Rechtsprechung
| LG Passau, 08.12.2023 - 4 O 173/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AMG § 84 Abs. 1, § 84a, § 95; BGB § 823 Abs. 1, Abs. 2, § 826; GenTG § 32, § 37 Abs. 1
Unbegründeter Anspruch wegen vermeintlichen Impfschadens im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem SARS-CoV-2-Impfstoff
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Behauptete Impfschäden im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem SARS-CoV-2-Impfstoff
Verfahrensgang
- LG Passau, 08.12.2023 - 4 O 173/23
- OLG München, 10.04.2025 - 1 U 180/24
- OLG München, 08.08.2025 - 1 U 180/24
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Auszug aus LG Passau, 08.12.2023 - 4 O 173/23
Dies ist bei dem gegenständlichen Impfstoff in Abgrenzung zu einem Gentherapeutikum (vgl. § 4 Abs. 9 AMG) aufgrund der Regelung in der RL 2009/120/EG der EU-Kommission vom 14.09.2009 der Fall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2022 - 1 WB 2/22). - BGH, 01.07.2008 - VI ZR 287/07
Anforderungen an die Darlegung der Anspruchsgründe bei Arzneimittelhaftung
Auszug aus LG Passau, 08.12.2023 - 4 O 173/23
Dabei verkennt die Kammer nicht, dass die Anforderungen an den klägerischen Vortrag nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH NJW 2008, 2994) und der gegenständliche Impfstoff Nebenwirkungen auslösen kann. - LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 151/22
Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller
Auszug aus LG Passau, 08.12.2023 - 4 O 173/23
Rn. 27 (2) Im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 84 Abs. 1 AMG bestehen auch unter Berücksichtigung der Produkthaftungs-RL 85/374/EWG keine durchgreifenden unionsrechtlichen Bedenken (dazu ausführlich LG Düsseldorf, Urt. v. 16.11.2023 - 3 O 151/22).
- OLG München, 08.08.2025 - 1 U 180/24
Gentherapeutika, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Hinweisbeschluss, Klagepartei, …
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 08.12.2023, Aktenzeichen 4 O 173/23, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Passau vom 08.12.2023, zugestellt am 11.12.2023, 4 O 173/23.
Rn. 4 Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 08.12.2023, Aktenzeichen 4 O 173/23, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- LG Wuppertal, 28.03.2024 - 16 O 104/23 Dieser erweiterten Darlegungslast ist die Klägerin vorliegend jedoch - wie bereits im Zusammenhang mit § 84 Abs. 1 AMG unter Ziff. B.I.1.b) ausgeführt - nicht hinreichend nachgekommen (vgl. auch LG Arnsberg, Urteil vom 21.12.2023, Az. 1 O 39/23; LG Passau, Urteil vom 08.12.2023, Az. 4 O 173/23; LG Koblenz, Urteil vom 18.01.2024, Az. 1 O 258/22; zuletzt auch LG Mainz, Urteil vom 30.01.2024, Az. 5 O 323/22).
- LG Koblenz, 18.01.2024 - 1 O 258/22
Sachvortrag zu einem kausalen Gesundheitsschaden aufgrund einer Impfung
Dies schließt auch und insbesondere solche Informationen ein, über die nur die Klägerin verfügt, wie zum Beispiel Angaben zu Grund- und Parallelerkrankungen, Risikofaktoren oder die Einnahme anderer Arzneimittel (vgl. LG Passau - 4 O 173/23 - Urteil vom 08.12.2023).
- OLG München, 10.04.2025 - 1 U 180/24
Auskunftsanspruch, Darlegungslast des Klägers, Krankenunterlagen, …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 08.12.2023, Az. 4 O 173/23, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist. - LG Passau, 25.07.2024 - 1 O 174/23
Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, …
M. GmbH vom 13.09.2023, Az.: 4 O 173/23 war der Klagevertreter von dem Erfordernis eines substantiierten Vortrags zu den Gesundheitsschäden vor und nach der Impfung ausdrücklich in Kenntnis gesetzt und auf die erweiterte Darlegungslast ausdrücklich hingewiesen worden. - LG München II, 15.07.2025 - 1 O 3824/23
Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Klagepartei, Befundunterlagen, …
Dies schließt auch und insbesondere solche Informationen ein, über die nur die Klagepartei verfügt, wie zum Beispiel Angaben zu Grund- und Parallelerkrankungen, Risikofaktoren oder die Einnahme anderer Arzneimittel (vgl. LG Passau - 4 O 173/23 - Urteil vom 08.12.2023;… LG Koblenz Urt. v. 18.1.2024 - 1 O 258/22, BeckRS 2024, 1981 Rn. 39, beck-online). - LG München II, 05.11.2024 - 1 O 3039/23
Gesundheitsbeeinträchtigung, Behandlungsunterlagen, Erfüllung des …
Dies schließt auch und insbesondere solche Informationen ein, über die nur die Klägerin verfügt, wie zum Beispiel Angaben zu Grund- und Parallelerkrankungen, Risikofaktoren oder die Einnahme anderer Arzneimittel (vgl. LG Passau - 4 O 173/23 - Urteil vom 08.12.2023;… LG Koblenz Urt. v. 18.1.2024 - 1 O 258/22, BeckRS 2024, 1981 Rn. 39, beck-online). - LG München II, 15.07.2025 - 1 O 1783/23
Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Schmerzensgeld, Krankenunterlagen, …
Dies schließt auch und insbesondere solche Informationen ein, über die nur der Kläger verfügt, wie zum Beispiel Angaben zu Grund- und Parallelerkrankungen, Risikofaktoren oder die Einnahme anderer Arzneimittel (vgl. LG Passau - 4 O 173/23 - Urteil vom 08.12.2023;… LG Koblenz Urt. v. 18.1.2024 - 1 O 258/22, BeckRS 2024, 1981 Rn. 39, beck-online).
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Rechtsprechung
| LG Ulm, 11.10.2023 - 4 O 173/23 |
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