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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,28
BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84 (https://dejure.org/1987,28)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1987 - 4 C 77.84 (https://dejure.org/1987,28)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - 4 C 77.84 (https://dejure.org/1987,28)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Baurecht - Bebauungsplan - Städtebauliche Gründe - Nutzung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen Fortsetzungsfeststellungsantrags; Zulässigkeit des Ausschlusses von einzelnen Nutzungen im Bebauungsplan; Einzelhandels- und sonstigen Handelsbetrieben im Gewerbegebiet; Rechtfertigung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 317
  • NJW 1988, 277 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 1074
  • DVBl 1987, 1004
  • DVBl 1987, 1045
  • DÖV 1987, 1011
  • BauR 1987, 524
  • ZfBR 1987, 251
 
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Wird zitiert von ... (303)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
    Zur Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen Fortsetzungsfeststellungsantrages (im Anschluß an BVerwGE 61, 128).

    Der erkennende Senat hat mit seinem Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - (BVerwGE 61, 128 ) entschieden, daß ein Kläger, sofern sich während der Anhängigkeit einer auf die Erteilung einer Bau- oder Bebauungsgenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage die Rechtslage zu seinem Nachteil ändert, dem aufrechterhaltenen Verpflichtungsantrag hilfsweise einen Antrag hinzufügen kann, mit dem er die Feststellung begehrt, daß sein Vorhaben nach der alten Rechtslage zulässig gewesen sei.

    Dieses Entschädigungsverlangen ist nicht offensichtlich aussichtslos (vgl. auch hierzu BVerwGE 61, 128 ).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Zulässigkeit des Ausschlusses von einzelnen Nutzungen im Bebauungsplan; …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
    Nach § 1 Abs. 5 BauNVO 1977 können im Bebauungsplan auch einzelne der unter einer Nummer einer Baugebietsvorschrift der Baunutzungsverordnung zusammengefaßten Nutzungen ausgeschlossen werden (wie Beschluß vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 N 4.86 -).

    Der erkennende Senat hat hierzu in seinem Beschluß vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 N 4.86 - auf die Vorlage in einem Normenkontrollverfahren (§ 47 Abs. 5 VwGO) u.a. folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
    Notwendig für den Verpflichtungsantrag gemäß § 42 Abs. 1 VwGO war dies jedoch ebensowenig wie eine Aufhebung des Ablehnungsbescheides in einem der Verpflichtungsklage gemäß § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO stattgebenden Urteil (vgl. BVerwGE 51, 15 ; Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 4 C 90.77 - Buchholz 406.16 Nr. 17; Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 8 B 14.81 - Buchholz 401.47 Nr. 4).
  • BVerwG, 29.04.1981 - 8 B 14.81

    Überschreitung der sachlichen Zuständigkeit einer Behörde bei Ablehnung der …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
    Notwendig für den Verpflichtungsantrag gemäß § 42 Abs. 1 VwGO war dies jedoch ebensowenig wie eine Aufhebung des Ablehnungsbescheides in einem der Verpflichtungsklage gemäß § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO stattgebenden Urteil (vgl. BVerwGE 51, 15 ; Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 4 C 90.77 - Buchholz 406.16 Nr. 17; Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 8 B 14.81 - Buchholz 401.47 Nr. 4).
  • BVerwG, 16.04.1980 - 4 C 90.77
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
    Notwendig für den Verpflichtungsantrag gemäß § 42 Abs. 1 VwGO war dies jedoch ebensowenig wie eine Aufhebung des Ablehnungsbescheides in einem der Verpflichtungsklage gemäß § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO stattgebenden Urteil (vgl. BVerwGE 51, 15 ; Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 4 C 90.77 - Buchholz 406.16 Nr. 17; Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 8 B 14.81 - Buchholz 401.47 Nr. 4).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
    Dies kann, auch wenn es sich unbeschadet dessen bei beiden Märkten immer noch um großflächige Betriebe im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO 1977 handelt (vgl. zur selbständigen Bedeutung des Begriffs der Großflächigkeit das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 -), für die Beurteilung der Frage bedeutsam sein, ob im Einzelfall anzunehmen ist, daß die Betriebe Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO 1977 haben können.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
    Die Klage ist schon deshalb abweichend von § 68 VwGO zulässig, so daß offenbleiben kam, ob es mit Rücksicht auf die nach Widerspruchseinlagung und Einschaltung der Widerspruchsbehörde ausgesprochens Aufhebung des ersten Ablehnungsbescheides in bezug auf den nachfolgenden zweiten Ablehnungsbescheid überhaupt noch der Durchführung eines Vorverfahrens bedurft hätte (vgl. im übrigen zu § 75 VwGO das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1967 - BVerwG 4 C 30.86 -).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 8.80

    Planungsbedürfnis - Auswirkungen - Öffentliche Belange - Zulässigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
    Diese Vermutung für städtebauliche Auswirkungen greift bei Überschreitung der genannten Geschoßfläche, der in der Regel eine Verkaufsfläche von etwa 1.000 qm entspricht, nur dann nicht ein, wenn entweder auf der Seite des Vorhabens oder auf der Seite der konkreten städtebaulichen Situation Besonderheiten vorliegen, die den Einzelfall von dem der Vorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO 1977 zugrundeliegenden Regelfall abweichen lassen (vgl. BVerwGE 68, 352 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2024 - 11 A 22.21

    Anspruch eines anerkannten Naturschutzverbandes auf Änderung des von der …

    Die Einbeziehung des KSP 2023 stellt sich insofern als eine Anpassung der Klage auf eine nach Antragstellung entstandene, nicht in der Sphäre des Klägers liegende Änderung der Umstände dar, so dass die Änderung des Antrags nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987- 4 C 77/84 - juris, Rn. 13 zum Austausch eines Bescheides bei einer Verpflichtungsklage; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 1. März 2021 - 8 A 1183/18 - juris, Rn. 56 ff., 59; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 21. November 2023 - 7 KS 8/21 - juris, Rn. 91 m.w.N.;… Becker-Eberhard, in: Münchener Kommentar, 6. Aufl. 2020, § 264 ZPO Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung; …

    Streitgegenstand der Verpflichtungsklage ist - trotz des insoweit zumindest ungenauen Wortlauts des § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO - nach einhelliger Auffassung (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317 und Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 113 Rn. 33 m.w.N.) der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf den unterlassenen oder versagten Verwaltungsakt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    Rn. 62 Zur Anwendbarkeit des § 264 ZPO vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 -, juris Rn. 11 (zu § 264 Nr. 2 ZPO), und vom 22. Mai 1987 - 4 C 77.84 -, juris Rn. 13 (zu § 264 Nr. 3 ZPO).
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