Rechtsprechung
| BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zum Begriff der Negativplanung (hier: Verhinderung einer Stätte der Religionsausübung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 4 Abs 1 GG, § 14 BauGB
Zum Begriff der Negativplanung (hier: Verhinderung einer Stätte der Religionsausübung) - Wolters Kluwer
Erreichnarkeit des Willens einer Gemeinde zur Kontingentierung der Ausübungsstätten bestimmter Religionen mit den Instrumenten des Bauplanungsrechts
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erreichnarkeit des Willens einer Gemeinde zur Kontingentierung der Ausübungsstätten bestimmter Religionen mit den Instrumenten des Bauplanungsrechts
- rechtsportal.de
GG Art. 4 Abs. 1 ; BauGB § 1 Abs. 7
Erreichnarkeit des Willens einer Gemeinde zur Kontingentierung der Ausübungsstätten bestimmter Religionen mit den Instrumenten des Bauplanungsrechts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch Negativplanung kann zulässig sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rofast.de (Kurzinformation)
Auch-Negativplanung zulässig?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Auch-Negativplanung" kann zulässig sein! (IBR 2016, 726)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - 2 D 30/15
- BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16
Wird zitiert von ... (67) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16
Sie liegt aber nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 - NVwZ 1991, 875 = juris Rn. 12 ff).Das gilt auch, wenn es sich um Nutzungen handelt, denen aufgrund bauplanerischer Vorschriften (etwa als privilegierte Vorhaben, BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 - a.a.O. S. 876 = juris Rn. 14) oder - wie hier vom Beschwerdeführer unter Berufung auf Art. 4 Abs. 1 GG geltend gemacht - nach Verfassungsrecht besonderes Gewicht zukommt.
- BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …
Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16
Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 10 m.w.N.). - BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16
Hiervon ist aber nur auszugehen, wenn der beabsichtigten Planung unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, nicht hingegen im Falle etwaiger Abwägungsmängel dieser Planung, denn als bloßes Mittel der Sicherung der Bauleitplanung, das nicht dazu dient, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten, unterliegt die Veränderungssperre selbst nicht dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 - NVwZ 1991, 62 = juris Rn. 9 …und vom 30. September 1992 - 4 NB 35.92 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 20 S. 8 f. = juris Rn. 6). - BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …
Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16
Allerdings ist eine Veränderungssperre unwirksam, wenn sie eine von vornherein rechtswidrige Bauleitplanung sichern soll (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 23 S. 12 f. = juris Rn. 3 f.). - BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre
Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16
Hiervon ist aber nur auszugehen, wenn der beabsichtigten Planung unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, nicht hingegen im Falle etwaiger Abwägungsmängel dieser Planung, denn als bloßes Mittel der Sicherung der Bauleitplanung, das nicht dazu dient, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten, unterliegt die Veränderungssperre selbst nicht dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 - NVwZ 1991, 62 = juris Rn. 9 und vom 30. September 1992 - 4 NB 35.92 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 20 S. 8 f. = juris Rn. 6).
- OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde; …
Demzufolge darf eine Veränderungssperre erst erlassen werden, wenn dieser Planungsstand erreicht ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, NK-Urt. v. 12. April 2000 - 1 D 1/00 -, juris Rn. 35).Eine unzulässige Negativplanung liegt nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… OVG LSA, Urt. v. 21. Februar 2018 - 2 K 87/16 -, juris Rn.115).
Hiervon ist aber nur auszugehen, wenn der beabsichtigten Planung unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, nicht hingegen im Falle etwaiger Abwägungsmängel dieser Planung, denn als bloßes Mittel der Sicherung der Bauleitplanung, das nicht dazu dient, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten, unterliegt die Veränderungssperre selbst nicht dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 C 2/23
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Auflassungsvormerkung; Veränderungssperre; …
Demzufolge darf eine Veränderungssperre erst erlassen werden, wenn dieser Planungsstand erreicht ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, NK-Urt. v. 12. April 2000 - 1 D 1/00 -, juris Rn. 35).Eine unzulässige Negativplanung ist nicht schon dann anzunehmen, wenn die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… OVG LSA, Urt. v. 21. Februar 2018 - 2 K 87/16 -, juris Rn.115).
