Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Nutzung eines Wohnhauses im unbeplanten Innenbereich als Bordellbetrieb - Abgrenzung der Wohnungsprostitution von einem bordellartigen Betrieb - Ausübung der Prostitution im Rahmen einer Vergnügungsstätte - Anforderungen an das Merkmal "einfügen" im Sinne des § 34 Abs. 1 ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 Abs. 1
Bauplanungsrecht - Einfügen eines Vorhabens in den unbeplanten Innenbereich, Nutzung eines Wohnhauses als Bordellbetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 8 S 2136/96
- BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 540
- NZM 1998, 247
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
Ist die erste Frage dagegen zu verneinen, so fügt sich das Vorhaben im Regelfall nicht ein, sofern es nicht ausnahmsweise weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]). - BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83
Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher sogar offengelassen, ob Bordellbetriebe überhaupt Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung sind; jedenfalls sind sie (nur) eine atypische Art der von der Baunutzungsverordnung gemeinten Vergnügungsstätten (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]). - BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93
Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
Bei der Frage, ob sich ein Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung im Rahmen der Umgebungsbebauung hält, ist auf typisierte Nutzungsarten abzustellen; dabei kann grundsätzlich an die Typisierung der Nutzungsarten in der Baunutzungsverordnung angeknüpft werden (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 13.93 - DVBl 1995, 515).
- BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
Auch eine solche an sich zulässige Nutzung fügt sich jedoch dann nicht im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ein, wenn sie die gebotene Rücksichtnahme auf die sonstige, vor allem auf die in der unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen läßt (BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 41.84 - DVBl 1987, 903). - BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95
Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen ist seine Beurteilung aber auch dann zutreffend, wenn man die im Hause des Klägers ausgeübte Prostitution bauplanungsrechtlich nicht dem Begriff der Vergnügungsstätte zuordnet, sondern sie - auch in der Form der Wohnungsprostitution (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 28. Juni 1995 - BVerwG 4 B 137.95 - ZfBR 1995, 331) - als eine gewerbliche Nutzung ansieht. - BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78
Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
Die Rüge, daß der Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt worden sei, kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche ein Beteiligter selbst zumutbarerweise hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116).
- VGH Baden-Württemberg, 05.03.2012 - 5 S 3239/11
Bordell im Gewerbegebiet
Unter der Geltung der BauNVO 1990, mit der erstmals Vergnügungsstätten als selbständige Nutzungsart eingeführt und ihre Zulässigkeit in den einzelnen Baugebieten abschließend geregelt wurde, hat es das Bundesverwaltungsgericht offen gelassen, ob Bordellbetriebe als Vergnügungsstätten i.S. der BauNVO einzustufen sind (vgl. Beschl. v. 29.10.1997 - 4 B 8.97 -, juris). - VG Berlin, 05.05.2009 - 19 A 91.07
"Salon Prestige" darf weiter betrieben werden
In späteren Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht die Zuordnung, ob Bordellbetriebe Vergnügungsstätten sind, weiter offen gelassen, aber auf die Atypik gegenüber dem in der Baunutzungsverordnung gemeinten Begriff der Vergnügungsstätten verwiesen (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8/97 -, NVwZ-RR 1998, 540) und an anderer Stelle ein Bordell grundsätzlich als gewerbliche Nutzung qualifiziert, und zwar auch dann, wenn die Prostitution mit einer Wohnnutzung in denselben Räumen verbunden ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 4 B 137/95 -, NVwZ-RR 1996, 84). - VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 2252/13
Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung; Untersagung der Nutzung
Bei der gebotenen typisierenden Betrachtung gehen von der Nutzung zur Prostitution oder zu prostitutionsähnlichen Zwecken Beeinträchtigungen der Wohnruhe aus, welche die Grenzen der Gebietsverträglichkeit überschreiten und allgemein Belästigungen befürchten lassen, die das Wohnumfeld erheblich beeinträchtigen und zu Spannungen führen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.10.1997 - 4 B 8.97, Rdnr. 8;… Beschluss vom 28.06.1995 - 4 B 137.95, Rdnr. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14.11.2005 - OVG 10 S 3.05, Rdnr. 11; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.1995 - 5 S 846/95;… Rdnr. 21 ;… Stühler, BauR 2010, S. 1013, 1033).
