Rechtsprechung
| BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Eingriffs in die Planungshoheit einer Gemeinde durch die Planfeststellungsbehörde - Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht unter Berücksichtigung der Irrevisibilität von Landesrecht - Begriff der "Erforderlichkeit" einer straßenrechtlichen Planung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 1982, 115
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist vielmehr geklärt, daß sich eine straßenrechtliche Planung, die im konkreten Fall auf einer hinreichenden Planrechtfertigung beruht (vgl.Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60 f.]), mit Hilfe einer gerechten Abwägung der nach Lage der Dinge durch die Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ohne Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 GG auch über städtebauliche und eigene planerische Interessen einer Gemeinde hinwegsetzen kann (vgl.Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263 [266];Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [243 ff.]).Dieses Merkmal verweist vielmehr auf den Umstand, daß eine straßenrechtliche Planung ihre Rechtfertigung nicht schon in sich selbst trägt, sondern in dem Sinne der Rechtfertigung bedarf, daß für das jeweils konkrete Vorhaben nach Maßgabe der vom Straßenrecht allgemein verfolgten Ziele ein Bedürfnis besteht, die mit dem Vorhaben beabsichtigte Maßnahme also als solche objektiv erforderlich ist (ständige Rechtsprechung seit demUrteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - a.a.O.).
- BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81
Die Annahme der Beschwerde, die angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichts stehe, weil sie "die Frage der Einhaltung des Abwägungsgebots ohne jede Einbeziehung der Erforderlichkeitsfrage behandelt" habe, im Widerspruch zu dem Urteil des beschließenden Senatsvom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - (BVerwGE 59, 253), beruht offenbar auf einem Mißverständnis.Die darin liegende - bewertende - Gewichtung der von der Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange ist vielmehr ein wesentliches und für die Ausführung der Planungsaufgabe unerläßliches Element der planerischen Gestaltungsfreiheit, das als solches der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen ist(Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - a.a.O. S. 258).
- BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65
Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung
Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist vielmehr geklärt, daß sich eine straßenrechtliche Planung, die im konkreten Fall auf einer hinreichenden Planrechtfertigung beruht (vgl.Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60 f.]), mit Hilfe einer gerechten Abwägung der nach Lage der Dinge durch die Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ohne Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 GG auch über städtebauliche und eigene planerische Interessen einer Gemeinde hinwegsetzen kann (vgl.Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263 [266];Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [243 ff.]).
- BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast - …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist vielmehr geklärt, daß sich eine straßenrechtliche Planung, die im konkreten Fall auf einer hinreichenden Planrechtfertigung beruht (vgl.Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60 f.]), mit Hilfe einer gerechten Abwägung der nach Lage der Dinge durch die Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ohne Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 GG auch über städtebauliche und eigene planerische Interessen einer Gemeinde hinwegsetzen kann (vgl.Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263 [266];Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [243 ff.]). - BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81
Wie der beschließende Senat in seinemBeschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - (in Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34) dargelegt hat, setzt die Anwendung des Art. 2 § 5 EntlG nicht voraus, daß das Berufungsgericht der Klage den Erfolg aus denselben Erwägungen versagt, die das Urteil der ersten Instanz tragen. - BVerwG, 13.09.1976 - 4 B 111.76
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Vorliegen eines …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81
Einschränkungen bestehen vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen nur dann, wenn der Wechsel von einer Prozeßabweisung zu einer Sachabweisung seinerseits mit dem Verschlechterungsverbot des § 129 VwGO nicht vereinbar wäre (vgl. dazuUrteil vom 26. Februar 1965 - BVerwG VII C 80.72 - in Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 9;Urteil vom 17. Juli 1969 - BVerwG II C 8.66 - in Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 5;Beschluß vom 13. September 1976 - BVerwG IV B 111.76 - in Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 2). - BVerwG, 17.07.1969 - II C 8.66
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Klageänderung - Prüfung der …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81
Einschränkungen bestehen vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen nur dann, wenn der Wechsel von einer Prozeßabweisung zu einer Sachabweisung seinerseits mit dem Verschlechterungsverbot des § 129 VwGO nicht vereinbar wäre (vgl. dazuUrteil vom 26. Februar 1965 - BVerwG VII C 80.72 - in Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 9;Urteil vom 17. Juli 1969 - BVerwG II C 8.66 - in Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 5;Beschluß vom 13. September 1976 - BVerwG IV B 111.76 - in Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 2). - BVerwG, 18.01.1973 - VII C 80.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81
Einschränkungen bestehen vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen nur dann, wenn der Wechsel von einer Prozeßabweisung zu einer Sachabweisung seinerseits mit dem Verschlechterungsverbot des § 129 VwGO nicht vereinbar wäre (vgl. dazuUrteil vom 26. Februar 1965 - BVerwG VII C 80.72 - in Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 9;Urteil vom 17. Juli 1969 - BVerwG II C 8.66 - in Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 5;Beschluß vom 13. September 1976 - BVerwG IV B 111.76 - in Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 2).
- BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Untätigkeitsklage; Erledigung von Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage
Das aber gilt auch, wenn das FG die Klage als unbegründet statt als unzulässig ansieht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2007 I R 51/04, nicht veröffentlicht; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 4 CB 73/79, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Buchholz] 310 § 144 VwGO Nr. 34, sowie vom 10. September 1981 4 B 84/81, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1982, 115). - BFH, 08.02.2007 - I R 51/04
Rückgriff auf letzten, mehrfach geänderten, bestandskräftigen …
Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu der insoweit mit § 126a FGO vergleichbaren Regelung in § 5 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 (BGBl I 1978, 446) entschieden, dass von der Möglichkeit der Entscheidung im Beschlusswege auch dann Gebrauch gemacht werden könne, wenn das erstinstanzliche Gericht die Klage als unzulässig abgewiesen hat und das Rechtsmittelgericht sie als unbegründet ansieht (BVerwG-Beschluss vom 10. September 1981 4 B 84/81, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1982, 115). - OVG Saarland, 06.01.2020 - 1 A 20/18
Voraussetzungen der Berufsunfähigkeitsrente für einen Rechtsanwalt
Aus der dort zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Vorgängervorschrift des Art. 2 § 5 EntlG(…BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.1979 - 4 CB 73.79 -, juris Rdnr. 4, und vom 10.9.1981 - 4 B 84/81 -, juris Rdnr. 6) ergibt sich genau das Gegenteil.
- LSG Hessen, 19.09.2023 - L 6 AS 273/21
Sozialgerichtliches Verfahrensrecht
Maßgeblich ist allein, dass der Senat die Berufung einstimmig für unbegründet hält, auch wenn er die Sache rechtlich anders beurteilt als das Sozialgericht (vgl. nur - für die entspr. Regelung in der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO] - BVerwG, Beschluss vom 10. September 1981 - 4 B 84/81 -, NVwZ 1982, 115;… Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 153 Rn. 17). - VGH Hessen, 27.07.1989 - 6 TH 1651/89
Anweisung einer Kommunalaufsichtsbehörde an eine Gemeinde nach GemO HE § 139, den …
Im übrigen kann sich eine straßenrechtliche Planung, die im konkreten Falle auf einer hinreichenden Planrechtfertigung beruht, mit Hilft einer gerechten Abwägung der nach Lage der Dinge durch die Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ohne Verstoß gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht auch über städtebauliche und planerische Interessen einer Gemeinde hinwegsetzen (BVerwG, Beschluß vom 10. September 1981 - 4 B 84.81 -, NVwZ 1982, 115). - BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91
Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit § 130 a …
Da hier das Verwaltungsgericht nicht durch Gerichtsbescheid, sondern nach mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden hat, konnte das Oberverwaltungsgericht von § 130 a VwGO Gebrauch machen, auch wenn die Klage als unzulässig abgewiesen worden ist (ebenso zu Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG: Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 84.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 22). - SG Kassel, 20.04.2021 - S 1 AS 307/20 Maßgeblich ist allein, dass der Senat die Berufung einstimmig für unbegründet hält, auch wenn er die Sache rechtlich anders beurteilt als das Sozialgericht (vgl. nur - für die entspr. Regelung in der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO] - BVerwG, Beschluss vom 10. September 1981 - 4 B 84/81 -, NVwZ 1982, 115;… Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 153 Rn. 17). .
- BVerwG, 31.05.1983 - 9 B 3966.82
Spruchreife der Sache in Asylrechtsstreitigkeiten - Unterbleiben der Anhörung des …
In dem durch § 129 VwGO gezogenen Rahmen kann das Berufungsgericht über die Berufung vielmehr auch dann gemäß Art. 2 5 Abs. 1 EntlG ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß entscheiden, wenn es die vom Verwaltungsgericht durch Prozeßurteil abgewiesene Klage nicht als unzulässig, sondern als unbegründet ansieht (vgl. Beschluß vom 10. September 1981 - BVerwG 4 B 84.81 - Buchholz 407.4 § 17 EStrG Nr. 43).
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