Rechtsprechung
| BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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VwGO § 126 Abs. 1
Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine) Einwilligung; Stellung der Anträge; Anschlussberufung; Kosten. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 126 Abs. 1
(keine) Einwilligung; Anschlussberufung; Berufung; Berufungsrücknahme; Einverständnis; Kosten; Stellung der Anträge; Stellung der Anträge; Zeitpunkt; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; schriftliches Verfahren
- Judicialis
VwGO § 126 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Zurücknahme der Berufung bei Durchführung einer mündlichen Entscheidung trotz Einverständnisses der Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Einwilligungsfreie Zurücknahme der Berufung bis zur Stellung der Anträge in der mündlichen Verhandlung; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VwGO § 126 Abs. 1
Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine) Einwilligung; Stellung der Anträge; Anschlussberufung; Kosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozessrecht: VwGO § 126 Abs. 1; Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine) Einwilligung; Stellung der Anträge; Anschlussberufung; Kosten
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Berufungsrücknahme im schriftlichen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 23.09.2003 - RN 6 K 02.710
- VGH Bayern, 18.12.2006 - 15 BV 03.2892
- BVerwG, 21.02.2007 - 4 C 8.07
- BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Papierfundstellen
- BVerwGE 132, 254
- NJW 2009, 1764
- NVwZ 2009, 666
- DVBl 2009, 447
- AnwBl 2009, 118
- DÖV 2009, 424
- BauR 2009, 626
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Diese Auslegung des § 126 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist auch mit den Grundrechten des Berufungsbeklagten, insbesondere mit der Eigentumsgarantie und dem mit ihr verbundenen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 1974 - 1 BvR 6/74 u.a. - BVerfGE 37, 132 , vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30 und vom 14. Dezember 1993 - 1 BvR 361/93 - BVerfGE 89, 340 ) vereinbar. - BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Diese Auslegung des § 126 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist auch mit den Grundrechten des Berufungsbeklagten, insbesondere mit der Eigentumsgarantie und dem mit ihr verbundenen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 1974 - 1 BvR 6/74 u.a. - BVerfGE 37, 132 , vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30 und vom 14. Dezember 1993 - 1 BvR 361/93 - BVerfGE 89, 340 ) vereinbar. - BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Denn jedenfalls in einer Fallkonstellation wie im vorliegenden Fall, wenn der Rechtsmittelbeklagte seine Einwilligung in eine schriftsätzlich erklärte Zurücknahme verweigert hat, kann der Rechtsmittelkläger zu seinem Sachantrag zurückkehren (vgl. auch Urteile vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113 und vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 92).
- BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
Kosten des Anschlussrechtsmittels bei Rücknahme des ursprünglich erhobenen …
Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Fehlt es hingegen an der Abhängigkeit von der Rücknahme des Rechtsmittels, weil es zur Wirksamkeit der Rücknahme der Einwilligung des Anschlussrechtsmittelklägers bedarf, ist eine Kostenquotelung nach dem Wert der Berufung und der unselbständigen Anschlussberufung gerechtfertigt (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513). - BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem …
Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Vorbehaltlich der Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs ergeben, steht es im Ermessen des Gerichts, ob es trotz wirksamen Verzichts gleichwohl gemäß § 101 Abs. 1 VwGO auf Grund mündlicher Verhandlung entscheidet (Beschluss vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - [...]). - BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86
Begründung der Anschlußberufung
Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Die Situation ist nicht anders, als wenn der Kläger zu einem Zeitpunkt, als die Berufung infolge ihrer Zurücknahme nicht mehr anhängig war, erneut Anschlussberufung erhoben hätte (BGH, Urteil vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 51/86 - BGHZ 100, 383). - BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90
Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Denn jedenfalls in einer Fallkonstellation wie im vorliegenden Fall, wenn der Rechtsmittelbeklagte seine Einwilligung in eine schriftsätzlich erklärte Zurücknahme verweigert hat, kann der Rechtsmittelkläger zu seinem Sachantrag zurückkehren (vgl. auch Urteile vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113 und vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 92). - BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
Unselbständige Anschlußrevision. Kosten
Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
In diesem Fall ist die Unwirksamkeit des Anschlussrechtsmittels keine unabwendbare Folge der Zurücknahme des Hauptrechtsmittels, weil der Anschlussrechtsmittelkläger es in der Hand hat, ob sein Anschlussrechtsmittel unwirksam wird (Beschluss vom 21. März 1967 - BVerwG 8 C 73.66 - BVerwGE 26, 297 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 17. Dezember 1951 - GSZ 2/51 - BGHZ 4, 229). - BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
Annahmevoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde - Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Diese Auslegung des § 126 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist auch mit den Grundrechten des Berufungsbeklagten, insbesondere mit der Eigentumsgarantie und dem mit ihr verbundenen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 1974 - 1 BvR 6/74 u.a. - BVerfGE 37, 132 , vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30 und vom 14. Dezember 1993 - 1 BvR 361/93 - BVerfGE 89, 340 ) vereinbar. - BVerwG, 06.02.1967 - VI C 8.67
Entsprechende Anwendung des § 140 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) …
Auszug aus BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Das gilt unabhängig davon, ob der Berufungsbeklagte, wenn das Gericht ohne mündliche Verhandlung entschiede, in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 1 Satz 2 VwGO ab Eingang der letzten Verzichtserklärung gegen eine Zurücknahme der Berufung geschützt wäre (so Urteil vom 6. Februar 1967 - BVerwG 6 C 8.67 u.a. - BVerwGE 26, 143 für die Zurücknahme der Revision). - BVerwG, 21.03.1967 - VIII C 73.66
Bedeutungslosigkeit der erklärten Zurücknahme der Revision aufgrund der …
- BVerwG, 19.08.2026 - 9 A 6.24
P. ./. Freistaat Bayern - Sechsstreifiger Ausbau der A 8 zwischen Achenmühle und …
Zum maßgeblichen Zeitpunkt war nämlich weder in einer mündlichen Verhandlung eine Antragstellung erfolgt noch übereinstimmend auf mündliche Verhandlung verzichtet worden (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1967 - 6 C 8.67 - BVerwGE 26, 143 und vom 20. November 2008 - 4 C 8.07 - BVerwGE 132, 254 Rn. 10). - VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030
Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher …
Der Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO ist als Prozesshandlung mit Dauerwirkung grundsätzlich unwiderruflich (…vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2006 - 7 B 90/05 - juris Rn. 13; U.v. 20.11.2008 - 4 C 8/07 - NVwZ 2009, 667 Rn. 11;… BayVGH, B.v. 18.8.2010 - 2 ZB 07.2052 - juris Rn. 11;… Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 101 Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 20.01.2025 - 12 S 1642/24
Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde
Rn. 19 c) Diese Anschlussbeschwerde - an der die Antragstellerin ersichtlich (ebenfalls) nicht mehr festhalten möchte (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 20.11.2008 - 4 C 8.07 -, juris Rn. 16) - hat gemäß § 127 Abs. 5 VwGO bzw. nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 567 Abs. 3 Satz 2 ZPO - jeweils (mehrfach) in entsprechender Anwendung - mit der übereinstimmenden Erledigungserklärung bezüglich des ursprünglichen Antrags der Antragstellerin nach § 80 Abs. 5 VwGO (s. dazu oben unter 3.) ihre Wirkung verloren.Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht zur Anschlussberufung bereits entschieden (Urteil vom 20.11.2008 - 4 C 8.07 -, juris Rn. 17), dass die Kosten des Anschlussrechtsmittels zwar dann nicht dem Anschlussrechtsmittelkläger aufzuerlegen sind, wenn das Anschlussrechtsmittel durch eine allein im Belieben des Rechtsmittelklägers stehende, mithin ohne Einwilligung wirksame Zurücknahme der Berufung ohne gerichtliche Sachentscheidung hinfällig werde.
Eine Kostentragung durch den Anschlussrechtsmittelführer komme zudem in Betracht, wenn dieser seine gemäß § 127 Abs. 5 VwGO wirkungslos gewordene Anschlussberufung weiterverfolge und darüber eine Entscheidung des Gerichts begehre (BVerwG, Urteil vom 20.11.2008 - 4 C 8.07 -, juris Rn. 18).
- OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
Notanwalt, Beiordnung
Darüber hinaus war der von dem Kläger zu Protokoll erklärte Verzicht auf eine weitere mündliche Verhandlung für ihn unanfechtbar und unwiderruflich (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.2008 - 4 C 8.07 -, juris Rn. 11). - VG Wiesbaden, 21.11.2016 - 5 K 1447/14 Die schriftsätzliche Ankündigung der Anträge steht dementsprechend einer Antragstellung in der mündlichen Verhandlung nicht gleich (so BVerwG, Urteil vom 20.11.2008, Az.: 4 C 8/07).
- VG Würzburg, 29.07.2014 - W 6 K 14.321
Zulässige Anfechtungsklage; keine Erledigung; fortwirkende Beschwer; …
§ 13 Abs. 1 Satz 4 FZV bezieht sich nur auf den Abs. 1 nicht auf § 13 Abs. 4 FZV (so VG Oldenburg, B.v. 12.11.2008 - 7 B 2836/08 - NJW 2009, 1764; VG Potsdam, B.v. 15.4.2003 - 10 L 151/03 - DAR 2004, 156;… siehe auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 13 Rn. 8 und 12 ff.). - VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Beseitigung von Grundstückseinfriedungen
- VG Bayreuth, 21.01.2026 - B 8 K 25.432
Fehlende Mitwirkung, Freistellung von den Mitwirkungspflichten bei Krankheit, …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Prozesslage wesentlich geändert hat, insbesondere wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluss ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluss eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen werden oder sonst neue Erkenntnismittel in den Prozess eingeführt werden (…BVerwG, B.v. 1.3.2006 - 7 B 90.05 - juris Rn. 13; U.v. 20.11.2008 - 4 C 8.07 - juris Rn. 11;… B.v. 29.12.1995 - 9 B 199.95 - juris Rn. 2 ff.;… B.v. 14.2.2003 - 4 B 11.03 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 26.2.2024 - 9 ZB 23.502 - juris Rn. 13). - OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2018 - 2 LA 367/18
Unwirksamwerden eines Verzichts auf mündliche Verhandlung
- VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501
Baueinstellungsverfügung - Ablagern bzw. Aufhäufen von gefällten Bäumen etc
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2017 - 8 B 512/16
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| BVerwG, 21.02.2007 - 4 C 8.07 |
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Verfahrensgang
- VG Regensburg, 23.09.2003 - RN 6 K 02.710
- VGH Bayern, 18.12.2006 - 15 BV 03.2892
- BVerwG, 21.02.2007 - 4 C 8.07
- BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
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