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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1570
OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21 (https://dejure.org/2021,1570)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02.02.2021 - 4 EO 56/21 (https://dejure.org/2021,1570)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 4 EO 56/21 (https://dejure.org/2021,1570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (16)

  • OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21

    Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle …

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
    Rn. 19 Anhaltspunkte für eine der Wirksamkeit der "Verschärfungs-VO" entgegenstehende Verfassungswidrigkeit der Regelungen des §§ 28 ff. IfSG i. V. m. § 7 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 2. März 2016 (GVBl. S. 155; vgl. allgemein zur Verfassungsmäßigkeit zuletzt: ThürOVG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 3 EN 22/21 - m. w. N.) oder der "Verschärfungs-VO" selbst sind im Rahmen der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung nicht mit dem erforderlichen Grad offensichtlich wahrscheinlich.

    Es steht außer Frage, dass infolge der Corona-Pandemie, der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite und des derzeit erheblichen Infektionsgeschehens der Antragsgegner grundsätzlich verpflichtet ist, infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zu ergreifen (ThürOVG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 3 EN 22/21 -).

    Ein exponentielles Wachstum der Infektionen mit unmittelbaren, nicht absehbaren Folgen für Gesundheit, Leib und Leben durch vorschnelle Aufhebung der Schutzmaßnahmen gilt es deshalb weiterhin zu vermeiden (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 3 EN 22/21 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 8/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schulschließung

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
    Diese ist solange nicht zu beanstanden, wie die Unterrichtsgestaltung nicht zu einer evidenten Verletzung führt, also nicht unzumutbare Nachteile für die Schüler mit sich bringt oder aber eindeutig rechtswidrig und sachlich nicht gerechtfertigt oder willkürlich wäre, also der Antragsgegner seine Verantwortung, für ein leistungsfähiges Schulwesen zu sorgen, in eklatanter Weise verletzt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 8/21 - beck-online; BayVG Regensburg, Beschluss vom 25. Januar 2021 - RN 3 E 21.34 -).

    Rn. 22 Der Eingriff ist angesichts der derzeitigen - allgemeinbekannten - dynamischen Entwicklung der Fallzahlen, die auf hohem Niveau verharren, und den Gefahren durch die auch in Deutschland sich weiter verbreitenden Mutationen geeignet und erforderlich, um die Pandemie zu bekämpfen (vgl. VerfGH NRW, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - VerfGH 16/21.VB-1, VerfGH 19/21.VB-1, VerfGH 20/21.VB-2, VerfGH 21/21.VB-3 - OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 47/21.NE - juris; NdsOVG, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 8/21 - beck-online; BayVGH…, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 20 NE 21.201 - Rn. 26, 29 ff.).

  • VG Gera, 25.01.2021 - 2 E 66/21

    Pandemie: Kein Anspruch auf Präsenzunterricht in Thüringer Schulen

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 25. Januar 2021 - 2 E 66/21 Ge - wird zurückgewiesen.

    Rn. 9 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 25. Januar 2021 - 2 E 66/21 Ge - abzuändern und dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO aufzugeben, ihn umgehend über geeignete, im Ermessen des Antragsgegners stehende Wege des infektionsschutzmäßig unbedenklichen Präsenzunterrichts und/oder des E-Learnings in allen Unterrichtsfächern mit den laut Lehrplan vorgesehenen Inhalten für Schüler*innen der 10. Jahrgangsstufe einer integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe zu beschulen.

  • VerfGH Thüringen, 19.11.2014 - VerfGH 24/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
    Rn. 12 Bei dem in Art. 20 Satz 1 ThürVerf erwähnten Recht auf Bildung handelt es sich nicht um ein subjektiv einklagbares Grundrecht, sondern um ein zentrales Staatsziel [vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 19.11.2014 - VerfGH 24/12 - juris Rdnr. 31 f.; Brenner, in: Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert (Hrsg.), Die Verfassung des Freistaates Thüringen, 2013, Art. 20 Rdnr. 10 ff.].

    Demgegenüber gewährleistet Art. 20 Satz 2 ThürVerf im Sinne eines Teilhaberechts nur den freien und gleichen Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen nach Maßgabe der Gesetze (ThürVerfGH, Beschluss vom 19. November 2014 - VerfGH 24/12 - juris Rdnr. 33).

