Rechtsprechung
| BVerwG, 18.06.2012 - 4 BN 37.11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zur Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 BauGB, § 47 Abs 2 VwGO
Zur Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre - Wolters Kluwer
Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Baurecht: Was versteht man unter "Außenbereich im Innenbereich" ?
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 47 Abs. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
- BVerwG, 18.06.2012 - 4 BN 37.11
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10
Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose; …
Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 4 BN 37.11
Es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 m.w.N.). - BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 4 BN 37.11
Die genannten Indizien sind keineswegs aus logischen Gründen ungeeignet, die gefolgerte Haupttatsache zu tragen (vgl. hierzu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271). - BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00
Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung; …
Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 4 BN 37.11
Die im Urteil vom 17. Januar 2001 (BVerwG 6 CN 4.00 - BRS 64 Nr. 55) angesprochene Voraussetzung, dass die Antragstellerin "zu gegebener Zeit die gesicherte zivilrechtliche Möglichkeit" hat, Windenergieanlagen zu errichten, steht nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs nicht in Frage, da entsprechende Pachtverträge abgeschlossen worden sind.
- OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18
Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich …
Das ist bei einem Windenergieunternehmen das mit dem Eigentümer von durch die Veränderungssperre erfassten Grundstücken bereits Nutzungsverträge geschlossen hat, anzunehmen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18.6.2012 - 4 BN 37.11 -, BRS 79 Nr. 60).Die Antragstellerin war und ist an der Ausnutzung der sich aus den Verträgen mit dem Eigentümer ergebenden schuldrechtlichen Befugnis durch die streitige Veränderungssperre, inzwischen deren Verlängerung, gehindert.(ebenso etwa BVerwG, Beschluss vom 18.6.2012 - 4 BN 37.11 -, BRS 79 Nr. 60 m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 8 C 10646/21
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Festsetzung eines urbanen Gebietes im …
Die Festsetzungen des Bebauungsplans bestimmen Inhalt und Grenzen des Grundeigentums unabhängig von der Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses am Grundstück (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18. Juni 2012 - 4 BN 37/11 -, BRS 79 Nr. 60 und juris, Rn. 3; Beschl. vom 18. Mai 1994 - 4 NB 27/93 -, NVwZ 1995, 264 LS 1;… Jan Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 217). - OVG Saarland, 04.02.2020 - 2 C 341/18
Flächennutzungsplan - Steuerung Windenergie - Ausweisung von Konzentrationszonen
Die Antragstellerin würde insoweit an der Ausnutzung der sich aus den Vereinbarungen mit dem Eigentümer ergebenden Befugnisse unter Inanspruchnahme der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gehindert.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, Nr. 32 der Leitsatzübersicht für das 1. Halbjahr 2019 auf der Homepage des Gerichts (Aktuelle Meldungen/Spruchpraxis), oder bei Juris; BVerwG, Beschluss vom 18.6.2012 - 4 BN 37.11 -, BRS 79 Nr. 60, jeweils zu Normenkontrollanträgen gegen Veränderungssperren im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen) Daher ergibt sich die Antragsbefugnis der Antragstellerin bereits daraus, dass sie Nutzungsberechtigte von Grundstücken ist, die nicht innerhalb der in der angegriffenen Teiländerung des Flächennutzungsplans dargestellten Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung liegen, für die mithin die vom Gemeinderat beschlossene Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gilt.(vgl. hierzu allgemein BVerwG, Urteil vom 26.4.2007 - 4 CN 3.06 - BRS 71 Nr. 33, wonach Darstellungen eines Flächennutzungsplanes mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmen und daher insoweit der Normenkontrolle unterliegen).
- OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12
Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von …
Unternehmen der Windenergiewirtschaft, die ohne eigenes Grundeigentum in einer Ausschlusszone Windenergieanlagen errichten wollen, können antragsbefugt sein, wenn sie etwa durch Abschluss eines hinreichend gesicherten Nutzungsvertrags mit einem Grundeigentümer dinglich oder obligatorisch an einem Grundstück im Plangebiet berechtigt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.6.2012 - 4 BN 37.11 -, RdL 2013, 27; Urt. d. Sen. 12.12.2012 - 12 KN 311/10 -, DVBl. 2013, 446 u. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, NdsVBl. - OVG Sachsen, 23.06.2022 - 1 B 166/22
Einstweilige Anordnung; Veränderungssperre; Geltungsdauer; Normenklarheit; …
Für die Antragsbefugnis genügt es, dass ein Antragsteller auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Grundeigentümern Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen gestellt hat, die wegen der Veränderungssperre zurückgestellt worden sind (…BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 18. Juni 2012 - 4 BN 37.11 -, juris Rn. 3).Das Kriterium, dass die Antragstellerin zu gegebener Zeit die gesicherte zivilrechtliche Möglichkeit hat, Windenergieanlagen zu errichten, steht vorliegend nicht in Frage, weil die geschlossenen Nutzungsverträge in § 4 die Vereinbarung einer entsprechenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit vorsehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 2012 - 4 BN 37.11 -, juris Rn. 3).
- OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung; …
Rn. 52 Für die die Antragsbefugnis eines Vorhabenträgers für ein Windenergievorhaben in einem Normenkontrollverfahren in Bezug auf eine Veränderungssperre genügt es, dass dieser auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Grundeigentümern Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen gestellt hat, die wegen der Veränderungssperre zurückgestellt worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 2012 - 4 BN 37.11 -, juris Rn. 3). - OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 2 C 313/18
ANTRAGSBEFUGNIS; AUFSTELLUNGSBESCHLUSS; AUSFERTIGUNG; BEKANNTMACHUNG; …
Das ist bei einem Windenergieunternehmen das mit dem Eigentümer von durch die Veränderungssperre erfassten Grundstücken bereits Nutzungsverträge geschlossen hat, anzunehmen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18.6.2012 - 4 BN 37.11 -, BRS 79 Nr. 60).ebenso etwa BVerwG, Beschluss vom 18.6.2012 - 4 BN 37.11 -, BRS 79 Nr. 60 m.w.N. < schließen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 8 C 10662/16
Normenkontrollverfahren gegen Veränderungssperre am Luitpoldhafen in Ludwigshafen …
Rn. 22 Für die Antragsbefugnis ist insoweit ausreichend, dass auf der Grundlage von Vereinbarungen mit dem Grundstückseigentümer Genehmigungsanträge gestellt werden, die wegen der Veränderungssperre zurückgestellt worden sind oder zurückgestellt zu werden drohen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 4 BN 37.11 -, BRS 79 Nr. 60 und juris, Rn. 3;… Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 -, NVwZ 2004, 984 und juris, Rn. 10). - OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
Veränderungssperre; konkretisierte Planung; Planungshoheit; Normenkontrolle
Dabei genügt es für die Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB, dass ein Antragsteller auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Grundeigentümern Genehmigungsanträge gestellt hat, die wegen der Veränderungssperre zurückgestellt worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 2012 - 4 BN 37.11 -, juris Rn. 3). - OVG Sachsen, 04.10.2022 - 1 C 82/20
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; ergänzendes Verfahren; …
Für die Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB genügt es damit, dass ein Antragsteller als Eigentümer oder auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Grundeigentümern als Bauherr Genehmigungsanträge gestellt hat, die wegen der Veränderungssperre zurückgestellt worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 -, juris Rn. 10 und v. 18. Juni 2012 - 4 BN 37.11 -, juris Rn. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2013 - 2 A 10.12
Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages bei außer Kraft treten einer …
- OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21
Veränderungssperre; einstweilige Anordnung
- BVerwG, 14.12.2022 - 4 BN 24.22
Fehlende Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag (Nachbargemeinde, …
- OVG Sachsen, 02.11.2022 - 1 C 81/20
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; allgemeine …
- OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 69/21
Veränderungssperre; konkretisierte Planungsabsicht; Windenergieanlage; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.15
Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2025 - 10 S 10.25
Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; einstweiliger Rechtsschutz; …
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