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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.01.2020 - 4 LA 286/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,898
OVG Niedersachsen, 21.01.2020 - 4 LA 286/19 (https://dejure.org/2020,898)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.2020 - 4 LA 286/19 (https://dejure.org/2020,898)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 (https://dejure.org/2020,898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs 1 RdFunkBeitrStVtr ND; § 4 Abs 6 S 1 RdFunkBeitrStVtr ND
    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Beitragspflicht; Beitragsschuldner; bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit; einkommensschwache Personen; Härtefallregelung; Regelungssystem der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2020 - 4 LA 286/19
    Die in § 4 Abs. 1 RBStV aufgenommenen Befreiungstatbestände sind eng auszulegen und insbesondere nicht im Wege der Analogie erweiterbar (BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -).

    Rn. 5 Bei § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV handelt es sich nach seinem Normzweck um eine Härtefallregelung, mit der grobe Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten vermieden werden sollen, die durch das in § 4 Abs. 1 RBStV verankerte normative Regelungssystem der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit entstehen (BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -).

    Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit, nicht zu den Personengruppen des § 4 Abs. 1 RBStV gehörende Beitragsschuldner von der Beitragspflicht zu befreien, wenn sich ihre Schlechterstellung gegenüber den befreiten Personengruppen nicht sachlich rechtfertigen lässt (BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -).

    Dies ist bei Beitragsschuldnern der Fall, die ein den Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den §§ 27 ff. SGB XII entsprechendes oder geringeres Einkommen haben und nicht auf verwertbares Vermögen i.S.d. § 90 SGB XII zurückgreifen können, aber von der Gewährung der in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Sozialleistungen mangels Vorliegens der Voraussetzungen ausgeschlossen sind (BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -).

    Eine solche Ungleichbehandlung trotz gleicher Einkommensverhältnisse beruht am Maßstab von Art. 3 Abs. 1 GG nicht auf einem sachlichen Grund, da die Verwaltungsvereinfachung, der das System der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit nach § 4 Abs. 1 RBStV dient, eine Schlechterstellung der Bedürftigkeitsfälle, die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV nicht erfasst werden, diesen aber vergleichbar sind, nicht rechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -).

    Rn. 6 Hingegen bietet die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV keine Handhabe, das Regelungskonzept des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zu korrigieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 - BVerwG, Urt. v. 28.2.2018 - 6 C 48.16 -, BVerwGE 161, 224).

    Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.8.2017 - 4 PA 356/17 -, u. v. 19.4.2016 - 4 ME 30/16 -).

    Deshalb verbleibt es für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle bei dem System der bescheidgebundenen Befreiung, das auf dem Grundprinzip beruht, nur demjenigen einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zuzugestehen, dessen Bedürftigkeit am Maßstab der bundesgesetzlichen Regelungen durch eine staatliche Sozialbehörde geprüft und in deren Bescheid bestätigt wird (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -).

  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2020 - 4 LA 286/19
    Eine Beitragsbefreiung nach der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV für Beitragsschuldner, die nur geringe Einkünfte haben, trotz des Vorliegens der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen aber keine Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV beziehen, liefe nämlich auf eine sachlich nicht gerechtfertigte Umgehung des Regelungskonzepts der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle hinaus (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2015 - 4 PA 219/15 -, v. 9.10.2014 - 4 PA 236/14 - u. v. 20.8.2013 - 4 PA 188/13 - ebenso zu § 6 Abs. 3 RGebStV BVerwG, Urt. v. 12.10.2011 - 6 C 34.10 -, Senatsbeschl. v. 11.6.2012 - 4 PA 153/12 -).
  • BVerwG, 28.02.2018 - 6 C 48.16

    Auftrag der Behindertenförderung; Befreiung der Empfänger existenzsichernder …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2020 - 4 LA 286/19
    Rn. 6 Hingegen bietet die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV keine Handhabe, das Regelungskonzept des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zu korrigieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 - BVerwG, Urt. v. 28.2.2018 - 6 C 48.16 -, BVerwGE 161, 224).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 4 PA 356/17

    Befreiung; Bescheinigung; Härtefall; Rundfunkbeitrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2020 - 4 LA 286/19
    Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 -), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.8.2017 - 4 PA 356/17 -, u. v. 19.4.2016 - 4 ME 30/16 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2012 - 4 PA 153/12

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei fehlender Beantragung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2020 - 4 LA 286/19
    Eine Beitragsbefreiung nach der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV für Beitragsschuldner, die nur geringe Einkünfte haben, trotz des Vorliegens der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen aber keine Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV beziehen, liefe nämlich auf eine sachlich nicht gerechtfertigte Umgehung des Regelungskonzepts der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle hinaus (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2015 - 4 PA 219/15 -, v. 9.10.2014 - 4 PA 236/14 - u. v. 20.8.2013 - 4 PA 188/13 - ebenso zu § 6 Abs. 3 RGebStV BVerwG, Urt. v. 12.10.2011 - 6 C 34.10 -, Senatsbeschl. v. 11.6.2012 - 4 PA 153/12 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2025 - 8 LA 139/24

