Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60832
VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16 A (https://dejure.org/2017,60832)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.10.2017 - 4 K 604.16 A (https://dejure.org/2017,60832)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 4 K 604.16 A (https://dejure.org/2017,60832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,60832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 3a AsylVfG 1992, § 3b AsylVfG 1992, § 3c AsylVfG 1992, § 3d AsylVfG 1992
    Asylrecht; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Syrien; Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung allein aufgrund (illegaler) Ausreise, Asylantragstellung und längerem Aufenthalt im westlichen Ausland lässt sich für syrische Rückkehrer weiterhin ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (43)

  • VG Sigmaringen, 31.01.2017 - A 3 K 4482/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an wehrpflichtige Syrer wegen illegaler …

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
    Soweit dies von einer Vielzahl erstinstanzlich mit der Frage befasster Verwaltungsgerichte (vgl. nur VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 4. Januar 2017 - 2 A 5738/16 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 16. Dezember 2016 - A 1 K 3898/16 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2016 - A 8 K 4182/16 -, juris; VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - RO 11 K 16.30707 -, juris; VG Köln, Urteil vom 23. Juni 2016 - 20 K 1559/16.A -, juris) und auch der 23. Kammer dieses Gerichts (Urteile vom 2. März 2017 - VG 23 K 1540.16 A und VG 23 K 1551.16 A -, juris) anders beurteilt wird, schließt sich das Gericht der in diesen Entscheidungen jeweils vorgenommenen Bewertung nicht an.

    Dabei ist für die hier zu entscheidende Frage nicht ausschlaggebend, dass keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, wonach die allgemeine Situation für die Bevölkerung sich (zumindest partiell oder lokal) verbessert haben könnte (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris, Rn. 103).

    Selbst wenn die Rationalitätserwartungen an die syrischen Staatsorgane nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht überzogen werden dürfen, erscheint es in der aktuellen Situation auch für ein um sein Überleben kämpfendes Regime (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris, Rn. 50), welches nach den vorliegenden Informationen vielfach seine Bereitschaft erwiesen hat, mit unvorstellbarer Brutalität gegen die eigene Bevölkerung vorzugehen, um tatsächliche oder vermeintliche Dissidenz zu bekämpfen, nicht hinreichend realistisch, allein von (illegaler) Ausreise, Asylantragstellung und Aufenthalts im westlichen Ausland auf eine oppositionelle Haltung zu schließen.

    Rn. 50 Andererseits scheidet eine Verfolgungsgefahr nicht schon deshalb aus, weil dem syrische Staat hierfür die Ressourcen fehlen könnten (so auch VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris, Rn. 109).

    Rn. 98 Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass es nur auf die drohende Bestrafung wegen der Entziehung von der Wehrpflicht ankäme und diese nicht als unverhältnismäßig anzusehen wäre, würde jedenfalls eine Verfolgungshandlung nach § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG drohen (vgl. VG Osnabrück…, Urteil vom 5. Dezember 2016 - 7 A 35/16 -, juris, Rn. 136 f.; VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris, Rn. 114 ff.).

    Nach den vorliegenden Erkenntnissen (insbesondere Human Rights Council vom 11. August 2016, Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic - A/HRC/33/55 -, Human Rights Council vom 2. Februar 2017, Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic - A/HRC/34/64 -) begeht die syrische Armee systematisch und massiv Handlungen, die unter § 3 Abs. 2 AsylG fallen, einschließlich willkürliche Angriffe auf zivile Objekte, massenhafte Tötungen von Zivilisten außerhalb von Kampfhandlungen, Einsatz von Vernichtungswaffen und geächteten Kriegswaffen (sog. Streu- bzw. Fassbomben, Clusterbombs) sowie Beschuss von Wohngebieten und Krankenhäusern mit Granatgeschossen, Brandbomben und ballistischen Raketen (siehe VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris, Rn. 134 ff. m.w.N.).

    Rn. 100 "ein Regime, das den Krieg unter Verletzung humanitärer Rechtsregeln führt, […] im Verweigerer einen Oppositionellen [sieht], so dass die ihm drohende Strafverfolgung oder sonstige Bestrafung Verfolgung darstellt" (Marx, NVwZ 2015, 575 (582); VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris, Rn. 138),.

