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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38010
VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337 (https://dejure.org/2019,38010)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2019 - 4 CE 19.337 (https://dejure.org/2019,38010)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2019 - 4 CE 19.337 (https://dejure.org/2019,38010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch; Leserbrief des ersten Bürgermeisters als amtliche Äußerung; Abgrenzung Tatsachenbehauptung/Werturteil; Ausreichender Tatsachenkern; Sachlichkeitsgebot; Leserbrief; Tatsachenbehauptung; Werturteil; Meinungsfreiheit; politische Partei; Versetzung; ...

  • rechtsportal.de

    Unterlassung von in einem Leserbrief veröffentlichten Äußerungen des ersten Bürgermeisters über einen versetzten Beamten; Leserbrief des ersten Bürgermeisters als amtliche Äußerung; Funktionaler Zusammenhang der Äußerungen einer Amtsperson; Abgrenzung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337
    Nach der Rechtsprechung des Senats, die auch das Verwaltungsgericht zugrunde gelegt hat, unterscheiden sich Tatsachenbehauptungen von Werturteile dadurch, dass für Werturteile die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist, während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert werden (vgl. BVerfG, B.v. 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 - BVerfGE 90, 241 = juris Rn. 27 ff.).

    Wo das nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen und in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit einbezogen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes droht (vgl. BVerfG, B.v. 13.4.1994 a.a.O. Rn. 29).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337
    Das muss auch gelten, wenn sich diese Elemente, wie häufig, mit Elementen einer Tatsachenmitteilung oder -behauptung verbinden oder vermischen, jedenfalls wenn sich beide nicht trennen lassen und der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung in den Hintergrund tritt (BVerfG, B.v. 22.6.1982 - 1 BvR 1376/79 - NJW 1983, 1415; BGH, U.v. 29.1.2002 - VI ZR 20.01 - NJW 2002, 1192).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337
    Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGH, U.v. 16.11.2004 - VI ZR 298.03 - NJW 2005, 279/281 = juris Rn. 23).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337
    Die beanstandete Äußerung ist dabei in dem Gesamtkontext, in dem sie gefallen ist, zu beurteilen und darf nicht aus dem Zusammenhang herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH, U.v. 3.2.3009 - VI ZR 36.07 - NJW 2009, 1872 = juris Rn. 11).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337
    Bei Vorliegen eines rechtswidrigen Eingriffs in die Schutzsphäre des Persönlichkeitsrechts wird die Gefahr einer erneuten Rechtsverletzung grundsätzlich vermutet; sie wird in der Regel durch Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung ausgeräumt (BGH, U.v. 30.6.2009 - VI ZR 210/08 - NJW-RR 2009, 1413 Rn. 29;… BVerfG, B v. 23.2.2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, 1209/1211 Rn. 36).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337
    Das muss auch gelten, wenn sich diese Elemente, wie häufig, mit Elementen einer Tatsachenmitteilung oder -behauptung verbinden oder vermischen, jedenfalls wenn sich beide nicht trennen lassen und der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung in den Hintergrund tritt (BVerfG, B.v. 22.6.1982 - 1 BvR 1376/79 - NJW 1983, 1415; BGH, U.v. 29.1.2002 - VI ZR 20.01 - NJW 2002, 1192).
  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95

    Zu den Grenzen des Agenturprivilegs

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337
    Bei Vorliegen eines rechtswidrigen Eingriffs in die Schutzsphäre des Persönlichkeitsrechts wird die Gefahr einer erneuten Rechtsverletzung grundsätzlich vermutet; sie wird in der Regel durch Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung ausgeräumt (…BGH, U.v. 30.6.2009 - VI ZR 210/08 - NJW-RR 2009, 1413 Rn. 29; BVerfG, B v. 23.2.2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, 1209/1211 Rn. 36).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 4 ZB 17.1488

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen in Hinsicht auf die …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337
    So geht es bei den maßgeblichen Passagen .c:les Leserbriefs im Kern nicht vorrangig um das Herausstellen bestimmter Tatsachen, sondern um die Schlussfolgerungen aus ihnen, so dass der Meinungscharakter überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 24.4.2018 - 4 ZB 17.1488 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337
    c) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris) müssen öffentliche Äußerungen von Amtsträgern einer Kommune mit Werturteilen, die Rechte eines Dritten berühren, den gemeindlichen Kompetenzrahmen wahren und dem Sachlichkeitsgebot gerecht werden.
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2144

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen im vom Bürgermeister herausgegebenen …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 CE 19.337
    Ob Äußerungen einer Amtsperson in einem funktionalen Zusammenhang mit seinem Amt stehen, also dienstlich veranlasst sind, oder als rein persönliche Meinungsäußerung seiner Privatsphäre zuzuordnen sind, beurteilt sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn. 11).
  • VG Schleswig, 05.02.2026 - 6 B 2/26

    Betreiberin des Nachrichtenportals Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen …

    Nimmt er aber für eine Aussage in einem Interview die mit seinem Amt verbundene Autorität in spezifischer Weise in Anspruch, ist er an das Neutralitätsgebot gebunden (vgl. grundlegend in Zusammenhang mit der Reichweite der Bindung von Bundesministern an das gegenüber politischen Parteien geltende Neutralitätsgebot nach Art. 21 GG: BVerfG…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 57 ff.; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 -, juris Rn. 66; BVerfG…, Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, juris Rn. 58 ff.; BVerfG…, Urteil vom 15. Juni 2022 - 2 BvE 4/20 -, juris Rn. 80 ff.; VerfGH Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris Rn. 22 ff.; Thüringer VerfGH…, Urteil vom 8. Juni 2016 - 25/15 -, juris Rn. 86 ff.; Niedersächsischer StGH…, Urteil vom 24. November 2020 - 6/19 -, juris Rn. 68 ff.; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 27 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 4 CE 19.337 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20

    Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des …

    Rn. 35 Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen orientiert sich ebenfalls an den allgemeinen Grundsätzen, die auch auf amtliche Äußerungen Anwendung finden (vgl. hierzu etwa VGH München, Beschluss vom 24. September 2019 - 4 CE 19.337 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. August 2018 - OVG 5 S 14.18 - juris Rn. 7; OVG Bremen…, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 B 150/21 - NVwZ-RR 2021, 886 Rn. 20).
  • VG Berlin, 30.04.2026 - 6 L 229.26

    Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien darf Betreiber der …

    Indizielle Bedeutung für einen Amtsbezug kann auch dem Umstand beizumessen sein, dass mit der Äußerung auf die Kritik an dem amtlichen Wirken reagiert wird (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. September 2019 - 4 CE 19.337 - juris Rn. 11;… Milker/Schuster, in: Conrad/Grünewald/Kalscheuer/Milker, Handbuch Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht, 2022, § 2 Rn. 32).
  • VG Schleswig, 10.02.2022 - 6 A 166/19
    Das verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe steht, Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern fußen und weder auf sachfremden Erwägungen beruhen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 24.09.2019 - 4 CE 19.337 -, juris Rn. 19; OVG Bremen…, Beschluss vom 31.05.2021 - 1 B 150/21 -, juris Rn. 20; OVG Schleswig, Beschluss vom 17.01.2017 - 3 MB 30/16 -, n. v.).

    Da auch einem Amtsträger - als Privatperson - das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zusteht, sind auch Äußerungen zu Angelegenheiten, die die Öffentlichkeit betreffen, nicht ohne vorherige Differenzierung automatisch der Amtsführung zuzurechnen (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 24.09.2019 - 4 CE 19.337 -, juris Rn. 11).

    Auch wenn der Beklagten und ihren Amtsträgern, soweit sie sich in dieser Eigenschaft äußern, das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht zukommt, gilt die Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil auch für amtliche Äußerungen (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 24.09.2019 - 4 CE 19.337 -, juris Rn. 14 f.).

    Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, dass für Werturteile die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist, während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert werden (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 24.09.2019 - 4 CE 19.337 -, juris Rn. 14, m. w. N.).

  • VG München, 06.06.2025 - M 7 E 25.2903

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters (im …

    Die beanstandete Äußerung ist dabei in dem Gesamtkontext, in dem sie gefallen ist, zu beurteilen und darf nicht aus dem Zusammenhang herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2019 - 4 CE 19.337 - juris Rn. 14;… B.v. 24.4.2018 - 4 ZB 17.1488 - juris Rn. 14).

    Rn. 44 Mangels schlüssiger Darlegung, dass die beanstandete Äußerung wie angegeben getätigt worden ist, geht die Nichterweislichkeit der Tatsache zu Lasten der Antragsgegnerin (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.9.2019 - 4 CE 19.337 - juris Rn. 18).

  • VG Berlin, 16.07.2024 - 6 L 124.24

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Äußerung des amtierenden Vizekanzlers

    Rn. 18 Da auch Amtsträger/innen - als Parteipolitiker/innen oder Privatpersonen - das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zusteht, sind Äußerungen zu Angelegenheiten, die die Öffentlichkeit betreffen, nicht ohne vorherige Differenzierung automatisch der Amtsführung zuzurechnen (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. September 2019 -4 CE 19.337 - juris Rn. 11).

    Darüber hinaus kann es eine Rolle spielen, ob und inwieweit Äußerungen als eine Reaktion auf Vorwürfe oder Stellungnahmen Dritter zu verstehen sind, sodass etwa die Erwiderung auf Kritik, die Bezug zum amtlichen Wirken hat, deren Amtlichkeit indiziert (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. September 2019, a.a.O., Rn. 11).

  • VG München, 06.02.2020 - M 7 E 18.5720

    Unterlassung von amtlichen Äußerungen

    Da vorliegend Äußerungen des ersten Bürgermeisters streitgegenständlich sind, welche dem Antragsgegner ohnehin zugerechnet werden (vgl. dazu näher BayVGH, B.v. 24.9.2019 - 4 CE 19.337 - juris Rn.11), erachtet das Gericht eine solche Antragsänderung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 263 Alt. 2 ZPO als sachdienlich (…vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 11.2.1999 - 4 C 99.227 - juris Rn. 11 anlässlich einer Kostensache;… differenzierend bzgl. des bisherigen Antragsgegners dagegen Rennert in Eyermann, § 91 Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 13.01.2023 - 3 K 60/22

    Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht eines Bürgers und der …

    Rn. 46 Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 04. April 2019 - 2 A 244/18 - VGH München, Beschluss vom 24. September 2019 - 4 CE 19.337 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. August 2018 - OVG 5 S 14.18 - juris Rn. 7; OVG Bremen…, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 B 150/21 - NVwZ-RR 2021, 886 Rn. 20) gilt Folgendes: Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind, handelt es sich bei einem Werturteil um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. August 2016 - 1 BvR 2619/13 - juris Rn. 13 …und vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15 - NJW-RR 2017, 1003 f. Rn. 13 m. w. N.).
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