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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4809
OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05 (https://dejure.org/2007,4809)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.12.2007 - 4 B 541/05 (https://dejure.org/2007,4809)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 4 B 541/05 (https://dejure.org/2007,4809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    EGV Art 28, Art 49, Art 81; Richtlinie 91/271/EWG; GG Art 2 Abs. 1, Art 14; SächsVerf Art 15 Abs. 1, Art 31; SächsGemO § 14; SächsWG § 63 Abs. 2

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; EGV Art. 49; ; EGV Art. 81; ; Richtlinie 91/271/EWG; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; SächsVerf Art. 15 Abs. 1; ; SächsVerf Art. 31; ; SächsGemO § 14; ; SächsWG § 63 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung eines Hauseigentümers zum Anschluss seines Hausgrundstücks an die öffentliche Abwasserkanalisation; Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Satzungsbestimmungen über einen Anschlusszwang und Benutzungszwang; Auswirkungen eines Mangels des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
    Gestützt auf diese - verfassungsrechtlich unbedenkliche (zu den Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.2006, BVerwGE 125, 68, 70 f. m. w. N.) - Ermächtigungsgrundlage war es dem Beklagten im Rahmen seines satzungsgeberischen Ermessens (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 3.6.2003, SächsVBl. 2005, 256, 259) nicht verwehrt, einen Anschluss- und Benutzungszwang für eine zentrale Abwasserbeseitigungsanlage auch für solche Grundstücke des Verbandsgebiets vorzusehen, die bereits über eine eigene (ggf. auch nachrüstbare) Kleinkläranlage verfügen.

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass die Anordnung eines kommunalen Anschluss- und Benutzungszwangs eine Form der Monopolbildung darstellt, die den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr (Art. 49, Art. 28 EGV n. F.) im Gemeinsamen Markt beeinträchtigen und auch zu einer unzulässigen Einschränkung des Wettbewerbsrechts (Art. 81 ff. EGV) führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.2006, a. a. O., S. 77 f.; SächsOVG, Beschl. v. 6.1.2005, SächsVBl. 169, 172;… Gern, a. a. O., Rn. 710).

    Hinzu kommt, dass ein Eingriff - soweit er zu bejahen wäre - wegen seiner punktuellen Wirkung nur geringe Auswirkungen auf die vom Gemeinschaftsrecht geschützten Freiheiten hätte und - nicht anders als bei der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs für eine Fernwärmeversorgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.2006, a. a. O., S. 77 f.) - jedenfalls aus gewichtigen Gründen des Umweltschutzes gerechtfertigt wäre (…EuGH, Urt. v. 13.3.2001 - Rs. C-379/98, PreussenEleketra, DVBl. 2001, 633, 636).

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
    Mangels eines gesetzlich anderweitig ausgestalteten Prüfungsmaßstabs (wie etwa im Bauplanungsrecht) kommt es ausschließlich darauf an, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den jeweils anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2007, DÖV 2007, 560 f.).

    Dieses Ermessen wird grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zweckes der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2007, a. a. O.).

    Wegen des auf eine Ergebniskontrolle (BVerwG, Beschl. v. 10.1.2007, a. a. O.) beschränkten Prüfungsumfangs bei den Satzungsbestimmungen über den Anschluss- und Benutzungszwang wäre ein eventueller Mangel des Abwasserbeseitigungskonzepts auch nicht dazu geeignet, die Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Bestimmungen der Abwassersatzung zu begründen.

  • OVG Sachsen, 08.08.2007 - 4 B 321/05

    Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungskonzept; Anschluss- und Benutzungszwang; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
    Ergänzend verweist er auf den Senatsbeschluss vom 8.8.2007 - 4 B 321/05 -, …

    Soweit der Kläger auf eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechts (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 31. SächsVerf) bzw. auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 15 Abs. 1 SächsVerf) verweist (…zur Abgrenzung der Schutzbereiche bei vorhandenen Anlagen SächsOVG, NK-Urt. v. 3.6.2003, a. a. O. 256 f.), ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 19.12.1997, a. a. O.) wie des erkennenden Senats (siehe Beschl. v. 8.8.2007, a. a. O.;… Urt. v. 16.10.2007 - 4 B 507/05 -, juris; zur Veröffentlichung in SächsVBl. vorgesehen) geklärt, dass die mit der satzungsmäßigen Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs verbundenen Eingriffe zum Schutz der Volksgesundheit und der Umwelt (Stichwort Gewässerschutz) gerechtfertigt sind.

