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| OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 1098 Abs. 2; BNatSchG § 66 Abs. 2; BNatSchG § 66 Abs. 3 Satz 4; BNatSchG § 66; BGB § 883 Abs. 2 Satz 1
Auswirkungen; vorteilhaft Auswirkungen; positiv Effekt; Vorkaufsrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1098 Abs. 2, 883 Abs. 2; BNatSchG § 66
Erforderlichkeit der Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen; vorteilhaft Auswirkungen; positiv Effekt; Vorkaufsrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erforderlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrecht der Länder nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Verfahrensgang
- VG Stade, 21.09.2022 - 1 A 1240/19
- OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22
Papierfundstellen
- DNotZ 2024, 367
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- VG Hamburg, 26.10.2018 - 7 K 8334/16
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Erforderlichkeitsmaßstab
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22
Die Erforderlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG liegt - anders als bei einer Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist - bereits dann vor, wenn der Erwerb des Grundstücks durch die öffentliche Hand vorteilhafte Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten und in den Folgeabsätzen konkretisierten Ziele des Schutzes der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft einschließlich ihres Erholungswertes hat (…vgl. VGH München, Urt. v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 -, juris Rn. 35;… VG Karlsruhe, Urt. v. 11.7.2023 - 6 K 1258/21 -, juris Rn. 51;… VG Lüneburg, Urt. v. 10.5.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 28; VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2018 - 7 K 8334/16 -, juris Rn. 61;… Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2023, § 66 BNatSchG, Rn. 20;… Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl., § 66 Rn. 39). - OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 173/12
Abgrenzung von Kaufvertrag und gemischter Schenkung; Erfolgen der Ausübung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist vielmehr schon dann aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich, wenn die Ziele des Naturschutzes durch die öffentliche Hand besser oder zuverlässiger als durch Privatpersonen verwirklicht werden können (vgl. Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 4 LA 173/12 -, juris Rn. 10;… ferner Blum in Blum/Agena/Brüggeskemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand: April 2023, § 40 Rn. 71;… Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl., § 66 Rn. 36;… Reiff in Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl, § 66 Rn. 41). - VGH Bayern, 01.10.2019 - 14 BV 17.419
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - ökologische Verflechtung von Gewässer- und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22
Die Erforderlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG liegt - anders als bei einer Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist - bereits dann vor, wenn der Erwerb des Grundstücks durch die öffentliche Hand vorteilhafte Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten und in den Folgeabsätzen konkretisierten Ziele des Schutzes der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft einschließlich ihres Erholungswertes hat (vgl. VGH München, Urt. v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 -, juris Rn. 35;… VG Karlsruhe, Urt. v. 11.7.2023 - 6 K 1258/21 -, juris Rn. 51;… VG Lüneburg, Urt. v. 10.5.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 28;… VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2018 - 7 K 8334/16 -, juris Rn. 61;… Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2023, § 66 BNatSchG, Rn. 20;… Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl., § 66 Rn. 39).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 138/19
Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22
Freistellungsregelungen dienen dazu, überschießende Verbotstatbestände zu vermeiden und die Verhältnismäßigkeit der Schutzbestimmungen sicherzustellen (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.6.2023 - 2 K 138/19 -, juris Rn. 288). - VG Lüneburg, 10.05.2012 - 2 A 340/11
Ausübungsfrist; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Kenntnis; Naturschutzgebiet; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22
Die Erforderlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG liegt - anders als bei einer Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist - bereits dann vor, wenn der Erwerb des Grundstücks durch die öffentliche Hand vorteilhafte Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten und in den Folgeabsätzen konkretisierten Ziele des Schutzes der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft einschließlich ihres Erholungswertes hat (…vgl. VGH München, Urt. v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 -, juris Rn. 35;… VG Karlsruhe, Urt. v. 11.7.2023 - 6 K 1258/21 -, juris Rn. 51; VG Lüneburg, Urt. v. 10.5.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 28;… VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2018 - 7 K 8334/16 -, juris Rn. 61;… Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2023, § 66 BNatSchG, Rn. 20;… Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl., § 66 Rn. 39). - VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht; untere Naturschutzbehörde; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22
Die Erforderlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG liegt - anders als bei einer Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist - bereits dann vor, wenn der Erwerb des Grundstücks durch die öffentliche Hand vorteilhafte Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten und in den Folgeabsätzen konkretisierten Ziele des Schutzes der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft einschließlich ihres Erholungswertes hat (…vgl. VGH München, Urt. v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 -, juris Rn. 35; VG Karlsruhe, Urt. v. 11.7.2023 - 6 K 1258/21 -, juris Rn. 51;… VG Lüneburg, Urt. v. 10.5.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 28;… VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2018 - 7 K 8334/16 -, juris Rn. 61;… Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juni 2023, § 66 BNatSchG, Rn. 20;… Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl., § 66 Rn. 39). - BGH, 14.01.1972 - V ZR 173/69
Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Wiederkauf
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22
Da das gesetzliche naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht gemäß § 66 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG nicht der Eintragung in das Grundbuch bedarf, bedeutet die Anwendung des § 1098 Abs. 2 BGB auf dieses Recht, dass anstelle des Zeitpunkts der Eintragung der Zeitpunkt seiner Entstehung tritt (vgl. BGH, Urt. v. 14.1.1972 - V ZR 173/69 -, juris Rn. 14 zu der dinglichen Wirkung eines besonderen Vorkaufsrechts nach früherer Rechtslage gemäß §§ 24, 25 BBauG).
