Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem
- milo.bamf.de
AsylG, § 14a Abs 2; AsylG, § 29a Abs 1; AsylG, § 34; AsylG, § 34a Abs 1; AsylG, § 77 Abs 1; AufenthG 2004, § 25 Abs 5; EUGrdRCh, Art 1; EUGrdRCh, Art 4; EURL 33/2013, Art 21; EUV 6... 04/2013; EUV 604/2013, Art 20 Abs 3; EUV 604/2013, Art 27; EUV 604/2013, Art 29 Abs 1; EUV 604/2013, Art 29 Abs 2; EUV 604/2013, Art 3 Abs 2; MRK, Art 3; VwGO, § 113 Abs 1 S 1; VwGO, § 124 Abs 1; VwGO, § 124a Abs 3 S 5; VwGO, § 124a Abs 6; VwGO, § 86 Abs 1
Nigeria: Dublin Italien: Erfolgreiche Berufung des BAMF; Abänderung des Gerichtsbescheids des VG Schleswig; kein Zuständigkeitsübergang auf Deutschland, Italien weiterhin für das Asylverfahren der Klägerinnen zuständig; keine Abkehr von der normativen Vergewisserung ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Asylrechtlicher Antrag eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Aussetzung der Rücküberstellung nach Italien aufgrund systemischer Mängel im italienischen Asylsystem
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rückführung von Asylantragstellern nach Italien ist auch für schwangere Frauen weiterhin rechtens
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 06.09.2019 - 10 A 91/19
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (44)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Dies bedeutet, dass die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in der Lage sind, einen gleichwertigen und wirksamen Schutz der in der Charta anerkannten Grundrechte, insbesondere in Art. 1 und 4 EUGrdRCh zu bieten, weil darin einer der Grundwerte der Union und ihrer Mitgliedstaaten verankert ist (vgl. EuGH, Urteile v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 80 und - C- 297/17 u. a. -, juris Rn. 84 f.).Folglich gilt im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und insbesondere der Dublin III-VO die Vermutung, dass die Behandlung Asylsuchender in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) sowie der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) steht (vgl. EuGH, Urteile v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 81 f., und - C- 297/17 u. a. -, juris Rn. 84 f.).
Dies wäre mit den Zielen und dem System der Dublin III-VO unvereinbar (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019, - C-163/17 - a. a. O., Rn. 91 f.).
Es bedarf einer Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaates gegenüber einer vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängiger Personen, die zu extremer materieller Not führt, die mit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2019, - C-163/17 -, juris Rn. 92 f.).
Rn. 53 Dementsprechend ist es für die Anwendung des Art. 4 EUGrdRCh unerheblich, ob es zum Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss zu einer solchen Behandlung kommt und ob systemische oder allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen des Asylsystems in dem anderen Mitgliedstaat vorliegen, oder ob es unabhängig vom Vorliegen solcher Schwachstellen zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung kommt (…vgl. OVG Münster Beschl. v. 25. Mai 2023 - 11 A 1257/22.A -, juris Rn. 45; EuGH, Urteile v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 87 f. und 90, und - C-297/17 u. a. -, juris, Rn. 87).
Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (…vgl. OVG Münster, Beschl. v. 25. Mai 2023 - 11 A 1257/22.A -, juris Rn. 45; EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 87 bis 92;… Beschl. v. 13. November 2019 - C-540 und 541/17 -, juris Rn. 39;… vgl. hierzu auch OVG Münster, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 11 A 228/15.A -, juris Rn. 29 ff., m. w. N.;… Urt. v. 26. Januar 2021 - 11 A 1564/20.A -, juris Rn. 30).
Rn. 86 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. März 2019 (- C-163/17 -, juris Rn. 76 ff.) entschieden, dass es für die Anwendung des Art. 4 EUGrdRCh gleichgültig ist, ob es zum Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss dazu kommt, dass die betreffende Person aufgrund ihrer Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat im Sinne der Dublin III-VO einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren.
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Dies ergibt sich aus den Rechtstexten, die das Gemeinsame Europäische Asylsystem bilden (EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78).Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urt. v. 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52).
Maßstab ist hierbei das sogenannte "real risk" der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…vgl. EGMR, Große Kammer, Urt. v. 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06, Saadi -, NVwZ 2008, S. 1330 Rn. 129 mit Verweis auf Urt. v. 26. Juli 2005 - 38885/02 -, BeckRS 2005, 157644 Rn. 158 ff.;… BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23/12 -, juris Rn. 32); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10 -, juris; stRspr.