  • BVerwG, 07.01.2004 - 4 B 45.03
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
    Zur Begründung der vom Senat mit Beschluss vom 1.8.2005 - 4 B 45/03 - auf den Antrag des Klägers zugelassenen Berufung verweist der Kläger auf sein erstinstanzliches Vorbringen und führt ergänzend bzw. vertiefend aus, § 18a WHG und § 63 Abs. 1 SächsWG n. F. sähen dezentrale Abwasserbehandlungsanlagen nunmehr ausdrücklich vor.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Senatsakten 4 B 45/03 und 4 B 541/05, die Gerichtsakte 6 K 943/00 des Verwaltungsgerichts Leipzig sowie die vorgelegte Behördenakte (1 Heftung) Bezug genommen.

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
    Hinzu kommt, dass ein Eingriff - soweit er zu bejahen wäre - wegen seiner punktuellen Wirkung nur geringe Auswirkungen auf die vom Gemeinschaftsrecht geschützten Freiheiten hätte und - nicht anders als bei der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs für eine Fernwärmeversorgung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.2006, a. a. O., S. 77 f.) - jedenfalls aus gewichtigen Gründen des Umweltschutzes gerechtfertigt wäre (EuGH, Urt. v. 13.3.2001 - Rs. C-379/98, PreussenEleketra, DVBl. 2001, 633, 636).
  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
    Mit dieser Erwägung scheidet auch eine Verletzung des Wettbewerbsrechts aus (vgl. EuGH, Urt. v. 27.4.1994, Rs. C-393/92, Gemeente Almelo - juris Rn. 51).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 565/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
    Hinsichtlich des vom Kläger konkludent angegriffenen Abwasserbeseitigungskonzepts des Beklagten, das der streitigen Abwassersatzung zugrunde liegt, ist mit der Rechtsprechung des 5. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.7.2007 - 5 B 565/05 -, SächsVBl. 2008, 17, 22, unter Hinweis auf BayVerfGH, Entsch. v. 18.4.2007 - Vf. 2-VII-06 - u. BayVGH, Beschl. v. 11.9.2002 - 23 ZB 02.615 -, jeweils zitiert nach juris) ebenfalls von einem weiten Ermessenspielraum der entsorgungspflichtigen Körperschaften auszugehen.
  • OVG Sachsen, 16.10.2007 - 4 B 507/05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Dauerverwaltungsakt; Kleinkläranlage; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
    Soweit der Kläger auf eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechts (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 31. SächsVerf) bzw. auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 15 Abs. 1 SächsVerf) verweist (…zur Abgrenzung der Schutzbereiche bei vorhandenen Anlagen SächsOVG, NK-Urt. v. 3.6.2003, a. a. O. 256 f.), ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 19.12.1997, a. a. O.) wie des erkennenden Senats (…siehe Beschl. v. 8.8.2007, a. a. O.; Urt. v. 16.10.2007 - 4 B 507/05 -, juris; zur Veröffentlichung in SächsVBl. vorgesehen) geklärt, dass die mit der satzungsmäßigen Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs verbundenen Eingriffe zum Schutz der Volksgesundheit und der Umwelt (Stichwort Gewässerschutz) gerechtfertigt sind.
  • VerfGH Bayern, 18.04.2007 - 2-VII-06
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
    Hinsichtlich des vom Kläger konkludent angegriffenen Abwasserbeseitigungskonzepts des Beklagten, das der streitigen Abwassersatzung zugrunde liegt, ist mit der Rechtsprechung des 5. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.7.2007 - 5 B 565/05 -, SächsVBl. 2008, 17, 22, unter Hinweis auf BayVerfGH, Entsch. v. 18.4.2007 - Vf. 2-VII-06 - u. BayVGH, Beschl. v. 11.9.2002 - 23 ZB 02.615 -, jeweils zitiert nach juris) ebenfalls von einem weiten Ermessenspielraum der entsorgungspflichtigen Körperschaften auszugehen.
  • BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 69.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Befreiung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05
    Die genannte Regelung gebietet es jedoch nicht, von der Anordnung eines allgemeinen Anschluss- und Benutzungszwangs abzusehen (so bereits BVerwG, Beschl. v. 9.4.1997 - 8 B 69/97 -, juris; Beschl. v. 13.6.1997, Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 141; Beschl. v. 19.12.1997, NVwZ 1998, 1080; SächsOVG, Beschl. v. 8.8.2007, …
  • VGH Bayern, 11.09.2002 - 23 ZB 02.615
  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl …

    Hierzu wird auf ein Urteil des 4. Senats vom 8.12.2007 - 4 B 541/05 - verwiesen.