Hiervon ist aber nur auszugehen, wenn der beabsichtigten Planung unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, nicht hingegen im Falle etwaiger Abwägungsmängel dieser Planung, denn als bloßes Mittel der Sicherung der Bauleitplanung, das nicht dazu dient, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten, unterliegt die Veränderungssperre selbst nicht dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18
Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre; Feststellung …
Eine unzulässige Negativplanung liegt nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt; das gilt auch, wenn es sich um Nutzungen handelt, denen aufgrund bauplanerischer Vorschriften nach Verfassungsrecht besonderes Gewicht zukommt (BVerwG, Beschl. v. 08.09.2016 - BVerwG 4 BN 22.16 -, juris RdNr. 5, m.w.N.).Eine Negativplanung liegt aber nicht schon dann vor, wenn die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 2016 - 4 BN 22.16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- OVG Saarland, 21.11.2024 - 2 C 130/23
Aufhebung eines Bebauungsplans als Planungsziel
Sie sind nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, juris][vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, juris] Ferner liegt eine unzulässige Planung nicht schon deswegen vor, weil eine Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2016 - 4 BN 22/16 -, juris, Rn. 5 sowie Reidt in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 9. Aufl. 2022, Erforderlichkeit von Bauleitplänen, Rn. 6_16][vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2016 - 4 BN 22/16 -, juris, Rn. 5 sowie Reidt in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 9. Aufl. 2022, Erforderlichkeit von Bauleitplänen, Rn. 6_16].Es erweist sich nicht bereits als unzulässige Verhinderungsabsicht der Gemeinde, wenn sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung - oder auch erstmalige Ansiedlung - bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern; dies gilt auch dann, wenn dies den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2016 - 4 BN 22/16 -, juris, Rn. 5 sowie Reidt in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 9. Aufl. 2022, Erforderlichkeit von Bauleitplänen, Rn. 6_16][vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2016 - 4 BN 22/16 -, juris, Rn. 5 sowie Reidt in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 9. Aufl. 2022, Erforderlichkeit von Bauleitplänen, Rn. 6_16] Unzulässig wäre ein solches Vorgehen erst, wenn die erklärte Absicht der Gemeinde tatsächlich nicht ihrem planerischen Willen entspricht, sondern nur vorgeschoben ist.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, juris][vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, juris] Selbst für den Fall, dass ein Bebauungsplan aufgrund seiner Entstehungsgeschichte einen Bezug zu einem "zu verhindernden Vorhaben" aufweist und räumlich auf den Grundbesitz eines Einzelnen begrenzt ist, ist nicht ohne Weiteres eine unzulässige "Negativplanung" anzunehmen; ein generelles Verbot negativer Festsetzungen gibt es nicht.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, juris][vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, juris] Nichts anderes kann für die Folgen einer gemeindlichen Entscheidung über die Aufhebung eines Bebauungsplanes gelten, dessen Regelungsgegenstand nicht (mehr) dem Willen der Gemeinde entspricht.
Auch insoweit ist zu berücksichtigen, dass es der Antragsgegnerin im Rahmen ihres Planungsermessen offen steht, das Ziel zu verfolgen, eine Ausweitung oder auch erstmalige Ansiedlung bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn darin der Hauptzweck ihres Tätigwerdens liegt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2016 - 4 BN 22/16 -, juris, Rn. 5][vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2016 - 4 BN 22/16 -, juris, Rn. 5] Hierin liegt keine unzulässige Verhinderungsabsicht.
- OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 B 395/21
Uneigentliche Antragshäufung; Ausfertigung; Satzung; Bekanntmachung; ergänzendes …
Zwar kann der Wunsch, ein konkretes Bauvorhaben zu verhindern, das legitime Motiv und sogar Hauptzweck für den Erlass einer Veränderungssperre sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5).Demzufolge darf eine Veränderungssperre erst erlassen werden, wenn dieser Planungsstand erreicht ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 a. a. O., juris Rn. 5;… Beschl. v. 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 a. a. O., Rn. 29).
