Rechtsprechung
| VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 1 Nr 11 EGRL 34/98, Art 8 Abs 1 UAbs 3 EGRL 34/98, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen - vdai.de
Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Regelung der Durchsetzung des Jugendschutzes in erlaubten Spielhallenbetrieben; keine abschließende Regelung des Jugendschutzes in Bezug auf den Betrieb von Geldspielgeräten in § 6 JuSchG und § 3 Abs. 1 Satz 2 SpielV.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (36)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Davon ist der glücksspielrechtliche Aspekt dieser wirtschaftlichen Betätigung umfasst (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, Rn. 96, juris).Ausreichend ist es für die Eignung einer Regelung, dass mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, Rn. 112, juris).
Ebenso liegt es mit dem vom Bundesverfassungsgericht in der von der Klägerin zitierten Sportwetten-Entscheidung verwendeten Maßstab der konsequenten Zweckverfolgung (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 1996 - 1 BvR 1054/01 -, Rn. 127 ff., juris).
Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, Rn. 116, juris).
Zu berücksichtigen ist ferner, dass das Spielen an Geldspielautomaten mit einem hohen Suchtpotential verbunden ist und Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, aber auch für ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, Rn. 99f., juris).
Berücksichtigt man, dass bereits im Zusammenhang mit Wettmonopolen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris) das Spiel an Geldspielautomaten in die Diskussion über mögliche staatliche Regelungspflichten geraten ist, dann genügt dem die hier gewählte fünfjährige Übergangsfrist.
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Selbst wenn man den Maßstab für die Rechtfertigung wegen der mit den Abstandsregelungen womöglich verbundenen Auswirkungen denjenigen einer Berufszulassungsregelung entnimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, Rn. 28, juris), sind sie gerechtfertigt.Denn auf Seiten der Abstandsregelungen streiten hochrangige Gemeinschaftsgüter in Gestalt der Bekämpfung und Verhinderung der Spielsucht (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, Rn. 29, juris), zu dem in Bezug auf die Abstandsregelung des § 2 Abs. 1 Satz 4 SpielhG der Schutz der Jugend, ein Verfassungsanliegen von hohem Rang (BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 403/87 - BVerfGE 83, 130 ) tritt, das selbst Berufszugangsregelungen zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 11/04 -, Rn. 29, juris).
Dass dieser Begriffswahl nicht mit Erfolg der Einwand der Unbestimmtheit entgegengehalten werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht zu einer ähnlichen Regelung des Glücksspielstaatsvertrages a.F. entschieden (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, Rn. 28, juris).
Die Ausgestaltung als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist in Anbetracht der verfolgten Gemeinwohlinteressen, vor allem die Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht mit ihren bedenklichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, Rn. 52, juris).
Dies betrifft insbesondere § 24 Abs. 2 GlüStV, der die fehlende Konformität der beabsichtigten Betätigung mit den Zielen des § 1 GlüStV als Versagungsgrund normiert sowie die Werberegelung des § 5 GlüStV (vgl. zu GlüStV a.F. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 26, juris).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die …
Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Sie ist eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, Rn. 17, juris).Das Bundesverfassungsgericht hat die Einbeziehung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes in den Schutzbereich des Art. 14 GG bislang offengelassen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, Rn. 17 f., juris).
Weiter reicht auch sein Schutz nicht (…Papier, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 14 Rn. 105; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, Rn. 22, juris).
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Neben der hier vorliegenden Voraussetzung eines kompetenzgemäßen Erlasses muss die Vorschrift weiter durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, Rn. 64, juris).Denn eine gewerbliche Tätigkeit, bei der der Gewinn aus der Geldspielleidenschaft der Kunden generiert wird, steht in der Nähe einer "unerwünschten Tätigkeit" (für Spielbanken: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, Rn. 69, juris), die den Anforderungen an wichtige Gemeinwohlbelange in besonderer Weise Rechnung zu tragen hat.
- BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie
Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, Rn. 15, juris, stRspr).Sie sind auf die Normierung objektiv-rechtlicher Vorschriften gerichtet, die den Inhalt des Eigentumsrechts vom Inkrafttreten des Gesetzes für die Zukunft an bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, Rn. 20, juris).
- BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83
Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft - …
Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Auch der Einwand der Klägerin, dass traditionell von der Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850 u.a. - juris; BVerwG, Urteile vom 9. Oktober 1984 - 1 C 21.83 und 1 C 11.83 - juris) zwischen dem Spielhallenbetriebsrecht im Sinne von § 33i GewO und dem Spielgeräterecht insbesondere in Gestalt der Spielverordnung unterschieden worden sei, überzeugt nicht.Denn nachdem das Bundesverwaltungsgericht in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 9. Oktober 1984 - 1 C 21/83 -, Rn. 16, juris = BVerwGE 70, 180) Schlussfolgerungen aus der Spielverordnung auf die erlaubnisrechtliche Situation der Spielhallen mit dem Argument abgelehnt hatte, dass diese Verordnung nicht der Durchführung des § 33i GewO diene, ergänzte der Gesetzgeber unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung die Verordnungsermächtigung mit Gesetz vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3475) um den Zusatz, dass diese auch der Durchführung des § 33i GewO diene (BT-Drs. 12/5826 S. 17).
- BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 11.83
Gewerberecht - Spielhalle - Erlaubnis - Versagung - Übermäßiges Ausnutzen des …
Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Die Klägerin überzeugt nicht mit ihrem Argument, der Beklagte sei deswegen an einer Abstandsregelung für Spielhallen gehindert, weil das Merkmal der übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebes in § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO nur die Berücksichtigung von Spielgeräten innerhalb einer Spielhalle zulasse, eine Einbeziehung benachbarter Spielhallen indes ausschließe (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 1 C 11/83 -, Rn. 19, juris = NVwZ 1985, 268 [269]) und der Gesetzgeber schließlich mit der teilweisen Übernahme des Wortlauts von § 33i GewO auch die hierzu ergangene Rechtsprechung habe übernehmen wollen (…AH-Drs. 16/4027, S. 11).Auch der Einwand der Klägerin, dass traditionell von der Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850 u.a. - juris; BVerwG, Urteile vom 9. Oktober 1984 - 1 C 21.83 und 1 C 11.83 - juris) zwischen dem Spielhallenbetriebsrecht im Sinne von § 33i GewO und dem Spielgeräterecht insbesondere in Gestalt der Spielverordnung unterschieden worden sei, überzeugt nicht.
- EuGH, 30.04.1996 - C-194/94
CIA Security International / Signalson und Securitel
Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
92 Mit Urteil vom 30. April 1996 - C-194/94 - CIA Security International SA/Signalson (Slg. 1996, I - 2201) entschied der EuGH, dass eine solche Auswirkung (Unanwendbarkeit der fraglichen technischen Vorschriften, vgl. zuletzt EuGH…, Urteil vom 31. Januar 2013 - C-26/11 - Rn. 50) des Verstoßes gegen die Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie 83/189 ergeben, nicht von einer dahin gehenden ausdrücklichen Bestimmung abhänge.Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zwar Ermächtigungsvorschriften nicht notifizierungspflichtig, wohl aber die auf ihrer Grundlage erlassenen Vorschriften, wenn sie eigene Rechtswirkungen entfalten (EuGH, Urteil vom 30. April 1996 - C-194/94 - CIA Security International SA/Signalson (Slg. 1996, I-2201, Rn. 29).
- EuGH, 21.04.2005 - C-267/03
Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der …
Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Denn jedenfalls sind sie nicht "in einem Mitgliedstaat oder in einem großen Teil dieses Staates verbindlich", sondern nur im Land Berlin, das nur einen kleinen Teil des Mitgliedsstaats Deutschland ausmacht (vgl. Urteil des EuGH vom 21. April 2005 - C-267/03 - [Lindberg] Slg. 2005, I - 3247, Rn. 94).Im Übrigen fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass in dieser Gestaltungsvorgabe für Spielhallenfronten eine wesentliche Beeinträchtigung der Vermarktung von Spielautomaten gesehen werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, Slg. 2005, I-3247 Rn. 78).
