Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13 |
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Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG LSA in der vor 22. April 1999 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit
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KAG LSA § 6 Abs. 1 S. 1; KAG LSA § 6 Abs. 6 S. 1
Entstehung einer Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht unter dem Aspekt der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG LSA in der vor 22.04.99 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zu dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarh
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entstehung einer Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht unter dem Aspekt der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.08.2013 - 2 A 31/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13
Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Durch die Möglichkeit einer Anwendung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben in Gestalt des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2014 - 4 C 11.13 -) wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zwar nicht Rechnung getragen.Rn. 33 Danach ist eine zeitlich unbegrenzte Festsetzbarkeit von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar (so BVerwG, Beschl. v. 26. August 2013 - 9 B 13.13 - vgl. auch Urt. v. 20. März 2014 - 4 C 11.13 - zu Sanierungsbeträgen nach § 154 BauGB, jeweils zit. nach JURIS).
Das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gilt für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, die daran anknüpfenden Abgaben aber wegen des Fehlens sonstiger Voraussetzungen nicht entstehen und deshalb auch nicht verjähren können (so BVerwG, Urt. v. 20. März 2014 - 4 C 11.13 - zit. nach JURIS zu Sanierungsbeträgen nach § 154 BauGB;… vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, zit. nach JURIS;… VG Magdeburg, Urt. v. 25. Februar 2014 - 2 A 44/12 MD - Rottenwallner, KStZ 2014, 145, 147 jeweils zum Erschließungsbeitragsrecht;… vgl. weiter Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 487c; ders., KStZ 2014, 181 f.; Bücken-Thielmeyer/Fenzel, LKV 2014, 241 f.; Martensen, LKV 2014, 446;… a.M.: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Juli 2014 - 2 S 2228/13 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).
Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen mithin dort, wo sie zum Wortlaut der Norm und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (so BVerwG, Urt. v. 20. März 2014, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG).
Wie alle Generalklauseln ist auch der Grundsatz von Treu und Glauben in der Ausprägung der unzulässigen Rechtsausübung Einfallstor für verfassungsrechtliche Wertungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2014 - 4 C 11.13 - zu sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen;… vgl. auch BFH, Urt. v. 3. Mai 1979 - I R 49/78 -, zit. nach JURIS zu § 146 Abs. 3 AO a.F.).
Rn. 45 Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2014 (a.a.O.), der sich der Senat insoweit anschließt, kann die Ausübung eines Rechts unzulässig sein, wenn dem Berechtigten eine Verletzung eigener Pflichten zur Last falle und die Ausübung des Rechts aufgrund dieser eigenen Pflichtenverletzung treuwidrig erscheine.
Die für eine Verwirkung des Beitragsanspruches erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere der Nachweis eines Vertrauenstatbestandes, gelten für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2014, a.a.O.).
- VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704
Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gilt für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, die daran anknüpfenden Abgaben aber wegen des Fehlens sonstiger Voraussetzungen nicht entstehen und deshalb auch nicht verjähren können (…so BVerwG, Urt. v. 20. März 2014 - 4 C 11.13 - zit. nach JURIS zu Sanierungsbeträgen nach § 154 BauGB; vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, zit. nach JURIS;… VG Magdeburg, Urt. v. 25. Februar 2014 - 2 A 44/12 MD - Rottenwallner, KStZ 2014, 145, 147 jeweils zum Erschließungsbeitragsrecht;… vgl. weiter Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 487c; ders., KStZ 2014, 181 f.; Bücken-Thielmeyer/Fenzel, LKV 2014, 241 f.; Martensen, LKV 2014, 446;… a.M.: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Juli 2014 - 2 S 2228/13 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).Rn. 40 Einer analogen Heranziehung des § 1 VwVfG LSA i.V.m. § 53 Abs. 2 Satz 1 VwVfG bzw. des § 53 Abs. 2 VwVfG LSA a.F. i.V.m. § 218 BGB a.F., die für unanfechtbare Verwaltungsakte zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers eine 30jährige Verjährungsfrist vorsehen (vgl. dazu VGH Bayern, Urt. v. 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, zit. nach JURIS; zum Erschließungsbeitragsrecht;… VG Dresden, Urt. v. 14. Mai 2013 - 2 K 742.11 -, zit. nach JURIS; Driehaus, KStZ 2014, 181, 187 f.), steht schon entgegen, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. das Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt für Verwaltungsverfahren, soweit in ihnen Rechtsvorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind, ausdrücklich nicht gilt ( § 2 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG LSA bzw. § 2 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG LSA a.F.).