Rn. 74 Soweit die Planung einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll, ist eine Veränderungssperre unwirksam, wenn sie eine von vornherein rechtswidrige Bauleitplanung sichern soll (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 a. a. O., Rn. 5).
- OVG Sachsen, 04.06.2026 - 1 C 30/23
Veränderungssperre; erste Verlängerung; ergänzendes Verfahren; Normenkontrolle
Erst wenn dieser Planungsstand erreicht ist, darf eine Veränderungssperre erlassen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 -, juris Rn. 6 und 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5;… SächsOVG, NK-Urt. v. 12. April 2000 - 1 D 1/00 -, juris Rn. 35).Hiervon ist aber nur auszugehen, wenn der beabsichtigten Planung unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, nicht hingegen im Falle etwaiger Abwägungsmängel dieser Planung, denn als bloßes Mittel der Sicherung der Bauleitplanung, das nicht dazu dient, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten, unterliegt die Veränderungssperre selbst nicht dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 20. November 2023 - 1 C 2/23 -, juris Rn. 82).
- VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21
Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt …
Denn dass im Rahmen einer Bauleitplanung ganz bestimmte Vorstellungen einzelner Bauantragsteller verhindert werden, liegt in der Natur jeglicher planerischer Aktivitäten und stellt noch keine unzulässige Verhinderungsplanung dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.2016 - 4 BN 22.16 - juris, Rn. 5;… Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16.03 - NVwZ 2004, 858 - juris, Rn. 30;… Beschl. v. 05.02.1990 - 4 B 191.89 - NVwZ 1990, 558 - juris, Rn. 3;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.04.2019 - 1 ME 18/19 - juris, Rn. 14;… Bayerischer VGH, Urt. v. 13.12.2016 - 15 N 14.1019 - juris, Rn. 25;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.06.2016 - 5 S 1375/14 - BauR 2016, 2032 - juris, Rn. 71;… Hessischer VGH, Urt. v. 29.08.2011 - 3 C 124/10.N - juris, Rn. 23).Dementsprechend hängt auch die Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht von der Einhaltung von Verfahrensschritten und Voraussetzungen für den Erlass eines Bebauungsplans ab - etwa einer ordnungsgemäßen und gerechten Abwägung aller betroffenen Belange -, die erst in einem späteren Stadium des Planaufstellungsverfahrens anstehen bzw. vorliegen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.2016 - 4 BN 22.16 - juris, Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 06.10.2016 - 2 Bs 127/16 - BauR 2017, 212 - juris, Ls.;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.10.2012 - 1 C 10493/12 - NVwZ-RR 2013, 258 - juris, Rn. 33 ff.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.11.2001 - 3 S 605/01 - VBlBW 2002, 200 - juris, Rn. 24;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 K 1103/98 - NVwZ 1999, 1001 - juris, Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 10 S 49.20
Anforderungen an den Stand der Planung für den Erlass einer Veränderungssperre
Wesentlich ist dabei, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - BVerwG 4 C 5.15 -, juris 19; Beschluss vom 8. September 2016 - BVerwG 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5).Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (stRspr. BVerwG, Beschluss vom 8. September 2016 - BVerwG 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
Anders als die Antragstellerin meint, liegt eine Negativplanung nicht schon deswegen vor, weil die Antragsgegnerin die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 2016 - BVerwG 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
- OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 24/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Verhinderungsplanung; Ausfertigung; …
Demzufolge darf eine Veränderungssperre erst erlassen werden, wenn dieser Planungsstand erreicht ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 - , juris Rn. 5;… Beschl. v. 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, NK-Urt. v. 12. April 2000 - 1 D 1/00 -, juris Rn. 35).Eine unzulässige Negativplanung liegt nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m.w.N.;… OVG LSA, Urt. v. 21. Februar 2018 - 2 K 87/16 -, juris Rn.115).