  • VGH Bayern, 29.01.2021 - 20 NE 21.201

    Eilantrag gegen Schulschließungen abgelehnt

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
    Rn. 22 Der Eingriff ist angesichts der derzeitigen - allgemeinbekannten - dynamischen Entwicklung der Fallzahlen, die auf hohem Niveau verharren, und den Gefahren durch die auch in Deutschland sich weiter verbreitenden Mutationen geeignet und erforderlich, um die Pandemie zu bekämpfen (vgl. VerfGH NRW, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - VerfGH 16/21.VB-1, VerfGH 19/21.VB-1, VerfGH 20/21.VB-2, VerfGH 21/21.VB-3 - OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 47/21.NE - juris; NdsOVG, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 8/21 - beck-online; BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 20 NE 21.201 - Rn. 26, 29 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 47/21

    Weiterhin kein Präsenzunterricht

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
    Rn. 22 Der Eingriff ist angesichts der derzeitigen - allgemeinbekannten - dynamischen Entwicklung der Fallzahlen, die auf hohem Niveau verharren, und den Gefahren durch die auch in Deutschland sich weiter verbreitenden Mutationen geeignet und erforderlich, um die Pandemie zu bekämpfen (vgl. VerfGH NRW, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - VerfGH 16/21.VB-1, VerfGH 19/21.VB-1, VerfGH 20/21.VB-2, VerfGH 21/21.VB-3 - OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 47/21.NE - juris; NdsOVG, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 8/21 - beck-online; BayVGH…, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 20 NE 21.201 - Rn. 26, 29 ff.).
  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 20 CS 20.1056

    Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
    Dies ist aber angesichts der pandemiebedingten Einschränkungen, die sich in sachlicher und personeller Hinsicht für den Schulbetrieb auch im Rahmen des häuslichen Lernens ergeben (z. B. erhöhter Lehrerbedarf wegen Teilung von Klassen, Notbetreuung, Unterricht für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, limitierte sächliche Ausstattung mit Videokameras und Laptops für Videomeetings), hinzunehmen (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 20 CS 20.1056 -).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - VerfGH 21/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückkehr zum …

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
    Rn. 22 Der Eingriff ist angesichts der derzeitigen - allgemeinbekannten - dynamischen Entwicklung der Fallzahlen, die auf hohem Niveau verharren, und den Gefahren durch die auch in Deutschland sich weiter verbreitenden Mutationen geeignet und erforderlich, um die Pandemie zu bekämpfen (vgl. VerfGH NRW, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - VerfGH 16/21.VB-1, VerfGH 19/21.VB-1, VerfGH 20/21.VB-2, VerfGH 21/21.VB-3 - OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 47/21.NE - juris; NdsOVG, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 8/21 - beck-online; BayVGH…, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 20 NE 21.201 - Rn. 26, 29 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 9 S 4070/20

    Corona-Krise; Schließung von Schulen; Verletzung des landesrechtlichen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
    Wird allerdings diese Grenze überschritten, kommt auch ein Anspruch auf Verschaffung von Bildungsmöglichkeiten in Betracht (VGH BW, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 9 S 4070/20).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - VerfGH 16/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückkehr zum …

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
    Rn. 22 Der Eingriff ist angesichts der derzeitigen - allgemeinbekannten - dynamischen Entwicklung der Fallzahlen, die auf hohem Niveau verharren, und den Gefahren durch die auch in Deutschland sich weiter verbreitenden Mutationen geeignet und erforderlich, um die Pandemie zu bekämpfen (vgl. VerfGH NRW, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - VerfGH 16/21.VB-1, VerfGH 19/21.VB-1, VerfGH 20/21.VB-2, VerfGH 21/21.VB-3 - OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 47/21.NE - juris; NdsOVG, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 8/21 - beck-online; BayVGH…, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 20 NE 21.201 - Rn. 26, 29 ff.).
  • VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 20/21

    Höhe der Unterschriftenquoren für die Wahlen 2021 infolge der Corona-Pandemie …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - VerfGH 19/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückkehr zum …

  • BVerwG, 16.04.2014 - 6 C 11.13

    Ethikunterricht; Religionsunterricht; staatlicher Bildungs- und …

  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11

    Nichtannahmebeschluss: Elterliches Erziehungsrecht durch Einrichtung eines acht- …

  • VG Regensburg, 25.01.2021 - RN 3 E 21.34

    Kein Anspruch auf Videounterricht nach Stundenplan - Eilrechtsschutzantrag von …

  • KAGH, 05.07.2013 - K 24/12
  • OVG Thüringen, 17.01.2025 - 4 EO 404/24

    Berechtigung des Schulleiters, für den kommunalen Schulträger die Zügigkeit eine …

    Vielmehr verpflichtet der objektiv-rechtliche Verfassungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 20 S. 1 ThürVerf - wie der Senat bereits in mehreren Entscheidungen klargestellt hat - den Staat in Gestalt der Länder zunächst nur dazu, schulische Bildungsmöglichkeiten zur Erfüllung seines Erziehungs- und Bildungsauftrages zu eröffnen, die der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen dienen (vgl. bspw. Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris Rn. 13 …und vom 30. Januar 2022 - 4 EO 614/22 - juris Rn. 40 ; ferner zu Art. 20 S. 1 ThürVerf : ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73).

