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Rechtsprechung
   BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,347
BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91 (https://dejure.org/1992,347)
BSG, Entscheidung vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 (https://dejure.org/1992,347)
BSG, Entscheidung vom 17. November 1992 - 4 RA 15/91 (https://dejure.org/1992,347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 227
  • FamRZ 1993, 1195 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
    Deutlich wird dies insbesondere bei der Ausgestaltung des Abs. 3 Satz 3 a.a.O. Im Blick auf die Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) soll es nämlich einem erziehenden Elternteil (im Vergleich zu dem im Inland Erziehenden) nicht zum Nachteil gereichen, wenn er das Inland verläßt und damit den Erziehungsort ins Ausland verlegt, um mit dem vorübergehend im Ausland erwerbstätigen Ehegatten, der gleichwohl weiterhin in ein inländisches Arbeitsverhältnis eingebunden ist (oder eine selbständige Tätigkeit im Inland weiterhin ausübt), und mit dem Kind als Familie zusammenzuleben (…vgl. BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6;… SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1; BSGE 63, 282, 292 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).

    Im gleichen Sinn hat der Senat auch mit Urteil vom 16. August 1990 (…4 RA 4/90 = BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) im Falle der Ehefrau eines Beamten, der im Interesse des inländischen Dienstherrn vorübergehend im Ausland tätig war und der aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung seines Dienstverhältnisses infolge Beschränkung der hoheitlichen Befugnisse auf die Bundesrepublik Deutschland nicht ins Ausland (i.S. von § 4 Abs. 1 SGB IV) entsandt werden konnte, ausgeführt: Während der beamtenrechtlichen "Entsendung" bestehe das Beamtenverhältnis fort; der Beamte werde während dieser Zeit lediglich von seiner Pflicht zur Dienstleistung entbunden; die Zeit der Entsendung werde beim Ruhegehalt berücksichtigt; die Entsendung stehe einer Beförderung des Beamten nicht entgegen; im Hinblick hierauf seien die Voraussetzungen des § 2a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG als erfüllt anzusehen (ständige Rechtsprechung;… vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 14; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; Urteil vom 27. September 1990 - 4 A 30/90; BSGE 63, 282 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).

  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 4/90

    Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
    Deutlich wird dies insbesondere bei der Ausgestaltung des Abs. 3 Satz 3 a.a.O. Im Blick auf die Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) soll es nämlich einem erziehenden Elternteil (im Vergleich zu dem im Inland Erziehenden) nicht zum Nachteil gereichen, wenn er das Inland verläßt und damit den Erziehungsort ins Ausland verlegt, um mit dem vorübergehend im Ausland erwerbstätigen Ehegatten, der gleichwohl weiterhin in ein inländisches Arbeitsverhältnis eingebunden ist (oder eine selbständige Tätigkeit im Inland weiterhin ausübt), und mit dem Kind als Familie zusammenzuleben (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6;… SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1;… BSGE 63, 282, 292 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).

    Im gleichen Sinn hat der Senat auch mit Urteil vom 16. August 1990 (4 RA 4/90 = BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) im Falle der Ehefrau eines Beamten, der im Interesse des inländischen Dienstherrn vorübergehend im Ausland tätig war und der aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung seines Dienstverhältnisses infolge Beschränkung der hoheitlichen Befugnisse auf die Bundesrepublik Deutschland nicht ins Ausland (i.S. von § 4 Abs. 1 SGB IV) entsandt werden konnte, ausgeführt: Während der beamtenrechtlichen "Entsendung" bestehe das Beamtenverhältnis fort; der Beamte werde während dieser Zeit lediglich von seiner Pflicht zur Dienstleistung entbunden; die Zeit der Entsendung werde beim Ruhegehalt berücksichtigt; die Entsendung stehe einer Beförderung des Beamten nicht entgegen; im Hinblick hierauf seien die Voraussetzungen des § 2a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG als erfüllt anzusehen (ständige Rechtsprechung;… vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 14; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; Urteil vom 27. September 1990 - 4 A 30/90;… BSGE 63, 282 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).