- VG Hamburg, 16.05.2024 - 7 K 4120/22
Erfolgreiche Klage gegen die teilweise Ausübung eines naturschutzrechtlichen …
Rn. 74 (a) Die Erforderlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG kann - anders als bei einer Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist - schon dann vorliegen, wenn mit dem Erwerb des Grundstücks durch die öffentliche Hand vorteilhafte Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten und in den Folgeabsätzen konkretisierten Ziele des Schutzes der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft einschließlich ihres Erholungswertes angestrebt werden (…vgl., auch zum Folgenden, VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2018, 7 K 8334/16 , juris Rn. 60 f. m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.10.2023, 4 LA 142/22, juris Rn. 6;… VGH München, Urt. v. 1.10.2019, 14 BV 17.419, juris Rn. 35;… OVG Berlin, Urt. v. 12.12.2013, OVG 11 B 18.12, juris Rn. 55; letztere beide zum jew. Landesrecht).Es muss ein hinreichender innerer Zusammenhang zwischen den für die Ausübung maßgeblichen Belangen bzw. der dargestellten Verwendungsabsicht und dem mit der Schutzerklärung verfolgten Schutzzweck bestehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.10.2023, 4 LA 142/22, juris Rn. 6;… OVG Berlin, Urt. v. 12.12.2013, OVG 11 B 18.12, juris Rn. 55;… Sauthoff, in: GK-BNatSchG, § 66 Rn. 21 f.;… Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 104. Erg.-Lfg., Juni 2024, § 66 BNatSchG Rn. 19).
- OVG Niedersachsen, 10.12.2024 - 4 KN 122/21
Schutzgebiet Abgrenzung; zeichnerische Bestimmung; FFH-Gebiet; …
Da die danach unwirksamen Freistellungsregelungen dazu dienen, überschießende Verbotstatbestände zu vermeiden und die Verhältnismäßigkeit der Schutzbestimmungen sicherzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.10.2023 - 4 LA 142/22 -, juris Rn. 8;… ferner OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.6.2023 - 2 K 138/19 -, juris Rn. 288), können auch die Verbote nach Art. 1 § 3 VO wiederum ohne wirksame Freistellungsregelungen keinen Bestand haben. - VG Hamburg, 07.06.2024 - 7 K 2925/23
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechtes bei Verkauf durch …
Die Erforderlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG kann - anders als bei einer Enteignung, die nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist - schon dann vorliegen, wenn mit dem Erwerb des Grundstücks durch die öffentliche Hand vorteilhafte Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten und in den Folgeabsätzen konkretisierten Ziele des Schutzes der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft einschließlich ihres Erholungswertes angestrebt werden (…vgl., auch zum Folgenden, VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2018, 7 K 8334/16 , juris Rn. 60 f. m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.10.2023, 4 LA 142/22, juris Rn. 6;… VGH München, Urt. v. 1.10.2019, 14 BV 17.419, juris Rn. 35;… OVG Berlin, Urt. v. 12.12.2013, OVG 11 B 18.12, juris Rn. 55; letztere beide zum jew. Landesrecht).Es muss ein hinreichender innerer Zusammenhang zwischen den für die Ausübung maßgeblichen Belangen bzw. der dargestellten Verwendungsabsicht und dem mit der Schutzerklärung verfolgten Schutzzweck bestehen (… VG Hamburg, Urt. v. 16.5.2024, 7 K 4120/22 , juris Rn. 75 ; vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.10.2023, 4 LA 142/22, juris Rn. 6;… OVG Berlin, Urt. v. 12.12.2013, OVG 11 B 18.12, juris Rn. 55;… Sauthoff, in: Schlacke, GK-BNatSchG, 3. Aufl. 2024, § 66 Rn. 21 f.;… Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 104. Erg.-Lfg., Juni 2024, § 66 BNatSchG Rn. 19;… zu § 24 BauGB: BVerwG, Beschl. v. 25.1.2010, 4 B 53.09, juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2025 - 5 S 655/24
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist vielmehr schon dann im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG erforderlich, wenn die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand besser oder zuverlässiger verwirklicht werden können als auf Grundstücken, die sich in Privateigentum befinden (wie NdsOVG, Beschluss vom 25.10.2023 - 4 LA 142/22 - NVwZ-RR 2024, 186, juris Rn. 6).Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist vielmehr schon dann aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich, wenn die Ziele des Naturschutzes auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand besser oder zuverlässiger verwirklicht werden können als auf Grundstücken, die sich in Privateigentum befinden (vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 25.10.2023 - 4 LA 142/22 - NVwZ-RR 2024, 186, juris Rn. 6 mit weiteren Nachw. der Rspr. und Lit.).
- VG Hamburg, 29.11.2024 - 7 K 1866/23
Erfolgreiche Klage gegen die Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts …
Die Erforderlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Sinne des § 66 Abs. 2 BNatSchG kann - anders als bei einer Enteignung, die nur zulässig ist, wenn u.a. der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichbar ist - schon dann vorliegen, wenn mit dem Erwerb des Grundstücks durch die öffentliche Hand spürbare positive Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 1 BNatSchG bezeichneten und in den Folgeabsätzen konkretisierten Ziele des Schutzes der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft einschließlich ihres Erholungswertes angestrebt werden (…vgl., auch zum Folgenden, VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2018, 7 K 8334/16 , juris Rn. 60 f. m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.10.2023, 4 LA 142/22, juris Rn. 6).
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