Rechtsprechung
| LG Lüneburg, 04.05.2017 - 4 O 180/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- www.bremer-inkasso.de
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Nutzung des Kontos eines Dritten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Pfändung des Gläubigers beim Drittschuldner grds …
Auszug aus LG Lüneburg, 04.05.2017 - 4 O 180/16
Der Schuldner hat nach dem Willen des Gesetzgebers selbst für den Schutz der an ihn gerichteten Zahlungen Sorge zu tragen, in dem er alles dahingehend veranlasst, dass seine Zahlungen auf einem eigenen Pfändungsschutzkonto statt auf dem Konto eines Dritten eingehen (vgl. BVerfG, 1 BvR 163/15, Beschluss vom 29. Mai 2015). - BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84
Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von …
- BGH, 21.02.1991 - IX ZR 64/90
Bestimmtheit der Pfändung von Forderungen mit Bezug auf Grundpfandrechte
Auszug aus LG Lüneburg, 04.05.2017 - 4 O 180/16
Ein Pfändungsbeschluss muss die gepfändete Forderung und ihren Rechtsgrund so genau bezeichnen, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein soll (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 1197 [BGH 21.02.1991 - IX ZR 64/90]; NJW 1982, 1150, 1151). - BGH, 28.04.1988 - IX ZR 151/87
Bestimmtheit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Bezeichnung von …
Auszug aus LG Lüneburg, 04.05.2017 - 4 O 180/16
Es genügt, wenn der Rechtsgrund - wie hier: Auszahlung - in allgemeinen Umrissen angegeben wird (BGH, NJW 1988, 2543 [BGH 28.04.1988 - IX ZR 151/87]). - BGH, 22.12.1971 - VIII ZR 162/70
Einwendungen des Drittschuldners
Auszug aus LG Lüneburg, 04.05.2017 - 4 O 180/16
Aufrechnen kann der Drittschuldner mit einer Forderung, die er gegen den Schuldner hat, allerdings nur unter den Voraussetzungen des § 392 BGB (BGH, NJW 1972, 428 [BGH 22.12.1971 - VIII ZR 162/70]).
- BFH, 21.11.2023 - VII R 11/20
Zur Anfechtbarkeit von unter den Pfändungsgrenzen liegenden Lohnzahlungen des …
Danach greift folglich in einem Fall, in dem die Möglichkeit für ein Pfändungsschutzkonto bestand, aber nicht ergriffen wurde, der Pfändungsschutz nicht ein (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29.05.2015 - 1 BvR 163/15, Rz 18; Landgericht Lüneburg, Urteil vom 04.05.2017 - 4 O 180/16, Rz 34). - FG Hamburg, 01.12.2025 - 5 K 106/25
Pfändungsschutz für Kontoguthaben des Steuerpflichtigen aus Sozialleistungen - …
Rn. 42 (b) Vorliegend kann dahinstehen, ob eine von der Finanzbehörde aufgrund einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung vorgenommenen Pfändung von Forderungen auf einem Girokonto des Steuerpflichtigen bereits dann nicht unbillig i.S.d. § 258 AO ist, wenn der Steuerpflichtige zwar schwerwiegende Folgen der Pfändung geltend macht, bei der Bank jedoch von der Möglichkeit, sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führen zu lassen, oder von ggf. sonst in Betracht kommenden Möglichkeiten des gesetzlichen Pfändungsschutzes keinen Gebrauch gemacht hat (so FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Januar 2023, 1 V 2520/22, juris; Sächsisches FG, Urteil vom 17. März 2016, 8 K 125/16, juris; vgl. auch Landgericht -LG- Lüneburg, Urteil vom 4. Mai 2017, 4 O 180/16, juris). - OLG Celle, 09.01.2018 - 4 U 81/17 das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 4. Mai 2017, Az.: 4 O 180/16, zugestellt am 11. Mai 2017, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- Landgericht Lüneburg, 04.05.2017, 4 O 180/16.
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