Rechtsprechung
| VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 5 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB, § 139 BGB, § 1 Abs 5 Nr 8 BauGB, § 47 VwGO
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Widerspruch des Bebauungsplans zu einer Landschaftsschutzverordnung; fehlende Übereinstimmung von Planungsabsicht und Planungsergebnis; Abwägung: Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bebauungsplan, Belange der Wirtschaft, Bestandsschutz, Gesamtnichtigkeit, Gewerbebetrieb, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsschutzverordnung, Nutzungskonflikte, Teilnichtigkeit, Planungsabsicht, Planungsergebnis, Überplanung, Wohnbebauung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
- BVerwG, 23.12.1994 - 4 NB 41.94
Papierfundstellen
- ESVGH 45, 154 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von …
Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
Insbesondere aus der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorlage des Magistrats zu den Anregungen und Bedenken der Antragstellerin geht hervor, daß der Begriff "Belange der Wirtschaft" gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB von der Antragsgegnerin nicht verkannt wurde, die Belange der Antragstellerin jedoch insofern zurückgestellt wurden, "daß lediglich die Sicherung des Bestandsschutzes (Nutzung der z. Z. überbauten Flächen) möglich ist." Die Bauleitpläne haben auch die Bedürfnisse der Wirtschaft zu beachten, zu denen die im Rahmen einer normalen Betriebsentwicklung liegende und oft zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit notwendige Erweiterung der Kapazitäten, die Modernisierung der Anlagen usw. zu zählen sind (vgl. BVerwG, U. v. 16.04.1971 - IV C 66.67 - BRS 24 Nr. 166;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 Rdnr. 160).Aus Art. 14 GG erwächst kein Anspruch auf die Beibehaltung der Möglichkeit, einen Betrieb erweitern zu können (vgl. BVerwG, U. v. 16.04.1971, a.a.O.).
Der zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich im vorliegenden Fall in rechtlich erheblicher Weise von dem, der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.04.1971 (a.a.O.) zugrundeliegt, auf die sich auch die Antragstellerin bezogen hat und in der das Bundesverwaltungsgericht eine unzureichende Berücksichtigung des Interesses an einer künftigen Betriebsausweitung bei der Abwägung der Belange für denkbar gehalten hat.
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
Damit ist notwendig der Planungskontrolle der höheren Verwaltungsbehörde wie der Verwaltungsgerichte eine Grenze gezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BRS 22 Nr. 4). - BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90
Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche …
Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
Auch wenn diese Auffassung einer rechtlichen Beurteilung nicht standhalten sollte, würde sich daraus auch mit Rücksicht auf etwaige Entschädigungsansprüche (§§ 40 ff. BauGB) kein Abwägungsfehler ergeben (vgl. BVerwG, B. v. 21.02.1991 - 4 NB 16.90 - BRS 52 Nr. 27; vgl. auch Hess. VGH, B. v. 28.01.1993 - 4 N 1587/85 - HessVGRspr. 1993, 45).
