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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20884
OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21 (https://dejure.org/2021,20884)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.05.2021 - 4 M 91/21 (https://dejure.org/2021,20884)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 4 M 91/21 (https://dejure.org/2021,20884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 5 Abs 3 S 1 GG, § 35 S 1 VwVfG
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung von Zuständigkeiten eines Universitätsprofessors für ein Labor durch ein Universitätsklinikum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung von Zuständigkeiten eines Universitätsprofessors für ein Labor durch ein Universitätsklinikum

  • rechtsportal.de

    Entziehung von Zuständigkeiten eines Universitätsprofessors für ein Labor durch ein Universitätsklinikum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13

    Allgemeine Leistungsklage; amtsangemessene Beschäftigung; bestmögliche …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
    Die Krankenversorgung ist aber für den einzelnen medizinischen Professor eine Zusatzaufgabe, die neben seine Aufgabe tritt, die medizinische Forschung und Lehre zu betreiben (BVerwG, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris, Rdnr. 22).

    Rn. 27 a) Ein Folgenbeseitigungsanspruch gegen den Antragsgegner auf Wiederherstellung des früheren Zustands (vgl. dazu allgemein BVerwG, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris, Rdnr. 15; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6. November 2012 - 15 A 1771/11 -, juris, Rdnr. 30ff.) steht dem Antragsteller nicht zu.

    Es kann offenbleiben, ob es sich dabei lediglich um eine objektiv-rechtliche Verpflichtung handelt, die den Mitgliedern der Universitäten keine eigenen Rechte gegenüber dem Antragsgegner gibt (vgl. hierzu VG Magdeburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 5 B 235/20 -, juris, Rdnr. 29 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris Rdnr. 33).

    8.13 -, juris, Rdnr. 34), gebietet es der verfassungsrechtlich gebotene Ausgleich zwischen den Grundrechtspositionen und den verfassungsrechtlich geschützten Interessen, die sich im Bereich der universitären Krankenversorgung gegenüberstehen auch unter Berücksichtigung des durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten effektiven Rechtsschutzes, dass der Antragsteller den Beigeladenen bzw. dessen medizinische Fakultät oder deren Vorstand im Wege der allgemeinen Leistungsklage bzw. durch einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO auf eine Rücknahme des Einvernehmens mit dem Entzug der Leitung des Labors durch das Universitätsklinikum hätte in Anspruch nehmen müssen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 1553/14 -, juris; BVerwG, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris, Rdnr. 20ff.).

  • BVerwG, 03.02.2021 - 2 C 4.19

    Wissenschaftsfreiheit garantiert nicht Beibehaltung einer Leitungsfunktion im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
    Dabei unterliegt dieser Bereich nicht ohne weiteres den verfassungsrechtlichen Garantien, welche im Bereich der Selbstverwaltung wissenschaftsrelevanter Angelegenheiten und im Rahmen der Tätigkeit des Hochschullehrers in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre Geltung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2021 - 2 C 4.19 -, www.bverwg.de).

    Aber selbst Veränderungen bei den wahrzunehmenden Aufgaben eines beamteten medizinischen Hochschullehrers in der Krankenversorgung sind entgegen der Auffassung des Antragstellers nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mangels Außenwirkung keine Verwaltungsakte, sondern nach den Grundsätzen der Umsetzung zu behandeln (Urteil vom 3. Februar 2021 - 2 C 4.19 -, www.bverwg.de;… vgl. auch Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 20.94 -, juris, Rdnr. 15).

    In Bezug auf diese Rechtspositionen soll der Vorstandsbeschluss aber nach den obigen Ausführungen ebenfalls nicht rechtlich unmittelbar Außenwirkung entfalten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2021 - 2 C 4.19 -, www.bverwg.de).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
    Aber selbst Veränderungen bei den wahrzunehmenden Aufgaben eines beamteten medizinischen Hochschullehrers in der Krankenversorgung sind entgegen der Auffassung des Antragstellers nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mangels Außenwirkung keine Verwaltungsakte, sondern nach den Grundsätzen der Umsetzung zu behandeln (Urteil vom 3. Februar 2021 - 2 C 4.19 -, www.bverwg.de; vgl. auch Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 20.94 -, juris, Rdnr. 15).

    Auch wenn die Rechtmäßigkeit der Maßnahme für deren Einordnung als Verwaltungsakt nicht maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 20.94 -, juris, Rdnr. 15), hat diese Zuständigkeitsregelung dennoch zumindest Indizwirkung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 4 M 73/10

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Antragsänderung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
    § 146 Abs. 4 VwGO ist zu entnehmen, dass das Beschwerdeverfahren in Eilsachen möglichst zügig und beschränkt auf die Gründe durchgeführt werden soll, die in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und mit dem erstinstanzlichen Streitgegenstand geltend gemacht werden können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 4 M 73/10 -, juris, Rdnr. 3 ;… vom 21. Mai 2019 - 2 M 49/19 -, juris, Rdnr. 8 ;… vom 11. November 2020 - 3 M 208/20 -, juris, Rdnr. 7 ; jeweils m.w.N.).

