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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 39.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,931
BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 39.80 (https://dejure.org/1983,931)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1983 - 4 C 39.80 (https://dejure.org/1983,931)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1983 - 4 C 39.80 (https://dejure.org/1983,931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Enteignende Wirkung - Abwägungsgebot - Nichtbeachtung öffentlicher Belange

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 39.80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats folgt dieses Abwägungsgebot aus dem Wesen rechtsstaatlicher Planung und gilt unabhängig von einer gesetzlichen Positivierung im jeweiligen Fachplanungsgesetz (BVerwGE 48, 56 (63) m.w.N.).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats räumt das Abwägungsgebot dem von der Planung Betroffenen mit dem Recht auf eine gerechte Abwägung ein subjektives öffentliches Recht ein (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 (66); DVBl 1975, 713 -"B 42"-Urteil), das sich jedoch seinem Gegenstand nach nur auf die rechtlich geschützten e i g e n e n Belange des Betroffenen bezieht.

    "Gesetzmäßigkeit" bedeutet für den vorliegenden Fall, daß der über die Zulässigkeit der Enteignung befindende Planfeststellungsbeschluß u.a. den rechtsstaatlichen Anforderungen des Abwägungsgebotes genügen muß, das z.B. für das Bundesstraßenrecht in § 17 Abs. 1 Satz 2 des Bundesfernstraßengesetzes ( FStrG ) seinen Ausdruck gefunden hat (BVerwGE 48, 56 [63]).

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 39.80
    Danach können dem betroffenen Eigentümer subjektive Rechte, nämlich Abwehr- und Beseitigungsansprüche gegenüber Eingriffen der öffentlichen Hand, auch dann zustehen, wenn eine zu seinen Gunsten wirkende Schutznorm des einfachen Rechts fehlt (vgl. Urteil des Senats vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - BVerwGE 50, 282 [287]).

    Diese verfassungsrechtlichen Ansprüche sind freilich nicht in der für Schutznormen des einfachen Rechts üblichen Weise nach Voraussetzungen und Rechtsfolgen konkretisiert, sondern bedürfen einer näheren rechtlichen Ausgestaltung im Hinblick auf die Art und Schwere des Eingriffs, der darauf beruhenden Beeinträchtigung der Sachnutzung sowie der sich speziell gegen diese Beeinträchtigungen ergebenden Abwehrmöglichkeiten (vgl. BVerwGE 50, 282 [287]).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 39.80
    Der Eigentümer des durch eine straßenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks kann die Verletzung des Abwägungsgebots grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange (z.B. der Ortsbildpflege) seien nicht hinreichend beachtet worden (Bestätigung der Rechtsprechung im Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74 ).

    Diese Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (für eine Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen), die den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vorgelegen hat, im einzelnen entwickelt.

  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 39.80
    Da die Festlegung der Enteignungsvoraussetzungen durch den Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Enteignungsvoraussetzungen konkretisiert, verletzt die von der Verwaltung gesetzwidrig durchgeführte Enteignung sowohl den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Enteignung als auch das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 56, 249 (263) bezogen auf die gesetzliche Festlegung des Enteignungszwecks).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Rn. 34 aa) Die vorgenannten Einschränkungen der Rügebefugnis finden ihre Rechtfertigung in der durch die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG - und damit gleichermaßen mit Verfassungsrang - vorgegebenen subjektiv-rechtlichen Konzeption des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt (§ 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1983 - 4 C 39.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 34 S. 19 …und vom 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 34 Rn. 15; Beschlüsse vom 5. Oktober 1990 - 4 B 249.89 - NVwZ-RR 1991, 118 und vom 10. Oktober 1995 - 11 B 100.95 - NVwZ-RR 1997, 336;… Schütz, in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 39; Rietzler, NVwZ 2011, 333 ;… Paetow/Wahl, in: Hansmann/Sellner, Grundzüge des Umweltrechts, 4. Aufl. 2012, Kap. 4 Rn. 105; Hönig, Fachplanung und Enteignung, S. 236 f.; Paetow, in: FS Sellner, S. 509 ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …

    Der Eigentümer eines durch die Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks kann die Verletzung des Abwägungsgebots grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange (z.B. des Naturschutzes oder des Landschaftsschutzes) seien nicht hinreichend beachtet worden (vgl. BVerwGE 67, 74 und Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwGE 4 C 39.80 - NJW 1984, S. 73).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Eine derartige enteignungsrechtliche Vorwirkung ist alsdann ihrerseits an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 <264 f. [BVerfG 04.03.1981 - 2 BvR 195/81]>; 74, 264 ; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 39.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 34; Urteil vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 [BVerwG 06.12.1985 - 4 C 59/82]; Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 15.85 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 69 = NVwZ 1989, 247 [BVerwG 01.07.1988 - 4 C 15/85]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft; …

    Ansonsten ist nach der Rechtsprechung lediglich zu prüfen, ob der Betroffene geltend machen kann, dass gerade die Abwägung mit seinen eigenen Belangen fehlerhaft erfolgt ist (vgl. BVerwG, NJW 1984, 73).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93

    Betriebsgenehmigung ; Zivile Mitbenutzung eines Militärflugplatzes; …

    Ansonsten ist nach der Rechtsprechung lediglich zu prüfen, ob der Betroffene geltend machen kann, daß gerade die Abwägung mit seinen eigenen Belangen fehlerhaft erfolgt ist (vgl. BVerwG, NJW 1984, 73).
  • VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluß für Autobahnabschnitt

    Zwar sei ein Eingriff in das Grundeigentum nach Art. 14, 20 Abs. 3 GG gegenüber dem Betroffenen nur dann gerechtfertigt, wenn er insgesamt gesetzmäßig sei, insbesondere auch den Anforderungen des rechtsstaatlichen Abwägungsgebots entspreche; außer Betracht bleiben müßten aber gemäß § 113 Abs. 1 VwGO solche Abwägungsmängel, die für die Rechtsbeeinträchtigung des Klägers nicht ursächlich gewesen sein könnten (Urteil vom 27. Mai 1983 -- 4 C 39.80 --, NuR 1983, 315).
  • VGH Hessen, 07.01.1986 - 2 UE 2855/84
    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, der Eigentümer des durch eine Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks die Verletzung des Abwägungsgebots grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden (BVerwGE 67, 74 ff. = NJW 1983, 2459 = NVwZ 1983, 673 LS; BVerwG, UPR 1983, 310).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 4 B 166.84

    Verletzung der behördlichen Ermittlungspflichten in einem …

    Daraus folgt zugleich, daß das Berufungsurteil mit der Annahme der Klagebefugnis dieser Kläger nicht von den Urteilen des Senats vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - (BVerwGE 48, 56), vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (BVerwGE 67, 74) sowie vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 39.80 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 34) abweicht, nach denen das Recht auf eine gerechte Abwägung sich seinem Gegenstand nach nur auf die rechtlich geschützten eigenen Belange des Betroffenen bezieht.
  • BVerwG, 26.11.1984 - 4 B 239.84

    Abträglichkeit des Anliegerverkehrs der Zweckbestimmung einer Bundesfernstraße - …

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von den Urteilen des Senats vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (BVerwGE 67, 74) und vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 39.80 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 34) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1994 - 8 S 2379/94

    Planfeststellungsbeschluß: keine entsprechende Anwendung des VwVfG § 73 Abs 5 S 1 …

    Der in das Grundeigentum eingreifende Planfeststellungsbeschluß legt damit mit verbindlicher Wirkung für ein ggf. nachfolgendes Enteignungsverfahren fest, daß diese Inanspruchnahme dem Grunde nach gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.5.1983 - 4 C 39.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 34; Kühling, Fachplanungsrecht, RdNr. 25).
  • OVG Saarland, 02.10.1991 - 1 R 155/88

    Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ; Aufhebung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1984 - 7 S 2514/84

    Landschaftsschutz/Rechtswidrigkeit des Flurbereinigungsbeschlusses aus Gründen …

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