- VGH Hessen, 28.01.1993 - 4 N 1587/85
Vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
Auch wenn diese Auffassung einer rechtlichen Beurteilung nicht standhalten sollte, würde sich daraus auch mit Rücksicht auf etwaige Entschädigungsansprüche (§§ 40 ff. BauGB) kein Abwägungsfehler ergeben (vgl. BVerwG, B. v. 21.02.1991 - 4 NB 16.90 - BRS 52 Nr. 27; vgl. auch Hess. VGH, B. v. 28.01.1993 - 4 N 1587/85 - HessVGRspr. 1993, 45). - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
An einer solchen Angemessenheit fehlt es beispielsweise bei einer Anhäufung von behelfsmäßigen Bauten (vgl. BVerwG, U. v. 06.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE, 31 (27); Taegen, Berl. - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 09.11.1979 - IV N 1.78 - IV N 2.79 bis 4.79 -, BVerwGE 59, 87 = BRS 35 Nr. 24 = NJW 1980, 1061) stellt hinsichtlich des Nachteils darauf ab, ob der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift verletzend in einem Interesse betroffen wird, bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden müßte. - BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines …
Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
Aus der nur beschränkten Absicht des Plangebers zur Änderung des Planentwurfs folgt auch eine lediglich auf die genannte Festsetzung der maximal zulässigen Gebäudehöhen für das Gewerbegebiet mit der Baugebietskennziffer 2 (mittlerer Bereich) bezogene Teilnichtigkeit und nicht etwa die Nichtigkeit des Bebauungsplans insgesamt (zur Abgrenzung der Teilnichtigkeit von der Gesamtnichtigkeit eines in Teilen fehlerhaften Bebauungsplans vgl. BVerwG, B. v. 06.04.1993 - 4 NB 43.92 - NuR 1994, 189 = NVwZ 1994, 272). - BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88
Bebauungsplan - Verstoß gegen bindendes Recht - Nicht genehmigungsfähig - …
Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
Geschieht das nicht, ist der Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen die Landschaftsschutzverordnung unwirksam (vgl. Hess. VGH, U. v. 27.07.1988 - 3 UE 1870/84 - AgrarR 1989, 255 = ESVGH Bd. 38, 310 = NuR 1989, 87; B. v. 28.05.1993 - 3 N 3920/87 und 3 N 3922/87 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 28.11.1988 - 4 B 212.88 - BRS 48 Nr. 17 = UPR 1989, 112). - VGH Hessen, 27.07.1988 - 3 UE 1870/84
Verhältnis Bebauungsplan, entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung
Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
Geschieht das nicht, ist der Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen die Landschaftsschutzverordnung unwirksam (vgl. Hess. VGH, U. v. 27.07.1988 - 3 UE 1870/84 - AgrarR 1989, 255 = ESVGH Bd. 38, 310 = NuR 1989, 87; B. v. 28.05.1993 - 3 N 3920/87 und 3 N 3922/87 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 28.11.1988 - 4 B 212.88 - BRS 48 Nr. 17 = UPR 1989, 112). - VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Beschränkung des Nachteils auf einen Teil …
Auszug aus VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92
Beschränkt sich der Nachteil für einen Antragsteller in den Festsetzungen für einen Teil des Plangebietes, ist ein darüber hinaus auf die Feststellung der Ungültigkeit des Bebauungsplans insgesamt gerichteter Antrag unzulässig (Hess. VGH, B. v. 17.01.1992 - 4 N 3142/89 - UPR 1992, 452 - st.Rspr.) und insoweit abzuweisen. - VGH Hessen, 26.06.1973 - IV N 1/72
- VGH Hessen, 06.04.1979 - IV N 7/77
- VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87
Keine Verletzung des Mitwirkungsrechts eines anerkannten Verbandes durch …
- VGH Hessen, 25.06.1982 - IV OE 27/80
- VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15
Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A …
Andernfalls kann die Unwirksamkeit des Bebauungsplans nur dadurch vermieden werden, dass vor Abschluss des Planaufstellungsverfahrens die der konkreten Planung widersprechenden naturschutzrechtlichen Regelungen durch die vollständige oder zumindest teilweise Aufhebung der Landschaftsschutzverordnung beseitigt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 4 BN 28.03 -, juris; Beschluss vom 28. November 1988 - 4 B 212.88 -, BRS 44 Nr. 17; Hessischer VGH, Beschluss vom 25. August 1994 - 4 N 796/92 -, HessVGRspr. - VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91
Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit integriertem Landschaftsplan: …
Eine Bauleitplanung ist nichtig, wenn das Planungsergebnis der aus den Planaufstellungsvorgängen zu entnehmenden Planungsabsicht nicht entspricht (wie Hess. VGH, Beschluss vom 25.08.1994 - 4 N 796/92 - HessVGRspr. 1995 S. 75).Eine Bauleitplanung ist nichtig, jedenfalls unwirksam, wenn das Planungsergebnis der aus den Planaufstellungsvorgängen zu entnehmenden Planungsabsicht nicht entspricht (Hess. VGH, B. v. 25.08.1994 - 4 N 796/92 - HessVGRspr. 1995, S. 75; U. v. 06.04.1979 - IV N 7/77 - BRS 35 Nr. 4).