So stellte der EuGH fest, dass darin der Daseinsgrund der Europäischen Union zu sehen ist, und auf ihm das Gemeinsame Europäische Asylsystem als Ganzes gründet (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 83).
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Dies bedeutet, dass die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in der Lage sind, einen gleichwertigen und wirksamen Schutz der in der Charta anerkannten Grundrechte, insbesondere in Art. 1 und 4 EUGrdRCh zu bieten, weil darin einer der Grundwerte der Union und ihrer Mitgliedstaaten verankert ist (vgl. EuGH, Urteile v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 80 und - C- 297/17 u. a. -, juris Rn. 84 f.).Folglich gilt im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und insbesondere der Dublin III-VO die Vermutung, dass die Behandlung Asylsuchender in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) sowie der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) steht (vgl. EuGH, Urteile v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 81 f., und - C- 297/17 u. a. -, juris Rn. 84 f.).
Rn. 53 Dementsprechend ist es für die Anwendung des Art. 4 EUGrdRCh unerheblich, ob es zum Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss zu einer solchen Behandlung kommt und ob systemische oder allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen des Asylsystems in dem anderen Mitgliedstaat vorliegen, oder ob es unabhängig vom Vorliegen solcher Schwachstellen zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung kommt (…vgl. OVG Münster Beschl. v. 25. Mai 2023 - 11 A 1257/22.A -, juris Rn. 45; EuGH, Urteile v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 87 f. und 90, und - C-297/17 u. a. -, juris, Rn. 87).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20
Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Die Einschätzung beruht auf den staatlichen Maßnahmen zur beruflichen Integration in den Arbeitsmarkt, der aktuellen Situation von international Schutzberechtigten im Arbeitsmarkt und der Arbeitskräftenachfrage aus dem Bereich der Schattenwirtschaft (…vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 22. März 2022 - 4 A 389/20.A -, juris Rn. 56 ff.; OVG Münster, Urt. v. 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A -, juris Rn. 130 ff. m. w. N.).Schwarzarbeit ist in Italien weit verbreitet; etwa zehn Prozent der Bevölkerung arbeitet in diesem Bereich (OVG Münster, Urt. v. 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A -, juris, Rn. 130 f. m. w. N.).
Unzumutbar ist die Tätigkeit in der Schattenwirtschaft auch nicht im Hinblick auf das Ziel der Bekämpfung von Schwarzarbeit (a. A. OVG Münster, Urt. v. 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A -, juris Rn. 136 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2023 - 11 A 1257/22
Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates für die Durchführung des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Rn. 53 Dementsprechend ist es für die Anwendung des Art. 4 EUGrdRCh unerheblich, ob es zum Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss zu einer solchen Behandlung kommt und ob systemische oder allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen des Asylsystems in dem anderen Mitgliedstaat vorliegen, oder ob es unabhängig vom Vorliegen solcher Schwachstellen zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung kommt (vgl. OVG Münster Beschl. v. 25. Mai 2023 - 11 A 1257/22.A -, juris Rn. 45;… EuGH, Urteile v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 87 f. und 90, und - C-297/17 u. a. -, juris, Rn. 87).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 25. Mai 2023 - 11 A 1257/22.A -, juris Rn. 45;… EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 87 bis 92;… Beschl. v. 13. November 2019 - C-540 und 541/17 -, juris Rn. 39;… vgl. hierzu auch OVG Münster, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 11 A 228/15.A -, juris Rn. 29 ff., m. w. N.;… Urt. v. 26. Januar 2021 - 11 A 1564/20.A -, juris Rn. 30).
Dabei ist auch zu beachten, dass den Rechten, die die Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (…ABl. L 337, S. 9, sog. Qualifikationsrichtlinie) sowie die Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (…ABl. L 180, S. 60, sog. Verfahrensrichtlinie) Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, einräumen, die tatsächlichen Wirkungen genommen würden, wenn sie selbst während einer relativ kurzen Zeitspanne nicht mit einer Befriedigung ihrer elementarsten Bedürfnisse einhergingen (vgl. OVG Münster Beschl. vom 25. Mai 2023 - 11 A 1257/22.A -, juris Rn. 45;… EuGH, Urt. v. 12. November 2019 - C- 233/18 -, juris Rn. 46 ff.).