Rn. 47 Unabhängig von der grundsätzlichen Frage, wann im Straßenausbaubeitragsrecht eine Vorteilslage i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsteht (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht VGH Bayern, Urt. v. 14. November 2013, a.a.O.; Driehaus, KStZ 2014, 181, 184; Rottenwallner, KStZ 2014, 189 ff.; vgl. auch Martensen, LKV 2014, 446, 451 ff.), ist jedenfalls für die Klägerin spätestens mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung bei der Beklagten am 8. Dezember 1998 eine solche Vorteilslage gegeben gewesen.
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) ist eine zeitlich unbegrenzte Festsetzbarkeit von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar.Der für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht hier anzuwendende § 6 Abs. 6 KAG LSA i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 sei im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) verfassungskonform dahin auszulegen, dass Beiträge nicht verlangt werden könnten, wenn die Maßnahme vor Inkrafttreten einer insbesondere in ihrer Verteilungsregelung wirksamen Beitragssatzung endgültig abgeschlossen worden sei.
Dabei stehe ihm ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss v. 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, zit. nach JURIS).
- BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12
Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (…so BVerwG, Urt. v. 12. September 2013 - 5 C 35.12 -, zit. nach JURIS, m.w.N.) bzw. wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses des Normgebers unvollständig ist (so BVerwG, Urt. v. 25. April 2013 - 6 C 5.12 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich auf Grund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte (BVerwG, Urt. v. 25. April 2013, a.a.O.;… OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30. Mai 2012 - 4 L 224/11 -, zit. nach JURIS).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13
Ausbaubeiträge
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Der Umstand, dass auf Grund des § 6 Abs. 8 KAG LSA die sachliche und persönliche Beitragspflicht für ein Grundstück auseinanderfallen kann und dann im Einzelfall möglicherweise kein Verstoß gegen des Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit vorliegt (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 1. April 2014 - 1 L 142/13 -, zit. nach JURIS zum Anschlussbeitragsrecht), ändert daran nichts.Dementsprechend kann auch eine Lösung unter Anwendung von Billigkeitsgesichtspunkten (§§ 163, 227 AO) eine gesetzliche Regelung nicht ersetzen (so aber OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 1. April 2014, a.a.O.).
- VG Münster, 03.04.2012 - 4 L 52/12
Eilanträge des früheren Rektors der Kath. Ludgeri-Grundschule in Billerbeck …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Dies kann der Zeitpunkt der Maßnahme, des Bescheiderlasses oder auch ein späterer Zeitpunkt sein (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. April 2012 - 4 L 52/12 - Beschl. v. 13. Oktober 2008 - 4 L 408/06 - Urt. v. 2. September 2008 - 4 L 572/04 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).Das in § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 16. April 1999 normierte Erfordernis, wonach eine Satzung vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme vorliegen muss, gilt auf Grund einer insoweit gebotenen verfassungskonformen Auslegung nur für die Fälle, in denen die beitragsauslösende Maßnahme nach dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 22. April 1999 begonnen wurde (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. April 2012 - 4 L 52/12 - Urt. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 -, jeweils zit. nach JURIS).
- BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12
Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (so BVerwG, Urt. v. 12. September 2013 - 5 C 35.12 -, zit. nach JURIS, m.w.N.) bzw. wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses des Normgebers unvollständig ist (…so BVerwG, Urt. v. 25. April 2013 - 6 C 5.12 -, zit. nach JURIS, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13
Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Danach ist durch die Möglichkeit einer Anwendung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben weder eine verfassungskonforme Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht und deren Verjährung ausgeschlossen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. Oktober 2014 - 4 L 125/13 -) noch wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die notwendigen gesetzlichen Anpassungen Rechnung getragen. - OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Rn. 35 b) Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1997 dahingehend, dass die sachliche Beitragspflicht für vor dem 22. April 1999 begonnene Straßenausbaumaßnahmen nur dann entsteht, wenn vor dem endgültigen Abschluss der Maßnahme eine wirksame Beitragssatzung vorliegt (vgl. auch für das jeweilige Landesrecht OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19. Dezember 2008 - 9 LA 99/06 -, m.w.N.;… OVG Brandenburg, Urt. v. 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 1999 - 2 L 116/97 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 9. Juni 1999 - 1 L 307/98 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22. August 1995 - 15 A 3907/92 -, jeweils zit. nach JURIS), ist nicht zulässig. - OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13
Rn. 35 b) Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1997 dahingehend, dass die sachliche Beitragspflicht für vor dem 22. April 1999 begonnene Straßenausbaumaßnahmen nur dann entsteht, wenn vor dem endgültigen Abschluss der Maßnahme eine wirksame Beitragssatzung vorliegt (vgl. auch für das jeweilige Landesrecht OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19. Dezember 2008 - 9 LA 99/06 -, m.w.N.; OVG Brandenburg, Urt. v. 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 1999 - 2 L 116/97 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 9. Juni 1999 - 1 L 307/98 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22. August 1995 - 15 A 3907/92 -, jeweils zit. nach JURIS), ist nicht zulässig. - VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 2326/13
Heranziehung zum Wasserversorgungsbeitrag nach jahrzehntelanger Untätigkeit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995 - 15 A 3907/92
Abnahme des Werkes; Mängel des Werkes; Erheben von Straßenbaubeiträgen; Zeitpunkt …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht
- BFH, 03.05.1979 - I R 49/78
Kaufvertrag - Sachleistungverpflichtung des Käufers - Gewinn aus der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 9 N 121.08
Abschluss des Grundstückserwerbs als Merkmal der endgültigen Herstellung eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 224/11
Verrechnung von Abwasserabgaben mit Investitionsaufwendungen für Kläranlage; …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im …
- BVerwG, 26.08.2013 - 9 B 13.13
Abgabenerhebung muss zeitlich begrenzt sein; Verfahrensrüge; Richterwechsel; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 L 159/09
Zur Bestimmung des Gemeindeanteils und des Anliegeranteils in einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10
Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 2 L 233/01
- VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14
Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags
Zwar war § 6 Abs. 6 KAG LSA in der bis zum 23.12.2014 geltenden Fassung auf Grund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B. v. 05.03.2013, 1 BvR 2457/08, juris) zu dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit im Anschlussbeitragsrecht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar (OVG LSA, B. v. 03.12.2014, 4 L 59/13 zum leitungsgebundenen Abgabenrecht; auch Urt. v. 04.12.2014, 4 L 220/13 zum Straßenausbaubeitragsrecht).Dass diese Neuregelung verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, ist im Lichte der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung zur Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben mangels gesetzlicher Regelung (…vgl. dazu u. a. BVerwG, Urt. v. 20.03.2014, a. a. O.; OVG LSA, Urt. v. 04.12.2014, a. a. O.;… OVG Greifswald, Urt. v. 01.04.2014, 1 L 142/13, alle juris) weder ersichtlich noch wird dies von den Beteiligten geltend gemacht.
Auch wenn die Neufassung des KAG LSA nur ex nunc Geltung beanspruchen würde, führt dies zu keinem anderen rechtlichen Ergebnis, da das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 04.12.2014, 4 L 220/13 ) unter Verweis auf das Bundesverwaltungsgericht (…Urt. v. 20.03.2014, 4 C 11.13, zu sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeiträgen, juris) zu Recht ausgeführt hat, dass die Einhaltung des rechtsstaatlichen Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit und damit die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden Regelung jedenfalls bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung durch die Anwendung des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben in Gestalt des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung sichergestellt werden konnte.