- VGH Hessen, 02.12.2002 - 9 N 3208/98
Abwägungsfehlerhafte Ausgleichsmaßnahmen wegen fehlender Realisierungsmöglichkeit
Ungeachtet des beachtlichen Verstoßes gegen das Entwicklungsgebot verstößt auch der angegriffene Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan selbst aus den oben ausgeführten Gründen gegen höherrangiges Recht in Form der Landschaftsschutzverordnung Bergstraße-Odenwald (vgl. zum Verhältnis zwischen einem Bebauungsplan und entgegenstehendem Landschaftsschutzrecht: BVerwG, Beschluss vom 28. November 1988 - BVerwG 4 B 212.88 -, BRS 44 Nr. 17; Hess. VGH, Beschluss vom 25. November 1994 - 4 N 796/92 -, HessVGRspr.
- VGH Hessen, 28.05.2001 - 9 N 1626/96
Grundstücksveräußerung während Normenkontrollverfahren; Zusatz und …
Geschieht dies nicht, ist der Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen die Landschaftsschutzverordnung als höherrangiges Recht unwirksam (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 1988 - BVerwG 4 B 212.88 -, BRS 44 Nr. 17; Hess. VGH, Beschluss vom 25. August 1994 - 4 N 796/92 -, HessVGRspr. 1995, 75; Beschluss vom 20. Februar 2001 - 3 N 3141/00 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2025 - 1 C 10523/24
Bebauungsplanrechtliche Festsetzung von sonstigen Wohnungen oberhalb des …
Unerheblich ist an dieser Stelle auch, dass dem Plan im Hinblick auf die versehentlich überplante Fläche die Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB - mit der Folge einer möglichen Teilunwirksamkeit des Plans - fehlen dürfte, weil das Planungsergebnis insoweit nicht der Planungsabsicht der Antragsgegnerin entspricht (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 25. November 2009 - 10 D 93/07.NE -, juris Rn. 38 f.; HessVGH, Beschluss vom 25. August 1994 - 4 N 796/92 -, juris Rn. 94). - VGH Hessen, 12.03.2008 - 3 N 1907/05
Verstoß gegen das Abwägungsgebot bei mangelnder Bewältigung eines Lärmkonflikts
Dies hat die Unwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge (vgl. auch Hess. VGH, B. v. 25.08.1994 - 4 N 796/92 -). - VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91
Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen …
In einem solchen Fall ist das Normenkontrollgericht entsprechend der Zielsetzung des Normenkontrollverfahrens nicht an den (zulässigen) Antrag gebunden, sondern kann darüber hinaus die Ungültigkeitserklärung auf die gesamte Verordnung erstrecken (vgl. für den Fall der durch das Maß des Nachteils beschränkten Antragsbefugnis Hess. VGH, Beschluß vom 16.11.1976 - IV N 3/75 - BRS 30 Nr. 22; Beschluß vom 17.01.1992 - 4 N 3142/89 - UPR 1992, 452; Beschluß vom 25.08.1994 - 4 N 796/92 -). - VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92
ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN; …
In einem solchen Fall ist das Normenkontrollgericht entsprechend der Zielsetzung des Normenkontrollverfahrens nicht an den (zulässigen) Antrag gebunden, sondern kann darüber hinaus die Ungültigkeitserklärung auf die gesamte Verordnung erstrecken (vgl. für den Fall der durch das Maß des Nachteils beschränkten Antragsbefugnis Hess. VGH, Beschluß vom 16.11.1976 - IV N 3/75 - BRS 30 Nr. 22; Beschluß vom 17.01.1992 - 4 N 3142/89 - UPR 1992, 452; Beschluß vom 25.08.1994 - 4 N 796/92 -).Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die Antragstellerin auch als Waldeigentümerin antragsbefugt wäre, weil sie als juristische Person durch die angegriffene Änderungsverordnung einen Nachteil erlitten oder in absehbarer Zukunft zu erwarten hat.
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