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Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 11.05.2011

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5764
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 (https://dejure.org/2010,5764)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.04.2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 (https://dejure.org/2010,5764)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. April 2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 (https://dejure.org/2010,5764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unwirksamkeit der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur-und Erholungsorten

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 139 WRV, Art 140 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG
    Unwirksamkeit der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur-und Erholungsorten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg Vorpommern - Erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten unzulässig - Verkauf an Sonn- und Feiertagen erfüllt nicht geforderten Ausnahmecharakter des werktäglichen Verkaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdebefugnis von öffentlich-rechtlich verfassten Religionsgemeinschaften; Verfassungsmäßigkeit des Ladenöffnungsgesetzes (LöffG M-V) im Hinblick auf den Schutzauftrag hinsichtlich des gewerblichen Verkaufs an Sonntagen und Feiertagen; Verdeutlichung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1184
  • DÖV 2010, 865
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 - aufgestellten Grundsätze zur Frage der Beschwerdebefugnis von öffentlich-rechtlich verfaßten Religionsgemeinschaften sind auf die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO übertragbar.

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 01. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07) anerkannt, dass die Kirchen aus dem im Grundgesetz (und mithin auch in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern) verankerten Schutz der Sonntage subjektive (Abwehr-) Rechte herleiten könnten, da die institutionelle Garantie des Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV auch der Entfaltung der Religionsfreiheit diene.

    Rn. 33 Die Antragstellerinnen sehen sich im Übrigen in allen ihren Rechtsauffassungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 - bestätigt.

    Rn. 44 Im Übrigen halte sich die Bäderverkaufsverordnung vollständig an die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 01. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 - aufgestellten Maßstäbe.

    Es hat hierzu in seinem Urteil vom 01. Dezember 2009 (-1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07-, EuGRZ 2009, 658=GewArch 2010, 29=DVBl. 2010, 108=JZ 2010, 137 m. Anm. Classen) ausgeführt:.

    Rn. 57 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich die Religionsfreiheit nicht auf die Funktion eines Abwehrrechts, sondern gebietet auch im positiven Sinn, Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern (BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 17.12.1975 - 1 BvR 63/68 -, BVerfGE 41, 29, 49).

    Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe zur Wahrung höher- oder gleichwertiger Rechtsgüter sind grundsätzlich zulässig; sie müssen aber als solche für die Öffentlichkeit erkennbar sein und bleiben und dürfen nicht auf eine weitgehende Gleichstellung der sonn- und feiertäglichen Verhältnisse mit den Werktagen und ihrer Betriebsamkeit hinauslaufen (vgl. BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.).

    Deshalb ist für sie trotz der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften für den individuellen Arbeitsschutz gerade der Sonntag als einzig verbleibender Tag der Arbeitsruhe im rhythmischen Gleichklang ein solcher der Rekreation und der Möglichkeit des familiären und sozialen Zusammenseins von herausragender Bedeutung (vgl. BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.).

    Auf die öffentlich wahrnehmbare, den Tag maßgeblich sowohl durch die Beschäftigten als auch durch die Besucher prägende Geschäftigkeitswirkung der Ladenöffnung sind sie ohne Einfluss ( BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.).

    Ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen (BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Es handelt sich hierbei um einen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht geklärten Problemkreis, da bislang nur die Wirkung des Art. 139 WRV gegenüber Grundrechtsträgern beurteilt wurde, die sich in ihrer Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt sahen und denen an Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz gelegen war (vgl. BVerfGE 111, 10).

    Rn. 60 Demzufolge enthält Art. 139 WRV einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber, der für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter anderem ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89, 1509/89 u. 638/90, 639/90 -, BVerfGE 87, 363, 393; BVerfG, Urt. v. 04.11.2003 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10, 53).

    Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe sind zur Wahrung höher- oder gleichwertiger Rechtsgüter möglich; in jedem Falle muss der ausgestaltende Gesetzgeber aber ein hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes wahren (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.11.2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes andererseits die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, nicht nur im Bereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 -, StV 1997, 405=NStZ-RR 1997, 342; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1987 - 2 BvR 624, 83 u.a. -, BVerfGE 77, 170, 230; BVerfG, Beschl. v. 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89, 126).