- OVG Sachsen, 22.03.2022 - 4 A 389/20
Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Allerdings ist durch die Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichts (Urteile no. 44/2020 und no. 9/2021) geklärt, dass die Vergabe der Sozialwohnungen nicht nach Wartezeit, sondern allein nach dem Kriterium der Dringlichkeit zu erfolgen hat (…vgl. UNHCR, a. a. O., S. 30, 32; OVG Bautzen, Urt. v. 22. März 2022 - 4 A 389/20.A -, juris).Die Einschätzung beruht auf den staatlichen Maßnahmen zur beruflichen Integration in den Arbeitsmarkt, der aktuellen Situation von international Schutzberechtigten im Arbeitsmarkt und der Arbeitskräftenachfrage aus dem Bereich der Schattenwirtschaft (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 22. März 2022 - 4 A 389/20.A -, juris Rn. 56 ff.;… OVG Münster, Urt. v. 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A -, juris Rn. 130 ff. m. w. N.).
- VGH Hessen, 27.07.2023 - 2 A 377/23
Pakistan: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Der Wille, zum Vollzug der Dublin III-VO zurückzukehren, ist auch in diesen Schreiben erkennbar (so auch VGH Kassel, Beschl. v. 27. Juli 2023 - 2 A 377/23.Z.A - juris).Rn. 64 Die Erklärungen der italienischen Regierung vom 5. und 7. Dezember 2022 stellen zwar ein Indiz für das Vorliegen solcher Schwachstellen dar, rechtfertigen allein aber nicht die zwingende Schlussfolgerung auf systemische Mängel im italienischen Asylsystem (so auch VGH Kassel, Beschl. v. 27. Juli 2023 - 2 A 377/23.Z.A - juris).
- EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Rn. 72 aa) Italien hatte aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 4. November 2014 - 29217/12 -, juris) in mehreren Rundschreiben vom 2. Februar, 15. April und 8. Juni 2015 an die Dublin-Staaten und die EU-Kommission zugesichert, Familien mit Kindern zukünftig ausschließlich in den für Familien geeigneten sogenannten SPRAR-Unterkünften unterzubringen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 1564/20
In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (…vgl. OVG Münster, Beschl. v. 25. Mai 2023 - 11 A 1257/22.A -, juris Rn. 45;… EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 87 bis 92;… Beschl. v. 13. November 2019 - C-540 und 541/17 -, juris Rn. 39;… vgl. hierzu auch OVG Münster, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 11 A 228/15.A -, juris Rn. 29 ff., m. w. N.; Urt. v. 26. Januar 2021 - 11 A 1564/20.A -, juris Rn. 30). - BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16
EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Rn. 65 Im Rahmen dieser Prüfung sind die Gerichte dazu verpflichtet, den Sachverhalt in Bezug auf die Aufnahmebedingungen im Zielstaat, hier Italien, so weit wie möglich selbst aufzuklären, § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage v. 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 -, juris Rn. 44). - EGMR, 28.02.2008 - 37201/06
Saadi ./. Italien
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
- EuGH, 12.11.2019 - C-233/18
Eine internationalen Schutz beantragende Person, die grob gegen die Vorschriften …
- EGMR, 23.03.2021 - 46595/19
Eritrea: Überstellung nach Italien für alleinerziehende Mutter mit Kleinkindern …
- BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17
Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
- BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an ablehnende …
- EuGH, 15.07.2021 - C-709/20
The UK legislation on Universal Credit, which deprives of that benefit Union …
- BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 …
- EGMR, 04.10.2016 - 30474/14
Syrien: Die Überstellung von Familien nach Italien geschieht EU-rechtskonform; …
- BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden …
- BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21
Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.2023 - 13 A 10948/22
Aufhebung eines sogenannten Drittstaatenbescheides, mit dem ein Asylantrag als …
- BVerwG, 24.10.2023 - 1 B 22.23
Verfahrensfehlerhafte Annahme systemischer Schwachstellen wegen Verweigerung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2019 - 11 A 228/15
Asylanspruch in Deutschland bei bestehender Asylgewährung in Bulgarien; Umdeutung …
- OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 A 46/21
Unzulässigkeit des Asylantrags, Rückführung nach Italien
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2022 - 11 A 1138/21
Zuständigkeit eines anderen Staates für die Durchführung des Asylverfahrens durch …
- BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17
Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und …
- BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21
Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der …
- OVG Sachsen, 14.03.2022 - 4 A 341/20
Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen …
- VGH Bayern, 15.12.2022 - 24 B 22.50020
Dublin III-Verfahren (Italien)
- VGH Bayern, 27.09.2023 - 24 B 22.30953
Sekundärmigration eines anerkannten Schutzberechtigten in Italien
- BVerwG, 10.09.2018 - 1 B 51.18
Zur Auslegung von Art. 4 EUGrdRCh
- VGH Bayern, 25.05.2023 - 24 B 22.30954
Unzulässiger Asylantrag von in Italien anerkanntem Schutzberechtigten
- VGH Bayern, 11.10.2023 - 24 B 23.30525
Keine systemischen Schwachstellen für anerkannt Schutzberechtigte bei Rückkehr …
- EGMR, 15.05.2018 - 67981/16
H AND OTHERS v. SWITZERLAND
- EGMR, 26.07.2005 - 38885/02
N. v. FINLAND
- EGMR, 04.10.2016 - 32275/15
M.A.-M. AND OTHERS v. FINLAND
- EuGH, 10.11.1992 - C-326/90
Kommission / Belgien
- EuGH, 10.12.2013 - C-394/12
Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …
- BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 3/23
Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2022 - 11 A 200/20
Unzulässigkeit eines Asylantrags aufgrund Zuständigkeit eines anderen Staates …
- RG, 16.06.1919 - I 61/19
Hat die Eisenbahn bei Verlust von Gütern, für die ein Höchstpreis besteht, als …
- BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation in Italien für …
Es sei davon auszugehen, dass die Klägerinnen nach ihrer Rückkehr in das Zweitaufnahmesystem SAI aufgenommen würden, obwohl sie in der Vergangenheit bereits dort untergebracht gewesen seien (VGH München, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 14; so auch OVG Schleswig, Urteil vom 25. Januar 2024 - 4 LB 4.23 [ECLI:DE:OVGSH:2024:0125.4LB4.23.00] - juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 14. März 2022 - 4 A 341/20.A - juris Rn. 43 ff.; a. A. OVG Koblenz…, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 13 A 10945/22.OVG - juris Rn. 30 ff. unter Hinweis auf Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 40 ff.; OVG Weimar…, Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 KO 425/23 - juris Rn. 53 ff.; VGH Kassel…, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 3 A 539/20.A - juris Rn. 15 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 10 LA 64/19 - juris Rn. 21 ff.).Rn. 88 bb) Als international schutzberechtigt anerkannte Elternteile mit einem Grundschulkind und einem Kleinkind von unter einem Jahr können ihre Grundbedürfnisse zwar voraussichtlich nicht oder jedenfalls nicht in hinreichendem Maße durch Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen sichern; gewisse Familienleistungen wie insbesondere das sog. "assegno unico" (Kindergeld) erscheinen aber auch für international Schutzberechtigte nach den Umständen des Einzelfalls erreichbar (so auch das Berufungsgericht, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - UA S. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 25. Januar 2024 - 4 LB 4/23 - juris Rn. 103 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2024 - 4 LB 9/23
Asylrecht /Dublinverfahren (Italien): Unzulässigkeitsentscheidung; Familie mit …
Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52; vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 57-61 bzw. 51-55).
Rn. 49 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).
Das Vorliegen systemischer Schwachstellen hingegen belegen sie nicht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 70-72 bzw. 64-66).
Rn. 55 (a) Die Belastung des italienischen Asylsystems hat zugenommen (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 75-76 bzw. 69-70 sowie nunmehr AIDA/ASGI/ECRE, Country Report Italy. Update 2023, S. 116 ff.).
Rn. 58 Die Familie kann damit rechnen, bei ihrer gemeinsam erfolgenden Überstellung nach Italien in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht zu werden (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84).
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.).
Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist in Italien im Falle einer unterstellten Rücküberstellung sichergestellt (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 83, 89 und 117 bzw. Rn. 77, 83 und 111), weshalb davon auszugehen ist, dass die Kläger in Italien eine ausreichende medizinische Versorgung erhalten werden.
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 2/23
Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem
Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52; vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 57-61 bzw. 51-55).
Rn. 46 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).
Das Vorliegen systemischer Schwachstellen hingegen belegen sie nicht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 70-72 bzw. 64-66).
Rn. 52 (a) Die Belastung des italienischen Asylsystems hat zugenommen (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 75-76 bzw. 69-70 sowie nunmehr AIDA/ASGI/ECRE, Country Report Italy. Update 2023, S. 116 ff.).
