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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6226
BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04 (https://dejure.org/2004,6226)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2004 - 4 BN 22.04 (https://dejure.org/2004,6226)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 4 BN 22.04 (https://dejure.org/2004,6226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre ; Sicherung eines aufzustellenden Bebauungsplans durch eine Veränderungssperre; Möglichkeit der gleichzeitigen zeitlichen und inhaltlichen Abstimmung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 14; ROG § 3 Nr. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Erlass und Zweck einer Veränderungssperre; Zulässigkeit eines Parallelverfahrens nach § 8 BauGB; Funktion der Ziele der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04
    Der Senat hat in seinem von der Beschwerde in anderem Zusammenhang selbst angeführten Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 16.03 - (Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre näher umschrieben.

    Auch insoweit zeigt die Beschwerde nicht auf, dass der vorliegende Fall Gelegenheit gäbe, die vom Senat in seinem Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 16.03 - aufgestellten Grundsätze weiter zu entwickeln.

    3.2 Die Beschwerde sieht ferner eine Divergenz zur Aussage des Senats im Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 16.03 -, eine Veränderungssperre, die der Gemeinde erst die Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts geben solle, sei mangels eines beachtlichen Sicherungsbedürfnisses unwirksam.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen; …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04
    3.1 Die Beschwerde sieht eine Abweichung zum Urteil des Senats vom 18. September 2003 - BVerwG 4 CN 20.02 - (NVwZ 2004, 226; Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04
    Beabsichtigt eine Gemeinde, für große Teile ihres Gemeindegebiets einen Bebauungsplan aufzustellen, so kann diese Planung nicht durch eine Veränderungssperre gesichert werden, wenn die Bereiche, in denen unterschiedliche Nutzungen verwirklicht werden sollen, nicht einmal grob bezeichnet sind (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 13.03 - Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 1 MN 295/03

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung ; …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04
    Sie beruft sich dabei auf einen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2004 - 1 MN 295/03 (RdL 2004, 94), der in einem Leitsatz eine derartige Regel aufgestellt habe.
  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …

    Die Veränderungssperre schützt die künftige Planung, nicht aber lediglich die abstrakte Planungshoheit (BVerwG…, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 10; Beschluss vom 19. Mai 2004 - 4 BN 22.04 - BRS 67 Nr. 119).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …

    Die Veränderungssperre schützt die künftige Planung, nicht aber lediglich die abstrakte Planungshoheit (Beschluss vom 19. Mai 2004 - BVerwG 4 BN 22.04 - BRS 67.
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann aber nur beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht noch völlig offen sind (vgl. zu alledem: BVerwG, Urt. v. 19.2.2004, Az.: 4 CN 16.03, NVwZ 2004, 858, Beschl. v. 19.5.2004, Az.: 4 BN 22.04, juris; jeweils m.w.N.;… VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2005, Az.: 3 S 1524/04, juris; Beschl. v. 04.02.1999, Az.: 8 S 39/99, VBlBW 1999, 266).
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