    Aus dem vom Antragsgegner zitierten Urteil des 4. Senats vom 18.12.2007 - 4 B 541/05 - folgt nichts anderes.

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 4 A 102/11

    Anschlusszwang, Benutzungszwang, Kleinkläranlage, Stilllegungsanordnung, …

    Darüber hinaus hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 541/05 -, juris; Beschl. v. 8. August 2007, SächsVBl. 2007, 267), dass ein Mangel des Abwasserbeseitigungskonzepts nicht zur Rechtswidrigkeit von Satzungsregelungen über den Anschluss- und Benutzungszwang für Anlagen zur Ableitung und Reinigung von Abwasser führt.

    In der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Urt. v. 18. Dezember 2007, a. a. O., bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 14. Januar 2009 - 8 B 37.08 -) ist seit langem geklärt, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang für zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen auch für solche Grundstücke vorgesehen werden darf, die über eine eigene Kleinkläranlage verfügen und deren Eigentümer angefallenes Abwasser aufbereiten und wiederverwenden wollen.

    Aus dem von den Klägern herangezogenen Wasserhaushaltsgesetz, aus den Grundrechten des Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung, den EU- Richtlinien und den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten lässt sich in diesem Zusammenhang nichts anderes ableiten (SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2007, a. a. O.;… Beschl. v. 8. August 2007, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 K 180/12

    Normenkontrolle einer Satzung zur Begründung eines Anschluss- und …

    Rn. 32 Bei der Feststellung, ob ein dringendes öffentliches Bedürfnis besteht, räumt der Landesgesetzgeber der Gemeinde einen vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum ein (…OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, zit. nach JURIS;… Klang/Gundlach/Kirchmer, GO LSA, 3. A., § 8 Rdnr. 5;… Lübking/Beck, GO LSA, § 8 Rdnr. 12, 13; vgl. weiter Ennuschat/Volino, CuR 2009, Fn. 20, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; a.M.: Wiegand, Kommunalverfassungsrecht Sachsen-Anhalt, § 8 GO LSA, Nr. 5;… zum dortigen Landesrecht OVG Thüringen, Urt. v. 24. September 2007 - 4 N 70/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. August 2002 - 2 L 30/00 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18. März 2004 - 1 S 2261/02 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.; offen gelassen von OVG Sachsen, Urt. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 541/05 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen, 14.04.2011 - 4 A 779/10

    Anschlusszwang, Benutzungszwang, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwasser, …

    Darüber hinaus hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 541/05 -, juris; Beschl. v. 8. August 2007, SächsVBl. 2007, 267), dass ein Mangel des Abwasserbeseitigungskonzepts nicht zur Rechtswidrigkeit von Satzungsregelungen über den Anschluss- und Benutzungszwang für Anlagen zur Ableitung und Reinigung von Abwasser führt.

    In der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Urt. v. 18. Dezember 2007, a. a. O., bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 14. Januar 2009 - 8 B 37.08 -) ist seit langem geklärt, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang für zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen auch für solche Grundstücke vorgesehen werden darf, die über eine eigene Kleinkläranlage verfügen und deren Eigentümer angefallenes Abwasser aufbereiten und wiederverwenden wollen.

    Aus dem von den Klägern herangezogenen Wasserhaushaltsgesetz, aus den Grundrechten des Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung, den EU-Richtlinien und den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten lässt sich in diesem Zusammenhang nichts anderes ableiten (SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2007, a. a. O.;… Beschl. v. 8. August 2007, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2018 - 4 L 139/18

    Zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs an eine öffentliche …

    Darüber hinaus hat die - schon vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretene Klägerin - lediglich eine Anfechtungsklage gegen den Bescheid über die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs erhoben und nicht zusätzlich einen Anspruch auf Befreiung mit einer insoweit gebotenen Verpflichtungsklage verfolgt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12. Oktober 2005 - 4 L 319/05 - vgl. auch OVG Sachsen, Urt. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 541/05 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen, 29.09.2010 - 4 C 8/09

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung der Mindestfraktionsgröße für einen …