    Härtefall; Insolvenzverfahren; Rundfunkbeitrag; Rundfunkbeitragsbefreiung; …

    Es entspricht der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen gemäß § 4 Abs. 1 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen sind (…Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2020 - 4 PA 222/19 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 21.1.2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschl. v. 24.3.2020 - 7 C 19.2019 -, Bl. 51/Papier-GA VG;… OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 27.8.2020 - 7 D 10269/20.OVG -, juris Rn. 6;… OVG Saarl., Beschl. v. 28.4.2021 - 1 D 39/21 -, juris Rn. 9;… OVG NRW, Beschl. v. 30.6.2021 - 2 E 214/21 -, juris Rn. 11;… Hamb. OVG, Beschl. v. 28.3.2022 - 5 Bf 226/21.Z -, juris Rn. 13 bis 16).

    Weil das Regelungskonzept des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalt zu vermeiden, haben einkommensschwache Personen, die auf die Beantragung von Sozialleistungen verzichten, keinen Befreiungsanspruch, weil dies auf eine sachlich nicht gerechtfertigte Umgehung des Regelungskonzepts der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit hinausliefe (Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6).

    Dies unterscheidet sie von solchen Personen, deren Bedürftigkeit von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV nicht erfasst wird, den dort geregelten Bedürftigkeitsfällen aber vergleichbar ist, und die daher die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV für sich in Anspruch nehmen können (Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6).

    Die Beantragung von Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 RBStV für einkommensschwache Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, zum Zwecke der Schaffung der Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist in Anbetracht des mit dem Regelungssystem der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit verfolgten Zwecks, schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalt zu vermeiden, keineswegs unzumutbar und im Übrigen auch mit Blick auf Art. 1 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden (Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen, 01.03.2023 - 5 A 104/22

    Einkommensschwäche; Verzicht; freiwillig

    Rn. 30 bb) Mit diesen Maßstäben scheidet die vom Kläger geltend gemachte verfassungskonforme Auslegung von § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV aus, weil sie nicht nur einen ungewollten Überhang der Grenzen des Befreiungstatbestands des § 4 Abs. 1 RBStV beseitigen, sondern sich vielmehr in einem wesentlichen Punkt in Widerspruch zum klar erkennbaren Ziel des Gesetzgebers setzen würde (so auch NdsOVG, Beschl. v. 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6).

    Rn. 51 c) In einem Fall wie dem des Klägers scheidet ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach alledem aus (so auch VGH BW, Beschl. v. 5. August 2022 - 2 S 1214/22 -, juris;… OVG Hamburg, Beschl. v. 28. März 2022 - 5 Bf 226/21.Z -, juris Rn. 16;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 22. Oktober 2021 - 3 LA 74/21 -, juris Rn. 15;… OVG Saarland, Beschl. v. 28. April 2021 - 1 D 39/21 -, juris Rn. 9;… OVG NRW, Beschl. v. 30. Juni 2021 - 2 E 214/21 -, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6;… OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 27. August 2020 - 7 D 10269/20.OVG -, juris Rn. 6;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. November 2020 - OVG 11 N 24.19 -, juris Rn. 12;… a. A. VG Gießen, Urt. v. 18. Juli 2022 - 9 K 1906/19.GI -, juris; Lorenz, jurisPR-ITR 14/2022 Anm. 6).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2026 - 7 A 10302/26

    Analogie; Auslegung; Beantragung; Bedürftigkeitsprüfung; Befreiung; Beitrag; …

    Der Rundfunkteilnehmer hat es in diesem Fall mithin selbst in der Hand, durch einen entsprechenden Antrag auf Sozialleistungen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu bewirken (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 23. Mai 2022 - 2 A 2434/21 -, juris Rn. 12; OVG Nds, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6).

    Dies unterscheidet ihn von demjenigen, dessen Bedürftigkeit von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV nicht erfasst wird, den dort geregelten Bedürftigkeitsfällen aber vergleichbar ist, und daher die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6).

  • VG Arnsberg, 09.08.2021 - 5 K 2910/20
    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 - (juris); vgl. ferner OVG NRW, Beschlüsse vom 15. August 2019 - 2 A 3783/18 -, m. w. N., und vom 5. Mai 2015 - 16 E 537/14 - (jeweils juris); VG Arnsberg, Beschluss vom 6. November 2019 - 5 L 1438/19 -.

    Rn. 26 Vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, a.a.O..; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 -, a.a.O.

    Rn. 28 Vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 -, a.a.O. m. w. N.

  • VG Schleswig, 09.08.2021 - 4 A 221/20

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Befreiung

    Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, juris Rn. 21), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 24.Juni 2020 - 3 O 20/20; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 9. August 2017 - 4 PA 356/17 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 21.01.2020 weiter ausgeführt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.01.2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6):.

  • VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 1089/19

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

    Dies unterscheidet sie von derjenigen, deren Bedürftigkeit von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV nicht erfasst wird, den dort geregelten Bedürftigkeitsfällen aber vergleichbar ist, und die daher die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.01.2020, Az.: 4 LA 286/19, BeckRS 2020, 459).