    Für die Ermittlung des Anwendungs- und Wirkungsbereichs einer Ermächtigungsnorm gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (zu Art. 80 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschl. v. 04.05.1997, a.a.O.;… Sauthoff in: Litten/Wallerath, LVerf M-V, Art. 57 Rn. 8 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes andererseits die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, nicht nur im Bereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 -, StV 1997, 405=NStZ-RR 1997, 342; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1987 - 2 BvR 624, 83 u.a. -, BVerfGE 77, 170, 230; BVerfG, Beschl. v. 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89, 126).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Rn. 51 Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG steht auch den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu (vgl. nur BVerfGE 24, 236).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Gewährleistungen der Weimarer Kirchenartikel funktional auf die Inanspruchnahme und Verwirklichung des Grundrechts der Religionsfreiheit angelegt (vgl. BVerfGE 102, 370 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes andererseits die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, nicht nur im Bereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 -, StV 1997, 405=NStZ-RR 1997, 342; BVerfG, Beschl. v. 29.10.1987 - 2 BvR 624, 83 u.a. -, BVerfGE 77, 170, 230; BVerfG, Beschl. v. 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89, 126).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Rn. 57 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich die Religionsfreiheit nicht auf die Funktion eines Abwehrrechts, sondern gebietet auch im positiven Sinn, Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern (…BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 17.12.1975 - 1 BvR 63/68 -, BVerfGE 41, 29, 49).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Rn. 60 Demzufolge enthält Art. 139 WRV einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber, der für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter anderem ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89, 1509/89 u. 638/90, 639/90 -, BVerfGE 87, 363, 393;… BVerfG, Urt. v. 04.11.2003 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10, 53).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99

    Klagebefugnis, subjektives öffentliches Recht, Kirche, Kirchengemeinde, …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09
    Rn. 54 Mit dem Vorliegen der Antragsbefugnis der Antragstellerinnen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG i.V.m. Art. 140 GG und Art. 139 WRV, Art. 5 Abs. 3 sowie Art. 9 Abs. 1 Verf M-V bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob zusätzlich auch der in Landesrecht transformierte Staatskirchenvertrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Antragstellerinnen diesen eine Antragsbefugnis vermittelt (vgl. bejahend: OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948 ff.=NordÖR 2000, 64 a.A. offenbar Kronisch in: Litten/Wallerath, LVerf M-V, Art. 9 Rn. 16;… vgl. zu den in Sachsen geschlossenen Verträgen SächsOVG, Urt. v. 08.05.2008 - 3 D 33/07 -, Beschl. v. 29.11.2007 - 3 DS 410/07, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 08.05.2008 - 3 D 33/07

    Verordnung der Stadt Leipzig zur Ladenöffnung an Sonntagen ist unwirksam.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Ökosteuer

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

  • BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95

    Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land …

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788

    Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen …

    Die Träger derjenigen Grundrechte, die durch Art. 139 WRV konkretisiert werden und denen deshalb ein Anspruch auf Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe durch die öffentliche Gewalt zusteht, können vielmehr bereits dadurch in diesen subjektiven Rechten betroffen sein, dass durch die in Rede stehende Ladenöffnung der Charakter der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe verändert wird (…BVerfG, U.v. 1.12.2009 a.a.O. S. 75; vgl. zur Übertragbarkeit der Erwägungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung die Beschwerdebefugnis der Verfassungsbeschwerdeführer bejaht hat, auf die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO OVG MV, U.v. 7.4.2010 - 4 K 13/09 u. a. - juris Rn. 53).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2026 - 2 K 160/25

    Zulassung von Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen an bestimmten …

    Rn. 75 Um dieses Mindestniveau zu wahren, muss der Gesetzgeber die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben (…vgl. BVerfG, U. v. 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 -, juris Rn. 157, 158 und 164;… BVerwG, U. v. 16.03.2022 - 8 C 6.21 -, juris Rn. 11; OVG Greifswald, U. v. 07.04.2010 - 4 K 13/09 -, juris Rn. 60 ).

    Außer Betracht zu bleiben hat dabei der Umstand, dass bei empirischer Betrachtung nicht alle Gewerbetreibenden in allen Orten und Ortsteilen, denen die Sonntagsöffnung gestattet ist, regelmäßig im rechtlich zugelassenen Umfang von den Möglichkeiten der Ladenöffnung Gebrauch machen ( OVG Greifswald, U. v. 07.04.2010 - 4 K 13/09 -, juris Rn. 79 ).

  • OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10

    Sonntagsschutz, Ladenöffnung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis

    Diese Verfassungsbestimmungen konkretisieren die aus dem speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes andererseits abgeleitete Verpflichtung des Gesetzgebers, nicht nur imBereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (zu § 10 LadÖffG M-V vgl. OVG M-V, Urt. v. 7.4.2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 -, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 M 61/16

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft - erweiterte Ladenöffnungszeiten nach der …

    Rn. 43 Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der angegriffenen Regelungen der BädVerkVO M-V ergibt sich nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des 4. Senats des OEufach0000000005 vom 07.04.2010 (- 4 K 13/09, 4 K 14/09 -, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 148/11

