Beklagte hat gegen den Kläger einen Schadensersatzanspruch, den sie auch nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses mit Leistungsbescheid geltend machen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - ZBR 1999, 278, 279 m.w.N.).

    Die Treuepflicht gebietet es, den Dienstherrn vor Schaden zu bewahren und unmittelbar und mittelbar den Dienstherrn schädigende Handlungen zu unterlassen, und wird objektiv verletzt, wenn - wie hier - ein Soldat durch rechtswidriges Handeln bei einem anderen Bediensteten seines Dienstherrn einen gesundheitlichen Schaden verursacht, für den der Dienstherr aufkommen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.).

    Auf die Folgen der Pflichtverletzung, die Art und den Umfang des eingetretenen Schadens, muss sich das Verschulden nicht erstrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.).

    Maßgebend ist der dem § 249 BGB zu Grunde liegende Schadensbegriff; danach besteht der Schaden in dem Unterschied zwischen der Vermögenslage der Beklagten, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzungen gestaltet hat, und ihrer Vermögenslage, wie sie ohne diese bestehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.).

    Eine ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt ist adäquat, wenn die begangene Dienstpflichtverletzung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.).

    Die für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SG maßgebliche Kenntnis des Dienstherrn von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen ist erst dann vorhanden, wenn der Dienstherr auf Grund der ihm bekannten Tatsachen eine Schadensersatzklage gegen eine bestimme Person - und sei es nur mit einer Feststellungsklage - mit hinreichender Aussicht auf Erfolg erheben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.).

    Im Bereich der Bundeswehr genügt deswegen nicht schon die Kenntnis des nächsten Dienstvorgesetzten, sondern erst die Kenntnis fachaufsichtsführender Dienststellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a.a.O.;… a.A. Beckmann, a.a.O., S. 186 ff.).

  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73

    Rückgriffshaftung - Mitverschulden des Dienstherrn - Schadengeneigte Tätigkeit - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
    Der Gesetzgeber erblickt den dem Dienstherrn mittelbar entstandenen Schaden darin, dass er auf Grund eines Anerkenntnisses oder einer rechtskräftigen Verurteilung dem durch den Beamten unmittelbar geschädigten Dritten Ersatz zu leisten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG II C 55.73 - BVerwGE 50, 102, 112 zu § 84 Abs. 2 Satz 2 LBG NW).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
    Es fehlt aus den oben zu a) dargelegten Gründen an der erforderlichen klaren und unzweideutigen Erklärung der Beklagten, dass sie dem Soldaten K. gegenüber eine Schadensersatzpflicht eingestehen will (vgl. die zivilgerichtliche Rechtsprechung zu dem Begriff des Anerkenntnisses in der Verjährungsvorschrift des § 208 BGB a.F. [nunmehr § 212 BGB n.F.], etwa Urteile des BGH vom 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00 - NJW 2002, 2872, 2873 und vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95 - NJW 1997, 516, 517; vgl. a. OLG Celle, Urteil vom 26. Juli 2006 - U 87/06 - Juris;… Grothe in: MK-BGB, 5. Aufl. 2006, § 212 Rdnr. 6).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 444/00

    Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
    Es fehlt aus den oben zu a) dargelegten Gründen an der erforderlichen klaren und unzweideutigen Erklärung der Beklagten, dass sie dem Soldaten K. gegenüber eine Schadensersatzpflicht eingestehen will (vgl. die zivilgerichtliche Rechtsprechung zu dem Begriff des Anerkenntnisses in der Verjährungsvorschrift des § 208 BGB a.F. [nunmehr § 212 BGB n.F.], etwa Urteile des BGH vom 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00 - NJW 2002, 2872, 2873 und vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95 - NJW 1997, 516, 517; vgl. a. OLG Celle, Urteil vom 26. Juli 2006 - U 87/06 - Juris;… Grothe in: MK-BGB, 5. Aufl. 2006, § 212 Rdnr. 6).
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 38.02

    Heilbehandlung; Heilfürsorge; In-vitro-Fertilisation; künstliche Befruchtung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
    Seit jeher besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass die Kosten für eine Behandlung außerhalb der Bundeswehr übernommen werden, wenn eine Behandlung durch Truppenärzte oder in bundeswehreigenen Einrichtungen nicht in Betracht kommt (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - BVerwG 2 C 38.02 - BVerwGE 119, 265, 266).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
    Das gilt selbst für solche Folgezustände, die im Zeitpunkt der Erlangung jener Kenntnis überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 21.87 - BVerwGE 81, 301, 303).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92

    Beamtenrecht - Verjährung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
    a) Hier richtet sich die Verjährung nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SG, weil die Sonderregelung des Satzes 2 (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 2 C 1.92 - ZBR 1993, 335, 336;… Lemhöfer in: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, Stand: Juli 2006, § 78 Rdnr. 53 c;… Franke in: GKÖD, Bd. I, Stand: Juli 2006, K § 78 Rdnr. 56) nicht einschlägig ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1999 - 2 A 12287/98

    Bügermeister; Dienstherr; Rechtsirrum; Verjährungshemmung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
    Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Kläger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, also die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht angestellt und das nicht beachtet hätte, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 29. Januar 1999 - 2 A 12287/98 - RiA 1999, 256, 257).
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