    Dabei mag dahinstehen, ob diese Begrenzung der richterlichen Kontrolle bereits deswegen anzunehmen ist, weil für die Gültigkeit untergesetzlicher Normen allein das Ergebnis des Rechtssetzungsaktes maßgeblich ist und der Abwägungsvorgang nur dann einer Prüfung unterliegt, wenn der Normgeber einer besonders ausgestalteten Bindung an gesetzlich formulierte Abwägungsdirektiven - die hier nicht gegeben sind - unterliegt (dazu etwa: BVerwG, Urt. v. 18.12.2007 - 4 B 541/05 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 10.1.2007, NVwZ 2007, 958).
  • OVG Sachsen, 29.06.2009 - 4 A 501/08

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiuung; Abwasser; Abwasserbeseitigungskonzept

    In der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urt. v. 18.12.2007 - 4 B 541/05 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 14.1.2009 - 8 B 37.08 -) ist seit langem geklärt, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang für zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen auch für solche Grundstücke vorgesehen werden darf, die über eine eigene Kleinkläranlage verfügen.

    Aus dem Wasserhaushaltsgesetz, den Grundrechten des Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung, der Richtlinie 91/271/EWG und den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten lässt sich in diesem Zusammenhang nichts anderes ableiten (siehe bereits SächsOVG, Urt. v. 18.12.2007 a. a. O., Beschl. v. 8.8.2007, SächsVBl. 2007, 267 f. jeweils m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 02.03.2011 - 5 A 343/08

    Beurteilung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit …

    Soweit keine anderweitigen Rechtsvorschriften bestehen, kommt es bei der richterlichen Kontrolle untergesetzlicher Normen grundsätzlich nur auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive dessen an, der an ihrem Erlass mitgewirkt hat (…BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2007 - 6 BN 3/06 -, juris Rn. 4, m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 541/05 -, juris Rn. 25, 26, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 5 A 420/10 -).
  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 4 N 10.2009

    Normenkontrolle; Entwässerungssatzung; Anschluss- und Benutzungszwang; …

    Die gerichtliche Überprüfung der Entwässerungssatzung als einer untergesetzlichen Norm erstreckt sich daher mangels gesetzlich vorgegebener Abwägungsdirektiven nicht auf den vom Satzungsgeber vorgenommenen Abwägungsvorgang und die dabei zutage getretenen Motive, sondern allein auf das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens (BVerwG vom 10.1.2007 NVwZ 2007, 958 m.w.N.; SächsOVG vom 18.12.2007 Az. 4 B 541/05 ; VG Arnsberg vom 7.4.2008 Az. 14 K 1760/07
  • OVG Sachsen, 05.04.2011 - 4 C 5/09

    Bekanntmachung von Kreisrecht nach kommunaler Neugliederung

    Dabei mag dahinstehen, ob diese Begrenzung der richterlichen Kontrolle bereits deswegen anzunehmen ist, weil für die Gültigkeit untergesetzlicher Normen allein das Ergebnis des Rechtssetzungsaktes maßgeblich ist und der Abwägungsvorgang nur dann einer Prüfung unterliegt, wenn der Normgeber einer besonders ausgestalteten Bindung an gesetzlich formulierte Abwägungsdirektiven - die hier nicht gegeben sind - unterliegt (dazu etwa: BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 541/05 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2007, NVwZ 2007, 958).
  • OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 A 420/10

    Weites Organisationsermessen des Aufgabenträgers bei der Entscheidung über die …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 L 180/12

    Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlusszwang; Aufgaben; Befreiung; …

  • VG Leipzig, 15.07.2011 - 1 K 808/10

    Grimma: Pflicht zur Errichtung einer biologischen Kleinkläranlage in einem …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2011 - 2 L 190/06

    Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für ein Grundstück mit …

  • VG München, 29.10.2015 - M 10 K 13.3026

    Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag zur gemeindlichen …

  • VG Frankfurt/Oder, 23.06.2008 - 5 K 1471/05

    Duldungs- und Anschlussverfügung zur Herstellung des Grundstücksanschlusses an …

  • OVG Sachsen, 31.03.2011 - 4 A 531/10

    Anschlusszwang, Benutzungszwang, Abwasserbeseitigung, Überschwemmungsgebiet, …

  • OVG Sachsen, 07.12.2009 - 4 A 344/09

    Abwasserbeseitigung; Kleinkläranlage; Ermessen

  • VG München, 18.12.2008 - M 10 K 07.5543

    Abwägungsfehler bei untergesetzlichen Normen; Kostenrügen; Befreiung vom …

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