Hiervon ist aber nur auszugehen, wenn der beabsichtigten Planung unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, nicht hingegen im Falle etwaiger Abwägungsmängel dieser Planung, denn als bloßes Mittel der Sicherung der Bauleitplanung, das nicht dazu dient, bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten, unterliegt die Veränderungssperre selbst nicht dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
- VG München, 24.01.2018 - M 9 K 16.5011
Baugenehmigung bei unwirksamer Veränderungssperre zur Sicherung des …
Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, B.v. 8.9.2016 - 4 BN 22/16 - B.v. 16.12.2013 - 4 BN 18.13 - U.v. 30.8.2012 - 4 C 1/11 - B.v. 10.10.2007 - 4 BN 36/07 - U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16/03 - B.v. 27.7.1990 - 4 B 156/89 - BayVGH, U.v. 17.10.2017 - 15 N 17.574 - U.v. 20.9.2016 - 15 N 15.1092 - OVG NW, B.v. 23.6.2014 - 2 B 418/14.NE - alles zitiert nach juris und m.w.N.).Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre - mit Obenstehendem oftmals zusammenhängend - weiter auch dann, wenn sich ein aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliches Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt bzw. wenn der beabsichtigte Bauleitplan der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind oder wenn der Planung bereits jetzt anhaftende rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind, die Bauleitplanung also zur Erreichung des Planungsziels völlig ungeeignet bzw. objektiv untauglich und damit von vornherein rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, B.v. 8.9.2016 - 4 BN 22/16 - B.v. 21.12.1993 - 4 NB 40/93 - BayVGH, U.v. 17.10.2017 - 15 N 17.574 - U.v. 20.9.2016 - 15 N 15.1092 - OVG NW, B.v. 23.6.2014 - 2 B 418/14.NE - VG München, U.v. 1.7.2015 - M 9 K 14.2580 - alles zitiert nach juris, m.w.N.).
Rn. 38 Damit stehen der beabsichtigten Planung schon zum Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre unüberwindliche Hindernisse entgegen, die sich nicht in reinen Abwägungsmängeln erschöpfen (vgl. dazu BVerwG, B.v. 8.9.2016 - 4 BN 22/16 - juris; B.v. 30.9.1992 - 4 NB 35/92 - juris).
- BVerwG, 25.04.2023 - 4 CN 9.21
Anforderungen an die Bekanntmachung eines Satzungsbeschlusses zur Verlängerung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - 10 A 1.16
Anspruch auf Erklärung der Ungültigkeit einer Veränderungssperre; …
- VG Arnsberg, 30.10.2023 - 8 K 557/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2021 - 2 D 134/20
Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in …
- OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung; …
- VG Ansbach, 28.10.2020 - AN 3 K 20.00800
Zulässigkeit einer Veränderungssperre
- VG Würzburg, 29.07.2026 - W 5 S 26.1436
Einstweiliger Rechtsschutz der Gemeinde Himmelstadt gegen Gemeinschaftsunterkunft …
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2025 - 8 S 1594/23
Normenkontrollantrag gegen einen ein gesetzlich geschütztes Biotop überplanenden …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des …
- BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 18.23
Zeitspanne zum Erlass einer Veränderungssperre
- VGH Bayern, 20.09.2022 - 15 ZB 21.2855
Unzulässiges Bauvorhaben wegen Widerspruchs zum maßgeblichen Bebauungsplan - …
- VG Frankfurt/Main, 29.01.2020 - 8 L 3606/19
Veränderungssperre formell rechtswidrig durch Beauftragung des Magistrats
- VG München, 03.07.2026 - M 11 S 26.1799
Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Räume eines Abgeordnetenbüros als …
- VG Freiburg, 05.01.2026 - 6 K 5723/25
Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch ergänzendes Verfahren; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2018 - 2 K 87/16
Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre bei einer im Wege des Berliner …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 2 A 2747/15
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel …
- OVG Sachsen, 28.10.2024 - 1 C 24/22
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Eingeschränktes Gewerbegebiet; …
- OVG Sachsen, 25.01.2022 - 1 B 276/21
Veränderungssperre; positives Planungsziel; städtebauliches Konzept
- OVG Sachsen, 04.10.2022 - 1 C 82/20
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; ergänzendes Verfahren; …
- VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 16.01528
Baugenehmigung zur Errichtung eines Einzelhandelsmarktes
- VGH Bayern, 21.08.2019 - 1 N 17.304
Anforderungen an Erlass einer Veränderungsperre zur Sicherung der Bauleitplanung
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2024 - 3 S 827/24
Anstoßfunktion der öffentlichen Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses; …
- OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21
Veränderungssperre; einstweilige Anordnung
- BVerwG, 05.03.2021 - 4 BN 66.20
Keine Gehörsverletzung, wenn es auf Sachvortrag eines Beteiligten nach dem …
- OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
Veränderungssperre; konkretisierte Planung; Planungshoheit; Normenkontrolle
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2020 - 2 M 33/20
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Anhörungspflicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2018 - 10 S 41.16
Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre
- OVG Sachsen, 04.04.2022 - 1 B 460/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung
- VG Gelsenkirchen, 01.07.2020 - 5 L 442/20
Wasserpfeifengaststätte (Shisha-Bar); Wettbüros; Zurückstellung; …
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 3 S 728/23
Veränderungssperre zur Sicherung eines Prostitutionsgewerbekonzepts
- BVerwG, 19.05.2020 - 4 BN 45.19
Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 2 A 15.19
Normenkontrollverfahren gegen Veränderungssperre und ihre Verlängerung; …
- VG Frankfurt/Main, 29.01.2020 - 8 K 3606/19
Rechtliche Anforderungen an den Beschluss einer Veränderungssperre
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
Gültigkeit einer Veränderungssperre
- OVG Sachsen, 26.06.2018 - 1 C 15/17
Veränderungssperre; Ausfertigung; Bekanntmachung; Ersatzbekanntmachung
- OVG Saarland, 10.02.2026 - 2 A 102/24
Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage
- VG Köln, 04.07.2024 - 8 K 5289/22
- VG Köln, 04.07.2024 - 8 K 5287/22
- VG Köln, 04.07.2024 - 8 K 5291/22
- OVG Sachsen, 02.11.2022 - 1 C 81/20
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; allgemeine …
- VGH Bayern, 19.12.2019 - 1 N 17.1236
Normenkontrolle gegen außer-Kraft-getretene Veränderungssperren
- VGH Bayern, 04.05.2026 - 2 N 23.1458
Gewerbegebiet, Nachträglicher Ausschluss von Beherbergungsbetrieben, …
- VGH Bayern, 14.11.2025 - 1 CS 25.1415
Eilantrag einer Standortgemeinde gegen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, …
- VGH Bayern, 06.10.2025 - 2 N 25.572
Normenkontrollklage, Außer Kraft getretene Veränderungssperre, Berechtigtes …
- OVG Sachsen, 23.06.2022 - 1 B 166/22
Einstweilige Anordnung; Veränderungssperre; Geltungsdauer; Normenklarheit; …
- VGH Bayern, 09.11.2021 - 1 NE 21.2266
Vorläufiges Außerkraftsetzen einer Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB …
- OVG Sachsen, 09.06.2022 - 1 C 106/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; positives Planungsziel; Mindestmaß an …
- OVG Sachsen, 25.08.2021 - 1 B 281/21
Veränderungssperre; zu sichernde Planung; Konkretisierung
- VGH Bayern, 28.07.2021 - 9 ZB 20.3159
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines …
- VG Würzburg, 09.10.2025 - W 5 K 25.421
Klage der Gemeinde Himmelstadt gegen Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende hat …
- VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 19.2273
Erfolglose Berufungszulassung: Neu erlassener Bebauungsplan mit legitimen …
- VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 18.01948
Erforderlichkeit der Bauleitplanung
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 2 B 23.17
Baugenehmigung; bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren; Prüfprogramm; …
- VGH Bayern, 19.01.2021 - 9 ZB 18.541
Unzulässigkeit eines Einzelhandelsmarktes wegen entgegenstehender …
- VG Neustadt, 22.10.2020 - 4 K 1252/19
Erlass einer baurechtlichen Veränderungssperre; Abgrenzung zur Negativplanung - …
- VG Würzburg, 07.09.2021 - W 4 K 20.727
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich Nutzungsänderung in …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".