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Rechtsprechung
   VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12 V   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39225
VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12 V (https://dejure.org/2013,39225)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.08.2013 - 4 K 26.12 V (https://dejure.org/2013,39225)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. August 2013 - 4 K 26.12 V (https://dejure.org/2013,39225)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 15.11

    Ghana; Visum; Ehegattennachzug; Identität (ungeklärt); Zuordnungskriterien; Name; …

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12
    Dieser Nachweis ist erforderlich, um eine einreisewillige Person jederzeit den sie betreffenden Verwaltungsvorgängen zuzuordnen, was die Grundvoraussetzung einer effektiven Ein- und Ausreisekontrolle darstellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 15.11 -, Rn. 20, juris m.w.N.).

    Bereits der fehlende Nachweis des Geburtsdatums schließt jedoch den Nachweis der Identität im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG aus (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012, a.a.O., Rn. 23).

    Denn aus dem höherrangigen Recht lässt sich nichts dafür entnehmen, dass das einfache Gesetzesrecht auch dann zurückzustehen hat, wenn die Nichterfüllung von Vorschriften auf unzureichend ausgeübten Mitwirkungspflichten Nachzugswilliger beruht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 15.11 -, a.a.O. Rn. 34).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf …

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12
    Rn. 32 Aus der Unionsbürgerschaft (Art. 20 AEUV) des deutschen Kindes Kevin Moses, die auch im Verhältnis zu dem Staat zu berücksichtigen ist, auf deren Staatsangehörigkeit sie beruht (EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - C-356/11 und C-357/11 -, Rn. 43, juris) folgt nichts anderes.

    Denn bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden unionsrechtskonformen Auslegung nationalen Rechts unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 53), kann nicht festgestellt werden, dass das deutsche Kind gezwungen wäre, im Falle der Versagung des streitigen Visums für den Kläger das Gebiet der Union zu verlassen und damit der Kernbestand der durch die Unionsbürgerschaft verliehenen Rechte beeinträchtigt wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2012, a.a.O, Rn. 51 f.).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12
    Rn. 23 Ob danach eine außergewöhnliche Härte bereits deshalb zu bejahen ist, weil die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft des Klägers mit seinen Kindern in Ansehung des deutschen Halbbruders der Kinder des Klägers, der mit diesen und der gemeinsamen Mutter zusammenlebt und dem ein Verlassen des Bundesgebietes aufgrund seiner Staatsangehörigkeit womöglich nicht angesonnen werden kann, nur im Bundesgebiet möglich ist, oder ob darüber hinaus etwa eine fehlende Betreuungsfähigkeit durch die Kindesmutter vorauszusetzen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 - bislang lediglich Pressemitteilung Nr. 55/2013), bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12
    Denn es fehlt an der auch im Falle des § 36 Abs. 2 AufenthG anwendbaren (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10.12 -, Rn. 40, juris) allgemeinen Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12
    Ein solcher setzt voraus, dass entweder besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist, z.B. weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, Rn. 13, juris).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12
    In einer solchen Situation drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig gegenläufige einwanderungspolitische Belange zurück (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 13, juris).
  • VG Berlin, 20.05.2005 - 28 V 14.04

    Kinder, Familienzusammenführung, Kindernachzug, Ghanaer, allgemeine …

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12
    Nur wenn mit einer Person stets diese Zuordnungskriterien verbunden sind, kann sie zuverlässig von anderen Personen unterschieden werden (vgl. zu allem VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2005 - VG 28 V 14.04 -, Rn. 17, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 2 N 82.09

    Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; fehlerhafte Beweiswürdigung; …

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12
    Rn. 27 Im vorliegenden Fall vermochte das Gericht nicht zu der Überzeugung gelangen (vgl. zum Maßstab OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2013 - OVG 2 N 32.11 -, Beschlussabdruck S. 2 f.; Beschluss vom 19. Juli 2011 - OVG 2 N 82.09 -, Rn. 5, juris), dass die Angaben im Reisepass des Klägers mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 236.97

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - Vorliegen eines besonderen …

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und dass diese Hilfe zumutbarerweise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 B 236/97 -, Rn. 8, juris, zu § 22 AuslG).
  • OLG Nürnberg, 20.07.2020 - 11 W 349/20

    Identitätsnachweise ausländischer Eltern (hier Eritrea) bei Beurkundung einer …

    Die Beschwerdeführerin wiederholt, das genaue Geburtsdatum zähle zu den Identitätsmerkmalen (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.05.2005, Aktenzeichen: VG 28 V 14.04 und Verwaltungsgericht Berlin, Entscheidungsdatum vom 16.08.2013, Aktenzeichen 4 K 26.12 V).
  • VG Berlin, 16.10.2018 - 21 K 882.17

    Visum zum Ehegattennachzug

    Vor diesem Hintergrund begründet weder die Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen einen Ausnahmefall (ebenso OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. Juli 2014 - 13 LB 153/13 - juris Rn. 56; VG Berlin, Urteile der 29. Kammer vom 19. Januar 2017 - VG 29 K 323.15 V - n.v. und der 4. Kammer vom 16. August 2013 - VG 4 K 26.12 V - juris Rn. 31; VG Saarlouis…, Urteil vom 25. Februar 2016 - VG 6 K 1697/14 - juris Rn. 41 ff.) noch der Zustand des Urkundswesens in Nigeria, zumal die Klärung der Identität im eigenen Verantwortungsbereich des Klägers liegt (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. März 2012, a.a.O., Rn. 34).
  • VG Berlin, 09.05.2022 - 1 K 260.19
    Jedoch lässt sich dem höherrangigen Recht nichts dafür entnehmen, dass eine Klärung der Identität dann zurückzustehen hat, wenn der Nachzugswillige seiner Mitwirkungspflicht nur unzureichend nachgekommen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 15.11, juris Rn. 34; VG Berlin, Urteil vom 16. August 2013 - VG 4 K 26.12 V, juris Rn 31).
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