- VG Trier, 15.10.2014 - 5 K 948/14
Keine Wohnungsprostitution in Trier
Rn. 33 Denn bei der insoweit gebotenen, den Regelungen der Baunutzungsverordnung generell zugrunde liegenden typisierenden Betrachtungsweise (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1971 - IV C 76.68 - und vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. September 2013 - 8 B 10884/13.OVG -) gehen von der Nutzung bestimmter Räumlichkeiten zu Prostitutionszwecken Beeinträchtigungen der Wohnruhe - etwa ein verstärkter Kraftfahrzeugverkehr, daneben aber insbesondere auch sog. "milieubedingte" Störungen wie z.B. Belästigungen der Anwohner durch das Klingeln von Freiern an falschen Haus- oder Wohnungstüren, Ruhestörungen durch mehr oder weniger lautstarke Meinungsbekundungen unzufriedener und/oder alkoholisierter Freier u. ä., - aus, die sich negativ auf das Wohnumfeld auswirken und mit dem Charakter eines vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebietes nicht vereinbar sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8/97 -, juris). - VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bzgl. einer Genehmigung der …
Bordelle sind entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht als typische Vergnügungsstätten (s. BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997, 4 B 8/97 ) im Sinne der BauNVO einzuordnen.So hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsauffassung auch nach Erlass der BauNVO 1990 in der Entscheidung vom 28.6.1995 (…a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997 a.a.O.) bestätigt.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (s. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997 a.a.O.) ausdrücklich offen gelassen, ob Bordelle als Vergnügungsstätten eigener Art angesehen werden könnten.
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2003 - 3 S 2298/02
Einfügen in Umgebungsbebauung
Überschreitet das Vorhaben den vorgegebenen Rahmen, so ist es aber nur ausnahmsweise zulässig, wenn es nicht selbst oder infolge seiner Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteile vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB, Nr. 1 und vom 15.12.1994 - 4 C 19.93 -, Buchholz 406.11, § 34 BauGB, Nr. 173 = PBauE, § 34 Abs. 1 BauGB, Nr. 28 sowie Beschluss vom 29.10.1997 - 4 B 8.97 -, Buchholz 406.11, § 34 BauGB, Nr. 187 jeweils m.w.N.). - VG Sigmaringen, 02.07.2026 - 8 K 1687/24 Ist die erste Frage dagegen zu verneinen, so fügt sich das Vorhaben im Regelfall nicht ein, sofern es nicht ausnahmsweise weder selbst noch in Folge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1997 - 4 B 8.97 -, juris Rn. 7).
- VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 3323/13
Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als bordellartiger Betrieb
Bei der gebotenen typisierenden Betrachtung gehen von der Nutzung zur Prostitution oder zu prostitutionsähnlichen Zwecken Beeinträchtigungen der Wohnruhe aus, welche die Grenzen der Gebietsverträglichkeit überschreiten und allgemein Belästigungen befürchten lassen, die das Wohnumfeld erheblich beeinträchtigen und zu Spannungen führen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.10.1997 - 4 B 8.97, Rdnr. 8;… Beschluss vom 28.06.1995 - 4 B 137.95, Rdnr. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14.11.2005 - OVG 10 S 3.05, Rdnr. 11; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.1995 - 5 S 846/95;… Rdnr. 21 ;… Stühler, BauR 2010, S. 1013, 1033). - VG München, 08.06.2010 - M 1 K 09.4224
Nachbarklage gegen Hotelbauvorhaben
Rn. 21 In die so vorzufindende nähere Umgebung fügt sich das Vorhaben seiner Art nach objektiv-rechtlich ein, da eine noch fortwirkende Beherbergungsnutzung auf dem Baugrundstück ausgeübt wurde und damit rahmengebend ist aber auch weil der Blick auf die Typisierung der Nutzungsarten in der Baunutzungsverordnung (vgl. BVerwG v. 15.12.1994 DVBl 1995, 515; BVerwG v. 29.10.1997 NVwZ-RR 1998, 540) zeigt, dass Beherbergungsbetriebe sowohl in Wohngebieten, als auch in Mischgebieten zulässig sind oder zugelassen werden können, § 3 Abs. 3 Nr. 1, § 4 Abs. 3 Nr. 1, § 4a Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO.Je weniger der Nachbar in dieser Hinsicht an Rücksichtnahme verlangen kann, mit desto geringerem Gewicht schlägt der Gesichtspunkt von Wertminderungen bei der gebotenen Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu Buche (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG v. 13.11.1997 NVwZ-RR 1998, 540).
Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, dass der Einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung bewahrt zu werden, gibt es nicht (BVerwG v. 13.11.1997 a.a.O.).
- VG Ansbach, 09.10.2014 - AN 9 K 14.00830
Baurecht; rfolgreiche Nachbarklage gegen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber …
Rn. 35 Das Vorhaben füge sich auch sonst nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, da es geeignet sei, rechtlich beachtliche oder erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu verschlechtern oder zu erhöhen (vgl. BVerwG, U.v. 3.6.1977, Az. 4 C 37/75; U.v. 29.10.1997, Az. 4 B 8/97). - VG Arnsberg, 18.08.2008 - 14 K 2180/07
Wohnungsprostitution als Störfaktor
- VG Köln, 14.03.2019 - 8 K 10075/16
- VGH Bayern, 19.10.2015 - 1 B 15.886
Bordellbetriebe, Industriegebiet, Gewerbebetrieb, Vergnügungsstätte, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2005 - 10 S 3.05
Genehmigungsfähigkeit eines bordellartigen Betriebes; Formelle Illegalität als …
- VG Hamburg, 21.11.2016 - 9 E 5604/16
Untersagung der Wohnungsprostitution im Wohngebiet
- VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12
Kein nichtmedizinischer Massagesalon im allgemeinen Wohngebiet
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2010 - 10 A 471/09
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung i.R.e. …
- VG Freiburg, 24.10.2000 - 4 K 1178/99
Bauplanungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit eines Appartementhauses nach …
- VG Köln, 14.04.2020 - 2 K 15946/17
- OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
Nutzungsänderung, allgemeines Wohngebiet, Sadomaso-Studio, bordellartiger Betrieb
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2007 - 7 E 623/07
Zulässigkeit eines bordellartigen Betriebs in einem Mischgebiet; Bewilligung von …
- VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
Prostitutionsausübung in Allgemeinen Wohngebieten generell unzulässig - …
- VG Köln, 10.02.2022 - 8 K 98/19
- VG Köln, 01.09.2022 - 8 K 672/20
- VG Freiburg, 14.06.2013 - 4 K 529/13
Rechtmäßigkeit einer Kündigungsauflage und einer Nutzungsuntersagung hinsichtlich …
- OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99
Ausübung der Wohnungsprostitution im Allgemeinen Wohngebiet; Sofortige …
- VG Osnabrück, 07.04.2005 - 2 B 14/05
Allgemeines Wohngebiet; Freiberufliche Tätigkeit; Milieubedingte Störung; …
- VG Gelsenkirchen, 22.01.2019 - 6 K 12406/17
Spielhalle Bordell Vergnügungsstätte Gewerbebetrieb Gemengelage
- VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
Versagung der Baugenehmigung; Nutzungsuntersagung; Bordell, bordellartiger …
- VG Sigmaringen, 08.06.2005 - 9 K 302/04
Wohnungsprostitution im Mischgebiet; Störungen der Nachbarschaft
- VG Berlin, 25.09.2025 - 13 K 134.25
- VG Würzburg, 14.12.2012 - W 5 K 12.300
Bordellartiger Betrieb; Vergnügungsstätte; Baugrenze; GRZ; Befreiung; …
- VG Berlin, 28.09.2007 - 13 A 115.07
- VG Augsburg, 14.07.2008 - Au 5 K 07.1781
Nutzungsuntersagung; Wohnungsprostitution in faktischen WA; Unterschriftenliste; …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 21.12.1999 - 4 B 8.97 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 21.12.1999 - 4 B 8.97
- BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 8.05
Stellenpool
Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung mehr, ob eine Verletzung interner behördlicher Zuständigkeitsregelungen im "Außenverhältnis" grundsätzlich unerheblich ist (…so Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, § 37 Rdnr. 37; offen gelassen von OVG Berlin, Urteil vom 21. Dezember 1999 - OVG 4 B 8.97 - S. 10 UA).
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