  • VG Berlin, 09.03.2017 - 4 K 572.16

    Flüchtlingsschutz für Syrer bleibt umstritten

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
    Die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung allein aufgrund (illegaler) Ausreise, Asylantragstellung und längerem Aufenthalt im westlichen Ausland lässt sich für syrische Rückkehrer weiterhin nicht mit der für die gerichtliche Überzeugung erforderlichen Sicherheit feststellen (Bestätigung von Urteil vom 9. März 2017 - VG 4 K 572.16 A).

    Rn. 27 1. Bei einer qualifizierenden Würdigung aller feststellbaren Umstände steht nach Rechtsprechung der Kammer die beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass politische Verfolgung allein aufgrund (illegaler) Ausreise, Asylantragstellung und längeren Aufenthalts im westlichen Ausland droht, nicht mit der für die gerichtliche Überzeugung erforderlichen Sicherheit fest (siehe dazu ausführlich das Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 4 K 572.16 A -, juris, Rn. 28 ff.).

    Im Übrigen sieht das Gericht entgegen der Prozessbevollmächtigten der Kläger keine Anhaltspunkte dafür, dass zum Zeitpunkt der Grundsatzentscheidung der Kammer im März 2017 (Urteil vom 9. März 2017 - VG 4 K 572.16 A -, a.a.O.) ein Friedensschluss im Bürgerkrieg absehbar gewesen sei.

    Rn. 64 a) Hinsichtlich des Klägers zu 1) ist nach Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 9. März 2017 - VG 4 K 572.16 A -, juris) eine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass Reservisten - wie der Kläger zu 1) -, die sich keiner aktuellen Einberufung entzogen haben, im Fall der Rückkehr eine oppositionelle Haltung zugeschrieben werden würde, nicht feststellbar.

    Aus der anzuwendenden objektivierten subjektiven Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen führt dies nach Überzeugung des Gerichts dazu, dass ein bei der einfachen (illegalen) Ausreise, Asylantragstellung und dem Aufenthalt im westlichen Ausland möglicherweise bestehendes, aber durch belastbare tatsächliche Anhaltspunkte nicht hinreichend objektiv zu bestätigendes Unbehagen, das den Maßstab der begründeten Furcht nicht erfüllt (siehe hierzu das Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 4 K 572.16 A -, juris, Rn. 90 ff.), in Kombination mit dem gefahrerhöhenden Merkmal der Wehrdienstentziehung dem Grunde nach aber zu einem für die Flüchtlingsanerkennung beachtlichen Risiko führt, das angesichts der drohenden Gefahren nicht zumutbar ist.

    Dies unterscheidet erstmalig Wehrdienstpflichtige von Reservisten und dauerhaft vom Wehrdienst befreiten syrischen Männern (vgl. Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 4 K 572.16 A -, juris, Rn. 189 ff.), die zwar ebenfalls einberufen werden können, hiermit aber nicht mit derselben Wahrscheinlichkeit rechnen können und müssen.

  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne …

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
    Soweit dies von einer Vielzahl erstinstanzlich mit der Frage befasster Verwaltungsgerichte (vgl. nur VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 4. Januar 2017 - 2 A 5738/16 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 16. Dezember 2016 - A 1 K 3898/16 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2016 - A 8 K 4182/16 -, juris; VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - RO 11 K 16.30707 -, juris; VG Köln, Urteil vom 23. Juni 2016 - 20 K 1559/16.A -, juris) und auch der 23. Kammer dieses Gerichts (Urteile vom 2. März 2017 - VG 23 K 1540.16 A und VG 23 K 1551.16 A -, juris) anders beurteilt wird, schließt sich das Gericht der in diesen Entscheidungen jeweils vorgenommenen Bewertung nicht an.

    Die von allen mit der Frage befassten Gerichten ausgewertete aktuelle Erkenntnislage ist vielmehr von einer generellen Unsicherheit geprägt (vgl. Deutsches Orient Institut, Auskunft zum Beschluss 3 LB 17/16, S. 1; siehe auch VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris, Rn. 43).