Rn. 55 Die Klägerin kann damit rechnen, bei der gemeinsam mit ihrem Kind erfolgenden Überstellung nach Italien in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht zu werden (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84).
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass alleinerziehende Personen bzw. Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 17/23
Asylrecht: Dublin-Verfahren Italien; minderjähriges Kind; Aussetzung von …
Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52; vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 57-61 bzw. 51-55).
Rn. 43 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).
Das Vorliegen systemischer Schwachstellen hingegen belegen sie nicht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 70-72 bzw. 64-66).
Rn. 49 (a) Die Belastung des italienischen Asylsystems hat zugenommen (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 75-76 bzw. 69-70 sowie nunmehr AIDA/ASGI/ECRE, Country Report Italy. Update 2023, S. 116 ff.).
Maßgeblich ist dabei, dass der Kläger damit rechnen kann, bei seiner gemeinsam mit seiner Kernfamilie (seinen Eltern und seinen Geschwistern) erfolgenden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 -, juris Rn. 12-15) Überstellung nach Italien in einer Einrichtung unterbracht zu werden, in der seinen besonderen Bedürfnissen entsprochen werden kann - in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" - und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84).
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 15/23
Asylrecht/Dublin-Verfahren (Italien): Familie; Aussetzung von Überstellungen; …
Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52; vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 57-61 bzw. 51-55).
Rn. 43 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).
Das Vorliegen systemischer Schwachstellen hingegen belegen sie nicht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 70-72 bzw. 64-66).
Rn. 49 (a) Die Belastung des italienischen Asylsystems hat zugenommen (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 75-76 bzw. 69-70 sowie nunmehr AIDA/ASGI/ECRE, Country Report Italy. Update 2023, S. 116 ff.).
Maßgeblich ist dabei, dass die Klägerin damit rechnen kann, bei ihrer gemeinsam mit ihrer Kernfamilie (Ehemann und Kinder) erfolgenden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 -, juris Rn. 12-15) Überstellung nach Italien in einer Einrichtung unterbracht zu werden, in der ihren besonderen Bedürfnissen entsprochen werden kann - in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" - und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84).
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 18/23
Asylrecht: Dublin-Verfahren Italien; minderjähriges Kind; Aussetzung von …
Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52; vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 - juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 57-61 bzw. 51-55).
Rn. 43 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).
Das Vorliegen systemischer Schwachstellen hingegen belegen sie nicht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 70-72 bzw. 64-66).
Rn. 49 (a) Die Belastung des italienischen Asylsystems hat zugenommen (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 75-76 bzw. 69-70 sowie nunmehr AIDA/ASGI/ECRE, Country Report Italy. Update 2023, S. 116 ff.).
Maßgeblich ist dabei, dass die Klägerin damit rechnen kann, bei ihrer gemeinsam mit ihrer Kernfamilie (Eltern und Geschwister) erfolgenden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 -, juris Rn. 12-15) Überstellung nach Italien in einer Einrichtung unterbracht zu werden, in der ihren besonderen Bedürfnissen entsprochen werden kann - in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" - und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84).
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2024 - 4 LB 12/23
Asylrecht - Hauptsacheverfahren - Dublinverfahren (Italien)
Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52; vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 57-61 bzw. 51-55).
Rn. 47 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).
Das Vorliegen systemischer Schwachstellen hingegen belegen sie nicht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 70-72 bzw. 64-66).
Rn. 53 (a) Die Belastung des italienischen Asylsystems hat zugenommen (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 75-76 bzw. 69-70 sowie nunmehr AIDA/ASGI/ECRE, Country Report Italy. Update 2023, Seiten 116 ff.).
Maßgeblich ist dabei, dass die Klägerin damit rechnen kann, bei ihrer gemeinsam mit ihrer Mutter und den übrigen Familienangehörigen erfolgenden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 -, juris Rn. 12-15) Überstellung nach Italien in einer Einrichtung unterbracht zu werden, in der ihren besonderen Bedürfnissen entsprochen werden kann - in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" - und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84).
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.).
- BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 24.23
Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …
Rn. 102 bb) Die Einschätzung des Berufungsgerichts (…BA S. 14, unter Verweis auf das Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - juris Rn. 49 ff., 72 ff.) und weiterer Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe (VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 - juris Rn. 39; OVG Schleswig, Urteil vom 25. Januar 2024 - 4 LB 4/23 [ECLI:DE:OVGSH:2024:0125.4LB4.23.00] - juris Rn. 95 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 14. März 2022 - 4 A 341/20.A [ECLI:DE:OVGSN:2022:0314.4A341.20.A.00] - juris Rn. 52 ff.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 - juris Rn. 12; OVG Greifswald…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 4 LB 68/17 [ECLI:DE:OVGMV:2022:0119.4LB68.17.00] - juris Rn. 30 ff.), wonach nach Italien zurückkehrende international Schutzberechtigte oder sogenannte Dublin-Rückkehrer grundsätzlich auch durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (mit) für ihren Lebensunterhalt sorgen könnten, deckt sich mit der aktuellen Erkenntnislage. - OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Asylrecht: Dublin-Verfahren Italien; Familie mit Kind; Aussetzung von …
Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52; vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 57-61 bzw. 51-55).
Rn. 49 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).
Das Vorliegen systemischer Schwachstellen hingegen belegen sie nicht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 70-72 bzw. 64-66).
Rn. 55 (a) Die Belastung des italienischen Asylsystems hat zugenommen (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 75-76 bzw. 69-70 sowie nunmehr AIDA/ASGI/ECRE, Country Report Italy. Update 2023, S. 116 ff.).
Maßgeblich ist dabei, dass die Kläger damit rechnen können, bei ihrer gemeinsam mit ihrem Kind erfolgenden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 -, juris Rn. 12-15) Überstellung nach Italien in einer Einrichtung unterbracht zu werden, in der ihren besonderen Bedürfnissen entsprochen werden kann - in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" - und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84).
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2024 - 4 LB 20/23
Asylrecht: Dublin-Verfahren Italien; Mutter mit Kind; Aussetzung von …
Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52; vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 57-61 bzw. 51-55).
Rn. 47 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).
Das Vorliegen systemischer Schwachstellen hingegen belegen sie nicht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 70-72 bzw. 64-66).
Rn. 53 (a) Die Belastung des italienischen Asylsystems hat zugenommen (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 75-76 bzw. 69-70 sowie nunmehr AIDA/ASGI/ECRE, Country Report Italy. Update 2023, S. 116 ff.).
Maßgeblich ist dabei, dass die Kläger damit rechnen können, bei ihrer gemeinsam erfolgenden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 -, juris Rn. 12-15) Überstellung nach Italien in einer Einrichtung unterbracht zu werden, in der ihren besonderen Bedürfnissen entsprochen werden kann - in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" - und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84).
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 16/23
Asylrecht: Dublin-Verfahren Italien; Vater mit Kind; Aussetzung von …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2024 - 4 LB 22/23
Asylrecht: Dublinverfahren (Italien); Unzulässigkeitsentscheidung; in Deutschland …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2024 - 4 LB 14/23
Asylrecht: Hauptsacheverfahren; Dublinverfahren (Italien); Familie mit Kind
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2024 - 4 LB 13/23
Asylrecht: Hauptsacheverfahren; Dublinverfahren (Italien); Frau mit Kleinkind
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2024 - 4 LB 6/23
Asylrecht/Dublinverfahren (Italien): Unzulässigkeitsentscheidung; Mutter mit …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2024 - 4 LB 11/23
Dublinverfahren (Italien) - keine systemischen Schwachstellen im Asylsystem …
- BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 23.23
Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 3/23
Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem
- VG Ansbach, 03.04.2024 - AN 14 K 22.50107
Benin: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien
- VG Hamburg, 10.07.2026 - 9 A 351/26
Zur Anwendbarkeit der AMMVO auf Rechtsbehelfe gegen Überstellungsentscheidungen, …
- VGH Bayern, 11.07.2024 - 24 B 24.50010
Asylrecht (Dublin-Verfahren), Zuständigkeit für die Durchführung von …
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1772
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
- VG Würzburg, 05.06.2024 - W 6 S 24.50178
Dublin, Italien, keine systemischen Mängel, voraussichtlich rechtswidrige …
- OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
Unzulässiger Asylantrag; nichtstaatliche Hilfsorganisationen; …
- VG Frankfurt/Main, 05.04.2024 - 9 L 423/24
Somalia: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien
- VG Würzburg, 24.09.2024 - W 6 K 24.50311
Erfolgreiche Klage gegen Abschiebungsanordnung nach Italien im Rahmen des Dublin …
- OVG Hamburg, 22.07.2024 - 5 Bf 87/24
Unterbrechung der Überstellungsfrist nach der Dublin III-Verordnung durch …
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1765
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1863
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 25.199
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
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