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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24.N   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31553
VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24.N (https://dejure.org/2024,31553)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.11.2024 - 4 C 597/24.N (https://dejure.org/2024,31553)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. November 2024 - 4 C 597/24.N (https://dejure.org/2024,31553)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 165 BauGB, § 169 BauGB, § 6 Abs 2 ROG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwRG, § 1 Abs 1 S 2 UmwRG, § 2 Abs 1 S1 UmwRG
    Rechtsschutz einer Umweltvereinigung gegen Zulassung einer Zielabweichung

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Planänderung im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.09.2023 - 4 C 6.21

    Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
    Mit Beschluss vom 30. November 2021 setze das Verwaltungsgericht das Verfahren gem. § 94 VwGO bis zur Erledigung des beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahrens 4 C 6.21 aus.

    Aus den Gründen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2023 (4 C 6.21) ergebe sich, dass das Umweltrechtsbehelfsgesetz gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 UmwRG Anwendung finde, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG getroffen worden sei.

    Rn. 25 Zur Begründung trägt sie vor, die Klage sei auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2023 (- 4 C 6.21 -, juris) unzulässig.

    Die Zielabweichung hat nicht den in diesem Sinne erforderlichen Charakter einer abschließenden Entscheidung über die formellen und materiellen Zulassungsvoraussetzungen eines Vorhabens (BVerwG, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 12 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 7 C 28.18 -, juris Rdnr. 16).

    Da die Zielabweichung nicht die Zulassung von anderen als den in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 2b UmwRG genannten Vorhaben oder von Elementen dieser Entscheidungen beinhaltet, sondern auf einer der Vorhabenzulassung übergeordneten Ebene ergeht, ist sie nicht unter den Begriff der Vorhabenzulassung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG zu fassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 14).

    Rn. 48 Zwar ist eine Zielabweichung ein "Plan oder Programm" i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG i.V.m. § 2 Abs. 7 UVPG, da unter diese Begriffe nicht nur die originäre Aufstellung von Plänen und Programmen, sondern auch deren Änderung fällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 19 unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 9. März 2023 - C-9/22 -, juris Rdnr. 38 ff. und 48 ff.).

    Allerdings besteht für die Zielabweichung keine SUP-Pflicht, da weder die Anlage 5 zum UVPG noch landesrechtliche Vorschriften dies bestimmen, sodass die Zielabweichungsentscheidung i.S.v. § 6 Abs. 2 Satz 1 ROG a.F. als solche kein tauglicher Klagegegenstand ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 21).

    Auch unter Beachtung der Maßgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2023 (a.a.O., juris Rdnr. 22 ff.) ist nicht festzustellen, dass ein tauglicher Klagegenstand insbesondere unter dem Aspekt vorliegt, dass anstelle einer Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 ROG a.F. eine Änderung des Regionalplans mit Umweltprüfung gem. § 8 ROG erforderlich gewesen wäre und diese nicht erfolgt ist.

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09

    Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel; …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
    Sie dient in erster Linie dazu, der Gemeinde eine geordnete Bauleitplanung zu ermöglichen, ohne dass etwa durch die Veräußerung von Grundstücken oder deren Bebauung diese Planung erschwert oder unmöglich gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 10).

    Sie hat eine andere Aufgabe als ein Bebauungsplan, indem sie bestimmte Genehmigungsvorbehalte auslöst, ohne dabei materiell auf die bestehende Bauplanungslage Einfluss zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
    Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme schafft in baurechtlicher Hinsicht keinerlei Rechtspositionen, sondern sie hat im Gegenteil gem. § 169 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 BauGB die Wirkung einer Veränderungssperre für die Genehmigung von Vorhaben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66 f.; nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 5).
  • BVerwG, 12.12.2002 - 4 CN 7.01

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; erhöhter Bedarf an Wohn …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
    Rn. 53 Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme muss zwar auch den Maßgaben der Landes- und der Regionalplanung angepasst sein, § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 CN 7.01 -, juris Rdnr. 20).
  • BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22

    Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu Fragen zur städtebaulichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
    Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme schafft in baurechtlicher Hinsicht keinerlei Rechtspositionen, sondern sie hat im Gegenteil gem. § 169 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 BauGB die Wirkung einer Veränderungssperre für die Genehmigung von Vorhaben (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66 f.; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 5).
  • BVerwG, 27.02.2020 - 7 C 3.19

    Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
    Es genügt gerade nicht, dass lediglich die Möglichkeit besteht, dass ein solcher Klagegegenstand vorliegt, sondern § 2 Abs. 1 UmwRG fordert seinem Wortlaut nach, dass einer der in der Vorschrift benannten Klagegenstände vorliegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 -, juris Rdnr. 8; Urteil vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 -, juris Rdnr. 22).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
    Die Zielabweichung hat nicht den in diesem Sinne erforderlichen Charakter einer abschließenden Entscheidung über die formellen und materiellen Zulassungsvoraussetzungen eines Vorhabens (BVerwG…, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 12 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 7 C 28.18 -, juris Rdnr. 16).
  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet; …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
    Es genügt gerade nicht, dass lediglich die Möglichkeit besteht, dass ein solcher Klagegegenstand vorliegt, sondern § 2 Abs. 1 UmwRG fordert seinem Wortlaut nach, dass einer der in der Vorschrift benannten Klagegenstände vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 -, juris Rdnr. 8;… Urteil vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 -, juris Rdnr. 22).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 12.18

    Anhängigkeit; Klagefrist; Postulationsfähigkeit; Rechtshängigkeit; Verweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
    Der Umstand, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden für die Klage nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 UmwRG sachlich unzuständig war, steht gem. § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG der Rechtzeitigkeit der Klageerhebung nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 7 C 12.18 -, juris Rdnr. 9 f.; Bay. VGH…, Beschluss vom 14. April 2000 - 19 ZB 97.35786 -, juris Rdnr. 5 f.).
  • EuGH, 09.03.2023 - C-9/22

    An Bord Pleanála u.a. (Site de St Teresa's Gardens) - Vorlage zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
    Rn. 48 Zwar ist eine Zielabweichung ein "Plan oder Programm" i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG i.V.m. § 2 Abs. 7 UVPG, da unter diese Begriffe nicht nur die originäre Aufstellung von Plänen und Programmen, sondern auch deren Änderung fällt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 19 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 9. März 2023 - C-9/22 -, juris Rdnr. 38 ff. und 48 ff.).
  • VGH Bayern, 14.04.2000 - 19 ZB 97.35786
  • VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22

    Rechtmäßigkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen …

    Der Senat sieht unter diesem Aspekt keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zielabweichungsentscheidung als begründet an und nimmt hierzu auf die den Beteiligten bekannten Gründe seines im Normenkontrollverfahren 4 C 597/24.N zu der Zielabweichungsentscheidung der Regionalversammlung Südhessen vom 7. Mai 2021 ergangenen Urteils vom 14. November 2024 Bezug.

    Rn. 94 Der Senat war entgegen dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag auch nicht gehalten, das Verfahren gem. § 94 VwGO bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen die Zielabweichungsentscheidung geführten vorgenannten Verfahrens ( 4 C 597/24.N ) auszusetzen.

    Tauglicher Klagegegenstand des dortigen Verfahrens war gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 UmwRG lediglich das Unterlassen einer Planänderung i.S.v. § 8 Abs. 2 ROG, nicht jedoch die Zielabweichungsentscheidung selbst (Urteil des Senats vom 14. November 2024 - 4 C 597/24.N -, bislang nicht veröffentlicht; vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 11, 29).

  • VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1691/21

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

    Der Senat sieht unter diesem Aspekt keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zielabweichungsentscheidung als begründet an und nimmt hierzu auf die Gründe seines im Normenkontrollverfahren 4 C 597/24.N zu der Zielabweichungsentscheidung der Regionalversammlung Südhessen vom 7. Mai 2021 ergangenen Urteils vom 14. November 2024 Bezug.

    Rn. 85 Der Senat war entgegen dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag auch nicht gehalten, das Verfahren gem. § 94 VwGO bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen die Zielabweichungsentscheidung geführten vorgenannten Verfahrens ( 4 C 597/24.N ) auszusetzen.

    Tauglicher Klagegegenstand des dortigen Verfahrens war gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 UmwRG lediglich das Unterlassen einer Planänderung i.S.v. § 8 Abs. 2 ROG, nicht jedoch die Zielabweichungsentscheidung selbst (Urteil des Senats vom 14. November 2024 - 4 C 597/24.N -, bislang nicht veröffentlicht; vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 11, 29).

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