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Begriffsbestimmung nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert (so BVerfG, Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvF 3/11 u.a. -, Rn. 76, juris). - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuer
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter …
- BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
Sachverständigenbestellung
- BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06
Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des …
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …
- BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur …
- BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.
- BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07
Gleichheitsgrundsatz (strukturell gleichheitswidrige Besteuerung); Verbot …
- BVerfG, 27.03.1987 - 1 BvR 850/86
Spielgeräte - Verfassungsmäßigkeit - Begrenzung der Geldspielgeräte - Spielhalle …
- EuGH, 16.09.1997 - C-279/94
Kommission / Italien
- EuGH, 08.09.2005 - C-303/04
Lidl Italia - Normen und technische Vorschriften - Richtlinie 98/34/EG - Begriff …
- EuGH, 31.01.2013 - C-26/11
Belgische Petroleum Unie u.a. - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und …
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Das Abstandsgebot knüpft auch an die konkrete Situation vor Ort an, so dass sich gegen die Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht einwenden ließe, dass der "regionale Bezug" fehlen würde (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1.3.2013 - 4 K 336.12 -, Juris Rn. 117). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für …
Die Ausgliederung der Kompetenzen für das Spielhallenrecht aus dem Recht der Wirtschaft soll die Landesgesetzgebung im regionalen Bereich stärken, ohne die Einheitlichkeit des Wirtschaftsraums durch eine zunehmende Rechtszersplitterung zu gefährden (VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013 - VG 4 K 336.12 -, juris Rn. 122;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris Rn. 79;… Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33i Rn. 3; Pieroth/Lammers, GewArch 2012, 1 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für …
Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 1. März 2013 (VG 4 K 336.12) abgewiesen und die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung teilweise zugelassen; das Berufungsverfahren ist bei dem beschließenden Senat anhängig (OVG 1 B 5.13).Die Ausgliederung der Kompetenzen für das Spielhallenrecht aus dem Recht der Wirtschaft soll die Landesgesetzgebung im regionalen Bereich stärken, ohne die Einheitlichkeit des Wirtschaftsraums durch eine zunehmende Rechtszersplitterung zu gefährden (VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013 - VG 4 K 336.12 -, juris Rn. 122;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris Rn. 79;… Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33i Rn. 3; Pieroth/Lammers, GewArch 2012, 1 ).
Das Verwaltungsgericht hat in dem im Hauptsacheverfahren zur Überprüfung gestellten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. März 2013 (VG 4 K 336.12) zu der Frage der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin zum Erlass der hier inmitten stehenden Bestimmungen des Spielhallengesetzes im Wesentlichen das Folgende ausgeführt (Urteil vom 1. März 2013, a.a.O., S. 32, 35 ff. des Entscheidungsabdrucks, Juris, Rdn. 112 ff., 119 ff.):.
- VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im …
Die Ausgliederung der Kompetenzen für das Spielhallenrecht aus dem Recht der Wirtschaft soll die Landesgesetzgebung im regionalen Bereich stärken, ohne die Einheitlichkeit des Wirtschaftsraums durch eine zunehmende Rechtszersplitterung zu gefährden (VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013 - VG 4 K 336.12 -, juris Rn. 122;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris Rn. 79;… Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33i Rn. 3; Pieroth/Lammers, GewArch 2012, 1 ).Auch wenn keine objektive Berufswahlregelung in Rede steht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013, a. a. O., Rn. 153), ist dennoch angesichts des nicht unerheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit auch für Berufsausübungsregeln zunächst insofern eine konsequente und konsistente Ausgestaltung der Regelungen zur Verfolgung des präventiven Ziels der Suchtbekämpfung zu verlangen; mit den ordnungsrechtlichen Ge- und Verboten dürfen nicht fiskalische Interessen des Staates verfolgt werden.