  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 53/89

    Vormerkung einer Kindererziehungszeit im Ausland - Rentenrechtliche …

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
    Denn für die verfassungsrechtlich gebotene (so der Senat u.a. im Urteil vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89) Gleichstellung der Erziehenden, die dem ins inländische Arbeitsleben integrierten Ehegatten zu dessen vorübergehenden Auslandserwerbstätigkeiten folgen, mit den im Inland Erziehenden kann es sachlich nicht darauf ankommen, ob die nicht bestehende Beitragspflicht für die Auslandstätigkeit und somit deren rentenversicherungsrechtliche Irrelevanz sich ergibt z.B. aus den Vorschriften über die Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht (§§ 5, 6 SGB VI oder Übergangsrecht) oder aber aus der Nichtausübung von Gestaltungsrechten (z.B. § 4 Abs. 1 SGB VI), die unter Umständen ausschließlich Dritten zustehen.

    Im gleichen Sinn hat der Senat auch mit Urteil vom 16. August 1990 (…4 RA 4/90 = BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) im Falle der Ehefrau eines Beamten, der im Interesse des inländischen Dienstherrn vorübergehend im Ausland tätig war und der aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung seines Dienstverhältnisses infolge Beschränkung der hoheitlichen Befugnisse auf die Bundesrepublik Deutschland nicht ins Ausland (i.S. von § 4 Abs. 1 SGB IV) entsandt werden konnte, ausgeführt: Während der beamtenrechtlichen "Entsendung" bestehe das Beamtenverhältnis fort; der Beamte werde während dieser Zeit lediglich von seiner Pflicht zur Dienstleistung entbunden; die Zeit der Entsendung werde beim Ruhegehalt berücksichtigt; die Entsendung stehe einer Beförderung des Beamten nicht entgegen; im Hinblick hierauf seien die Voraussetzungen des § 2a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG als erfüllt anzusehen (ständige Rechtsprechung;… vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 14; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; Urteil vom 27. September 1990 - 4 A 30/90;… BSGE 63, 282 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).

  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 87/89

    Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
    Der Senat weicht nicht i.S. von § 41 Abs. 2 SGG vom Urteil des 5. Senats vom 28. November 1990 (5 RJ 87/89 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11 = BSGE 68, 24) ab.
  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 31/89

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
    Im gleichen Sinn hat der Senat auch mit Urteil vom 16. August 1990 (…4 RA 4/90 = BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) im Falle der Ehefrau eines Beamten, der im Interesse des inländischen Dienstherrn vorübergehend im Ausland tätig war und der aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung seines Dienstverhältnisses infolge Beschränkung der hoheitlichen Befugnisse auf die Bundesrepublik Deutschland nicht ins Ausland (i.S. von § 4 Abs. 1 SGB IV) entsandt werden konnte, ausgeführt: Während der beamtenrechtlichen "Entsendung" bestehe das Beamtenverhältnis fort; der Beamte werde während dieser Zeit lediglich von seiner Pflicht zur Dienstleistung entbunden; die Zeit der Entsendung werde beim Ruhegehalt berücksichtigt; die Entsendung stehe einer Beförderung des Beamten nicht entgegen; im Hinblick hierauf seien die Voraussetzungen des § 2a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG als erfüllt anzusehen (ständige Rechtsprechung; vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 14; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; Urteil vom 27. September 1990 - 4 A 30/90;… BSGE 63, 282 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).
  • BSG, 30.10.1990 - 4 RA 47/90
    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
    Im gleichen Sinn hat der Senat auch mit Urteil vom 16. August 1990 (…4 RA 4/90 = BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) im Falle der Ehefrau eines Beamten, der im Interesse des inländischen Dienstherrn vorübergehend im Ausland tätig war und der aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung seines Dienstverhältnisses infolge Beschränkung der hoheitlichen Befugnisse auf die Bundesrepublik Deutschland nicht ins Ausland (i.S. von § 4 Abs. 1 SGB IV) entsandt werden konnte, ausgeführt: Während der beamtenrechtlichen "Entsendung" bestehe das Beamtenverhältnis fort; der Beamte werde während dieser Zeit lediglich von seiner Pflicht zur Dienstleistung entbunden; die Zeit der Entsendung werde beim Ruhegehalt berücksichtigt; die Entsendung stehe einer Beförderung des Beamten nicht entgegen; im Hinblick hierauf seien die Voraussetzungen des § 2a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG als erfüllt anzusehen (ständige Rechtsprechung;… vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 14; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; Urteil vom 27. September 1990 - 4 A 30/90;… BSGE 63, 282 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
    Deswegen ist die durch sie bedingte, im voraus zeitlich begrenzte Verlagerung des Familienwohnsitzes und damit des Erziehungsortes ins Ausland ebenfalls kein hinreichender Grund, dem erziehenden Elternteil die Pflichtbeitragszeit zu versagen trotz seiner Erziehungsleistung, die auch hier bestandssichernde Bedeutung für die deutsche gesetzliche Rentenversicherung hat (vgl. Bundesverfassungsgericht , Urteil vom 7. Juli 1992, NZS 1992, 25, 26).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung …

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
    Denn gestritten wird hier nur über die Vormerkung rechtserheblicher Tatbestände für einen erst in der Zukunft liegenden Leistungsfall (vgl. BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2).
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
    Abs. 3 Satz 1 a.a.O. sieht als Grundregel vor, daß der Erziehende bei gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (dazu stellvertretend: BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2; ständige Rechtsprechung) - ohne weiteres, insbesondere ohne rentenversicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen zu müssen - Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung erhält.
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
    Daß für diesen Inlandsbezug, wie in Abs. 3 Satz 1 a.a.O. ausgestaltet, die Erziehung im Inland bei gewöhnlichem Aufenthalt des Erziehenden und des Kindes in Deutschland genügt, liegt auf der Hand; denn alle, die im Inland erwerbstätig sein dürfen (vgl. dazu BSGE 67, 238 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 1), haben freien Zugang zu einer - im Blick auf die Breitenwirkung der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig versicherungspflichtigen - Beschäftigung oder Tätigkeit.
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 49/89

    Anwendung des § 2a Abs. 5 S. 2 Nr. 2 AVG bei im Ausland zurückgelegten Zeiten der …

  • LSG Hessen, 18.08.1992 - L 2 An 683/90

    Kindererziehungszeit - Auslandserziehung - Ausstrahlung - Entsendung - …

  • BSG, 18.04.2024 - B 5 R 10/23 R

    Zuordnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zur …

    Sie besteht gleichermaßen bezüglich geklärter Daten, die, wie hier, bereits mehr als sechs Jahre in der Vergangenheit liegen (vgl ebenfalls speziell zur Vormerkung rentenrechtlicher Zeiten wegen der Erziehung von Kindern BSG Urteil vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4, juris RdNr 21 und BSG Urteil vom 16.11.1993 - 4 RA 39/92 - juris RdNr 16).

    Zwischen Alleinerziehung einerseits und gemeinsamer und überwiegender Erziehung andererseits besteht ein Verhältnis der Exklusivität, während sich die Tatbestände der gemeinsamen und überwiegenden Erziehung nicht ausschließen (…vgl BSG Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46, juris RdNr 13;… vgl auch BSG Urteil vom 3.4.2001 - B 4 RA 89/00 R - SozR 3-2600 § 56 Nr. 15 S 82 f, juris RdNr 17; anders noch BSG Urteil vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227, 229 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 13, juris RdNr 24).

  • BSG, 24.06.2010 - B 10 EG 12/09 R

    Erziehungsgeld - Anspruchsberechtigung ab 1. 1. 2001 - Auslandsaufenthalt - …

    Ein Erziehender, der sich im Ausland aufhält, hat auch bei Vorliegen eines im Inland bestehend gebliebenen "Rumpfarbeitsverhältnisses" des Ehegatten ab 1.1.2001 keinen Anspruch auf Bundeserziehungsgeld (…Abgrenzung von BSG vom 22.6.1989 - 4 REg 4/88 = SozR 7833 § 1 Nr. 6; BSG vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 = BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4;… BSG vom 30.5.1996 - 10 RKg 20/94 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 9).

