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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4787
BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04 (https://dejure.org/2005,4787)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2005 - 4 C 4.04 (https://dejure.org/2005,4787)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 4 C 4.04 (https://dejure.org/2005,4787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Festlegung von Flugverfahren durch das Luftfahrt-Bundesamt; Regelung der Flugwege über deutschem Territorium für Flüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Zürich; Pflicht zur Berücksichtigung von Genehmigungen und Betriebsregelungen eines Nachbarstaates; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Revisionsverfahren zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich ausgesetzt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Revisionsverfahren zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich ausgesetzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, im gleichen Umfang zu beachten, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie jetzt entschiede (BVerwG, Urteile vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245, vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 und vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - NVwZ 2005, 211).

    Bei der Festlegung von Flugverfahren handelt es sich nach der gesetzgeberischen Konzeption in erster Linie um ein sicherheitsrechtliches Instrument, das der Verhaltenssteuerung insbesondere bei An- und Abflügen zu und von näher bezeichneten Flugplätzen dient (vgl. Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - a.a.O., S. 158).

    Dies hat der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - (…a.a.O.) näher dargelegt.

    Demgegenüber regeln Rechtsverordnungen nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG das Verhalten von Luftfahrzeugen insgesamt, wobei sich der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm dem vorrangigen Ziel, die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten, unterordnen muss (vgl. Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - a.a.O.).

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Luftfahrt-Bundesamt aus Kompetenzgründen darauf beschränkt ist, den vorhandenen Lärm gleichsam zu "bewirtschaften", ohne die eigentliche Störquelle beseitigen zu können, weil diese durch anderweitig ergangene Entscheidungen zugelassen worden ist (vgl. Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 , vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ).

    2.2.1 Das Luftfahrt-Bundesamt hat bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren eine Abwägungsentscheidung zu treffen (BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 -, vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - jeweils a.a.O.).

    Dies hat der Senat im Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - (…a.a.O.) im Einzelnen ausgeführt.

    Daher ist es gehindert, Regelungen zu treffen, die im Widerspruch zu bereits erlassenen Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens stehen, und insoweit darauf beschränkt, den vorhandenen Lärm gleichsam zu "bewirtschaften" (vgl. BVerwGE 111, 276 ; 119, 245 ; Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - a.a.O., S. 159, 162).

    Das Luftfahrt-Bundesamt ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - (…a.a.O.) näher ausgeführt hat, ohnehin nicht darauf beschränkt, nur den unzumutbaren Lärm (§ 29 b Abs. 2 LuftVG) in den Blick zu nehmen.

  • EuGH, 14.07.2005 - C-70/04

    Schweizerische Eidgenossenschaft / Kommission - Auswärtige Beziehungen - Abkommen …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
    Das Verfahren wird im Hinblick auf das beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängige Verfahren der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Rechtssache C-70/04) ausgesetzt.

    Hiergegen hat die Schweiz Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben, die unter dem Aktenzeichen Rs. C-70/04 anhängig ist.

    Für die Entscheidung, ob die angegriffene Regelung mit Art. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (ABl EG L 114 vom 30. April 2002 S. 73 - Luftverkehrsabkommen) und der Verordnung (EWG) 2408/92 vereinbar und die Klägerin insoweit in ihren Rechten verletzt ist, ist der Ausgang des beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) anhängigen Verfahrens Rs. C-70/04 vorgreiflich.

    Unmittelbar ist diese Vorschrift hier schon deshalb nicht anwendbar, weil der EuGH im Verfahren Rs. C-70/04 nicht - wie im vorliegenden Rechtsstreit - über die Frage zu entscheiden hat, ob § 2 Abs. 6 der 220. DVO sich aus der Verordnung (EWG) 2408/92 oder dem Luftverkehrsabkommen ergebende Rechte der Klägerin verletzt, sondern ob die Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2003 (ABl L 4 vom 8. Januar 2004 S. 13) wirksam ist.

    Um die Gefahr inhaltlich miteinander in Widerspruch stehender Gerichtsentscheidungen zu vermeiden und seiner Verpflichtung zu loyaler Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof nachzukommen (vgl. EuGH…, Urteil vom 14. Dezember 2000, a.a.O.), übt der Senat das ihm in § 94 VwGO eingeräumte Ermessen in der Weise aus, dass er das Verfahren im Hinblick auf das beim Gerichtshof anhängige Verfahren Rs. C-70/04 aussetzt.

