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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.04.1997 - 4 L 3821/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6670
OVG Niedersachsen, 10.04.1997 - 4 L 3821/96 (https://dejure.org/1997,6670)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.04.1997 - 4 L 3821/96 (https://dejure.org/1997,6670)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. April 1997 - 4 L 3821/96 (https://dejure.org/1997,6670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 42 Abs. 2 SGB I; § 43 SGB I; § 102 SGB X; § 107 SGB X
    Zuerst angegangener Leistungsträger; Bestreiten der Leistungspflicht; Bestehen der Leistungspflicht; Endgültige Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuerst angegangener Leistungsträger; Bestreiten der Leistungspflicht; Bestehen der Leistungspflicht; Endgültige Leistung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Braunschweig, 12.06.2003 - 3 B 268/03

    Leistungen zur beruflichen Rehabilitation in Form eines Förderlehrganges im …

    Das ergibt sich aus den §§ 43 Abs. 2, 42 Abs. 2 SGB I einerseits und den §§ 102 ff., 107 Abs. 1 SGB X andererseits (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10.04.1997 - 4 L 3821/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 4 M 135/95

    Beihilfe für Wohnungsausstattung;; Bedarf, ausbildungsgeprägter; Leistung, …

    Diese Überlegung führt jedoch nicht zur Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts, da der Antragsgegner als der zuerst angegangene Leistungsträger gemäß § 43 Abs. 1 SGB I verpflichtet war, vorläufige Leistungen zu erbringen (vgl. Senat, Urt. v. 10. April 1997 - 4 L 3821/96 -).
  • VG Oldenburg, 05.12.2003 - 13 B 4419/03

    Voraussetzungen der Gewährung einer Eingliederungshilfe in Form der ambulanten …

    Der zuerst angegangene Leistungsträger, der seine Leistungspflicht bestreitet, muss auf Antrag auch dann vorläufig Leistung erbringen, wenn der Berechtigte ihn für leistungspflichtig hält und deshalb "endgültige" Leistungen beantragt; denn soweit dem Berechtigten die Leistung zusteht, ist sie für ihn immer endgültig (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. April 1997 - 4 L 3821/96 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 02.07.2007 - 6 K 1753/02

    Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts bei der Frage der Kostenerstattungsplicht …

    Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass der Leistungsträger, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbringt (erbringen muss) den Vorzug genießt, den Umfang der Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen und in diesem Umfang von dem zur Leistung verpflichteten Leistungsträger Erstattung verlangen zu dürfen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. April 1997 - 4 L 3821/96 -, zitiert nach juris).
  • VG Kassel, 02.12.2004 - 7 E 3348/03

    Bedeutung des tatsächlichen Aufenthaltes für die sachliche Zuständigkeit für …

    Rn. 18 Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass der Streit zwischen mehreren Leistungsträgern, darüber wer zur Leistung verpflichtet ist, "auf dem Rücken des Berechtigten" ausgetragen wird, Insoweit verfolgt die Regelung den gleichen Zweck wie § 43 Abs. 1 SGB I. Zuletzt genannter Vorschrift hat das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 10.04.1997 (4 L 3821/96) ausdrücklich festgestellt, dass diese Vorschrift nicht nur im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, sondern vielmehr auch in einem Hauptverfahren zu berücksichtigen ist.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 3566/96

    Sozialleistungsträger; Zuständigkeitsstreit; Untätigkeitsklage; Vorläufige …

    Seine, eventuell erst spätere, Entscheidung zur Bestimmung des "zuerst angegangenen" Leistungsträgers ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß er ihn für leistungspflichtig hält und deshalb "endgültige" Leistungen von ihm begehrt (Beschluß des Senats v. 10. April 1997 - 4 L 3821/96 - …und Urt. v. 23. Juli 1997 - 4 L 4185/95 -).
  • VG Gera, 10.11.2004 - 6 E 1866/04

    Sozialrecht (ohne Sozialhilfe); gewöhnlicher Aufenthalt; Zuständigkeitsstreit; …

    Die strittige Frage, wer der zuerst angegangene Sozialhilfeträger im Sinne des § 43 Abs. 1 SGB I ist, kann offen bleiben (vgl. einerseits OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 26. November 1997 - 4 L 3566/96 -, und vom 10. April 1997 - 4 L 3821/96 -, andererseits BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 12 CE 95.2256 -, jeweils zitiert nach juris, zuerst angegangen ist nur derjenige Träger, an den sich der Hilfebedürftige mit einem Eilantrag gewendet hat).
  • VG Düsseldorf, 15.02.2002 - 21 K 7075/99

    Voraussetzung der Gewährung von Eingliederungshilfe; Abgrenzung zwischen den …

    Rn. 39 vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. November 1992 - 5 C 33/90 - BVerwGE 91, Seite 177 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. April 1997 - 4 L 3821/96 -, Juris.
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