- OVG Hamburg, 04.03.2014 - 4 Bs 328/13
Betreiben von Spielhallen in Hamburg; Regelung von Sperrzeiten als …
Die mit dem GlüStV und den die Sperrzeiten bestimmenden Ausführungsgesetzen der Länder angestrebten Ziele sind solche des Gemeinwohls, die Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit in Bezug auf den Betrieb von Spielhallen rechtfertigen können (…vgl. BayVerfGH, Urt. v. 28.6.2013, 10-VII-12 u.a., NVwZ 2014, 141, juris Rn. 102;… BayVGH, Beschl. v. 30.9.2013, 10 CE 13.1477, juris Rn. 18, 36 f., Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 34, VG Saarlouis, Beschl. v. 27.11.2013, 1 L 1292/3, juris Rn. 38; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 182;… VG Oldenburg, Beschl. v. 3.9.2013, 12 B 5441/13, juris Rn. 26).Mit diesen Zielen unvereinbar ist eine Werbung, von der in auffälliger Weise ein Aufforderungs- und Anreizcharakter zum Spielen ausgeht (…vgl. zu § 5 GlüStV a.F. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08, juris Rn. 47;… vgl. auch BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, juris 136;… BVerwG, Urt. v. 20.6.2013, 8 C 17.12, juris Rn. 44 ff.; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 183;… Hecker/Ruttig, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, § 5 Rn. 39).
Demgegenüber ist das Angebot in Spielhallen unter gewerberechtlichen Gesichtspunkten allein auf die Bereitstellung der Spielgeräte gerichtet (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 22.3.1994, OVG Bf VI 38/92, juris Rn. 48 m.w.N.;… VG Berlin, Beschl. v. 29.11.2013, 4 K 357.12, juris Rn. 52; Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 164).
- OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15
Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber …
In der Rechtsprechung wird eine Zuständigkeit der Länder für landesrechtliche Regelungen über die Zahl der in einer Spielhalle zulässigen Geldspielgeräte und deren Aufstellung in einer Spielhalle teilweise bejaht (VerfGH Berlin, Beschl. v. 20.6.2014, 96/3, NVwZ-RR 2014, 825, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.10.2014, juris; im Ansatz auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, 7 ME 90/13, juris; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris), aber auch verneint (…StGH BaWü, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, NVwZ 2014, 1162 [LS], juris).Eine beabsichtigte Eingrenzung dergestalt, dass eine Rezeption (lediglich) der Materie, "soweit sie bisher in § 33i GewO geregelt gewesen" sei, gewollt war, ist nicht erkennbar (…vgl. VerfG Berlin, Beschl. v. 20.6.2014, NVwZ-RR 2014, 825, juris Rn. 49 ff., 29;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.10.2014, juris Rn. 55 f.;… im Ansatz auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, 7 ME 90/13, juris Rn. 20; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 119 ff.;… a.A.: StGH Ba-Wü, Entsch.
Die Neuordnung des Katalogs der konkurrierenden Gesetzgebung sollte im Sinne einer effektiveren bundesstaatlichen Ordnung eine Stärkung der Landesgesetzgeber dadurch erfolgen, dass "Kompetenzen mit besonderem Regionalbezug und solche Materien, die eine bundesgesetzliche Regelung nicht zwingend erfordern, auf die Länder verlagert werden" (Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes, BT-Drs. 16/813, S. 7 ff., 9
;… s. dazu VerfGH Berlin, Beschl. v. 20.6.2016, 96/13, NVwZ-RR 2014, 825, juris Rn. 49 f.; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 122). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13
Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl; …
Die Ausgliederung der Kompetenzen für das Spielhallenrecht aus dem Recht der Wirtschaft soll die Landesgesetzgebung im regionalen Bereich stärken, ohne die Einheitlichkeit des Wirtschaftsraums durch eine zunehmende Rechtszersplitterung zu gefährden (VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013 - VG 4 K 336.12 -, juris Rn. 122;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris Rn. 79;… Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33i Rn. 3; Pieroth/Lammers, GewArch 2012, 1 ).Auch wenn keine objektive Berufswahlregelung in Rede steht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013, a. a. O., Rn. 153), ist dennoch angesichts des nicht unerheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit auch für Berufsausübungsregeln zunächst insofern eine konsequente und konsistente Ausgestaltung der Regelungen zur Verfolgung des präventiven Ziels der Suchtbekämpfung zu verlangen; mit den ordnungsrechtlichen Ge- und Verboten dürfen nicht fiskalische Interessen des Staates verfolgt werden.