    Die Verweisung einkommensschwacher Personen auf den Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen ist auch nach Art. 1 Abs. 1und Art. 2 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.01.2020, Az.: 4 LA 286/19, BeckRS 2020, 459 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 3 LA 74/21

    System der bescheidgebundenen Befreiung vom Rundfunkbeitrag

    Ein die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht rechtfertigender Tatbestand liegt auch nicht darin, dass einem Rundfunkteilnehmer aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens auf Antrag zwar zur Befreiung führende Sozialleistungen zustünden, er einen solchen Antrag jedoch nicht stellen will (vgl. Beschl. d. Senats v. 24.06.2020 - 3 O 20/20 - n. v.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.01.2020 - 4 LA 286/19 -, juris Leitsatz und Rn. 6;… OVG Koblenz, Beschl. v. 27.08.2020 - 7 D 10269/20.OVG -, juris Leitsatz und Rn. 6;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.11.2020 - OVG 11 N 24.19 -, juris Orientierungssatz und Rn. 12;… OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.04.2021 - 1 D 39/21 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 9;… OVG Münster, Beschl. v. 30.06.2021 - 2 E 214/21 - , juris Rn. 11).

    Die Beantragung von Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV für einkommensschwache Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, zum Zwecke der Schaffung der Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV ist in Anbetracht des mit dem Regelungssystem der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit verfolgten Zwecks, schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden, auch nicht unzumutbar (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.01.2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2022 - 2 S 1214/22

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; besonderer Härtefall; freiwilliger …

    Denn der Rundfunkteilnehmer hat es in diesem Fall grundsätzlich selbst in der Hand, durch einen entsprechenden Antrag auf Sozialleistungen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu bewirken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2021 - 2 S 3512/21 - n.v.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 23.05.2022 - 2 A 2434/21 - juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.01.2020 - 4 LA 286/19 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2022 - 2 A 2434/21

    Anforderungen an idie Darlegung einer Berufungsbegründung

    Der Vorwurf, das Verwaltungsgericht habe sich mit der Frage, weshalb eine unterschiedliche Behandlung beider Konstellationen angezeigt sein sollte, nicht auseinandergesetzt, liegt mit Blick auf die ausführliche Begründung des angegriffenen Gerichtsbescheids, die sich an der Argumentation des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 - (…juris Rn. 5) orientiert und auf der Linie des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, Beschluss vom 28. März 2022 - 5 Bf 226/21.Z -, juris, zur Altersgrundsicherung liegt, jedenfalls fern.

    OVG, Beschluss vom 28. April 2021 - 1 D 39/21 -, juris Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. August 2020 - 7 D 10269/20.OVG -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 -, juris Rn. 5.

  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 316/18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen Härtefall bei einem …

    Da dieses Regelungskonzept für die von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV erfassten Bedürftigkeitsfälle eine bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit vorsieht, um schwierige Berechnungen zur Feststellung der Bedürftigkeit durch die Rundfunkanstalten zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, juris Rn. 21), sind einkommensschwache Personen, die Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RBStV in Anspruch nehmen könnten, dies aber nicht tun, nicht der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV zuzuordnen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 24.Juni 2020 - 3 O 20/20; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 9. August 2017 - 4 PA 356/17 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Dies unterscheidet sie von derjenigen, deren Bedürftigkeit von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV nicht erfasst wird, den dort geregelten Bedürftigkeitsfällen aber vergleichbar ist und die daher die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 4 LA 286/19 -, juris, Rn. 6; wohl auch BayVGH…, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 7 ZB 19.1474 -, juris, Rn. 5.).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21

    Unzumutbare Belastuung; Buchgrundstück; wirtschaftlich und räumlich Einheit; …

  • OVG Saarland, 28.04.2021 - 1 D 39/21

    PKH-Beschwerde wegen Versagung der Befreiung von Rundfunkbeiträgen bei Einkünften …

  • VG Köln, 16.03.2020 - 17 K 3856/18
  • VG Hamburg, 30.09.2020 - 3 K 1564/19

    Zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Härtefallgründen bei Verzicht …

  • VG Schleswig, 08.10.2020 - 4 A 272/18

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2020 - 3 K 94/20

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Beitragsbefreiung

  • VG Göttingen, 02.10.2020 - 2 A 276/18

    BAföG; Befreiung; Bescheid; Bescheinigung; Leistungen; Rundfunkbeitrag

  • VG Göttingen, 25.01.2022 - 2 A 82/21

    Bedürftigkeit; Befreiung; Bescheid; Bescheinigung; Rundfunkbeitrag; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - 2 E 239/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2023 - 2 E 47/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine noch …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2021 - 2 E 214/21
  • OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 D 57/21

    Rundfunkbeitrag; Befreiung; Härtefall; Einkommensschwäche; Verzicht; …

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2020 - 4 PA 222/19

    Befreiung; Rundfunkbeitrag; Sozialleistung

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