Für einen derartigen Übergangszeitraum wird die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden Norm in noch hinnehmbarer Weise ausgeglichen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 04.12.2014, 4 L 220/13 ), geht man mit dem Bundesverwaltungsgericht (…Urt. v. 20.03.2014, 4 C 11/13, juris) davon aus, dass zur Ausfüllung des Treuwidrigkeitstatbestandes auf die Wertungen allgemeiner Verjährungsvorschriften zurückgegriffen werden kann.
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG LSA …
Dies kann der Zeitpunkt der Maßnahme, des Bescheiderlasses oder auch ein späterer Zeitpunkt sein ( OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 04.12.2014 - 4 L 220/13 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).Das in § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA i.d.F. des Änderungsgesetztes vom 16. April 1999 normierte Erfordernis, wonach eine Satzung vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme vorliegen muss, gilt aufgrund einer insoweit gebotenen verfassungskonformen Auslegung nur für die Fälle, in denen die beitragsauslösende Maßnahme nach dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 22. April 1999 begonnen wurde (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 04.12.2014, a.a.O., m.w.N.).
Rn. 33 3. Zwar ist § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1997 in der bisher vorgenommenen Auslegung auf Grund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit im Anschlussbeitragsrecht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 04.12.2014, a.a.O.).
- VGH Bayern, 12.03.2015 - 20 B 14.1441
Zwanzigjährige Frist für Beitragsfestsetzung nach Entstehen einer Vorteilslage
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsanspruch aufgrund des rechtsstaatlichen Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit im Wege des Einwands der unzulässigen Rechtsausübung in Anlehnung an § 53 Abs. 2 VwVfG eine 30jährige Ausschlussfrist entgegen gehalten werden und zwar unabhängig von der Entstehung des Anspruches (BVerwG, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211, ebenso VGH Baden-Württemberg, B.v. 27.1.2015 - 2 S 1840/14 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 4.12.2014 - 4 L 220/13 - juris).
- VG Halle, 04.06.2025 - 4 A 51/24
Abwasserbeiträge
Da § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1997 als einheitliche Regelung anzusehen ist, reicht es nicht aus, dass durch die Auslegung des Verwaltungsgerichts eine zeitlich unbegrenzte Festsetzbarkeit von Straßenausbaubeiträgen, die nach der bisherigen Rechtsprechung durch Anknüpfung des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht an das Inkrafttreten der ersten wirksamen Beitragssatzung gegeben war, verhindert wird" (vgl. Urteil vom 04. Dezember 2014 - 4 L 220/13 - Juris Rn. 36 f.;… ebenso Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 35 ff.).Rn. 43 Danach scheidet eine verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs. 6 KAG LSA 1991, der § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA in der ab dem 09. Oktober 1997 bis zum 21. April 1999 geltenden Fassung entspricht, ebenfalls aus, da es sich dabei um eine einheitliche Regelung handelt und das Erfordernis einer wirksamen Beitragssatzung im Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme nicht hinsichtlich aller Fallkonstellationen (z.B. Kauf der Verkehrsgrundstücke durch die Gemeinde, falls dies nach der Beitragssatzung Voraussetzungsmerkmal ist; Berechnung der Kostenanteile bei Gesamtbaumaßnahmen; ggfs. auch Aufwandsspaltungsbeschluss nach § 6 Abs. 2 KAG LSA und Abschnittsbildungsbeschluss nach § 6 Abs. 4 KAG LSA, Eingang der letzten Unternehmerrechnung oder Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe durch Zuschussgeber, vgl. OVG LSA Urteil vom 04. Dezember 2014 - 4 L 220/13 - Juris Rn. 34 ) eine zeitlich nicht begrenzte Festsetzbarkeit hindert.
