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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,591
BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87 (https://dejure.org/1991,591)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1991 - 4 C 51.87 (https://dejure.org/1991,591)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 4 C 51.87 (https://dejure.org/1991,591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksbegriff - Bestellung von Baulasten - Genehmigung einer Grundstückteilung - Grundstücksbezogene Besonderheiten

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Art. 72, 74 Nr. 18; §§ 19 Abs. 1 Nr. 2, 20 Abs. 1 Nr. 2, 30, 31 Abs. 2, 34 BauGB; § 43 Abs. 2 VwGO; § 73 BauO Bln..

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung, Begriff des Baugrundstücks, Baulast als Voraussetzung für Befreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baulasten reichen nicht immer für eine Befreiung (IBR 1991, 394)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 24
  • NJW 1991, 2783
  • MDR 1991, 1101
  • NVwZ 1991, 1075 (Ls.)
  • DVBl 1991, 812
  • DÖV 1991, 739
  • BauR 1991, 582
  • ZfBR 1991, 173
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 S. 1 der niedersächsischen Bauordnung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Damit ist zugleich der Rechtsbegriff des (Bau-)Grundstücks, soweit er im Bauplanungsrecht verwendet wird, als Bestandteil dieses nach Art. 74 Nr. 18, 72 GG zum Bundesrecht gehörenden Rechtsgebiets selbst bundesrechtlich festgelegt (vgl. auch BVerfGE 40, 261 ).

    Den Ländern steht es zwar frei, besondere bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Baugrundstück zu stellen und es insoweit abweichend vom bundesrechtlichen Grundstücksbegriff zu definieren (vgl. BVerfGE 40, 261 ff.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.10.1984 - 6 A 131/82
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 4. Oktober 1984 - 6 A 131/82 - NJW 1985, 1796 = BRS 42 Nr. 178), daß eine Vereinigungsbaulast nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung - NBauO - geeignet sein könne, eine Grundstücksteilung zu ermöglichen, sei deshalb nicht zu folgen.

    Die Klägerin vertritt im Anschluß an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 4. Oktober 1984 (- 6 A 131/82 -, NJW 1985, 1796 = BRS 42 Nr. 178) die Auffassung, planungsrechtliche Hindernisse für die Teilungsgenehmigung ließen sich dadurch überwinden, daß durch Baulasten nach § 73 der Berliner Bauordnung 1985 - BauO Berlin - sichergestellt werde, daß die Teilgrundstücke planungsrechtlich weiterhin als ein einziges Baugrundstück gälten.

  • BVerwG, 05.02.1971 - IV C 1.68

    Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    So kann zwar die freie Veräußerlichkeit von Altenteilerhäusern durch eine Baulast ausgeschlossen und damit die dauerhafte Zugehörigkeit des Altenteilerhauses zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gesichert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - BauR 1972, 90).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung - …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Bundesrechtliche Begriffe können durch das Landesrecht nicht verändert werden; anderenfalls würde das Bundesrecht je nach dem Landesrecht einen unterschiedlichen Inhalt haben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - ZfBR 1988, 283, zur Unzulässigkeit der Konkretisierung des Begriffs der gesicherten Erschließung in den §§ 30-35 BauGB durch Landesrecht).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Bestandsschutz für Nutzungsänderungen - Unvereinbarkeit mit Festsetzungen des …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Darüber hinaus sind unter Härten im Sinne dieser Vorschrift nur grundstücksbezogene Härten, die sich gerade aus den boden- und planungsrechtlichen Besonderheiten des zu beurteilenden Grundstücks ergeben, zu verstehen; das Interesse an einer besseren wirtschaftlichen Nutzung genügt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - ZfBR 1990, 245 ).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Der Senat hat zwar mit Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 69.70 - (BVerwGE 40, 268 ) entschieden, daß der Antragsteller eines Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens keinen Anspruch darauf habe, daß bereits in diesem Verfahren geprüft und entschieden werde, ob eine beabsichtigte bauliche Nutzung durch die Bewilligung einer Befreiung ermöglicht werden könne.
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Ausnahmen hiervon sind nur dort vertretbar - dann allerdings auch geboten -, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstände, daß der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 48.72 - BVerwGE 44, 250 ).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 73.68

    Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Sinne grundsätzlich mit dem bürgerlich-rechtlichen (grundbuchrechtlichen) Grundstück gleichzusetzen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 73.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 28).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Denn das Instanzgericht wendet revisibles Recht auch insoweit an, wie es sich bei der Auslegung irrevisiblen Rechts als durch revisibles Recht gebunden erachtet (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 8 - 11.74 - BVerwGE 49, 301).
  • BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 42.78

    Voraussetzungen für die Versagung der Bodenverkehrsgenehmigung für ein …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87
    Dasselbe gilt, wenn ein bereits bebautes Grundstück so geteilt werden soll, daß eine bestehende und bisher zulässige Bebauung gerade infolge der Teilung rechtswidrig würde (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 42.78 - NJW 1982, 1061 = BRS 38 Nr. 113).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten; …

    Dies ist im Grundsatz zutreffend (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24 - ZfBR 1991, 173).

    Ausnahmen sind nicht nur vertretbar, sondern sogar geboten, wenn bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstände, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24 ; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 48.72 - BVerwGE 44, 250 ).

  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; …

    Würde § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO durch § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO verdrängt, so würde beim Vorliegen einer Vereinigungsbaulast auch der Nachbarschutz aus § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO vollständig entfallen, obwohl der bauplanungsrechtliche Grundstücksbegriff durch landesrechtliche Baulasten nicht verändert werden kann (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24).
  • BVerwG, 24.04.2024 - 4 C 2.23

    Zur Frage der Offenkundigkeit der Funktionslosigkeit einer Festsetzung in einem …

    Er ist zu verneinen, wenn es an einer grundstücksbezogenen Besonderheit fehlt, wenn also etwa die Gründe, die für eine Befreiung streiten, für jedes oder nahezu für jedes Grundstück im Planbereich gegeben wären (zu § 31 Abs. 2 BauGB a. F. vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24 ) bzw. wenn sich eine vergleichbare Befreiungslage innerhalb des Plangebiets in einer erheblichen Zahl gleichgelagerter Fälle einstellen könnte (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. August 2021 - 2 Bs 182/21 - NVwZ 2021, 1472 Rn. 29).
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