Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18 OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 60 Abs 5 AufenthG 2004, Art 3 MRK
Kein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG 2004 in Verbindung mit Art. 3 MRK für erwachsenen Mann aus Afghanistan; Rückkehrprognose - milo.bamf.de
AsylG, § 25; AsylG, § 28 Abs 1a; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 38 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 11; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EGRL 115/2008, Ar... t 11 Abs 2; EUGrdRCh, Art 4; MRK, Art 3
Afghanistan: Entgegen anderer obergerichtlicher Rechtsprechung keine Verletzung von Art. 3 EMRK aus humanitären Gründen durch die Abschiebung von afghanischen Staatsangehörigen im Regelfall; keine Schutzformen im vorliegenden Fall eines gesunden, erwerbsfähigen und ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines afghanischen Staatsangehörigen wegen begründeter Furcht vor Verfolgung; Feststellung von Abschiebungsverboten bei bestehender Gefahrenlage
- rechtsportal.de
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines afghanischen Staatsangehörigen wegen begründeter Furcht vor Verfolgung; Feststellung von Abschiebungsverboten bei bestehender Gefahrenlage
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 09.04.2018 - 3 A 639/17
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18 OVG
- BVerwG, 25.01.2024 - 1 C 12.23
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (37)
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20
Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18
Es lässt sich nicht feststellen, dass im Falle eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes ohne Unterhaltsverpflichtungen bei Rückkehr aus dem westlichen Ausland nach Afghanistan die Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004) i.V.m. Art. 3 EMRK (juris: MRK) regelmäßig erfüllt sind, wenn in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen (entgegen VGH Mannheim, Urt. v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 -, InfAuslR 20123, 237 und juris Rn. 140).Es gibt jedoch auch keine greifbaren Anhaltspunkte für die Annahme, dass Rückkehrern aus dem westlichen Ausland unterschiedslos allein deshalb Verfolgung durch die Taliban oder Dritte droht, weil sie Afghanistan verlassen haben, längere Zeit in einem nicht-muslimischen Land gelebt und dort einen Asylantrag gestellt haben, wenn keine weiteren Gründe dafür bestehen, bei dem Betreffenden eine regierungs- oder islamfeindliche Einstellung zu vermuten (so auch VGH Mannheim, Urt. v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris Rn. 61 m.w.N.).
Rn. 49 Die schlechte humanitäre Situation in Afghanistan ist nicht auf das zielgerichtete Handeln eines Akteurs, namentlich der Taliban als De-facto-Regierung, zurückzuführen (ebenso OVG Bautzen, Urt. v. 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, juris Rn. 121 f. und VGH Mannheim, Urt. v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris Rn. 93).
Derartige Umstände könnten insbesondere dann gegeben sein, wenn der Schutzsuchende in Afghanistan ein tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk habe, er in hinreichendem Maße finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte erfahre oder über ausreichendes Vermögen verfüge (VGH Mannheim, Urt. v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris Rn. 140).
Dazu muss er insbesondere alle in seine Sphäre fallenden erheblichen Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts vortragen (VGH Mannheim, Urt. v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris Rn. 210).
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18
Das ist in der Regel die Herkunftsregion des Ausländers, in die er typischerweise zurückkehren wird (…BVerwG, Urt. v. 20.05.2020 - 1 C 11/19 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 13 zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG).Ein Ausländer kann Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf die Lebensbedingungen, die ihn im Abschiebezielstaat erwarten, insbesondere die dort herrschenden wirtschaftlichen Existenzbedingungen und die damit zusammenhängende Versorgungslage, nur ausnahmsweise dann beanspruchen, wenn er bei einer Rückkehr aufgrund dieser Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38).
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18
Rn. 28 Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris Rn. 19).Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris Rn. 32).
- BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20
Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18
Damit handelt es sich in Ziffer 6 des angefochtenen Bescheids um einen einheitlichen, nicht teilbaren belastenden Verwaltungsakt, der insgesamt mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist (BVerwG, Urt. v. 07.09.2021 - 1 C 47/20 -, juris Rn. 10 m.w.N.;… OVG Greifswald, Urt. v. 18.06.2021 - 4 LB 443/19 OVG -, juris Rn. 16).Sind in dem zu beurteilenden Einzelfall Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar wie Umstände, die geeignet sind, das Gewicht dieses öffentlichen Interesses zu mindern, so begegnet es in einer Situation, die keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist, keinen Bedenken, das abschiebungsbedingte Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 30 Monaten zu befristen und damit den durch Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Richtlinie 2008/115/EG und § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG vorgegebenen Rahmen zur Hälfte auszuschöpfen (BVerwG, Urt. v. 07.09.2021 - 1 C 47/20 -, juris Rn. 18).
- BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19
Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18
Rn. 48 Die schlechte humanitäre Lage und die schwierigen allgemeinen Lebensbedingungen in Afghanistan begründen ebenfalls keine unmenschliche Behandlung im Sinne der Vorschrift, da eine den subsidiären Schutz begründende Gefahr eines ernsthaften Schadens in Form von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung nach Art. 15 Buchst. b Richtlinie 2011/95/EU, § 4 Abs. 3 AsylG stets von einem Akteur i.S.d. § 3c AsylG ausgehen muss (BVerwG, Urt. v. 20.05.2020 - 1 C 11/19 -, juris Rn. 11 ff. m.w.N.).Das ist in der Regel die Herkunftsregion des Ausländers, in die er typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, Urt. v. 20.05.2020 - 1 C 11/19 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 13 zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18
Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe dagegensprechen, dass ihnen erneut eine derartige Verfolgung droht (BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 33/18 -, juris Rn. 16).Dies gilt nicht nur für in die Sphäre des Schutzsuchenden fallende Tatsachen, sondern grundsätzlich für alle bei der Gefahrenprognose erheblichen Umstände (BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 33/18 -, juris Rn. 27).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
(materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18
Eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund genügt indes nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 3 AsylG (…BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 - 1 C 29/17 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 37/18 -, juris Rn. 12).Diese bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 37/18 -, juris Rn. 13;… BVerwG, Beschl. v. 11.12.2019 - 1 B 79/19 -, juris Rn. 15).
- OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 1081/17
Afghanistan; Mitwirkungspflicht; soziale Gruppe; Unterschrift
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18
Rn. 49 Die schlechte humanitäre Situation in Afghanistan ist nicht auf das zielgerichtete Handeln eines Akteurs, namentlich der Taliban als De-facto-Regierung, zurückzuführen (ebenso OVG Bautzen, Urt. v. 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, juris Rn. 121 f. und VGH Mannheim, Urt. v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 -, juris Rn. 93).Nach dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht ist nicht davon auszugehen, dass gesunde und leistungsfähige junge Männer als Rückkehrer aus dem westlichen Ausland ohne familiäre oder soziale Netzwerke in der Lage sind, sich auf niedrigem Niveau jedenfalls in Kabul eine Existenzgrundlage aufbauen zu können (OVG Bautzen, Urt. v. 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, juris Rn. 148).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18
Ein solcher Fall liege aber dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 - zugrunde.Ein weiterer erheblicher Umstand für eine realitätsgerechte Beurteilung der Rückkehrsituation (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 45/18 -, juris Rn. 16) sind die Unterhaltspflichten des Ausländers in Afghanistan.
