Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23064
BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11 (https://dejure.org/2012,23064)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2012 - 4 C 1.11 (https://dejure.org/2012,23064)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 (https://dejure.org/2012,23064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BauGB § 1, § 14, § 29; BauNVO § 1, § 14; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2
    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; verfahrensfreie Vorhaben

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1, § 14, § 29
    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; verfahrensfreie Vorhaben

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen ist grundsätzlich zulässig; zum Verhältnis von verfahrensfreien Vorhaben und Veränderungssperre

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BauGB, § 14 BauGB, § 29 BauGB, § 1 BauNVO, § 14 BauNVO
    Gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen ist grundsätzlich zulässig; zum Verhältnis von verfahrensfreien Vorhaben und Veränderungssperre

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Erfassung von verfahrensfreien und im Bau befindlichen Vorhaben durch eine Veränderungssperre

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 75 Abs. 1 Satz 1, Art. 57 BayBO, § 1 Abs. 3, 7, § 14 Abs. 1 bis 3, § 29 Abs. 1 BauGB, § 1 Abs. 6, 9, § 14 Abs. 2 BauNVO
    Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht: Auswirkungen einer Veränderungssperre auf ein bereits begonnenes, verfahrensfreies Vorhaben (Mobilfunkmast) | Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; Verfahrensfreie Vorhaben

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze zur Erfassung von verfahrensfreien und im Bau befindlichen Vorhaben durch eine Veränderungssperre

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Standortplanung für Mobilfunkanlage durch Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen grundsätzlich zulässig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen grundsätzlich zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kommunale Standortplanung für Mobilfunkanlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensfreie Bauvorhaben und der Erlass einer Veränderungssperre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Standortplanung für Mobilfunkanlagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veränderungssperre steht Errichtung 2,5 m hoher Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Gebäudes entgegen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wahrung des öffentlichen Interesses an Mobilfunkversorgung durch Gemeinden

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kommunale Bauplanung auch für Mobilfunkmasten // Bundesverwaltungsgericht weist Mobilfunkbetreiber ab

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 144, 82
  • NVwZ 2013, 304
  • DÖV 2013, 201
  • BauR 2013, 191
  • BauR 2013, 821
  • ZfBR 2013, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (126)Zitiert selbst (27)

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 BV 05.2105

    Bauplanungsrecht: Mobilfunkanlage in Wohngebiet // Bauleitplanung zur Umsetzung …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
    Zwar wird das für den Erlass einer Veränderungssperre erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsziele in der Regel nur erreicht, wenn die Gemeinde bei Erlass der Sperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung im künftigen Plangebiet besitzt (BayVGH vom 2.8.2007 Az. 1 BV 05.2105 VGH n. F. 61, 27 = BayVBl 2008, 470 = ZfBR 2008, 287).

    Das Instrumentarium des $ 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO lässt es wohl zu, in dem auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung 1990 festgesetzten allgemeinen Wohngebiet die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen (als fernmeldetechnische Nebenanlagen im Sinne von $& 14 Abs. 2 Satz2 BauNVO) auszuschließen (BayVGH vom 2.8.2007 a.a.O. [entsprechende Anwendung von $ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO)]).

    Hinsichtlich der grundsätzlichen städtebaulichen Rechtfertigung (8 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) hält der Senat trotz der vom Bevollmächtigten der Klägerin an anderer Stelle (Uechtritz, Kommunale Vorsorgeplanung in Bezug auf Mobilfunkanlagen - Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen, VerwArch 2010, S.505 ff.) erhobenen Einwände an der im Urteil vom 2. August 2007 (Az. 1 BV 05.2105 VGH n. F. 61, 27 = BayVBl 2008, 470 = ZfBR 2008, 287) vertretenen Auffassung fest, dass sich eine Standortplanung (Vorsorgeplanung) für Mobilfunkanlagen auf städtebauliche Gründe stützen kann.