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2025 - 4 L 60/24
Heranziehung zu Grundstücksanschlusskosten nach Errichtung eines neuen …
Danach ist widersprüchliches Verhalten dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Handelnde dadurch für den anderen Teil einen Vertrauenstatbestand schafft, auf den sich sein Gegenüber verlassen darf, oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 5 C 26.13 -, juris, Rn. 31; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 L 220/13 -, juris, Rn. 45 ; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 S 183/15 -, juris, Rn. 59). - VG Halle, 18.08.2016 - 4 A 118/15
Kommunalrecht: Schmutzwasserbeitrag - Wirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung
Insoweit beinhaltet die gesetzliche Neuregelung durch Einfügung der Formulierung "frühestens jedoch mit dem In-Kraft-Treten der Satzung" lediglich eine Klarstellung des bis dahin ohnehin geltenden Rechts (zum Anschlussbeitragsrecht: OVG LSA…, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 1 M 209/00 - Urteil vom 06. März 2003 - 1 L 318/02 - Urteil vom 03. Dezember 2014 - 4 L 59/13 - Juris Rn. 21 ; zum Ausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 - Juris; Beschluss vom 04. November 1999 - B 2 S 434/99 - Juris; Urteil vom 04. Dezember 2014 - 4 L 220/13 - Juris Rn. 29 ;… so auch Kirchmer/Schmidt/Haack, KAG LSA, 2. Auflage 2001, § 6 S. 275). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2026 - 4 L 51/25
Zur verfassungskonformen Auslegung des Verweises in den §§ 13b Satz 2, 13 Abs. 1 …
Auch eine dies abändernde verfassungskonforme Auslegung der Regelungen im Hinblick auf das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -gleichheit ist mit dem Verwaltungsgericht ausgeschlossen (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 4 L 220/13 -, juris, Rdnr. 36 f. …und Urteil vom 4. Juni 2015 - 4 L 24/14 -, juris, Rdnr. 35 ff. zu § 6 Abs. 6 KAG LSA in der ab 9. Oktober 1997 geltenden Fassung). - VGH Bayern, 11.05.2015 - 20 ZB 15.218
Beitrag zur Entwässerungseinrichtung; Entstehen der Vorteilslage; 20-jährige …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsanspruch aufgrund des rechtsstaatlichen Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit im Wege des Einwands der unzulässigen Rechtsausübung in Anlehnung an § 53 Abs. 2 VwVfG eine 30jährige Ausschlussfrist entgegen gehalten werden und zwar unabhängig von der Entstehung des Anspruches (BVerwG, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211, ebenso VGH Baden-Württemberg, B.v. 27.1.2015 - 2 S 1840/14 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 4.12.2014 - 4 L 220/13 - juris). - VG Halle, 18.08.2016 - 4 A 73/15
Kommunalrecht: Schmutzwasserbeitrag - Eintritt der Festsetzungsverjährung
Insoweit beinhaltet die gesetzliche Neuregelung durch Einfügung der Formulierung "frühestens jedoch mit dem In-Kraft-Treten der Satzung" lediglich eine Klarstellung des bis dahin ohnehin geltenden Rechts (zum Anschlussbeitragsrecht: OVG LSA…, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 1 M 209/00 - Urteil vom 06. März 2003 - 1 L 318/02 - Urteil vom 03. Dezember 2014 - 4 L 59/13 - Juris Rn. 21 ; zum Ausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 - Juris; Beschluss vom 04. November 1999 - B 2 S 434/99 - Juris; Urteil vom 04. Dezember 2014 - 4 L 220/13 - Juris Rn. 29 ;… so auch Kirchmer/Schmidt/Haack, KAG LSA, 2. Auflage 2001, § 6 S. 275). - VG Halle, 25.08.2017 - 4 A 318/16
Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für räumlich getrennt liegende …
Insofern beinhaltet die gesetzliche Neuregelung lediglich eine Klarstellung des bis dahin ohnehin geltenden Rechts (zum Anschlussbeitragsrecht: OVG LSA…, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 - Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 1 M 209/00 - Urteil vom 06. März 2003 - 1 L 318/02 - Urteil vom 03. Dezember 2014 - 4 L 59/13 - Juris Rn. 21 ; zum Ausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 - Juris; Beschluss vom 04. November 1999 - B 2 S 434/99 - Juris; Urteil vom 04. Dezember 2014 - 4 L 220/13 - Juris Rn. 29 ;… so auch Kirchmer/Schmidt/Haack, KAG LSA, 2. Auflage 2001, § 6 S. 275; Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -).
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