- EuGH, 19.11.2020 - C-238/19
Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18
Der Ausländer muss somit aufgrund von Umständen in seinem Herkunftsland eine begründete Furcht vor Verfolgung aus zumindest einem der fünf genannten Gründe haben (vgl. EuGH, Urt. v. 19.11.2020 - C-238/19 -, juris Rn. 21). - EGMR, 13.12.2016 - 41738/10
Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …
- EuGH, 10.06.2021 - C-901/19
Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz …
- BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17
Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
- BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07
Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2018 - A 11 S 241/17
Gruppenverfolgung der Volkszugehörigen der Hasara in Afghanistan; Sicherheitslage …
- EuGH, 30.01.2014 - C-285/12
Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber …
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
- BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18
Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …
- EGMR, 29.01.2013 - 60367/10
[ENG]
- BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21
Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher …
- BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …
- OVG Hamburg, 23.02.2022 - 1 Bf 282/20
Keinen Anspruch auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots eines …
- OVG Niedersachsen, 24.09.2019 - 9 LB 136/19
Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in …
- BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17
Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der …
- BVerwG, 11.12.2019 - 1 B 79.19
Ermessensfehler bei der Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nach § …
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2023 - A 11 S 3477/21
Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots hinsichtlich Afghanistans; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 9 A 1980/17
- EuGH, 19.09.2017 - C-438/17
Magamadov - Beschleunigtes Verfahren
- OVG Sachsen, 24.05.2023 - 1 A 472/20
Afghanistan; nationaler Abschiebungsschutz; vereinfachtes Berufungsverfahren
- OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung; …
- OVG Sachsen, 30.11.2021 - 2 A 488/19
Iran; Anforderungen an die Flüchtlingsanerkennung wegen identitätsprägenden …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2021 - 4 LB 443/19
Anfechtung der Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter …
- VG Berlin, 06.10.2022 - 19 K 347.20
Asylrecht: Subsidiärer Schutz für einen libyschen Staatsangehörigen
- BVerwG, 13.11.2017 - 4 B 23.17
Abweichende Bauweise; Beratung; Doppelhaus; Ehrenamtlicher Richter; …
- VG Greifswald, 19.08.2024 - 1 A 528/21
Abschiebungshindernisse Afghanistan; Konversion zum Christentum
Eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund genügt indes nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 3 AsylG (BVerwG…, Urteil vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 -, juris Rn. 13; BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 37.18 -, juris Rn. 12; OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 25 - 29).Diese bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 37.18 -, juris Rn. 13; BVerwG…, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 1 B 79.19 -, juris Rn. 15; OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 25 - 29).
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe dagegensprechen, dass ihnen erneut eine derartige Verfolgung droht (BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 16; vgl. zum Ganzen: OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 25 - 29).
Rn. 45 Hierzu führt das Oberverwaltungsgericht Greifswald im Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 48 f. aus:.
Die Zivilbevölkerung ist nunmehr vor allem durch vorsätzliche Angriffe mit improvisierten Sprengsätzen gefährdet (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 -, juris; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, 10.04.2024, Länderinformation der Staatendokumentation, S. 13; Auswärtiges Amt, Juni 2024, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan, S. 7).
Zwischen dem 14. November 2022 und dem 31. Januar 2023 verzeichneten die vereinten Nationen noch 16 Angriffe dieser Gruppe in vier Provinzen, gegenüber 53 Angriffen in sieben Provinzen im gleichen Zeitraum 2021 bis 2022 (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 -, juris mit weiteren Nachweisen).
Rn. 62 Nach den Erkenntnissen des Armd Conflict Location & Event Data Project (ACLED), einer Nichtregierungsorganisation, die Daten über die Konflikte sammelt, analysiert und aufbereitet, ist die Gewalt gegen Zivilisten seit der Machtübernahme der Taliban deutlich zurückgegangen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 -, juris).
Dabei hat die Kammer den Umstand eingestellt, dass sich die Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan seit August 2021 verfestigt hat und die Herrschaft der Taliban und der von ihnen kontrollierten afghanischen De-facto-Sicherheitsbehörden derzeit als wirksam und nicht gefährdet erscheint (vgl. zum Ganzen: OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 -, juris).
Rn. 66 Die Kammer geht bei der Anwendung dieser Vorschriften in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. April 2022 -1 C 10.21 -, juris Rn. 13-17, 21, 25 f. m.w.N.) wie auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai.2023 - 4 LB 443/18 -, juris) von folgenden Grundsätzen aus:.
Mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist zur Konkretisierung dieses engen Zurechnungszusammenhangs eine "schwerwiegende, schnelle und irreversible" Verschlechterung des Zustands des Ausländers im Zielland der Rückführung erforderlich (vgl. zum Ganzen: OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 -, juris Rn. 63 ff.).
Rn. 72 b. Zu den humanitären Verhältnissen in Afghanistan wird zunächst vollumfänglich auf die Feststellungen des Oberverwaltungsgericht Greifswald im Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 69 ff. verwiesen.
Zum Prüfungsmaßstab wird auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Greifswald im Urteil vom 23. Mai 223 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 124 ff.) verwiesen, die sich die erkennende Kammer zu eigen macht:.
(vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -).
Zudem kann auch aufgrund der Erwerbsquote afghanischer Männer davon ausgegangen werden, dass der Kläger in Afghanistan Arbeit finden würde (vgl. zum Ganzen auch: OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -).
Dies gilt nicht nur für in die Sphäre des Schutzsuchenden fallenden Tatsachen, sondern grundsätzlich für alle bei der Gefahrenprognose erheblichen Umstände (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 27, OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG).
Für die richterliche Überzeugungsbildung ist eine wertende Gesamtschau des gesamten Vorbringens des Schutzsuchenden unter Berücksichtigung seiner individuellen Aussagekompetenz und Glaubwürdigkeit erforderlich (vgl. VGH Mannheim…, Urteil vom 17. Januar 2018 - A 11 S 241/17 -, juris Rn. 58, vgl. zum Ganzen: OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG).
- VG Würzburg, 22.07.2026 - W 1 K 25.30579
Asyl, Afghanistan: Unmittelbare Anwendbarkeit der Statusverordnung auf laufende …
Das Gericht geht bei der Anwendung dieser Vorschriften in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 13 ff., 21, 25 f. m.w.N.; siehe auch OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 OVG - BeckRS 2023, 17104 Rn. 61 ff.) von nachfolgenden Grundsätzen aus:.Zur Klärung der Frage, ob für den betreffenden Ausländer das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere im Zielstaat der Abschiebung erreicht wird, bedarf es der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (…BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25/18 - juris Rn. 11; OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18, BeckRS 2023, 17104 Rn. 128 m.w.N. zum Stand der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung).
Zu diesen Umständen gehören nach den ausgewerteten Erkenntnismitteln insbesondere soziale und familiäre Bindungen, berufliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit, ethnische Zugehörigkeit, Herkunftsregion, Geschlecht und Alter, Krankheit und Behinderung, Unterhaltsverpflichtungen, Vermögen sowie der Zugang zu humanitärer Hilfe (siehe ausführlich hierzu: OVG MV, U.v. 24.5.2023 - 4 LB 443/18 OVG - juris Rn. 131-159).
Der Einzelrichter folgt des Weiteren den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der wirtschaftlichen und humanitären Lage in Afghanistan in dessen Urteil vom 24.05.2023 (4 LB 443/18 OVG - juris Rn. 69-130), welches den Verfahrensbeteiligten durch die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachte Erkenntnismittelliste zu Afghanistan bekannt ist, und legt die dortigen Ausführungen der vorliegenden Entscheidung zugrunde (§ 77 Abs. 3 AsylG analog).
Das Gericht kann deshalb nicht die Annahme treffen, dass zurückkehrende afghanische Staatsangehörige oder eine bestimmte Gruppe davon ausnahmslos oder wenigstens im Regelfall einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wären (so auch OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 - BeckRS 2023, 17104; a.A.: VGH Mannheim, U.v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 - juris; OVG Bautzen, U.v. 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A - juris; OVG Hamburg, U.v. 23.02.2022 - 1 Bf 282/20.A - juris).
Dies ist in Afghanistan ein entscheidender Faktor für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu sonstigen Unterstützungsleistungen und Ressourcen (vgl. OVG MV, U.v. 24.5.2023 - 4 LB 443/18 OVG - juris Rn. 135 und 142).
- VG Würzburg, 15.01.2026 - W 1 K 24.32356
Afghanistan/Kabul, keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, keine …
Der erkennende Einzelrichter geht bei der Anwendung dieser Vorschriften in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 13 ff., 21, 25 f. m.w.N.; siehe auch OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 OVG - BeckRS 2023, 17104 Rn. 61 ff.) von nachfolgenden Grundsätzen aus:.Zur Klärung der Frage, ob für den betreffenden Ausländer das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere im Zielstaat der Abschiebung erreicht wird, bedarf es der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (…BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25/18 - juris Rn. 11; OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18, BeckRS 2023, 17104 Rn. 128 m.w.N. zum Stand der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung).
Zu diesen Umständen gehören nach den ausgewerteten Erkenntnismitteln insbesondere soziale und familiäre Bindungen, berufliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit, ethnische Zugehörigkeit, Herkunftsregion, Geschlecht und Alter, Krankheit und Behinderung, Unterhaltsverpflichtungen, Vermögen sowie der Zugang zu humanitärer Hilfe (siehe ausführlich hierzu: OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 - BeckRS 2023, 17104 Rn. 128 Rn. 131-156).
Der Einzelrichter folgt des Weiteren den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der wirtschaftlichen und humanitären Lage in Afghanistan in dessen Urteil vom 24.05.2023 (4 LB 443/18 OVG - juris Rn. 69-130), welches den Verfahrensbeteiligten durch die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachte Erkenntnismittelliste zu Afghanistan bekannt ist, und legt die dortigen Ausführungen der vorliegenden Entscheidung zugrunde (§ 77 Abs. 3 AsylG analog).
Das Gericht kann deshalb nicht die Annahme treffen, dass zurückkehrende afghanische Staatsangehörige oder eine bestimmte Gruppe davon ausnahmslos oder wenigstens im Regelfall einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wären (so auch OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 - BeckRS 2023, 17104; a.A.: VGH Mannheim, U.v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 - juris; OVG Bautzen, U.v. 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A - juris; OVG Hamburg, U.v. 23.02.2022 - 1 Bf 282/20.A - juris).
Dies ist in Afghanistan ein entscheidender Faktor für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu sonstigen Unterstützungsleistungen und Ressourcen (vgl. OVG MV, U.v. 24.5.2023 - 4 LB 443/18 OVG - juris Rn. 135 und 142).
- VG Würzburg, 10.01.2025 - W 1 K 24.31465
Afghanistan, keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Vorverfolgung in Form …
Rn. 41 Der erkennende Einzelrichter geht bei der Anwendung dieser Vorschriften in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 13-17, 21, 25 f. m.w.N.; siehe auch OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 OVG - BeckRS 2023, 17104 Rn. 61 ff.) von nachfolgenden Grundsätzen aus:.Zur Klärung der Frage, ob für den betreffenden Ausländer das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere im Zielstaat der Abschiebung erreicht wird, bedarf es der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (…BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25/18 - juris Rn. 11; OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18, BeckRS 2023, 17104 Rn. 128 m.w.N. zum Stand der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung).
Zu diesen Umständen gehören nach den ausgewerteten Erkenntnismitteln insbesondere soziale und familiäre Bindungen, berufliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit, ethnische Zugehörigkeit, Herkunftsregion, Geschlecht und Alter, Krankheit und Behinderung, Unterhaltsverpflichtungen, Vermögen sowie der Zugang zu humanitärer Hilfe (siehe ausführlich hierzu: OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 - BeckRS 2023, 17104 Rn. 128 Rn. 131-156).
Rn. 48 b) Der Einzelrichter folgt den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der wirtschaftlichen und humanitären Lage in Afghanistan in dessen Urteil vom 24.05.2023 (4 LB 443/18 OVG - juris Rn. 69-130), welches den Verfahrensbeteiligten durch die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachte Erkenntnismittelliste zu Afghanistan bekannt ist, und legt die dortigen Ausführungen der vorliegenden Entscheidung zugrunde, § 77 Abs. 3 AsylG analog.
Das Gericht kann deshalb nicht die Annahme treffen, dass zurückkehrende afghanische Staatsangehörige oder eine bestimmte Gruppe davon ausnahmslos oder wenigstens im Regelfall einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wären (so auch OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 - BeckRS 2023, 17104; a.A.: VGH Mannheim, U.v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 - juris; OVG Bautzen, U.v. 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A - juris; OVG Hamburg, U.v. 23.02.2022 - 1 Bf 282/20.A - juris).
- VG Würzburg, 27.05.2025 - W 1 K 24.31563
Afghanistan, keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Vorverfolgung wegen …
Der erkennende Einzelrichter geht bei der Anwendung dieser Vorschriften in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 13-17, 21, 25 f. m.w.N.; siehe auch OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 OVG - BeckRS 2023, 17104 Rn. 61 ff.) von nachfolgenden Grundsätzen aus:.Zur Klärung der Frage, ob für den betreffenden Ausländer das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere im Zielstaat der Abschiebung erreicht wird, bedarf es der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (…BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25/18 - juris Rn. 11; OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18, BeckRS 2023, 17104 Rn. 128 m.w.N. zum Stand der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung).
Zu diesen Umständen gehören nach den ausgewerteten Erkenntnismitteln insbesondere soziale und familiäre Bindungen, berufliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit, ethnische Zugehörigkeit, Herkunftsregion, Geschlecht und Alter, Krankheit und Behinderung, Unterhaltsverpflichtungen, Vermögen sowie der Zugang zu humanitärer Hilfe (siehe ausführlich hierzu: OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 - BeckRS 2023, 17104 Rn. 128 Rn. 131-156).
Rn. 51 Der Einzelrichter folgt den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der wirtschaftlichen und humanitären Lage in Afghanistan in seinem Urteil vom 24.05.2023 (4 LB 443/18 OVG - juris Rn. 69-130), welches den Verfahrensbeteiligten durch die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Erkenntnismittelliste zu Afghanistan bekannt ist, und legt die dortigen Ausführungen der vorliegenden Entscheidung zugrunde, § 77 Abs. 3 AsylG analog.
Das Gericht kann deshalb nicht die Annahme treffen, dass zurückkehrende afghanische Staatsangehörige oder eine bestimmte Gruppe davon ausnahmslos oder wenigstens im Regelfall einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wären (so auch OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 - BeckRS 2023, 17104; a.A.: VGH Mannheim, U.v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 - juris; OVG Bautzen, U.v. 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A - juris; OVG Hamburg, U.v. 23.02.2022 - 1 Bf 282/20.A - juris).
- VG Düsseldorf, 09.04.2025 - 18 K 4544/24 BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris, Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris, S. 8 des Entscheidungsabdrucks.
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris; OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 9 A 1980/17.A -, juris, Rn. 36 m.w.N.
1. Oktober 2020 - 13a B 20.31004 -, juris (auch für Hazara); OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2021 - 1 Bf 388/19.A -, juris (auch für faktische Iraner), nunmehr einschränkend nach Machtübernahme durch die Taliban, Urteil vom 23. Februar 2022 - 1 Bf 282/20.A -, juris; siehe auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris, Rn. 133.
VGH BW, Urteil vom 22. Februar 2023 - A 11 S 1329/20 -, juris, Rn. 138, 199 m.w.N. aus der Rechtsprechung; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris, Rn. 134 (Prognose unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls).
- VG Greifswald, 26.06.2025 - 1 A 1230/25
Afghanistan; Verfolgung hinsichtlich Familienmitglieder ehemaliger Angehöriger …
Rn. 58 Dabei begründen auch eine etwaige schlechte humanitäre Lage und schwierige allgemeinen Lebensbedingungen in Afghanistan keine unmenschliche Behandlung i. S. d. Vorschrift (vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 48 f.).Rn. 66 Nach den Erkenntnissen von ACLED, ist die Gewalt gegen Zivilisten seit der Machtübernahme der Taliban deutlich zurückgegangen (vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 -, juris).
Dies gilt nicht nur für in die Sphäre des Schutzsuchenden fallende Tatsachen, sondern grundsätzlich für alle bei der Gefahrenprognose erheblichen Umstände (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33/18 -, juris Rn. 27 sowie OVG Greifswald, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 164).
- VG Würzburg, 09.12.2025 - W 5 S 25.35598 Der erkennende Einzelrichter geht bei der Anwendung dieser Vorschriften in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 13-17, 21, 25 f. m.w.N.; siehe auch OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 OVG - BeckRS 2023, 17104 Rn. 61 ff.) von nachfolgenden Grundsätzen aus:.
Zur Klärung der Frage, ob für den betreffenden Ausländer das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere im Zielstaat der Abschiebung erreicht wird, bedarf es der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (…BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25/18 - juris Rn. 11; OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18, BeckRS 2023, 17104 Rn. 128 m.w.N.).
Zu diesen Umständen gehören nach den ausgewerteten Erkenntnismitteln insbesondere soziale und familiäre Bindungen, berufliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit, ethnische Zugehörigkeit, Herkunftsregion, Geschlecht und Alter, Krankheit und Behinderung, Unterhaltsverpflichtungen, Vermögen sowie der Zugang zu humanitärer Hilfe (siehe ausführlich hierzu: OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 - BeckRS 2023, 17104 Rn. 128 Rn. 131-156).
Das Gericht kann deshalb nicht die Annahme treffen, dass zurückkehrende afghanische Staatsangehörige oder eine bestimmte Gruppe davon ausnahmslos oder wenigstens im Regelfall einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wären (so auch OVG MV, U.v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 - BeckRS 2023, 17104; a.A.: VGH Mannheim, U.v. 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 - juris; OVG Bautzen, U.v. 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A - juris; OVG Hamburg, U.v. 23.02.2022 - 1 Bf 282/20.A - juris).
- VG Wiesbaden, 30.10.2025 - 7 L 844/25
Unzureichende Anhörung beim BAMF in OU-Verfahren
zur Bedeutung sozialer Netze auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 133 ff.).Dies zugrunde gelegt, kann derzeit selbst bei einem jungen, gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden, erwachsenen Mann ohne Unterhaltsverpflichtungen, der sich hinreichend in einer der afghanischen Landessprachen verständigen kann, regelmäßig allenfalls dann davon ausgegangen werden, dass er im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan in der Lage wäre, sich seinen existentiellen Lebensunterhalt zu sichern, wenn besondere, ihn begünstigende Umstände vorliegen (so auch bereits vor der Machtübernahme der Taliban: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2020 - A 11 S 2042/20 - juris; und seit der Machtübernahme: OVG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2022 - 1 Bf 282/20.A - Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2022 - 1 A 1081/17.A - und Beschluss vom 24. Mai 2023 - 1 A 472/20.A - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2023 - A 11 S 1329/20 -, OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 2024 - 13 A 2027/19.A -, sämtlich juris; a.A. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 133 ff.).
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass zwar die Darlegungslast, was die Gefahr der menschenrechtswidrigen Verelendung angeht, bei dem Ausländer liegt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris Rn. 64 m.w.N.), das Bundesamt aber gerade in Verfahren, in denen es den Antrag als offensichtlich unbegründet ablehnen will, erhöhte Ermittlungslasten hat, weil aufgrund der sehr engen Rechtsbehelfs- und Entscheidungsfristen eine Fehleinschätzung kaum korrigiert werden kann und zu erheblichen Beeinträchtigungen des Asylantragstellers führen können.
- VG Freiburg, 02.12.2025 - A 8 K 510/25
Asyl Afghanistan; Abschiebungshindernis; Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen zur …
Ob wegen prekärer Lebensbedingungen eine Verletzung des Art. 3 EMRK in Betracht kommt, hängt nicht nur von den allgemeinen Lebensverhältnissen im Zielstaat ab, sondern auch von den individuellen Umständen des Betroffenen; mithin bedarf es auch hier einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 28.03.2023 - A 11 S 3477/21 - juris, Rn. 70 , …und vom 16.12.2021 - A 13 S 3196/19 - juris, Rn. 57 , jeweils m. w. N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.05.2023 - 4 LB 443/18 OVG - juris, Rn. 134 ff.).Im Bereich der Ernährung ist der Anteil der Haushalte, die in die auf der Skala der Integrated Food Security Phase Classification (IPC) Phase 3 und höher eingestuft werden, für die Beurteilung der fehlenden Sicherung des existentiellen Lebensunterhalts ein gewichtiger Umstand (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.05.2023 - 4 LB 443/18 OVG - juris, Rn. 85 ff.).
Ab Phase 4 sowie in Teilen in Phase 3 ist die akute Gefahr einer extremen materiellen Notlage gegeben (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.05.2023 - 4 LB 443/18 OVG - juris, Rn. 126).
- VG Freiburg, 15.07.2025 - A 8 K 4400/24
Asylrechtsstreit; Rückkehrgefährdung eines Afghanen aufgrund einer Tätowierung
- VG Hamburg, 10.10.2025 - 4 A 2520/25
Zu den Voraussetzungen eines Abschiebungsverbotes für afghanische Asylbewerber …
- VG Magdeburg, 30.06.2026 - 3 A 3/26
Feststellung eines Abschiebungsverbots hinsichtlich Afghanistans
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
Teilweise Zulassung der Berufung bei unteilbarem Streitgegenstand; …
- VG Osnabrück, 11.03.2026 - 6 A 22/26
- VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
Somalia: Klage eines somalischen Staatsbürgers gegen Ablehnung des Asylantrages …
- VG Magdeburg, 24.03.2026 - 3 A 398/25
Asylrecht (Afghanistan): Nichtvorliegen von Abschiebungsverboten
- VG Köln, 26.02.2025 - 21 K 466/23
- VG Köln, 26.02.2025 - 21 K 617/24
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2024 - 13 A 3164/19
Afghanistan: Kein subsidiärer Schutz ohne individuell gefahrerhöhende Umstände
- VG Kassel, 23.02.2026 - 7 K 462/25
- VG Gera, 12.12.2024 - 6 K 1178/24
Dublin-Überstellung nach Italien; Wiederaufnahmebereitschaft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2024 - 13 A 3163/19
- VG Berlin, 04.04.2025 - 9 K 629.24
Unter Berücksichtigung der seit Beginn des Jahres 2025 wieder gewährten …
- VG Leipzig, 28.01.2025 - 8 K 1463/23
Afghanistan: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage
- VG Leipzig, 30.04.2024 - 8 K 1166/23
Afghanistan: Klageabweisung für jungen Mann aus Provinz Nangarhar; vorgebrachte …
- OVG Sachsen, 11.09.2025 - 3 A 265/22
Zurückweisung der Berufung des asylsuchenden Klägers mangels Anspruchs auf …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2025 - 4 LB 1115/18
Gefährdung eines volljährigen männlichen Schutzberechtigten im erwerbsfähigen …
- VG Cottbus, 07.03.2024 - 5 K 636/22
Genitalverstümmelung, keine der Abschiebung entgegenstehende familiäre Bindung, …
- VG Meiningen, 28.08.2025 - 9 K 281/25
- VG Leipzig, 22.10.2024 - 8 K 1246/23
Afghanistan: Klage eines afghanischen Staatsbürgers aus Herkunftsregion Balkh …
- VG Meiningen, 25.09.2025 - 9 K 249/25
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2024 - 13 A3163/19
Afghanistan: Kein subsidiärer Schutz ohne individuell gefahrerhöhende Umstände
- VG Freiburg, 06.06.2025 - A 15 K 1106/25
- VG Gera, 06.12.2024 - 6 K 1398/24
Dublin-Überstellung nach Spanien; keine systemischen Schwachstellen des …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2023 - 4 LB 436/19
Humanitäre Lage in Gambia; Abschiebungsverbot
- VG Gelsenkirchen, 20.03.2025 - 5a K 877/23
Widerrufsverfahren; schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; …
- VG München, 06.02.2025 - M 6 E 24.34074
Herkunftsland: Afghanistan, Einstweilige Anordnung, Isoliertes Folgeschutzgesuch, …
- VG Cottbus, 01.02.2024 - 5 K 256/22
Gesunder, arbeitsfähiger Mann, kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG, …
- VG Gera, 25.11.2024 - 6 E 1399/24
Abschiebung nach Spanien
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2025 - 3 L 116/25
Rückkehrgefährdung leistungsfähiger erwachsener Männer nach Afghanistan - Asyl
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".