    Angesichts dieser Erkenntnislage ist eine wertende Gesamtbetrachtung aller verfügbaren Informationen erforderlich (…vgl. OVG Koblenz, a.a.O., Rn. 45; VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris, Rn. 43).

    Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnismitteln hängt die reale Gefahr, selbst Opfer zu werden, maßgeblich davon ab, ob Rückkehrern nach einer freiwilligen oder erzwungenen Rückkehr in das Land von den staatlichen Stellen eine regimefeindliche Handlung zumindest zugeschrieben wird (vgl. so im Ausgangspunkt wohl auch VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016, a.a.O., Rn. 33).

    Zwar wird es in der Rechtsprechung teilweise als ausreichend für eine aktuell bestehende Verfolgungsgefahr angesehen, dass keine Erkenntnisse für einen Wegfall einer früheren Verfolgungsgefahr vorliegen (vgl. in diese Richtung VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016, a.a.O., Rn. 42 ff.).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des in der Rechtsprechung im Nachgang zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (…Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris, Rn. 83) betonten hohen Maßes der Unduldsamkeit des syrischen Staates gegenüber "im Grunde belanglose[n] Handlungen", die er "als Ausdruck einer von seiner Ideologie abweichenden illoyalen Gesinnung" ansieht (…vgl. auch VG Sigmaringen, a.a.O., Rn. 67; VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris, Rn. 40).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
    Dies gilt auch, wenn der auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus gem. § 3 Abs. 1 AsylG klagende Schutzsuchende - wie hier - aufgrund des subsidiären Schutzstatus gem. § 4 AsylG nach § 25 Abs. 2 AufenthG Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat und gem. § 60 Abs. 2 AufenthG nicht von einer Abschiebung bedroht ist (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris, Rn. 37).

    Rn. 35 cc) Den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen lässt sich demgegenüber nicht mit für die richterliche Überzeugung gem. § 108 Abs. 1 VwGO hinreichendem Maß entnehmen, dass für die Zuschreibung einer politisch oppositionellen Haltung durch syrische Sicherheitskräfte im Rahmen der Rückkehr bereits die (illegale) Ausreise, Asylantragstellung und der Aufenthalt im westlichen Ausland ohne Hinzutreten weiterer individueller Faktoren ausreichen (so auch OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris; VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, juris).

    Rn. 46 Umgekehrt sind für die anzustellende Wertung Äußerungen des Staatspräsidenten Assad in Interviews mit westlichen Medien nicht ausschlaggebend, soweit darin Verfolgung verneint wird (vgl. aber OVG Saarlouis…, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris, Rn. 22; und OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris, Rn. 50).

    Dies spricht dagegen, dass jede Entziehung von der Wehrpflicht oder jede Verweigerung derselben einem sogenannten Politmalus unterliegt (so auch OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris, Rn. 142 ff.).

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
    Eine begründete Furcht vor einem Ereignis kann nach dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 -, juris, Rn. 37) auch dann vorliegen,.

    Rn. 31 aa) Zwar ist der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad, um im Fall syrischer Rückkehrer von der Beachtlichkeit des Risikos auszugehen, von einer Verfolgungshandlung möglicherweise betroffen zu werden, grundsätzlich gering einzustufen, ohne dass - entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 7. Februar 2008, a.a.O.) - eine genaue arithmetische Festlegung möglich ist.

    Angesichts der tatsächlichen oder vermeintlichen Oppositionellen in Syrien drohenden Folter bis zum (Folter-)Tod bedarf es aus Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 -, juris, Rn. 37) nur geringer belastbarer tatsächlicher Anhaltspunkte für die drohende Zuschreibung einer oppositionellen Haltung, um von der Beachtlichkeit der Verfolgungswahrscheinlichkeit auszugehen.

    Rn. 90 Nach dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 -, juris, Rn. 37) bildet die Zumutbarkeit das vorrangige qualitative Kriterium für die Beachtlichkeit der Wahrscheinlichkeit einer Gefahr.

