Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.09.2006 - 4 LA 505/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Jugendhilfe: Kostenerstattung bei vorläufigem Tätigwerden
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 19 SGB VIII; § 86d SGB VIII; § 89c Abs. 2 SGB VIII; § 85 Abs. 3 KJHG a.F.
Verpflichtung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe zum vorläufigen Tätigwerden; Abstellen auf den tatsächlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten "vor Beginn der Leistung" ; "Beginn" einer Jugendhilfemaßnahme - Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe zum vorläufigen Tätigwerden; Abstellen auf den tatsächlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten "vor Beginn der Leistung" ; "Beginn" einer Jugendhilfemaßnahme
Verfahrensgang
- VG Hannover, 13.07.2004 - 3 A 1616/02
- OVG Niedersachsen, 12.09.2006 - 4 LA 505/04
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2015 - 7 B 10532/15
Zuständiger Jugendhilfeträger nach Unterbrechung oder Einstellung einer …
§ 86d SGB VIII meint mit "Leistung" nämlich stets nur die gerade begehrte, wegen nicht feststehender Zuständigkeit oder Untätigbleibens des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe aber nicht erbrachte Leistung und stellt nicht etwa auf den Beginn eines früher begonnenen Leistungszusammenhangs im Sinne von § 86 SGB VIII ab (…so auch Eschelbach/Schindler im Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 86d Rn. 2 m.w.N.;… a.A.: BayVGH, Urteile vom 20. Mai 2009 - 12 B 08.2007 - juris Rn. 29…, vom 3. März 2009 - 12 B 08.1384 - juris Rn. 23 …und vom 13. August 1999 - 12 B 97.2814 - juris Rn. 29 m.w.N. sowie Bohnert a.a.O. Rn. 14, Kunkel/ Kepert a.a.O. Rn. 8 und Reisch a.a.O. Rn. 1; a.A. bezüglich von Leistungen nach § 19 SGB VIII: NdsOVG, Beschluss vom 12. September 2005 - 4 LA 505/04 - FEVS 58, 444 ff. sowie Kern in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 4. Aufl. 2012, § 86d Rn. 8).Mithin liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Neufassung der Bestimmung in § 86d SGB VIII dazu führen sollte, anders als zuvor im Falle eines vorläufigen Tätigwerdens nicht mehr an den tatsächlichen Aufenthalt der nunmehr in dieser Regelung Genannten, sondern auch dann an deren tatsächlichen Aufenthalt "vor Beginn der Leistung" anzuknüpfen, wenn bereits zuvor Leistungen der Jugendhilfe erbracht worden waren, die zusammen mit der nunmehr begehrten eine einheitliche "Leistung" im Sinne von § 86 SGB VIII darstellen würden (vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 12. September 2005 - 4 LA 505/04 - a.a.O. S. 446).
Letztere ist nur dann gesichert, wenn der örtliche Träger am tatsächlichen Aufenthaltsort eines in § 86d SGB VIII Genannten zum vorläufigen Eintreten verpflichtet ist (vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 12. September 2005 - 4 LA 505/04 - a.a.O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 71/09
Kostenerstattung im Jugendhilferecht - zum Anspruch auf den pauschalen …
Rn. 28 Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestätigt durch den Umstand, dass verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen aus den letzten Jahren, die sich zum pauschalen Verwaltungskostenzuschlag nach § 89c Abs. 2 SGB VIII verhalten, immer zu entnehmen ist, dass der Kostenerstattungsanspruch nach § 89c Abs. 1 Satz 2 SGB VIII als solcher mit Gegenstand der Klage war bzw. im Klageverfahren oder noch vor Klageerhebung vom Erstattungsverpflichteten anerkannt worden ist (…vgl. etwa VG Würzburg, Urt. v. 29.04.2010 - W 3 K 09.126 -, juris;… VG Frankfurt, Urt. v. 22.04.2009 - 7 K 3711/07.F -, juris;… VG Hannover, Urt. v. 17.12.2007 - 3 A 655/05 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 14.12.2007 - 3 Q 161/06 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.09.2006 - 4 LA 505/04 -, juris;… VG Lüneburg, Urt. v. 30.05.2006 - 4 A 535/04 -, juris;… OVG Lüneburg, Urt. v. 13.02.2006 - 12 LC 12/05 -, juris;… BayVGH, Urt. v. 01.09.2005 - 12 B 02.2455 -, juris;… BayVGH, Urt. v. 18.07.2005 - 12 B 02.1197 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.12.3003 - 12 ZB 03.2166 -, juris). - VG Oldenburg, 25.01.2008 - 13 A 583/06
Beendigung des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. § 30 Abs. 3 S. 2 …
Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. September 2006 - 4 LA 505/04 -, NDV-RD 2007, 515; Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 LC 12/05 -, zitiert nach juris) ist das Verhalten eines örtlich und sachlich zuständigen Trägers pflichtwidrig, wenn er entgegen den Regelungen des SGB VIII durch inkorrektes Verwaltungshandeln die Wahrnehmung seiner Zuständigkeit ablehnt oder verzögert, so dass hierdurch die Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden nach § 86 d SGB VIII des erstattungsberechtigten Trägers ausgelöst wird.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".