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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1191
BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90 (https://dejure.org/1990,1191)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1990 - 4 CB 18.90 (https://dejure.org/1990,1191)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1990 - 4 CB 18.90 (https://dejure.org/1990,1191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Mit Gründen versehenes Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 313
  • MDR 1991, 473
  • NVwZ 1991, 362 (Ls.)
  • DÖV 1991, 159
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Damit ist den an ein mit Gründen versehenes Urteil zu stellenden Anforderungen sowohl nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 46, 386 = AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe, insoweit nur in AP abgedruckt) als auch nach der des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. Juni 1984 - VII ZR 179/83 - LM § 551 Ziff. 7 ZPO) und der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1990 - 4 CB 18/90 - (NJW 1991, 313 [BVerwG 05.10.1990 - 4 CB 18/90] ), auf die sich die Revision beruft, genügt.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Zumindest aber streitet § 320 Abs. 2 ZPO dagegen, das Erinnerungsvermögen der Richter so zu bewerten, daß die vollständige Absetzung eines Urteils und dessen Übergabe an die Geschäftsstelle bis zu einem Jahr hinausgezögert werden dürfe: Wenn ebenso wie § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch § 552 ZPO u. a. auf das Erinnerungsvermögen der Richter abhebt, spricht die für Tatbestandsberichtigungen geltende Drei-Monats-Frist zugleich dafür, daß der Gesetzgeber mit der Fünf-Monats-Frist eine äußerste Grenze ziehen wollte, bis zu der das vollständige und von den Richtern unterzeichnete Urteil der Geschäftsstelle zu übergeben ist (in diesem Sinne bereits Urteil des BVerwG vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 - Buchholz 310 § 138 Nr. 6 VwGO Nr. 21 = NJW 1991, 313).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht; …

    Eine Abweichung erfordert daher keine Anrufung des Großen Senats (Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG 8 C 79.62 - BVerwGE 16, 273 ; Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 21, S. 16).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 4 CB 6.91

    Zeitliche Begrenzung von Baugenehmigungen

    Sie sind dann im Rechtssinne als nicht geschrieben zu behandeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16; Urteil vom 10. August 1988 - BVerwG 4 CB 19.88 - Buchholz 310 § 138 Nr. 6 VwGO Nr. 19; Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 92; Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41-43.89 - BVerwGE 85, 273; Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 - NJW 1991, 313).

    Der beschließende Senat hat seine Auffassung in dem angeführten Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 - (…a.a.O.) bekräftigt: Danach ist ein Urteil grundsätzlich im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, wenn es nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung vollständig abgefaßt und von den beteiligten Richtern unterschrieben worden ist.

  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Revision - Urteilsgründe - Unvollständiges Urteil

    Die Maßstäbe für die Beurteilung verwaltungsgerichtlicher Urteile, deren bei Urteilsverkündung noch nicht vollständig vorliegende Gründe nachträglich erst mit längerer Verzögerung schriftlich niedergelegt worden sind, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit Anfang der achtziger Jahre schrittweise verschärft worden (vgl. vor allem die Urteile des 4. Revisionssenats vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - , vom 10. August 1988 - BVerwG 4 CB 19.88 - und vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 - ).
  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 CB 2.91

    Bauantrag - Rücknahme - Änderung - Antragstellung - Landesrecht

    Der geltend gemachte Verfahrensfehler liegt Dagegen hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem 7. Senat entschieden, daß nach Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung eine Übereinstimmung zwischen den tatsächlichen und den später schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist (…vgl. Urteil vom 10. August 1988 - BVerwG 4 CB 19.88 - a.a.O.; Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 21; Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41 bis 43.89 - BVerwGE 85, 273;… Beschluß vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 34.90 - a.a.O.).
  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 29/91

    Fehlen von Gründen bei verspäteter Absetzung und Zustellung eines Urteils

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nimmt in seiner neueren Rechtsprechung an, daß einem Urteil die Gründe fehlen, wenn es nicht binnen 5 Monaten nach Verkündung vollständig abgefaßt der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Urteil vom 3. August 1990, BVerwGE 85, 273; Urteil vom 5. Oktober 1990, NJW 1991, 313; Beschluß vom 22. Februar 1991 - BVerwG 4 CB 6.91 -).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 102/91

    Überforderungsschutz bei Vorruhestand; Erziehungsurlaub und Beschäftigtenzahl

    Die in der genannten Bestimmung festgelegte Fünfmonatsgrenze bilde eine vom Gesetzgeber festgelegte Grenze, bis zu der davon ausgegangen werden könne, daß die Entscheidungsgründe auch tatsächlich das Ergebnis von mündlicher Verhandlung und Beratung seien (BVerwG, Vorlagebeschluß an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 23. April 1992, GrSen 1.91; BVerwG Beschluß vom 3. August 1990 - 7 C 41-43.89 - AP Nr. 17 zu § 551 ZPO und Urteil vom 5. Oktober 1990 - 4 CB 18/90 - NJW 1991, 313 [BVerwG 05.10.1990 - 4 CB 18/90]; BGH Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVa ZR 119/85 - NJW 1987, 2446).
  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 548/91

    Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut - Nichtdeutsche Organisation …

    Richtig ist zwar, daß der Bundesgerichtshof für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit annimmt, der absolute Revisionsgrund des § 551 Nr. 7 ZPO sei gegeben, wenn das mit Gründen versehene Berufungsurteil erst nach Ablauf der in § 552 ZPO genannten Frist von fünf Monaten seit Verkündung zur Geschäftsstelle gelangt ist (Urteil vom 29. Oktober 1986 - IV a ZR 119/85 - NJW 1987, 2446; vgl. jetzt auch BVerwG Urteil vom 5. Oktober 1990 - 4 CB 18/90 - NJW 1991, 313 [BVerwG 05.10.1990 - 4 CB 18/90] und Urteil vom 3. August 1990 - 7 C 41 - 43/89 - NJW 1991, 310).
  • VGH Hessen, 12.12.1991 - 11 UE 1488/89

    Erfordernis des Abgeschlossenseins der Offizin einer Apotheke - Frist für die …

    Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 5. Oktober 1990 (NJW 1991, 313 ff.) in gleicher Weise entschieden, sich dem vorgenannten Urteil uneingeschränkt angeschlossen und diese Rechtsprechung dergestalt erweitert, daß auch ohne das Hinzutreten besonderer Umstände ein Urteil grundsätzlich immer im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO als nicht mit Gründen versehen angesehen werden muß, wenn es nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung vollständig abgefaßt und von den beteiligten Richtern unterschrieben wurde.
  • BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten urteilsabfassung

  • VGH Hessen, 19.02.1992 - 12 S 2798/91

    Berufungszulassung wegen fehlender Urteilsgründe - Überschreitung von fünf …

  • VGH Hessen, 05.03.1991 - 11 UE 885/89

    Vollständiges Abfassen des Urteils nach Verkündung; Antrag eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 8 S 2881/91

    Wirksame Rechtsmitteleinlegung trotz fehlender Unterschrift des …

  • DGH Sachsen, 06.07.2007 - DGH 4/06
  • BVerwG, 25.05.1992 - 4 B 111.92

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans - Berücksichtigung des …

  • BVerwG, 18.03.1991 - 4 CB 36.90

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

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