    In der Folge handelt es sich bei dem in Art. 20 S. 1 ThürVerf erwähnten Recht auf Bildung nicht um ein subjektiv einklagbares Grundrecht, sondern um ein zentrales Staatsziel (vgl. ThürVerfGH…, Beschluss vom 19. November 2014 - VerfGH 24/12 - juris Rn. 31 f.;… Brenner, in: Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (Hrsg.), Die Verfassung des Freistaates Thüringen, 2. Auflage 2023, Rn. 11 ff. zu Art. 20), während Art. 20 S. 2 ThürVerf im Sinne eines Teilhaberechts nur den freien und gleichen Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen nach Maßgabe der Gesetze gewährleistet (Senatsbeschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 12 ;… ThürVerfGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2022 - 3/22 - juris Rn. 73 …und vom 19. November 2014 - 24/12 - juris Rn. 33).

    Die konkrete Ausgestaltung liegt im schulorganisatorischen Ermessen des Antragsgegners (ThürOVG, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris Rn. 13 ).

    Die organisatorische Gliederung der Schule und die strukturellen Festlegungen des Ausbildungssystems, das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und das Setzen der Lernziele gehören zu dem der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogenen staatlichen Gestaltungsbereich gem. Art. 7 Abs. 1 GG (ThürOVG, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13 …sowie Beschluss vom 30. Januar 2022 - 4 EO 614/22 - juris Rn. 40 ).

    Diese ist solange nicht zu beanstanden, wie die Unterrichtsgestaltung nicht zu einer evidenten Verletzung führt, also nicht unzumutbare Nachteile für die Schüler mit sich bringt oder aber eindeutig rechtswidrig und sachlich nicht gerechtfertigt oder willkürlich wäre, also der Antragsgegner seine Verantwortung, für ein leistungsfähiges Schulwesen zu sorgen, in eklatanter Weise verletzt (ThürOVG, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13 ; vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 8/21 - beck-online; BayVG Regensburg, Beschluss vom 25. Januar 2021 - RN 3 E 21.34 -).

  • OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22

    Gewährleistung einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen von Unterrichtsausfall und …

    Das einfachgesetzliche Recht auf Teilhabe besteht im Grundsatz nur im Umfang des tatsächlich angebotenen Unterrichts (Fortf. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris).

    Auch der Senat geht davon aus, dass das Recht auf Teilhabe am Schulunterricht nur im Rahmen des Möglichen und der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten gewährt wird und dass deshalb im Grundsatz auch nur ein Anspruch auf Teilnahme an dem Präsenzunterricht der besuchten Schule besteht, der im Rahmen der örtlichen und personellen Kapazitäten tatsächlich angeboten wird (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris Rn. 13 und 15 und auch VG Trier…, Urteil vom 16. Juni 2010 - 5 K 129/10.TR - Rux, Schulrecht, 6. Aufl., 2018, fortan: Rux, IV. Einzelfragen, 9. Der Anspruch auf Unterricht, Rn. 831).

  • VG Meiningen, 10.10.2022 - 1 E 1133/22

    Eilantrag zur vorläufigen Beschulung im Umfang der in einer landesrechtlichen …

    Auch hinsichtlich der Einhaltung unverzichtbarer Mindeststandards von Bildungsangeboten vermittelt das Recht auf Bildung keinen originären Leistungsanspruch auf eine bestimmte Gestaltung staatlicher Schulen (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 - , juris, Ls. 2a), Rn. 52 ff. und 57) und folglich auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung an einer konkreten Schule und eine bestimmte Art und einen bestimmten Umfang der Durchführung des Unterrichts dort in Bezug auf konkrete Lehrfächer und Stundenanzahlen (Anschluss an ThürOVG, B. v. 02.02.2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13 ).

    Das Bundesverfassungsgericht betont in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung, dass das Recht auf schulische Bildung - auch hinsichtlich der Einhaltung unverzichtbarer Mindeststandards von Bildungsangeboten - keinen originären Leistungsanspruch auf eine bestimmte Gestaltung staatlicher Schulen enthält (…vgl. BVerfG, a. a. O. Ls. 2a), Rn. 52 ff. und 57), was nahelegt, dass es insoweit auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung an einer konkreten Schule und eine bestimmte Art und einen bestimmten Umfang der Durchführung des Unterrichts dort in Bezug auf konkrete Lehrfächer und Stundenanzahlen vermittelt (so bereits zum aus Art. 20 Satz 2 ThürVerf abgeleiteten Teilhaberecht: ThürOVG, B. v. 02.02.2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13 ).

    Rn. 44 So wird auch die Teilhabe am Schulunterricht nur im Rahmen des Möglichen und der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten gewährt (…BVerfG, a. a. O. Rn. 60: derivative Natur des Rechts auf gleichen Zugang zu schulischer Bildung ist; siehe auch ThürOVG, B. v. 02.02.2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13 ), der vorliegend voraussichtlich nicht mehr gewahrt wird.