- VG Regensburg, 06.08.2013 - RN 5 S 13.1127
Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Rn. 41 Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).Der Inhalt der Regelung erschöpft sich nämlich in der Aussage, wann die bisherige gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erlischt und danach das neue landesrechtliche Regelungsregime eingreift (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris Rn. 115).
Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wo (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).
- VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Spielhallen; Mehrfachkonzessionen; Abstandsregelung; Verwendung der Spielgeräte …
Rn. 31 Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).Der Inhalt der Regelung erschöpft sich nämlich in der Aussage, wann die bisherige gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erlischt und danach das neue landesrechtliche Regelungsregime eingreift (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris Rn. 115).
Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wo (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).
- VG Regensburg, 06.08.2013 - RN 5 E 13.1126
Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Rn. 37 Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).Der Inhalt der Regelung erschöpft sich nämlich in der Aussage, wann die bisherige gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erlischt und danach das neue landesrechtliche Regelungsregime eingreift (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris Rn. 115).
Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wo (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).
- OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17
Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von …
- VG Hamburg, 22.08.2013 - 2 K 179/13
Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Verstoßes gegen das …
- VG Berlin, 12.04.2013 - 4 K 443.12
Subsidiarität der Feststellungsklage; Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des …
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13
Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer …
- VG Regensburg, 18.10.2018 - RN 5 K 17.1547
Ablehnung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis - Nichteinhaltung des …
- VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5138
Streit um Aufstellung von Geldspielgeräten
- VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5140
Reduzierung der Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
Spielhallenerlaubnis; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Spielhallenkomplex; …
- VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
Eine Ausnahme vom Mindestabstand nach Art. 9 Abs. 3 Satz 2 BayAGGlüStV ist auch …
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RO 5 K 12.1205
Auf Feststellung gerichtete Klage, dass der Betrieb einer Spielhalle ohne …
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1129
Das Verbot von Mehrfachkonzessionen (§ 25 Abs. 2 GlüStV), das Abstandsgebot (§ 25 …
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RO 5 K 13.1206
Spielhallenerlaubnis; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Vereinbarkeit der …
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1221
Einjährige Übergangsfrist verfassungsgemäß; keine Anwendung der fünfjährigen …
- VG Regensburg, 20.03.2014 - 5 K 13.922
Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle - Einhaltung des Mindestabstands
- VG Karlsruhe, 11.08.2020 - 14 K 6725/19
Recht zur Aufstellung von Geldspielgeräten
- VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht; …
- VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13
Glücksspielwesen - Fortgeltung einer Erlaubnis nach § 33 i GewO; …
- VG Gießen, 07.04.2014 - 8 L 3010/13
Außenwerbung für eine Spielhalle
- VG Berlin, 29.11.2013 - 4 K 357.12
Anforderungen an Spielhalle
- VG Freiburg, 30.07.2013 - 5 K 2495/12
Ausschluss von mehr als einer Spielhalle in einem baulichen Verbund durch den …
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Rechtsprechung
| VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 336.12, VG 4 K 342.12, VG 4 K 344.12 |
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß
- lto.de (Kurzinformation)
Glücksspiel-Unternehmen - Berlin darf weiter gegen Automatencasinos vorgehen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Berliner Spielhallengesetz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß
- bista.de (Kurzinformation)
Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß - Spielhallenbetreiber rügten erfolglos Gesetzgebungszuständigkeit für Erlass der Spielhallenregelungen
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Berliner Spielhallengesetz ist verfassungsgemäß
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 336.12, VG 4 K 342.12, VG 4 K 344.12
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
- BVerwG, 13.07.2017 - 8 C 7.17
- BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvR 1993/17
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Rechtsprechung
| VG Neustadt, 17.08.2012 - 4 K 336/12 |
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 17.08.2012 - 4 K 336/12
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2013 - 7 A 10040/13
- BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13
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Rechtsprechung
| VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
Zu berücksichtigen ist dabei zunächst, dass ein Vorhaben, das sich - wie hier - nach den Kriterien des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB einfügt, grundsätzlich nicht rücksichtslos ist (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128/98 -, BayVBl 1999, 879).Dabei ist zu beachten, dass eine erdrückende Wirkung regelmäßig nicht in Betracht kommt, wenn die Abstandsflächen eingehalten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, UPR 1994, 148, sowie Beschlüsse vom 24. April 1989 - 4 B 72.89 -, DÖV 1989, 860, und vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, UPR 1999, 191; OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 - und vom 10. März 2006 - 10 S 5.05 - OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 -, NWVBl. 2006, 62, und Beschluss vom 13. September 1999 - 7 B 1457/99 -, BauR 2001, 917).
- BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …
Auszug aus VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
Für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls kommt es demnach wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmeberechtigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Urteil vom 28. Oktober 1993, 4 C 5.93 -, DVBl. 1994, 697 f.).Dabei ist zu beachten, dass eine erdrückende Wirkung regelmäßig nicht in Betracht kommt, wenn die Abstandsflächen eingehalten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, UPR 1994, 148, sowie Beschlüsse vom 24. April 1989 - 4 B 72.89 -, DÖV 1989, 860, und vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, UPR 1999, 191; OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 - und vom 10. März 2006 - 10 S 5.05 - OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 -, NWVBl. 2006, 62, und Beschluss vom 13. September 1999 - 7 B 1457/99 -, BauR 2001, 917).
- OVG Brandenburg, 13.09.1996 - 3 B 111/96
Untersagung der Fortführung der Bauarbeiten auf einem Grundstück; Stilllegung …
Auszug aus VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
Zwar entfalten die Regelungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes ebenfalls keine drittschützende Wirkung (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 13. September 1996 - 3 B 111/96 -, LKV 1998, 72; Verwaltungsgericht Potsdam…, Beschluss vom 17. März 2010 - VG 4 L 26/10 - Martin/Mieth/Graf/Sautter, Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz, Kommentar, 2. Auflage, § 1 Anmerk.Keine erdrückende Wirkung wurde deshalb angenommen bei einem dreigeschossigen Baukörper in einem durch eingeschossige Bauweise geprägten Gebiet mit dörflichen Charakter (OVG für das Land Brandenburg
, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 109/98 -) sowie bei einem Baukörper von 78 x 11 m Grundfläche und 11, 5 m Höhe neben einer eingeschossigen Villa (Beschluss vom 13. September 1996 - 3 B 111/96 -, LKV 1998, 72).
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
Für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls kommt es demnach wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmeberechtigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Urteil vom 28. Oktober 1993, 4 C 5.93 -, DVBl. 1994, 697 f.). - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine erdrückende Wirkung in einem Fall bejaht, in dem neben einem zweieinhalbgeschossigen Gebäude ein an der engsten Stelle nur 15 m entferntes zwölfgeschossiges Hochhaus unter Erteilung einer Befreiung von den entgegenstehenden Festsetzungen des zugrundeliegenden Bebauungsplanes genehmigt worden war (BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186) oder drei Düngekalksilos mit einer Gesamthöhe von 11, 50 m sechs Meter entfernt von einem zweigeschossigen Wohnhaus auf einer Gesamtlänge von 13, 31 m errichtet wurden (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, BauR 1986, 542). - BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08
Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …
Auszug aus VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
Er erlaubt lediglich, dass der jeweilige Eigentümer des Denkmals als Nachbar - bestimmte - Verletzungen objektiven Rechts (gerichtlich) geltend machen kann (vgl. dazu die Leitentscheidung des BVerwGs, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347). - BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine erdrückende Wirkung in einem Fall bejaht, in dem neben einem zweieinhalbgeschossigen Gebäude ein an der engsten Stelle nur 15 m entferntes zwölfgeschossiges Hochhaus unter Erteilung einer Befreiung von den entgegenstehenden Festsetzungen des zugrundeliegenden Bebauungsplanes genehmigt worden war (BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186) oder drei Düngekalksilos mit einer Gesamthöhe von 11, 50 m sechs Meter entfernt von einem zweigeschossigen Wohnhaus auf einer Gesamtlänge von 13, 31 m errichtet wurden (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, BauR 1986, 542). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03
"Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!