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
    Rn. 35 cc) Den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen lässt sich demgegenüber nicht mit für die richterliche Überzeugung gem. § 108 Abs. 1 VwGO hinreichendem Maß entnehmen, dass für die Zuschreibung einer politisch oppositionellen Haltung durch syrische Sicherheitskräfte im Rahmen der Rückkehr bereits die (illegale) Ausreise, Asylantragstellung und der Aufenthalt im westlichen Ausland ohne Hinzutreten weiterer individueller Faktoren ausreichen (so auch OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris; VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, juris).

    Rn. 43 Die insbesondere der grundlegenden Entscheidung des OVG Magdeburg (…a.a.O., Rn. 29 ff.) auf Grundlage des Berichts von Amnesty International vom 14. März 2012 ("Menschenrechtskrise in Syrien erfordert Abschiebungsstopp und Aussetzung des Deutsch-Syrischen Rückübernahmeabkommens") und des kurdischen Informationsdiensts KURDWATCH zugrunde liegenden Fälle belegen letztlich nicht, dass die Zuschreibung einer oppositionellen Haltung bzw. eine politische Verfolgung jeweils allein an die (illegale) Ausreise, Asylantragstellung und den Aufenthalt im westlichen Ausland geknüpft wurde (siehe dazu im Einzelnen auch VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, Rn. 72 ff.).

    Dass der UNHCR überdies von dem Erfordernis einer Einzelfallprüfung ausgeht, spricht dafür, dass er nicht von einer solchen Anknüpfung ausgeht (vgl. ebenso VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris, Rn. 87).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
    Die von allen mit der Frage befassten Gerichten ausgewertete aktuelle Erkenntnislage ist vielmehr von einer generellen Unsicherheit geprägt (vgl. Deutsches Orient Institut, Auskunft zum Beschluss 3 LB 17/16, S. 1; siehe auch VG Trier…, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris, Rn. 43).

    Rn. 35 cc) Den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen lässt sich demgegenüber nicht mit für die richterliche Überzeugung gem. § 108 Abs. 1 VwGO hinreichendem Maß entnehmen, dass für die Zuschreibung einer politisch oppositionellen Haltung durch syrische Sicherheitskräfte im Rahmen der Rückkehr bereits die (illegale) Ausreise, Asylantragstellung und der Aufenthalt im westlichen Ausland ohne Hinzutreten weiterer individueller Faktoren ausreichen (so auch OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris; VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, juris).

    Rn. 72 Deutsches Orient Institut, Auskunft zum Beschluss 3 LB 17/16, S. 2:.

  • EuGH, 26.02.2015 - C-472/13

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus …

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
    Nach den Grundsätzen des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 -, juris) bestehen keine Zweifel, dass auch eine möglicherweise nur mittelbare Beteiligung von Wehrdienstleistenden von § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG erfasst wird.

    Rn. 100 "ein Regime, das den Krieg unter Verletzung humanitärer Rechtsregeln führt, […] im Verweigerer einen Oppositionellen [sieht], so dass die ihm drohende Strafverfolgung oder sonstige Bestrafung Verfolgung darstellt" (Marx, NVwZ 2015, 575 (582); VG Sigmaringen…, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris, Rn. 138),.

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
    Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kann mangels weiterer tatsächlicher Anhaltspunkte die beachtliche Wahrscheinlichkeit nicht zu der erforderlichen Überzeugung festgestellt werden, dass eine Flucht ins Ausland bei nicht bereits einberufenen Reservisten aus Sicht des syrischen Staats mit einem Unwerturteil verbunden ist, welches mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu der Zuschreibung einer oppositionellen Haltung führt (anders VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 -, juris, Rn. 25 ff.).