    Kaufvertrag über Rindfleisch: Schadenersatzanspruch wegen Mängeln der …

    Gegen die ablehnenden Einspruchsentscheidungen vom 16.01.2008 und 06.02.2008 erhob die Klägerin Anfechtungsklage zum Finanzgericht Hamburg (dortige Aktenzeichen: 4 K 13/09 und 4 K 14/09), welche derzeit ruhen, da ein gleichgelagertes Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig war (dortiges Aktenzeichen: VII R 24/10; vorangegangenes Aktenzeichen des Finanzgerichts Hamburg: 4 K 399/07).
  • OVG Sachsen, 27.01.2011 - 3 C 2/09

    Sonntagsöffnung in Ausflugsorten in Sachsen rechtmäßig

    Rn. 23 Im Hinblick auf § 1 der Verordnung ist auch die Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegeben, da sich die Antragstellerin angesichts der hierin getroffenen Bestimmung von Eibau und Oybin als Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen auf die mögliche Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Art. 19 Abs. 1 und 2 SächsVerf, die durch die Gewährleistung des Sonntagsschutzes gemäß Art. 140 GG und Art. 109 Abs. 4 SächsVerf jeweils i. V. m. Art. 139 WRV konkretisiert werden, berufen kann (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 23. November 2010 - 3 B 292/10 - zur entsprechenden "Bäderreglung" in Mecklenburg-Vorpommern auch OVG MV, Urt. v. 7. April 2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 -, juris Rn. 47 ff.).
  • VG Schwerin, 06.12.2010 - 7 B 1479/10

    Sonderöffnungszeiten für den gewerblichen Verkauf

    Gestützt wird diese Einordnung durch die gescheiterten "Vorgängerinnen" der BädVerkVO M-V vom 17. Dezember 2007 (GVOBl. M-V 2008, Seite 6, geändert durch Verordnung vom 4. November 2008, GVOBl. M-V Seite 432) und vom 17. April 2009 (GVOBl. M-V Seite 323), wo die "(Innenstadtbereiche der) kreisfreien Städte mit Ausnahme der Weltkulturerbestädte" von dem im jeweiligen § 2 Abs. 1 geregelten Privileg für die in der jeweiligen Anlage aufgelisteten Orte und Ortsteile ausgenommen waren (§ 2 Abs. 2), so dass die beiden Absätze der §§ 2 der Vorgängerverordnungen sich als "Vorläufer" von § 3 und § 4 BädVerkVO M-V darstellen, ferner durch das den Normenkontroll-Urteilen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 7. April 2010 (4 K 13/09, Leitsätze in Die Öffentliche Verwaltung 2010, Seite 865 f., und 4 K 14/09 , Leitsätze im Gewerbearchiv 2010, Seite 327) geschuldete Bestreben des Verordnungsgebers, den Geltungsbereich des freien Sonn- und Feiertagsverkaufs gegenüber den vorherigen Versuchen nicht auch noch auszuweiten.
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25776
FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09 (https://dejure.org/2011,25776)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2011 - 4 K 13/09 (https://dejure.org/2011,25776)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 4 K 13/09 (https://dejure.org/2011,25776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Buchwertabspaltung bei Entstehung eines Bodenschatzes?

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG; § 55 Abs. 1 EStG
    Keine Buchwertabspaltung nach Erteilung einer Abbaugenehmigung für das Kiesvorkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes; Zuordnung des Kiesvorkommens zum gewillkürten Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes; Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Buchwertabspaltung bei Entstehung eines Bodenschatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Buchwertabspaltung bei Entstehung eines Bodenschatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 2135
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Die Finanzverwaltung vertrete im Gegenteil unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 21. Januar 1999 IV R 27/97 (BStBl. II 1999, 638) die Ansicht, dass in diesen Fällen keine Buchwertabspaltung vorzunehmen sei (Hinweis auf die Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main vom 28. Februar 2007 - Blatt 24 der Gerichtsakte -).

    Ergänzend führt er aus: Dass einem Bodenschatz, wenn er entdeckt werde, keine Anschaffungskosten zugeordnet werden könnten, werde in dem BFH-Urteil in BStBl. II 1999, 638 damit begründet, dass die beim Erwerb des Grundstücks aufgewendeten Anschaffungskosten nach der Vorstellung des Erwerbers ausschließlich für den Grund und Boden als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut angefallen seien.

    Dies ist z.B. der Fall, wenn das Nennkapital einer Kapitalgesellschaft durch Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile zu einem unter dem (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile liegenden Bezugspreis erhöht wird und sich der (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile dadurch verringert (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl. II 1999, 638, m.w.N.) oder wenn die Befugnis zur Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte durch Einführung von Produktionsquoten vom Grund und Boden abgetrennt wird und sich zu einem eigenen immateriellen Wirtschaftsgut verselbständigt (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl. II 2003, 64, m.w.N. betreffend die Zuweisung der Milchreferenzmenge; BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 2/10, BFHE 230, 454, BStBl. II 2011, 171, m.w.N. betreffend nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte).