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, im gleichen Umfang zu beachten, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie jetzt entschiede (BVerwG, Urteile vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245, vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 und vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - NVwZ 2005, 211).

    In der Einbeziehung der neuen oder geänderten Rechtsverordnung liegt in aller Regel keine nach § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO im Revisionsverfahren unzulässige Klageänderung (vgl. BVerwGE 119, 245).

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Luftfahrt-Bundesamt aus Kompetenzgründen darauf beschränkt ist, den vorhandenen Lärm gleichsam zu "bewirtschaften", ohne die eigentliche Störquelle beseitigen zu können, weil diese durch anderweitig ergangene Entscheidungen zugelassen worden ist (vgl. Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 , vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ).

    2.2.1 Das Luftfahrt-Bundesamt hat bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren eine Abwägungsentscheidung zu treffen (BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 -, vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - …und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - jeweils a.a.O.).

    Daher ist es gehindert, Regelungen zu treffen, die im Widerspruch zu bereits erlassenen Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens stehen, und insoweit darauf beschränkt, den vorhandenen Lärm gleichsam zu "bewirtschaften" (vgl. BVerwGE 111, 276 ; 119, 245 ;… Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - a.a.O., S. 159, 162).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Luftfahrt-Bundesamt aus Kompetenzgründen darauf beschränkt ist, den vorhandenen Lärm gleichsam zu "bewirtschaften", ohne die eigentliche Störquelle beseitigen zu können, weil diese durch anderweitig ergangene Entscheidungen zugelassen worden ist (vgl. Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 , vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ).

    2.2.1 Das Luftfahrt-Bundesamt hat bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren eine Abwägungsentscheidung zu treffen (BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 -, vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - …und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - jeweils a.a.O.).

    Daher ist es gehindert, Regelungen zu treffen, die im Widerspruch zu bereits erlassenen Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens stehen, und insoweit darauf beschränkt, den vorhandenen Lärm gleichsam zu "bewirtschaften" (vgl. BVerwGE 111, 276 ; 119, 245 ;… Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - a.a.O., S. 159, 162).

  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
    Lediglich in einem - hier nicht gegebenen - Fall, in dem die Bundesrepublik Deutschland sich vertraglich verpflichtet hat, eine ausländische Entscheidung über die Errichtung und den Betrieb eines im Ausland liegenden grenznahen Flughafens in ähnlicher Weise wie bei einem inländischen Flughafen als auch nach deutschem Recht bindend zu behandeln (vgl. zum Flughafen Salzburg den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1986 - 1 BvL 81/79 - BVerfGE 72, 66 ), käme eine Übertragung des in den genannten Urteilen entwickelten Gedankens in Betracht, wonach das Luftfahrt-Bundesamt darauf beschränkt sei, "den Lärm zu bewirtschaften".

    Der von der Klägerin aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1986 - 1 BvL 81/79 - (BVerfGE 72, 66) zum Flughafen Salzburg gezogene Umkehrschluss, der oberhalb der Sicherheitsmindesthöhe erfolgende Überflug sei ohnehin einschränkungslos zu dulden, entbehrt jeder Grundlage.

  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB - "Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
    Die von der Beklagten aufgeworfene Frage, ob der Senat an diese Entscheidung der Kommission in irgendeiner Weise inhaltlich gebunden ist (vgl. zu einer Bindung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - Rs. C-344/98- Slg. I-11412, Masterfoods und HB, zur grundsätzlichen Vermutung der Rechtmäßigkeit EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - Rs. C-475/01 - DVBl 2005, 42), würde sich nur stellen, wenn die Entscheidung bestandskräftig geworden wäre.

    Um die Gefahr inhaltlich miteinander in Widerspruch stehender Gerichtsentscheidungen zu vermeiden und seiner Verpflichtung zu loyaler Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof nachzukommen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2000, a.a.O.), übt der Senat das ihm in § 94 VwGO eingeräumte Ermessen in der Weise aus, dass er das Verfahren im Hinblick auf das beim Gerichtshof anhängige Verfahren Rs. C-70/04 aussetzt.