Auszug aus VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
Dabei ist zu beachten, dass eine erdrückende Wirkung regelmäßig nicht in Betracht kommt, wenn die Abstandsflächen eingehalten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, UPR 1994, 148, sowie Beschlüsse vom 24. April 1989 - 4 B 72.89 -, DÖV 1989, 860, und vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, UPR 1999, 191; OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 - und vom 10. März 2006 - 10 S 5.05 - OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 -, NWVBl. 2006, 62, und Beschluss vom 13. September 1999 - 7 B 1457/99 -, BauR 2001, 917). - BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82
Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor …
Auszug aus VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
Der Bauvorbescheid vermittelt dem Bauherrn im Umfang der von der Baubehörde entschiedenen Fragen eine ähnlich gesicherte Position wie die nachfolgende Baugenehmigung und setzt sich insbesondere gegenüber späteren Rechtsänderungen durch (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 39.82 -, BVerwGE 69, 1). - BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
Wissenschaftliches Personal
Auszug aus VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
Die beantworteten Fragen haben Bindungswirkung für ein sich anschließendes Baugenehmigungsverfahren (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 11a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 378 m.w.N.). - BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 10 A 4372/05
Unbestimmte Baugenehmigung
- BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
"Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB
- VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
Nachbareilantrag; einfügen nach der Art der baulichen Nutzung; einfügen mit dem …
- VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10
Denkmalschutz und Nachbarschutz
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1999 - 7 B 1457/99
Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung eines Vorhabens
- OVG Berlin, 18.07.2001 - 2 S 1.01
Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung …
- OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 11a B 1710/96
Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis auf Erlaß einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - 10 S 5.05
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines …
- VGH Bayern, 26.01.2009 - 15 ZB 08.2934
Antrag auf Zulassung der Berufung; Schulungsgebäude mit Werkstatthallen; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
Erweiterungsbau der Rudolf Steiner Schule zulässig
- BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98
Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels - …
- OVG Saarland, 23.02.1994 - 2 W 5/94
Grenzbebauung; Nachbar; Unzulässige Rechtsausübung; Treu und Gauben; …
- VG Berlin, 10.02.2014 - 19 K 184.12
Umbau des ehemaligen Postfuhramtes bauplanungsrechtlich bedenkenfrei
Rn. 39 Diese zur Baugenehmigung entwickelten Maßgaben können grundsätzlich auch auf einen Bauvorbescheid entsprechend angewendet werden (vgl. unlängst auch VG Potsdam, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - VG 4 K 336/12 -, Juris Rn. 24).Rn. 43 Es kann offen bleiben, ob der Beklagte objektiv-rechtlich dazu befugt war, die weitere Prüfung der Fragen 1 und 3 in der dargelegten Weise dem Baugenehmigungsverfahren vorzubehalten, oder ob der Vorbescheidsantrag insoweit nicht bescheidungsfähig war, weil es Sache des Bauherrn ist, den Antrag so zu fassen, dass er eindeutig beantwortet werden kann, ggf. durch Beschränkung des Prüfprogramms (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008, a.a.O., …und vom 12. November 1987, a.a.O.;… s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2012, a.a.O., Rn. 5 ff., …und vom 25. April 2007 - OVG 2 B 16.05 -, Juris Rn. 15 ff.; VG Potsdam, Urteil vom 9. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 24 ff.).
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