    Rn. 24 Von diesen Fällen unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt, dass ein unter landwirtschaftlichem Grund und Boden entdeckter Bodenschatz durch Erteilung einer Abbaugenehmigung als selbständiges Wirtschaftsgut greifbar wird, aber dadurch, dass das Wirtschaftsgut Grund und Boden durch diesen Vorgang nicht in seiner Substanz berührt wird (BFH-Urteil in BFHE 188, 27, BStBl. II 1999, 638, unter II. 3. e).

  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Durch die dem Abbauunternehmen im Dezember 1981 erteilte Abbaugenehmigung ist das Kiesvorkommen, das bis dahin auch steuerrechtlich mit dem Grund und Boden eine Einheit bildete, zu einem selbständigen materiellen Wirtschaftsgut geworden (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 GrS 1/05, BFHE 216, 168; BStBl. II 2007, 508).
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 45/05

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut - Bodenschatz als …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Eine Zuordnung des Kiesvorkommens zum gewillkürten Betriebsvermögen ist nicht erfolgt und wäre wegen des Fehlens einer inneren Verknüpfung mit dem landwirtschaftlichen Betrieb auch gar nicht möglich gewesen (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl. II 2009, 449).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 2/10

    Buchwertabspaltung bei der Veräußerung oder Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Dies ist z.B. der Fall, wenn das Nennkapital einer Kapitalgesellschaft durch Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile zu einem unter dem (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile liegenden Bezugspreis erhöht wird und sich der (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile dadurch verringert (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl. II 1999, 638, m.w.N.) oder wenn die Befugnis zur Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte durch Einführung von Produktionsquoten vom Grund und Boden abgetrennt wird und sich zu einem eigenen immateriellen Wirtschaftsgut verselbständigt (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl. II 2003, 64, m.w.N. betreffend die Zuweisung der Milchreferenzmenge; BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 2/10, BFHE 230, 454, BStBl. II 2011, 171, m.w.N. betreffend nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte).
  • BFH, 21.07.2009 - X R 10/07

    Verkauf eines Bodenschatzes als private Vermögensverwaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört der Grund und Boden nur bis zu der Tiefe, zu der die Bodenbearbeitung und die Wurzelverflechtungen reichen; tiefere Schichten einschließlich der Bodenschätze gehören zum Privatvermögen (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 10/07, HFR 2010, 21, BFH/NV 2010, 184).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 11/00

    Milchreferenzmenge bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Dies ist z.B. der Fall, wenn das Nennkapital einer Kapitalgesellschaft durch Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile zu einem unter dem (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile liegenden Bezugspreis erhöht wird und sich der (Kurs-) Wert der alten Gesellschaftsanteile dadurch verringert (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl. II 1999, 638, m.w.N.) oder wenn die Befugnis zur Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte durch Einführung von Produktionsquoten vom Grund und Boden abgetrennt wird und sich zu einem eigenen immateriellen Wirtschaftsgut verselbständigt (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl. II 2003, 64, m.w.N. betreffend die Zuweisung der Milchreferenzmenge; BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 2/10, BFHE 230, 454, BStBl. II 2011, 171, m.w.N. betreffend nicht an Aktien gebundene Zuckerrübenlieferrechte).
  • BFH, 13.09.1988 - VIII R 236/81

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut eines Sonderbetriebsvermögens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Dies wird damit begründet, dass die AfS nicht den bei dem Abbau des Bodenschatzes entstehenden Wertverzehr ausgleichen, sondern den Aufwand für die Anschaffung des Wirtschaftsguts auf den Zeitraum seiner Nutzung verteilen sollen (vgl. BFH- Urteil vom 13. September 1988 VIII R 236/81, BFHE 154, 359, BStBl. II 1989, 37, m.w.N).
  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Die Zuordnung eines Bodenschatzes zum notwendigen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen kommt nur in dem - hier nicht vorliegenden - Fall in Betracht, dass dieser für betriebliche Zwecke (z.B. für den Bau oder die Befestigung von Forst- und Wirtschaftswegen) verwertet werden soll (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl. II 1983, 106).
  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 176/73

    Absetzung - Substanzverringerung - Anschaffungskosten - Wirtschaftsgut - …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
    Die Tatsache, dass bei der Bemessung des Kaufpreises für ein Grundstück das Vorhandensein eines Bodenschatzes berücksichtigt wurde, der sich noch nicht zu einem selbständigen Wirtschaftsgut konkretisiert hatte, rechtfertigt es hingegen nicht, diesem später einen entsprechenden Teil der Anschaffungskosten des Grundstücks zuzurechnen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 176/73, BFHE 124, 450, BStBl. II 1978, 343).
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