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Krankenhausfinanzierungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
    Der Festlegung eines Anflugverfahrens fehlt es bereits an einer objektiv berufsregelnden Tendenz (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 ).
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
    Ohnehin ist es Sache des Gerichtshofs, im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Auslegung der Bestimmungen von Abkommen mit dritten Ländern deren einheitliche Anwendung innerhalb der gesamten Gemeinschaft sicher zu stellen (EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 - Rs. 104/81 - Slg. 1982, 3641, Hauptzollamt, Mainz/Kupferberg).
  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
    Auch mit der besonderen Situation eines Beihilfeempfängers, dem von seinem Mitgliedstaat eine Rückforderungsentscheidung der Kommission mitgeteilt worden ist (vgl. hierzu das Urteil des EuGH vom 9. März 1994 - Rs. C-188/92 -, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833), lässt sich die vorliegende Konstellation nicht vergleichen.
  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
    Der Unterzeichnung gingen eingehende Verhandlungen voraus, in denen die Belange der Klägerin, des im Parallelverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 -) klagenden Flughafenbetreibers und der Interessen der Anwohner in der Schweiz einerseits sowie die Bedürfnisse der vor allem vom Tourismus lebenden süddeutschen Region andererseits im Vordergrund standen.
  • BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00

    Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen …

  • EuGH, 05.10.2004 - C-475/01

    DIE VERBRAUCHSTEUER AUF OUZO IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

  • EuGH, 22.02.2005 - C-141/02

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION IST NICHT VERPFLICHTET, AUFGRUND DER BESCHWERDE EINES …

  • EuGH, 11.11.1997 - C-408/95

    Eurotunnel u.a.

  • EuGH, 30.01.1997 - C-178/95

    Wiljo / Belgischer Staat

  • BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02

    Anwendung und Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz; …

  • EuGH, 12.12.1996 - C-241/95

    The Queen / Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Accrington Beef

  • BVerwG, 12.06.1998 - 11 B 19.98

    Flugplatz; Nachtflugregelung; Bewertung von Flugzeugtypen unter …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 8 S 2225/02

    Örtliche Zuständigkeit des VGH für Flugrouten über eigenem Bundesland; …

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit; …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2003 - 8 S 1212/03

    Antrag auf einstweilige Anordnung zugunsten einer schweizerischen …

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren; …

    Der Unterzeichnung gingen eingehende Verhandlungen voraus, in denen die Belange der Klägerin, der im Parallelverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 4.04 -) klagenden Fluggesellschaft und der Interessen der Anwohner in der Schweiz einerseits sowie die Bedürfnisse der vor allem vom Tourismus lebenden süddeutschen Region andererseits im Vordergrund standen.
  • VGH Hessen, 22.07.2015 - 4 A 1636/14
    Dieser Mindeststandard dürfte regelmäßig unterhalb der Schwelle dessen liegen, was einem von Nachbarbebauung Betroffenen noch zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 4 C 4.04 -, BVerwGE 123, 37 = BRS 69 Nr. 20; Hessischer VGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 C 567/13.N -, juris; s. a. Hessischer VGH, Urteil vom 17. November 2011 - 2 C 2165/09.T -, ESVGH 62, 252 [L]).

    Mangels anderer Maßstäbe beurteilt sich die Zumutbarkeit der Verschattung deshalb nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 4 C 4.04 -, a. a. O., m. w. N.).

    Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht eine unzumutbare Verschattung in einem Fall bejaht, indem ein Wohnhaus eine Verminderung der Besonnung in den Wintermonaten um bis zu einem Drittel erfahren hat (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 4 C 4.04 -, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …

    Zwar sei mit Änderungen der Rechtslage im Regelfall keine Klageänderung verbunden, allerdings sei im Rahmen einer Feststellungsklage das anzuwendende Recht bereits für die Begrenzung des Streitgegenstands relevant; daher könne anders als im Bereich der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage der Gegenstand der Feststellungsklage nicht von den das Rechtsverhältnis konstituierenden Rechtsvorschriften getrennt werden, wenn die Änderung so grundlegender Natur sei, dass das Rechtsverhältnis nunmehr ein anderes sei (BVerwG, B.v. 4.5.2005 - 4 C 4.04 - juris).

    Verliert jedoch das für die begehrte Feststellung maßgebliche Recht seine Gültigkeit und tritt an seine Stelle grundlegend neues Recht, erledigen sich das in der Vergangenheit liegende Rechtsverhältnis und das darauf bezogene Feststellungsbegehren; seine Umstellung auf die neue Rechtssituation bedeutet eine Änderung des Klagegegenstands (zu einer nicht unerheblichen, aber nicht grundlegenden Änderung des Streitgegenstandes einer Feststellungsklage während des Klageverfahrens: BVerwG, B.v. 4.5.2005 - 4 C 4.04 - juris Rn. 22;… vgl. a. BVerwG, U.v. 26.11.2003 - 9 C 6.02 - juris Rn. 25, 26, jeweils zur geänderten Festlegung von Anflugverfahren durch Rechtsverordnung).

  • BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05

    Berücksichtigung unzumutbarer Lärmbelastung bei der Festlegung von Flugstrecken …

    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - (BVerwGE 121, 152; vgl. auch das Urteil vom 24. Juni 2004 in der Parallelsache - BVerwG 4 C 15.03 - sowie die Beschlüsse vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 und 4 C 4.04 - Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 4, Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) die grundsätzlichen Maßstäbe formuliert, die das Luftfahrt-Bundesamt bei der Festlegung von Flugrouten zu beachten hat.

    Daher ist es gehindert, Regelungen zu treffen, die im Widerspruch zu bereits erlassenen Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens stehen, und insoweit darauf beschränkt, den vorhandenen Lärm gleichsam zu "bewirtschaften" (Beschlüsse vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 und 4 C 4.04 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 1733/05

    Klagen gegen Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich abgewiesen

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen die Urteile des Senats vom 24.1.2003 - 8 S 2224/02 - und - 8 S 2209/02 - weitgehend bestätigenden Beschlüssen vom 4.5.2005 - 4 C 6.04 - DVBl. 2005, 1375, 1378 und - 4 C 4.04 - BA S. 16) hervorgehoben: "Den Regelungen des LuftVG und der LuftVO lässt sich auch nicht entnehmen, dass, wie es der Klägerin offenbar vorschwebt, das Luftfahrt-Bundesamt einen umfassenden grenzüberschreitenden Interessenausgleich hätte vornehmen müssen.

    Davon abgesehen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen die Urteile des Senats vom 24.1.2003 - 8 S 2224/02 - und - 8 S 2209/02 - weitgehend bestätigenden Beschlüssen vom 4.5.2005 - 4 C 6.04 - DVBl. 2005, 1375, 1380 und - 4 C 4.04 - BA S. 21) ausdrücklich betont: "Eine Festlegung von Anflugverfahren, deren Geltungsbereich ca. 15 km vor dem Flughafen endet, stellt schon keine Regelung von Inhalt und Schranken des Eigentums ( Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ) der den Flughafen betreibenden juristischen Person dar.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 1706/04

    Ausländischer Flughafen; Lärm; Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland

    Davon abgesehen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen die Urteile des Senats vom 24.1.2003 - 8 S 2224/02 - und - 8 S 2209/02 - weitgehend bestätigenden Beschlüssen vom 4.5.2005 - 4 C 6.04 - DVBl. 2005, 1375, 1380 und - 4 C 4.04 - BA S. 21) ausdrücklich betont: "Eine Festlegung von Anflugverfahren, deren Geltungsbereich ca. 15 km vor dem Flughafen endet, stellt schon keine Regelung von Inhalt und Schranken des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) der den Flughafen betreibenden juristischen Person dar.
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1005

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …

    Denn dieser hat sich durch die zum 1. Juli 2012 wirksam gewordene Neuregelung des Glücksspielrechts in grundlegender und nicht nur unerheblicher Weise geändert (BVerwG, B.v. 4.5.2005 - 4 C 4.04 - juris Rn. 22 zur Festlegung von Flugrouten).
  • BVerwG, 07.01.2004 - 4 B 44.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 C 4.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 1249/04

    Klagen gegen Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich abgewiesen

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen die Urteile des Senats vom 24.1.2003 - 8 S 2224/02 - und - 8 S 2209/02 - weitgehend bestätigenden Beschlüssen vom 4.5.2005 - 4 C 6.04 - DVBl. 2005, 1375, 1378 und - 4 C 4.04 - BA S. 16) hervorgehoben: "Den Regelungen des LuftVG und der LuftVO lässt sich auch nicht entnehmen, dass, wie es der Klägerin offenbar vorschwebt, das Luftfahrt-Bundesamt einen umfassenden grenzüberschreitenden Interessenausgleich hätte vornehmen müssen.
  • VG Aachen, 22.08.2008 - 7 K 397/07
    Rn. 19 vgl. zur Entscheidung über die Verrechnung durch Verwaltungsakt BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 4.04 -, juris mit weiteren Nachweisen; OVG SH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 155/02 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2025 - 6 A 2.24

    Flughafen BER, Anspruch auf passiven Schallschutz, …

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