    In dem (unter der Internetadresse http://www.emf-forschungsprogramm.de/abschlussphase/DMF_AB.pdf abrufbaren) Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz über die "Ergebnisse des deutschen Mobilfunkforschungsprogramms, Bewertung der gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks (Stand 15.05.2008)" wird (auf S. 24 unter "Verbleibende offene Fragen") u. a. Folgendes festgestellt: "Auch die Frage, ob Kinder stärker exponiert oder empfindlicher gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Felder(n) sein könnten als Erwachsene, konnte im Rahmen des DMF nicht abschließend geklärt werden." Allein dieser Befund rechtfertigt es nach Auffassung des Senats, im Zusammenhang mit Mobilfunk bestehende Besorgnisse weiterhin auch dem "vorsorgerelevanten Risikoniveau" zuzuordnen und nicht ausschließlich den "Immissionsbefürchtungen" (zu dieser Unterscheidung vgl. BayVGH vom 2.8.2007 a. a. O. sowie Uechtritz, a. a. O., S. 516 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
    Es steht - auch für die Klägerin - außer Frage, dass das Ziel der gesicherten Planung, Mobilfunkanlagen in dem um das Grundstück des Bahnhofsgebäudes erweiterten Baugebiet auszuschließen, wenn eine ausreichende Versorgung des betroffenen Teils des Gemeindegebiets mit Mobilfunkleistungen von anderen, nicht im oder am Rande eines Wohngebiets liegenden Standorten aus gewährleistet werden kann, in den erkennbaren Unterlagen und Umständen der Planung (BVerwG vom 12.8.2009 NVwZ 2010, 42 = ZfBR 2010, 75 = UPR 2010, 73) hinreichend klar zum Ausdruck kommt.

    1.1 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine Veränderungssperre erst erlassen werden darf, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 4 BN 26.10 - BRS 76 Nr. 108 und vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 4 BN 34.09 - Buchholz 406.11 8 14 BauGB Nr. 29; Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG.

    Daraus folgt, dass das Mindestmaß an Vorstellungen, die vorliegen müssen, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen, zugleich geeignet sein muss, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (Beschluss vom 1. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292

    Errichtung einer verfahrensfreien Mobilfunkantenne - Inkrafttreten einer …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
    Auf die Beschwerde der Beigeladenen hin änderte der Senat diese Entscheidung und lehnte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage mit Beschluss vom 9. September 2009 (NVwZ-RR 2010 = BayVBl 2010, 144 = ZfBR 2010, 78 = BRS 74 Nr. 120) ab.

    Nach abschließender Prüfung erscheint es vielmehr sachgerecht, den Ausgleich der widerstreitenden Interessen unter Einbeziehung von $ 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB vorzunehmen (so auch: Winter, Auswirkungen einer Veränderungssperre auf ein verfahrensfreies Vorhaben nach Baubeginn, aber vor Fertigstellung, JA 2010, 318 ff.).

    Auch hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. September 2009 (VGH 1 CS 09.1292) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, auf den er in seinem Urteil (…Rn. 49) Bezug nimmt, festgestellt, die Anlage wirke schon für sich gesehen "recht massiv".

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
    Wenn es nach dem Ergebnis einer solchen Untersuchung gerechtfertigt erscheint, Mobilfunkanlagen in einem bestimmten Gebiet auszuschließen, dann sind in den hierfür sprechenden Argumenten die besonderen Gründe im Sinn von $ 1 Abs. 9 BauNVO zu sehen (vgl. BVerwG vom 22.5.1987 BVerwGE 77, 317 = NVwZ 1987, 1074 = BayVBl 1988, 52).

    22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 4 BN 26.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
    1.1 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine Veränderungssperre erst erlassen werden darf, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 4 BN 26.10 - BRS 76 Nr. 108 und vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 4 BN 34.09 - Buchholz 406.11 8 14 BauGB Nr. 29; Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG.

    21. Oktober 2010 a.a.O. und vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 191.89 -.

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332

    Baueinstellungsverfügung bezügl. Mobilfunkanlage wegen nachträglicher …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
    Der Verwaltungsgerichtshof hat auf die Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen die Klage abgewiesen (BauR 2011, 807).

    VG München vom 29.04.2010 - Az.: VG M 11 K 09.1759 - Il. VGH München vom 23.11.2010 - Az.: VGH 1 BV 10.1332 -.