    Beides stellt für sich genommen zwar keine Verfolgung dar; in Kombination mit den geschilderten Erkenntnissen verstärkt es jedoch den Eindruck, dass der syrische Staat die Wehrdienstentziehung mit einem erheblichen Unwerturteil versieht und insbesondere die Ausreise wehrpflichtiger Männer verhindern will (vgl. VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30372 -, juris, Rn. 60 ff. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16
    Soweit dies in der früheren Rechtsprechung (vgl. insbesondere OVG Münster…, Urteil vom 14. Februar 2012 - 14 A 2708/10.A -, juris, Rn. 36 ff., zum Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 AufenthG; OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris, Rn. 24 ff.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 -, juris, Rn. 11 ff.) für die Zeit nach Ausbruch des Bürgerkriegs seit März 2011 angenommen wurde, handelt es sich dabei um eine gerichtliche Bewertung der damals verfügbaren Erkenntnisse.

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des in der Rechtsprechung im Nachgang zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris, Rn. 83) betonten hohen Maßes der Unduldsamkeit des syrischen Staates gegenüber "im Grunde belanglose[n] Handlungen", die er "als Ausdruck einer von seiner Ideologie abweichenden illoyalen Gesinnung" ansieht (…vgl. auch VG Sigmaringen, a.a.O., Rn. 67; VG Trier…, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris, Rn. 40).

  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - A 11 S 927/13

    Betroffenheit von politischer Verfolgung; Generalverdacht gegenüber syrischen …

  • VG Osnabrück, 05.12.2016 - 7 A 35/16

    Familie; Flüchtling; Syrien; Zuerkennung

  • BFH, 20.03.1956 - I 33/55 U

    Abzugsfähigkeit der Gesellschaftssteuer als Betriebsausgabe bei Vorliegen eines …

  • EuGH - 34/64 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Wünschmann / Hohe Behörde

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Beurteilung des Charakters staatlicher Strafverfolgungsmaßnahmen als politische …

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

  • BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08

    Begriff der Bedrohung i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10

    Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bei Abschiebung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2017 - A 11 S 513/17

    Asylverfahren zu Syrien

  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 21 B 16.31001

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für wehrpflichtigen Syrer

  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht …

  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1372/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem Syrer im wehrdienstfähigen Alter …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2015 - A 3 S 1459/13

    Keine Verfolgungsgefahr im Iran wegen Auslandsaufenthalt und Asylantragstellung

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Asyl

  • VG Berlin, 16.05.2017 - 4 K 452.16

    Wehrdienstentziehung kann zu Flüchtlingsschutz für Syrer führen

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …

  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    N. - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der …

  • VG Oldenburg, 04.01.2017 - 2 A 5738/16

    Flüchtlingsschutz

  • VG Regensburg, 29.06.2016 - RO 11 K 16.30707

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Staatsangehörigen wegen …

  • VG Berlin, 02.03.2017 - 23 K 1540.16

    Flüchtlingsschutz für Syrer bleibt umstritten

  • VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16

    Syrien, Rückkehrgefährdung, Flüchtlingsanerkennung, Asylantrag, illegale …

  • VG Karlsruhe, 29.11.2016 - A 8 K 4182/16

    Syrien, Rückkehrgefährdung, Asylantragstellung, Auslandsaufenthalt, politische …

  • VG Freiburg, 16.12.2016 - A 1 K 3898/16

    Asylerhebliche Verfolgung; Syrien; Wehrdienstentziehung

  • VG Düsseldorf, 08.08.2017 - 17 K 8941/16
  • VG Hannover, 14.03.2018 - 4 A 7073/17

    Syrien; Verfolgung; Wehrpflicht

    Aus Sicht des Gerichts lässt sich entgegen der in der Rechtsprechung vertretenen Gegenauffassung (vgl. etwa OVG Lüneburg…, Urt. vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17 -, juris Rn. 43; OVG Saarlouis…, Urt. vom 06.06.2017 - 2 A 283/17 - Rn. 31 ff, juris; VG Berlin, Urt. vom 17.10.2017 - 4 K 604.16 A -, juris) aufgrund einer wertenden Gesamtschau aller Umstände bei einer hypothetischen Rückkehr mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass sich Rückkehrer nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Inhaftierungen, Folter und Misshandlungen bis hin zur Tötung, aber auch dem Fronteinsatz ohne ausreichende Ausbildung ausgesetzt sehen, wenn sie sich der Wehrpflicht entzogen und sich längerfristig im westlichen Ausland aufgehalten haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Berlin
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht