Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 11.12.1992 - 4 M 5204/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 23 Abs. 3 KJHG; § 26 S. 1 KJHG; § 27 KJHG; § 27 Abs. 2 BSHG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 12 BSHG
Niedersachsen; Kostenübernahme; Förderung von Kindern; Tagespflege; Hilfe zur Erziehung; Lebensunterhalt; Sozialhilfe; Jugendhilfe; Gleichbehandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Niedersachsen; Kostenübernahme; Förderung von Kindern; Tagespflege; Hilfe zur Erziehung; Lebensunterhalt; Sozialhilfe; Jugendhilfe; Gleichbehandlung
Verfahrensgang
- VG Stade, 24.09.1992 - 1 B 117/92
- OVG Niedersachsen, 11.12.1992 - 4 M 5204/92
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Hamburg, 09.08.1991 - Bs IV 67/91
Unterbringungskosten; Betreuungskosten; Erziehungshilfe
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.1992 - 4 M 5204/92
Erst wenn Landesrecht das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben und Leistungen nach dem 3. Abschnitt (§§ 22 bis 25 KJHG) geregelt hat, werden individuelle Ansprüche auf die Leistung begründet (ebenso Hamb. OVG, Beschl. v. 9. Aug. 1991, FamRZ 1992, 233).
- VG Osnabrück, 21.08.1996 - 6 A 208/95
Übernahme von Tagespflegekosten nach Jugendhilferecht; Gegenstand einer …
Es handelt sich deswegen - unter dem Gesichtspunkt des zeitlichen Ablaufs - nicht etwa um Vollzeitpflege, deren Kosten jugendhilferechtlich nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 33 SGB VIII erstattungsfähig wären, ohne daß diese hier vorgelegen hätten, weil es bei der Unterbringung nicht um eine Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 27 SGB VIII, also um eine Maßnahme mit erzieherischer Zielrichtung ging, sondern lediglich die Kindesbetreuung während der ausbildungsbedingten Abwesenheit der Mutter sicherzustellen war und dieses Anliegen jugendhilferechtlich allein nach § 23 SGB VIII zu beurteilen ist (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 11.12.1992 - 4 M 5204/92).Soweit in der Rechtsprechung ein gegenteiliger Standpunkt vertreten wird (vgl. OVG Hamburg, B. v. 09.08.1991 - FamRZ 1992, 233; daran anschließend OVG Lüneburg, B. v. 11.12.1992 - 4 M 5204/92 - B. v. 11.01.1995 - Nds. Rpfl. 1996, 64), vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
- OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 4 ME 335/02
Angemessenheit des Wunsches einer Mutter nach dem Erlernen eines Berufes; Beitrag …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats steht die Gewährung von Tagespflege zwar im Ermessen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, da das Land Niedersachsen von dem Vorbehalt in § 26 SGB VIII, das Nähere über Inhalt und Umfang der Tagespflege nach § 23 SGB VIII zu regeln, nicht Gebrauch gemacht hat (Senat, Beschl. v. 11.12.1992 - 4 M 5204/92 - OVGE 43, 345 = dng 1993, 130; Urt. v. 11.1.1995 - 4 L 3850/94 - NdsRpfl. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 31/01
Anspruch auf Aufwendungsersatz und Kostenersatz für eine Tagespflegeperson; …
Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Dezember 1992 - 4 M 5204/92 -, OVGE Münster und Lüneburg 43, 345 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Dezember 1993 - 7 S 799/93 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 9. August 1991 - Bs IV 67/91 -, FamRZ 1992, 233. - OVG Niedersachsen, 09.10.1997 - 4 L 5579/96
Förderung eines Kindes in Tagespflege durch die; Anspruch; Ermessen; Förderung; …
Es kann also keine Rede davon sein, daß die Begründung des Senatsbeschlusses (Anm.: vom 11.12.1992 - 4 M 5204/92 -)- spätestens - durch diese Gesetze überholt sei.
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