Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.11.2011 - 4 LA 41/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 35a SGB VIII; § 92 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 SGB VIII
Gewährung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme von Restkosten für den Besuch einer Schule und der Tagesgruppenbetreuung in einem heilpädagogischen Kinderheim und Jugendheim - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 35a; SGB VIII § 92 Abs. 3 S. 1 Hs. 1
Gewährung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme von Restkosten für den Besuch einer Schule und der Tagesgruppenbetreuung in einem heilpädagogischen Kinderheim und Jugendheim - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme von Restkosten für den Besuch einer Schule und der Tagesgruppenbetreuung in einem heilpädagogischen Kinderheim und Jugendheim
Verfahrensgang
- VG Stade, 22.11.2010 - 4 A 554/10
- OVG Niedersachsen, 23.11.2011 - 4 LA 41/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 12 A 64/09
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2011 - 4 LA 41/11
Eine solche Information, die eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für die Erhebung eines Kostenbeitrags darstellt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 26.8.2009 - 12 A 64/09 - m.w.N.;… Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 6. Auflage, § 92 Rn. 18), ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt.
- VG München, 16.11.2022 - M 18 K 18.6299
Kostenbeitrag aus dem Einkommen für teilstationäre Eingliederungshilfe, …
Daher muss der unterhaltspflichtige Elternteil in diesem Fall nach § 92 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB VIII darüber aufgeklärt werden, dass seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind für den Zeitraum der Gewährung der teilstationären Eingliederungshilfe im Umfang der Bedarfsdeckung durch die Jugendhilfemaßnahme reduziert ist, dass er also gegenüber seinem Kind nicht unterhaltspflichtig ist, soweit dessen Bedarf durch die teilstationäre Eingliederungshilfe gedeckt wird (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 23.11.2011 - 4 LA 41/11 - juris Rn. 4 ff., 8).Die obigen Hinweise des Beklagten können daher den Zweck der Aufklärung über die Wirkungen der Jugendhilfeleistung auf die Unterhaltspflicht, insbesondere, den Kostenbeitragspflichtigen vor finanziellen Fehldispositionen zu schützen, nicht erfüllen (…zum Ganzen: BayVGH, B.v. 13.4.2015 - 12 CS 15.190 - juris Rn. 5, 23 - zu einer fast inhaltsgleichen Mitteilung;… siehe auch: OVG NW, B.v. 9.9.2010 - 12 A 1567/09 - juris Rn. 3, 8; NdsOVG, B.v. 23.11.2011 - 4 LA 41/11 - juris Rn. 4 ff.;… NdsOVG, B.v. 21.11.2011 - 4 LA 40/11 - juris Rn. 4 ff.).
- VG Stuttgart, 07.04.2022 - 9 K 5850/20
Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag aus …
Hierbei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Erhebung des Kostenbeitrags (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.11.2011 - 4 LA 41/11 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 17.07.2018 - 12 C 15.2631 -, juris Rn. 6 m. w. N;… Schindler in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 92 Rn. 18 m. w. N.); das Recht zur Erhebung des Beitrags knüpft an die entsprechende Mitteilung an den Beitragspflichtigen an. - VG Saarlouis, 26.04.2017 - 3 K 2125/14
Jugendhilferechtliche Unterrichtungspflicht gegenüber dem Unterhalts- und …
Rn. 33 Der Beklagte hat den Kläger nach § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII über die Gewährung der Jugendhilfeleistung unterrichtet, damit dieser nicht weiterhin Unterhalt leistet und gleichzeitig an den Kosten beteiligt wird.(…Vgl. zu diesem Ziel der Norm BT-Drs. 15/3676, S. 41.) Er hat ihn - neben Angaben zu Beginn, Dauer und Art der Leistung sowie zu der möglichen Kostenbeteiligung - über die in § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII benannten Folgen der Gewährung von Jugendhilfe für den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch allgemeinverständlich belehrt.(Zu diesen Mindestanforderungen an eine Aufklärung nach § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII z. B. OVG NRW, B. v. 09.09.2010 - 12 A 1567/09, juris; VG Düsseldorf, U. v. 17.10.2007 - 19 K 1594/07, juris; vgl. auch OVG Lüneburg, B. v. 23.11.2011 - 4 LA 41/11, juris;… Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, § 10 SGB VIII, Rn. 68.) Mit seinem dem Kläger gem. § 1 SVwZG i. V. m. § 3 Abs. 2 VwZG i. V. m. § 181 ZPO am 16.02.2011 zugestellten Schreiben vom 04.02.2011 hat er den Kläger über die Leistungsgewährung an seine Söhne ab dem 01.02.2011 informiert, die Kostenbeitragserhebung im Fall seiner Leistungsfähigkeit angekündigt und über die Folgen für seine Unterhaltspflicht gegenüber beiden Söhnen aufgeklärt.
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