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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11924
BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01 (https://dejure.org/2002,11924)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2002 - 4 BN 61.01 (https://dejure.org/2002,11924)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 4 BN 61.01 (https://dejure.org/2002,11924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Rechtmäßigkeit der Annahme eines Verstoßes gegen das Abwägungsgebotes im Falle der Änderung eines Bebauungsplanes aus Anlass eines Bauantrages

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 1, 31; BauNVO §§ 1 Abs. 9, 17 Abs. 3, 23.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauplanungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Festsetzung einer Baulinie: Voraussetzungen? (IBR 2002, 166)

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1358
  • ZfBR 2002, 583
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    Das ist dann nahe liegend, wenn das Vorhaben nach zunächst bestehender Rechtslage nacht durchführbar und eine Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.8. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406-11 § 9 BauGB Nr. 47 =: DVBl 1991, 445; Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 1,00).

    Daran fehlt es etwa dann, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers vorgenommen wird, um diesem etwa einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 100).

  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    Damit soll verdeutlicht werden, dass in diesem falle reguläre städtebauliche Gründe für die beabsichtigte Festsetzung nicht ausreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai. 1993 BVerwG 4 NB 13.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16 zu § 1 Abs. 9 BauNVO, Urteil vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 17, 98 - Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 8 = DV31 2000, 800 zu § 17 Abs. 3 BauNVO).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    Daran fehlt es etwa dann, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers vorgenommen wird, um diesem etwa einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 100).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    1.4 Ein Bebauungsplan, der auf die Erhaltung eines historisch gewachsenen denkmalgeschützten oder (einfach) erhaltenswerten Ortsteils gerichtet ist, überschreitet den Rahmen städtebaulicher Zielsetzungen dann nicht, wenn er darauf zielt, die überkommene Nutzungsstruktur oder prägende Bestandteile des Orts- und Straßenbildes um ihrer städtebaulichen Qualität willen für die Zukunft festzuschreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 4 CN 4.00 - NVwZ 2001, 1043 - DVBl. 2001, 1955).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    Das ist dann nahe liegend, wenn das Vorhaben nach zunächst bestehender Rechtslage nacht durchführbar und eine Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.8. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406-11 § 9 BauGB Nr. 47 =: DVBl 1991, 445; Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 1,00).
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    Das ist dann nahe liegend, wenn das Vorhaben nach zunächst bestehender Rechtslage nacht durchführbar und eine Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.8. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406-11 § 9 BauGB Nr. 47 =: DVBl 1991, 445; Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 1,00).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Rn. 117 Maßgebend ist, ob die Bauleitplanung ein Ziel verfolgt, das den in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken gerecht wird, ob sie insbesondere für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; daran fehlt es etwa dann, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers vorgenommen wird, um diesem etwa einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.2002 - BVerwG 4 BN 61.01 -, BRS 65 Nr. 44, RdNr. 3 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Rn. 117 Maßgebend ist, ob die Bauleitplanung ein Ziel verfolgt, das den in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken gerecht wird, ob sie insbesondere für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; daran fehlt es etwa dann, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers vorgenommen wird, um diesem etwa einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.2002 - BVerwG 4 BN 61.01 -, BRS 65 Nr. 44, RdNr. 3 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 69/11

    Möglichkeit der Heilung von Ausfertigungsmängel im ergänzenden Verfahren nach § …

    Ebenso wie ein bestimmter Bauantrag Anstoß sein darf, eine Planung in Angriff zu nehmen oder eine bestehende Planung zu ändern (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschl. v. 8.1.2002 - 4 BN 61.01 -, BauR 2002, 1358), darf die Gemeinde einen konkreten Bauantrag zum Anlass nehmen, diese Planung mit dem Sicherungsinstrument zu flankieren, welches die §§ 14 ff. BauGB bereithalten.
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