Rechtsprechung
| BSG, 28.06.1990 - 4 RA 12/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung von Beiträgen zur Rentenversicherung - Vorliegen einer angestelltenversicherungspflichtigen Tätigkeit - Anforderungen an die Nachentrichtung von Beiträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 12/90
Abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sozialversicherungsrechtliche Rechtspositionen bisher als Eigentum nur garantiert worden sind, soweit es sich um Ansprüche oder Anwartschaften auf Leistungen handelt, nicht aber die hierfür entrichteten Beiträge (vgl BVerfGE 53, 257, 285 f; 69, 272, 304; 72, 9), während noch nicht entschieden ist, ob auch ein Anspruch auf Beitragserstattung von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt wird, handelt es sich bei der Beitragserstattung der Rechtsprechung des BVerfG zufolge nicht um einen Rechtsanspruch, der ohne ausdrückliche Regelung aus dem Versicherungsverhältnis abgeleitet werden könnte. - BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 12/90
Abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sozialversicherungsrechtliche Rechtspositionen bisher als Eigentum nur garantiert worden sind, soweit es sich um Ansprüche oder Anwartschaften auf Leistungen handelt, nicht aber die hierfür entrichteten Beiträge (vgl BVerfGE 53, 257, 285 f; 69, 272, 304; 72, 9), während noch nicht entschieden ist, ob auch ein Anspruch auf Beitragserstattung von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt wird, handelt es sich bei der Beitragserstattung der Rechtsprechung des BVerfG zufolge nicht um einen Rechtsanspruch, der ohne ausdrückliche Regelung aus dem Versicherungsverhältnis abgeleitet werden könnte. - BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 12/90
Abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sozialversicherungsrechtliche Rechtspositionen bisher als Eigentum nur garantiert worden sind, soweit es sich um Ansprüche oder Anwartschaften auf Leistungen handelt, nicht aber die hierfür entrichteten Beiträge (vgl BVerfGE 53, 257, 285 f; 69, 272, 304; 72, 9), während noch nicht entschieden ist, ob auch ein Anspruch auf Beitragserstattung von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt wird, handelt es sich bei der Beitragserstattung der Rechtsprechung des BVerfG zufolge nicht um einen Rechtsanspruch, der ohne ausdrückliche Regelung aus dem Versicherungsverhältnis abgeleitet werden könnte. - BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
Auszug aus BSG, 28.06.1990 - 4 RA 12/90
Die Beitragserstattung ist eine besondere Billigkeitsregelung, die dem Versicherten das Gefühl ersparen soll, seine Beiträge "umsonst" geleistet zu haben (vgl BVerfGE 22, 349, 366 f).
- BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 15/04 R
Rentenversicherungspflicht - Voraussetzung für Befreiung nach § 231 Abs 5 SGB VI …
Die Voraussetzungen für eine Befreiung sind nämlich bereits deshalb nicht erfüllt, weil die Klägerin in dem Zeitraum, für den sie die Befreiung begehrt, entgegen der Auffassung der Beklagten und der Vorinstanzen nicht der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI unterlag, die bereits nach dem Wortlaut des § 231 Abs. 5 SGB VI Voraussetzung für eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist (vgl auch Bundessozialgericht , Urteil vom 28. Juni 1990 - 4 RA 12/90 - BR/Meurer AVG § 7, 28-06-90, 4 RA 12/90, = juris Nr KSRE 033421217). - BSG, 06.09.2017 - B 13 R 4/17 R
Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Möglichkeit der Beitragserstattung vor …
Vielmehr handelt es sich bei der Beitragserstattung lediglich um eine "besondere Billigkeitsregelung, die dem Versicherten das Gefühl ersparen soll, seine Beiträge 'umsonst' geleistet zu haben" (…so BVerfG <Kammer> Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 772/85 ua - SozR 2200 § 1303 Nr. 34 S 97;… ebenso bereits BVerfG Beschluss vom 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 - BVerfGE 22, 349, 367 = SozR Nr. 67 zur Art. 3 GG Ab60; BSG Urteil vom 28.6.1990 - 4 RA 12/90 - Juris RdNr 19).Rn. 41 Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen RV eine Begünstigung bzw einen Vorteil darstellt (…vgl BSG Urteil vom 14.8.2008 - B 5 R 39/07 R - SozR 4-2600 § 210 Nr. 2 RdNr 32;… BSG Urteil vom 29.1.1981 - 11 RA 22/80 - BSGE 51, 157, 161 = SozR 2200 § 1303 Nr. 17 S 51; vgl auch BSG Urteil vom 28.6.1990 - 4 RA 12/90 - Juris RdNr 19), weil sie - wie oben ausgeführt - eine zusätzliche Handlungsoption zur Alterssicherung verschafft.
Auch der vom Kläger repräsentierten Personengruppe der nicht versicherungspflichtig selbstständig Tätigen, die mit früheren Pflichtbeitragszeiten die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben, wird also das "Gefühl", diese "Beiträge 'umsonst' geleistet zu haben" (…so BVerfG <Kammer> Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 772/85 ua - SozR 2200 § 1303 Nr. 34 S 97;… ebenso bereits BVerfG Beschluss vom 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 - BVerfGE 22, 349, 367 = SozR Nr. 67 zu Art. 3 GG Ab60; BSG Urteil vom 28.6.1990 - 4 RA 12/90 - Juris RdNr 19), nicht dauerhaft genommen.