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Der Antragsgegner hat im Rahmen der ihm nach Art. 7 Abs. 1 GG obliegenden Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13) im Regelfall die Beschulung im Präsenzunterricht vorgesehen.
  • VG Weimar, 19.11.2024 - 2 E 1745/24

    Anspruch eines Schülers auf die Aufrechterhaltung einer bestimmten 2. …

    Diese Gewährleistung einer Teilhabe am Schulunterricht beschränkt sich allerdings auf den Rahmen des Möglichen sowie der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten und beinhaltet keinen Anspruch auf eine bestimmte Art und einen bestimmten Umfang der Durchführung des Unterrichts (vgl. hierzu auch ThürOVG, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13 ).

    Unter Berücksichtigung der o. g. Maßstäbe geht die Kammer davon aus, dass das Recht auf Teilhabe am Schulunterricht nur im Rahmen des Möglichen und der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten gewährt wird und dass deshalb im Grundsatz auch nur ein Anspruch auf Teilnahme an dem Präsenzunterricht der besuchten Schule besteht, der im Rahmen der örtlichen und personellen Kapazitäten tatsächlich angeboten wird (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 41 , juris, und 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris Rn. 13 und 15; VG Trier…, Urteil vom 16. Juni 2010 - 5 K 129/10.TR -, Rn. 31, juris).

  • VG Berlin, 31.05.2021 - 3 L 180.21

    SARS-CoV-2: Pauschales berlinweites Wechselmodell an Grundschulen rechtswidrig

    Der Antragsgegner hat im Rahmen der ihm nach Art. 7 Abs. 1 GG obliegenden Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens im Regelfall die Beschulung im Präsenzunterricht vorgesehen (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 2. Februar 2021 - OVG 4 EO 56/21 -, juris 15; OVG Bautzen…, Beschluss vom 15. April 2021 - OVG 3 B 119/21 -, juris Rn. 23).
  • OVG Thüringen, 21.03.2022 - 4 EO 30/22

    Zur vorläufigen Gestattung des Besuchs einer Schule außerhalb Thüringens

    Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schulangebot oder eine bestimmte Gestaltung der Schule folgt hieraus gleichwohl nicht, weil sich der Staat bei der Wahrnehmung seines Auftrags zur Gestaltung von Schule (Art. 7 Abs. 1 GG) auf einen weiten Spielraum und den Vorbehalt des Möglichen berufen kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. November 2021, a. a. O. Rn. 52 f.; Beschluss des Senats vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris, Rn. 13 , zu Art. 20 ThürVerf ).

    Allerdings folgt aus dem Recht auf schulische Bildung ein grundrechtlich geschützter Anspruch von Schülern auf Einhaltung eines nach allgemeiner Auffassung für ihre chancengleiche Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit unverzichtbaren Mindeststandards von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. November 2021, a. a. O. Rn. 57; Beschluss des Senats vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris, Rn. 13 : Grenze der grundsätzlich umfassenden Schulgestaltungsmacht bei evidenter Verletzung).

  • VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen § 26a Abs. 1 und 2 Thüringer …

    Diese Gewährleistung einer Teilhabe am Schulunterricht beschränkt sich allerdings auf den Rahmen des Möglichen sowie der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten und beinhaltet keinen Anspruch auf eine bestimmte Art und einen bestimmten Umfang der Durchführung des Unterrichts (vgl. hierzu auch ThürOVG, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13 ).
  • OVG Thüringen, 26.08.2022 - 4 EO 504/22

    Zulassung eines Schülers zur Wunschschule

    Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG begründet das Recht der Eltern auf Bestimmung des Bildungswegs des Kindes und umfasst grundsätzlich auch ein Wahlrecht im Hinblick auf die vom Staat bereit gestellten Schulen (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. August 2015 - 1 BvR 2388/11 -, juris Rn. 18), jedoch nur nach Maßgabe der Gesetze (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris Rn. 12 ) und im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (vgl. SächsOVG…, Beschluss vom 11. November 2016 - 2 B 205/16 -, juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 57.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Der Antragsgegner hat im Rahmen der ihm nach Art. 7 Abs. 1 GG obliegenden Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens (OVG Weimar, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13) im Regelfall die Beschulung im Präsenzunterricht vorgesehen.
  • VG Würzburg, 11.05.2021 - W 8 E 21.613

    Kein Anspruch auf qualitative Identität von Präsenz- und Distanzunterricht

  • VG Hamburg, 19.03.2021 - 5 E 643/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Grundschülerin auf uneingeschränkte Wiederaufnahme …

  • VG Hamburg, 03.05.2021 - 5 E 1482/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Aufnahme der Beschulung im Präsenzunterricht in Form …

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