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Rechtsprechung
   LG Stade, 05.01.2004 - 4 O 330/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28841
LG Stade, 05.01.2004 - 4 O 330/03 (https://dejure.org/2004,28841)
LG Stade, Entscheidung vom 05.01.2004 - 4 O 330/03 (https://dejure.org/2004,28841)
LG Stade, Entscheidung vom 05. Januar 2004 - 4 O 330/03 (https://dejure.org/2004,28841)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Sorgfaltspflichten und Anscheinsbeweis bei Kollision eines Grundstücksausfahrers auf einer Zufahrtstraße mit einem von der Gegenfahrbahn abbiegenden Fahrzeug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG; § 17 StVG; § 10 StVO
    Abbiegen; Alleinhaftung; Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Autobahnmeisterei; Betriebsgefahr; Einbiegen; Fahrzeugführer; fließender Verkehr; freie Beweiswürdigung; Gegenfahrbahn; Grundstücksausfahrt; Grundstückseinfahrt; Kfz-Unfall; Parkplatz; Schadensersatzanspruch; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus LG Stade, 05.01.2004 - 4 O 330/03
    Soweit ihr Ergebnis in die Beweiswürdigung nach § 286 ZPO mit einfließt (vgl. dazu BGH NJW 1999, 363, 364), führt dies vorliegend nicht dazu, dass der Parteierklärung der Vorzug zu geben wäre.
  • OLG Celle, 22.05.2003 - 14 U 239/02

    Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Ausfahren; Betriebsgefahr; Einfahren; …

    Auszug aus LG Stade, 05.01.2004 - 4 O 330/03
    Gegen denjenigen, der beim Ausfahren aus einem Grundstück mit dem fließenden Verkehr kollidiert, spricht der Anschein der schuldhaften Unfallverursachung (vgl. OLG Celle, Urteil vom 22.05.2003, 14 O 239/02, NJW-RR 2003, 1536 f.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 10 StVO, Rn. 11 m. w. H.).
  • LG Kiel, 19.04.2007 - 7 S 128/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Abgrenzung zwischen Einmündung und einem …

    Denn die dortige Regelung berücksichtigt das Zusammentreffen eines Anfahrenden mit dem in der Regel wesentlich schnelleren fließenden Verkehr und den daraus resultierenden erheblichen Risiken, die zwar regelmäßig den Anfahrenden, nicht hingegen die Teilnehmer des fließenden Verkehrs beeinflussen können (…vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1989, S. 116; LG Stade, Urteil vom 05.01.2004, Az: 4 O 330/03, zit. n. juris).
  • LG Wiesbaden, 20.04.2021 - 9 O 1171/20

    Verkehrsunfall mit Omnibus - Haftung

    Zudem verkennt der Kläger, daß gegen denjenigen, der beim Einbiegen auf eine bevorrechtigte Straße mit einem dort im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeug kollidiert, der Anschein der schuldhaften Unfallverursachung spricht (vgl. LG Stade, Urteil vom 05.01.2004 zu 4 O 330/03).
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