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …
Sie soll dem Versicherten das Gefühl ersparen, "seine" Beiträge "umsonst" geleistet zu haben (…BVerfGE 22, 349, 366 f = SozR Nr. 67 zu Art. 3 GG;… BVerfG SozR 2200 § 1303 Nr. 34 S 97; ebenso Urteile des Senats vom 28. Juni 1990 - 4 RA 12/90 - SozSich 1991, 285 - insoweit nicht abgedruckt - und vom 28. November 1984 - 4 RJ 81/83 - VdKMitt, Mai 1985, 25 - insoweit nicht abgedruckt).
- BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 1/17 R
Rentenversicherung - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger - …
Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Norm (…vgl bereits BSGE 95, 238, 243 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 5, RdNr 22) und daraus, dass rechtlich und sprachlogisch eine "Befreiung" nur beim Bestehen von Versicherungspflicht in Betracht kommen kann (so auch die stRspr des BSG, etwa Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R - SozR 4-2600 § 6 Nr. 5 RdNr 16 und BSG Urteil vom 28.6.1990 - 4 RA 12/90 - Juris RdNr 16). - BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R
Rentenversicherung - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger - Befreiung von der …
Die Drei-Monats-Frist für die Stellung eines den vollen Befreiungszeitraum von drei Jahren eröffnenden Antrages beginnt damit grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem erstmals gleichzeitig alle Befreiungsvoraussetzungen einschließlich der begriffslogisch und sprachlich logisch unverzichtbaren (vgl bereits BSG vom 28. Juni 1990, 4 RA 12/90, BR/Meuer AVG § 7, 28-06-90, 4 RA 12/90 = juris-Nr: KSRE033421217) Versicherungspflicht vorliegen. - LSG Schleswig-Holstein, 16.05.2006 - L 7 RJ 121/04
Anspruch eines Rechtsanwaltes auf die Erstattung der von ihm zur gesetzlichen …
Der Kläger fällt nicht unter die in § 5 aufgeführten Personengruppen der Versicherungsfreien, und die in § 6 SGB VI geregelte Befreiung von der Versicherungspflicht kann begriffslogisch nur diejeinigen betreffen, die kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind (vgl. auch BSG, Urt. vom 28. Juni 1990 - 4 RA 12/90 - veröffentlicht in juris, Rz. 16).Das BSG hat in dem Urteil vom 28. Juni 1990 - 4 RA 12/90 - (…juris, Rz. 18) sinngemäß dargelegt, dass die Unterscheidung zwischen den nicht Versicherungspflichtigen einerseits und den Versicherungsfreien bzw. auf Antrag von der Versicherungspflicht zu Befreienden andererseits nicht gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Willkürverbot verstoße, schon weil aus der Sicht der Rentenversicherung, auf die es ankomme, eine unterschiedliche Ausgangssituation bestehe.
Dies hebe ihn wesentlich von dem Versichertenrentenanspruch ab, der unter die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG falle (vgl. zu einem evtl. Verstoß gegen Art. 14 GG ebenfalls verneinend mit etwas anderer Argumentation BSG, Urt. vom 28. Juni 1990 - 4 RA 12/90 - a.a.O.).
- BSG, 04.04.2006 - B 12 RA 16/05 B
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit bei behaupteten Verstößen gegen …
Es bleibt daher offen, warum und inwiefern nach Auffassung des Klägers in einem künftigen Revisionsverfahren notwendig über die Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zum Eintritt von Versicherungspflicht bzw zur Befreiung von der Versicherungspflicht und den einfachgesetzlichen Voraussetzungen einer derartigen Befreiung zu entscheiden sein könnte, obwohl die Beklagte zum Nicht-Vorliegen von Versicherungspflicht bereits einen für sich der Bindung fähigen Verfügungssatz (…vgl Urteil des Senats vom 24. November 2005 - B 12 KR 18/04 R -, juris-Nr: KSRE021191514 = SGb 2006, 35, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) erlassen hat (vgl zum Vorliegen von Versicherungspflicht als begriffslogische und sprachlich logische Voraussetzung der Befreiung bereits BSG vom 28. Juni 1990 - 4 RA 12/90 -, juris-Nr: KSRE033421217 = BR/Meurer AVG § 7, 28-06-90, 4 RA 12/90 -). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 6 RA 20/04
Befreiung von der Versicherungspflicht für einen am 31. 12. 1998 Selbständigen
Rn. 28 Es ist auch nicht so, dass die Klägerin bereits deswegen nicht dem Adressatenkreis der in Rede stehenden Befreiungsnorm unterfällt, weil die Beklagte im Bescheid vom 06. September 1994 bereits einen der Bindung fähigen Verfügungssatz (iS des § 77 SGG) zum Nicht-Vorliegen von Versicherungspflicht (…vgl. BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 6) erlassen hätte (vgl. zum Vorliegen von Versicherungspflicht als begriffslogische und sprachlich logische Voraussetzung der Befreiung bereits BSG vom 28. Juni 1990 - 4 RA 12/90- veröffentlicht in juris). - BSG, 20.01.2010 - B 5 R 468/09 B Der Kläger sei insoweit auf das Urteil des BSG vom 28.6.1990 - 4 RA 12/90 - Juris (insbesondere RdNr 18) hingewiesen, in dem in einem vergleichbaren Fall die fehlende Erstattungsfähigkeit von Beiträgen eines selbstständigen Rechtsanwalts nicht als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz bewertet worden ist.
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