  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
    Die grundsätzliche Legitimität einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden kommunalen immissionsschutzrechtlichen Vorsorgeplanung steht - auch für die Klägerin - außer Frage (vgl. BVerwG vom 15.10.2002 NVwZ-RR 2003, 171 = BRS 66 Nr. 222; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114 = BRS 65 Nr. 67; vom 14.4.1989 38.

    Den Gemeinden steht es frei, die Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 4 CN 5.01 - BRS 65 Nr. 67).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
    Erst wenn ein Sachverhalt als derart gesichert angesehen werden kann, dass er vernünftigerweise von niemandem mehr in Zweifel gezogen werden kann, könnte darin eine revisionsgerichtlich verwertbare allgemeinkundige Tatsache liegen (Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3C 38.05 - BVerwGE 128, 155 Rn. 26).
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
    C 33.71 - BVerwGE 44, 59 ).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
    Der Senat hat diese Vorschrift als Erinnerung an den Ortsgesetzgeber bezeichnet, dass er die Möglichkeit der bauplanerischen Abwahl besitzt (Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVewG 4C 27.91 - BVerwGE 91, 234).
  • BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00

    Bauplanungsrecht; Bau- und Raumordnungsgesetz; Gerätehütte; Vorhaben; Abkoppelung …

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei …

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …

  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 03.01.2012 - 4 B 27.11

    Mobilfunksendeanlage; Mobilfunk-Basisstation; Nebenanlage; Hauptanlage; …

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • BVerwG, 05.02.2004 - 4 B 110.03

    Abwägung der Baurechtsbehörde bei Versorgung mit Mobilfunkanlagen - …

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 B 41.01

    Ausbauabsichten bezüglich einer Bundesautobahn - Errichtung eines Sendemastes an …

  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04

    Voraussetzungen für den Erlass und Zweck einer Veränderungssperre; Zulässigkeit …

  • BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67

    Bedeutsamkeit von Feststellungen zur Zeitgeschichte für die Auslegung einer …

  • VG München, 29.04.2010 - M 11 K 09.1759

    Errichtung einer verfahrensfreien Mobilfunkantenne; Einstellung der Bauarbeiten; …

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

  • BVerwG, 15.10.2002 - 4 BN 51.02

    Grundsätze der Abwägung im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung; Verhältnis zu …

  • VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 01.2747

    Mobilfunkanlage, Genehmigungspflicht, 10-m-Grenze, Hauptanlage, Nebenanlage, …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 3 S 864/16

    Zur Frage, ob Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs 2 BauGB "berührt" …

    Dies lässt sich jedoch mit der einschlägigen Rechtsprechung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 - DVBl. 1993, 652 = juris Rn. 27; Urt. v. 30.8.2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 = juris Rn. 26;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 3.9.2012 - 3 S 2236/11 - NVwZ-RR 2012, 919 = juris Rn. 11;… Beschl. v. 25.10.2012 - 8 S 869/12 - ZfBR 2013, 60 = juris Rn. 8, zuletzt auch VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 30.9.2015 - 10 L 1877/15 - juris Rn. 15) nicht vereinbaren.
  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …

    Die Veränderungssperre schützt die künftige Planung, nicht aber lediglich die abstrakte Planungshoheit (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 10; Beschluss vom 19. Mai 2004 - 4 BN 22.04 - BRS 67 Nr. 119).

    Insofern ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - 4 BN 26.10 - BRS 76 Nr. 108 und vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 4 CN 6.16

    Unzulässige Festsetzung von CO2-Emissionsfaktoren zur Regelung der …

    Richtig ist zwar, dass der Senat die Gemeinden grundsätzlich als befugt angesehen hat, bodenrechtliche Standortsteuerung auch dann zu betreiben, wenn bauliche Anlagen nach den einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeitsmaßstäben unbedenklich sind (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 17).

    Im Übrigen hat der Senat stets auf die Grenzen der Befugnis zur bodenrechtlichen Standortsteuerung hingewiesen: Die Gemeinde darf sich nicht an die Stelle des Bundesgesetz- oder Verordnungsgebers setzen, etwa dadurch, dass sie für den gesamten Geltungsbereich eines Bauleitplans direkt oder mittelbar andere, insbesondere niedrigere Grenzwerte festsetzt; in diesem Sinne wäre eine eigene "Vorsorgepolitik" unzulässig (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 18).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht