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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.10.2020 - 4 CE 20.2238   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35687
VGH Bayern, 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 (https://dejure.org/2020,35687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 (https://dejure.org/2020,35687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - 4 CE 20.2238 (https://dejure.org/2020,35687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtskraft einer früheren Eilentscheidung; Vorwegnahme der Hauptsache; Sitzverteilung in Gemeinderatsausschüssen; Bildung von Ausschussgemeinschaften; Gebot der Spiegelbildlichkeit; Ablehnung; Auslegung; Beschwerde; Fraktion; Sitzverteilung; Ausschussgemeinschaft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442

    Sitzverteilung in Gemeinderatsausschüssen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2020 - 4 CE 20.2238
    Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. August 2020 zurück (Az. 4 CE 20.1442).

    Rn. 25 Die Bildung von Ausschussgemeinschaften kann allerdings, wie der Senat im Beschluss vom 7. August 2020 (Az. 4 CE 20.1442 - juris) klargestellt hat, im Hinblick auf das prinzipielle Mitwirkungsrecht der größeren Gruppierungen nur anerkannt werden, wenn dadurch nicht eine ansonsten ausschussfähige andere Partei oder Wählergruppe den einzigen ihr zustehenden Sitz verliert.

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2020 - 4 CE 20.2238
    Sie widerspricht darüber hinaus dem in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 und 2 GG enthaltenen Grundsatz der demokratischen Repräsentation, wonach die Ausschüsse als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2003 - 8 C 18.03 - BVerwGE 119, 305/308 = BayVBl 2004, 344).
  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 10 CE 19.650

    Beschwerde gegen ursprünglichen Eilrechtsbeschluss nach Abänderungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2020 - 4 CE 20.2238
    Rn. 16 Nach überwiegender Auffassung finden für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die Vorschriften des § 80 Abs. 7 VwGO entsprechende Anwendung (BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 10 CE 19.650 - juris Rn. 17;… Wollenschläger in Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 123 Rn. 153 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.10.1992 - 4 B 91.2372
    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2020 - 4 CE 20.2238
    Eine Festlegung der Ausschussgröße auf 12 Sitze wäre demnach rechtlich nicht zu beanstanden gewesen, sofern sich die Stadtratsmehrheit von Beginn an auf diese oder eine noch kleinere Ausschussgröße verständigt hätte (…vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020, a.a.O. Rn. 18; U.v. 7.10.1992 - 4 B 91.2372 - BayVBl 1993, 180/182).
  • VG Ansbach, 16.10.2024 - AN 4 E 24.2486

    Kommunalverfassungsrecht, Erfolgswertgleichheit, Ausschussgemeinschaft, …

    Rn. 5 Die zum Entscheidungszeitpunkt bestehende Bildung der Ausschüsse war Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren (vgl. VG Ansbach, B.v. 5.6.2020 - AN 4 E 20.973; BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442; VG Ansbach, B.v. 25.9.2020 - AN 4 E 20.1670; BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 sowie VG Ansbach, G.v. 29.3.2020 - AN 4 K 20.974).

    Machen kleinere Parteien oder Wählergruppen von der Möglichkeit der Bildung einer Ausschussgemeinschaft nach Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO Gebrauch, so unterliegen sie bei der Sitzverteilung den gleichen Regeln wie alle anderen im Rat vertretenen Gruppierungen; eine exklusive Zuteilung von eigens für sie geschaffenen zusätzlichen Ausschusssitzen ist unzulässig." (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238).

    Darin läge unter den gegebenen Umständen eine von der Geschäftsordnungsautonomie des Stadtrats nicht mehr gedeckte diskriminierende Gestaltung des ratsinternen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesses (…vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020, a.a.O. Rn. 23 m.w.N.)." (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - BeckRS 2020, 30443 Rn. 26, 27).

    Rn. 45 Unter Anwendung des Berechnungsverfahrens nach d'Hondt ergibt sich bei Berücksichtigung der Ausschussgemeinschaften, die bei der Sitzverteilung den gleichen Regeln wie alle anderen Gruppierungen unterliegen (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 24), zunächst folgendes Bild, wobei in Klammern die Platzziffer der Verteilung steht:.

    Denn auch die gebildeten Ausschussgemeinschaften unterliegen bei der Sitzverteilung den gleichen Regeln wie alle anderen im Rat vertretenen Gruppierungen (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 24).

    Rn. 54 Soweit in der Vergangenheit hierzu bereits entschieden wurde, dass sich Ausschussgemeinschaften nur dann in zulässiger Weise bilden können, wenn dadurch nicht eine ansonsten ausschussfähige andere Partei oder Wählergruppe den einzigen ihr zustehenden Sitz verliert, steht dies der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 30 ff. sowie BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 25).

  • VG München, 08.03.2024 - M 7 E 24.593

    Kommunalverfassungsstreit, Besetzung von Ausschüssen im Stadtrat, …

    Von einer (grundsätzlich unzulässigen) Vorwegnahme der Hauptsache ließe sich vielmehr erst dann sprechen, wenn sich aus der einstweiligen Anordnung auch noch nach Abschluss des Hauptverfahrens irreversible Folgen ergäben (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 21;… vgl. auch U.v. 19.10.2022 - 4 BV 22.871 - juris Rn. 22).

    Rn. 68 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 1.5, 22.7 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 28).

  • VG München, 12.05.2021 - M 7 K 20.3447

    Zum Gebot der Spiegelbildlichkeit der Ausschussbesetzung

    Der Gemeinderat ist bei der Festlegung der Ausschussgröße nicht an die Praxis vorheriger Wahlperioden gebunden (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 23;… vgl. für das Ausschussbesetzungsverfahren BayVGH, B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 20;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 23).

    Rn. 58 Da sich das Recht auf eine dem Spiegelbildlichkeitsgebot nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO Rechnung tragende Teilhabe an der Ausschussarbeit grundsätzlich nach der vom gegenwärtigen Gemeinderat verbindlich festgesetzten Ausschussgröße richtet (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 23), war bei der Beurteilung auf die nicht zu beanstandende Ausschussstärke von zehn ehrenamtlichen Ausschussmitgliedern zuzüglich Vorsitzendem abzustellen.

  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.3224

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen in kommunalen Vertretungskörperschaften

    Deswegen müsse die Ausschussgemeinschaft bei der Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 m.w.N.).

    Der Zusammenschluss zur Ausschussgemeinschaft geht dann vielmehr ins Leere, weil dadurch kein Ausschusssitz erlangt werden kann, ohne zugleich eine aus eigener Kraft ausschussfähige Gruppe vollständig aus den Ausschüssen zu verdrängen (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 25 f. unter Bezugnahme auf die mit B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1422 - getroffenen Klarstellungen).

  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am …

    Rn. 11 Für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO finden die Vorschriften des § 80 Abs. 7 VwGO entsprechende Anwendung (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 16;… BVerfG, B.v. 23.3.1995 - 2 BvR 492/95 - juris Rn. 67;… Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 77).
  • VG München, 29.08.2023 - M 7 S 23.1068

    Zur Vergabe von Ausschusssitzen

    Von einer (grundsätzlich unzulässigen) Vorwegnahme der Hauptsache ließe sich vielmehr erst dann sprechen, wenn sich aus der einstweiligen Anordnung auch noch nach Abschluss des Hauptverfahrens irreversible Folgen ergäben (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 21;… vgl. auch U.v. 19.10.2022 - 4 BV 22.871 - juris Rn. 22).

    Rn. 56 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 1.5, 22.7 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen

    Die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, mittels eines Zusammenschlusses von Kreisräten gemeinsame Vertreter in die Ausschüsse zu entsenden, darf nicht zur Folge haben, dass eine größere Fraktion oder Gruppe aus den Ausschüssen vollständig verdrängt wird (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - BayVBl 2020, 743 Rn. 31 ff.; B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - BayVBl 2021, 387 Rn. 25; ebenso VG Gera, U.v. 30.9.2020 - 2 K 468/20 Ge - juris Rn. 45 ff.; M. Wolff in BeckOK KommR, Stand 1.8.2022, GO, Art. 33 Rn. 9; Wachsmuth in PdK, GO, Art. 33 Erl.
  • VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 4 E 20.02678

    Zur Sitzverteilung in Kreistagsausschüssen bei Bildung von …

    Aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Ansbach (B.v. 25.09.2020, AN 4 E 20.01670) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 26.10.2020, 4 CE 20.2238) ergebe sich die Unzulässigkeit dieses Vorgehens.

    Dies wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2020 (Az. 4 CE 20.2238 - juris Rn. 25) bestätigt.

  • VG München, 11.09.2024 - M 7 E 24.5121

    Kommunalverfassungsstreit, Besetzung von Ausschüssen, Fraktionsneubildung, …

    Rn. 48 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 1.5, 22.7 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 28;… VG München, B.v. 8.3.2024 - M 7 E 24.593 - juris Rn. 71).
  • VGH Bayern, 18.08.2026 - 4 CS 26.961

    Grundsteuer, Aufschiebende Wirkung, Unbillige Härte, Erlass wegen wesentlicher …

    Rn. 11 d) Die mit den beiden Schriftsätzen vom 29. Juli 2026 nachgetragenen Ausführungen zu inzwischen eingetretenen Liquiditätsbelastungen der Antragstellerin rechtfertigen bereits deshalb keine neue Bewertung im Beschwerdeverfahren, weil sie nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO erfolgten (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 14.03.2024 - 2 B 349/23

    Änderung von Beschlüssen bei Ablehnung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz …

  • VG München, 30.03.2022 - M 7 K 21.2383

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …

  • VG Ansbach, 04.12.2024 - AN 4 E 24.2869

    Festsetzung einer Mindestfraktionsstärke

  • VG München, 08.02.2022 - M 7 E 21.5691

    Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht, …

  • VG Ansbach, 04.11.2024 - AN 4 E 24.2660

    Beschlussfähigkeit, Ladung, Mindestfraktionsstärke, Ladungsfrist, Dringlichkeit, …

  • VG Bayreuth, 23.05.2024 - B 5 E 24.273

    Unzulässiger Abänderungsantrag mangels Antragsbefugnis, kein Anlass zur …

  • VG Schleswig, 11.11.2021 - 6 B 57/21

    Änderung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtschutzverfahren

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