    Eine Antragsänderung ist vorliegend auch nicht deshalb ausnahmsweise zulässig, weil nur so effektiver Rechtsschutz gewährt werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. April 2010 - 4 M 73/10 -, juris, Rdnr. 4 ).

  • BVerfG, 22.12.2014 - 1 BvR 1553/14

    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
    8.13 -, juris, Rdnr. 34), gebietet es der verfassungsrechtlich gebotene Ausgleich zwischen den Grundrechtspositionen und den verfassungsrechtlich geschützten Interessen, die sich im Bereich der universitären Krankenversorgung gegenüberstehen auch unter Berücksichtigung des durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten effektiven Rechtsschutzes, dass der Antragsteller den Beigeladenen bzw. dessen medizinische Fakultät oder deren Vorstand im Wege der allgemeinen Leistungsklage bzw. durch einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO auf eine Rücknahme des Einvernehmens mit dem Entzug der Leitung des Labors durch das Universitätsklinikum hätte in Anspruch nehmen müssen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 1553/14 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris, Rdnr. 20ff.).
  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 1165/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewichtung des Einvernehmens des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
    Dies schließt die Annahme einer gewissen Erheblichkeitsschwelle zwar nicht aus, hat aber jedenfalls zur Folge, dass der Bereich von Forschung und Lehre nicht erst dann als betroffen angesehen werden kann, wenn das Einvernehmen im Ergebnis zu verweigern wäre, weil dies aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG folgende Rechte einzelner, mehrerer oder gar sämtlicher am Fachbereich Medizin tätiger Hochschullehrer verletzt (so BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 1165/08 -, juris, Rdnr. 30).
  • VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17

    Änderung der Funktionsbeschreibung einer Universitätsprofessorin

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
    Das Recht auf Forschung und Lehre im Fach des Antragstellers soll nach dem Beschluss nicht zielgerichtet berührt werden (vgl. dazu auch VGH Hessen, Urteil vom 21. Februar 2019 - 1 A 710/17 -, juris, Rdnr. 95, m.w.N.), da es allein um die Krankenversorgung geht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2020 - 3 M 208/20

    Befreiung von der Maskenpflicht in allgemeinbildenden Schulen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
    § 146 Abs. 4 VwGO ist zu entnehmen, dass das Beschwerdeverfahren in Eilsachen möglichst zügig und beschränkt auf die Gründe durchgeführt werden soll, die in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und mit dem erstinstanzlichen Streitgegenstand geltend gemacht werden können (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 4 M 73/10 -, juris, Rdnr. 3 ;… vom 21. Mai 2019 - 2 M 49/19 -, juris, Rdnr. 8 ; vom 11. November 2020 - 3 M 208/20 -, juris, Rdnr. 7 ; jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2012 - 15 A 1771/11

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Bettenstation einer nuklearmedizinischen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
    Rn. 27 a) Ein Folgenbeseitigungsanspruch gegen den Antragsgegner auf Wiederherstellung des früheren Zustands (vgl. dazu allgemein BVerwG…, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris, Rdnr. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. November 2012 - 15 A 1771/11 -, juris, Rdnr. 30ff.) steht dem Antragsteller nicht zu.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 2 M 49/19

    Rechtsschutz nach Durchführung der Abschiebung; Antragsänderung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21
    § 146 Abs. 4 VwGO ist zu entnehmen, dass das Beschwerdeverfahren in Eilsachen möglichst zügig und beschränkt auf die Gründe durchgeführt werden soll, die in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und mit dem erstinstanzlichen Streitgegenstand geltend gemacht werden können (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 4 M 73/10 -, juris, Rdnr. 3 ; vom 21. Mai 2019 - 2 M 49/19 -, juris, Rdnr. 8 ;… vom 11. November 2020 - 3 M 208/20 -, juris, Rdnr. 7 ; jeweils m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 29.11.2006 - 15 L 2041/06

    Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt Eilantrag eines Klinikdirektors ab, die …

  • VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 211/08

    Universitätklinikum Universitätsprofessor Fachbereich Medizin …

  • VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20

    Abordnung beamteter Professoren/Beendigung einer Abordnung

  • VG Halle, 15.03.2021 - 5 B 121/21
  • VG München, 07.04.2011 - M 5 S 11.961

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs; Weisung; stationäre …

  • VG Lüneburg, 17.07.2003 - 4 B 116/03

    Bildungs- und Erziehungsauftrag; Bildungsauftrag; Erziehungsauftrag; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 4 M 24/22

    Anordnungsgrund für Erlass einer einstweiligen Anordnung bei gleichzeitiger …

    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg, weil es sich bei dem Schreiben vom 25. Januar 2021 um keinen Verwaltungsakt handelt und der Anspruch auf vorläufige Rückübertragung des Labors jedenfalls nicht gegenüber dem Universitätsklinikum besteht (vgl. VG Halle, Beschluss vom 15. März 2021 - 5 B 121/21 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 4 M 91/21 -, juris).
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