    In diesem Zusammenhang seien zwei Entscheidungen des 4. Senats des BSG (Urteile vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 und vom 16.11.1993 - 4 RA 39/92) zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB IV wichtig.

    Rn. 28 Entgegen der Auffassung der Klägerin können schließlich auch die von der Rechtsprechung der Rentensenate des BSG, insbesondere des 4. Senats, entwickelten Auslegungsgrundsätze zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei fortbestehendem "Rumpfarbeitsverhältnis" nicht auf die anders gefasste Vorschrift des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BErzGG (idF vom 12.10.2000) übertragen werden. Diese Rechtsprechung betrifft die Auslegung des zum 1.1.1992 in Kraft getretenen § 56 SGB VI (idF des Rentenreformgesetzes 1992 - RRG 1992 - vom 18.12.1989 <BGBl I 2261>, geändert durch Art. 1 Renten-Überleitungsgesetz vom 25.7.1991 <BGBl I 1606>). Der 4. Senat hat in seinem grundlegenden Urteil vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - (BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4) dieser Vorschrift ein Normprogramm entnommen, mit dem durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten eine möglichst umfassende Einbeziehung der Erziehenden in das System der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen solle.

    Kindererziehungszeiten sollten möglichst allen Erziehenden zugute kommen, die Gefahr liefen, trotz der für die deutsche Rentenversicherung besonders bedeutsamen Erziehungsleistung keine oder nur geringe Rentenanwartschaften zu erwerben (BSGE 71, 227, 230 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 14 f)..

    Rn. 29 Für die Anrechnung von iS des § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB VI der Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland "gleichstehenden" Kindererziehungszeiten reiche es deshalb aus, dass die Erziehenden vor der Geburt oder während der Kindererziehung in derart enger Beziehung zum inländischen Arbeits- und Berufsleben stünden, dass die Grundwertung des Gesetzes Platz greifen könne, während dieser Zeit seien ihnen nicht wegen Integration in eine ausländische Arbeitswelt, sondern im Wesentlichen wegen der Kindererziehung deutsche Rentenanwartschaften entgangen (BSGE 71, 227, 231 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 15 f). Dies treffe nicht nur zu, wenn der im Ausland beschäftigte Ehegatte - wie in den Fällen der sog Ausstrahlung iS des § 4 SGB IV - weiterhin der Beitragspflicht zur deutschen Rentenversicherung unterliege (BSGE 71, 227, 232 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 16), sondern auch bei anderen, in § 56 Abs. 3 Satz 3 SGB VI nicht erschöpfend geregelten Fallgestaltungen, etwa in Fällen, in denen während der Auslandstätigkeit im Inland zumindest ein sog "Rumpfarbeitsverhältnis" mit einem inländischen Arbeitgeber fortbestehe, aus dem während dieser Zeit wechselseitige Rechte und Pflichten erwüchsen und das bei Beendigung des von vornherein durch Vertrag zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalts auch mit den Hauptpflichten wieder auflebe (BSGE 71, 227, 233 f = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 17 f)..

    An diesen Normzweck hat die rentenrechtliche Rechtsprechung des BSG angeknüpft und bei Auslandserziehung - wie bereits aufgezeigt - eine erweiternde Auslegung des § 56 SGB VI unter Einbeziehung weiterer Fallgruppen, etwa des "Rumpfarbeitsverhältnisses", vorgenommen (grundlegend Urteil vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227, 230 ff = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 14 ff)..

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland - …

    Leitet er also antragsgemäß ein Vormerkungsverfahren im Blick auf solche Daten ein, hat er einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid zu erlassen (…vgl etwa BSG SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 S 14;… BSG SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S 5;… BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2 S 8; BSGE 71, 227, 229 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 13;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 3 S 10).

    Haben Eltern ihr Kind, wie es regelmäßig wegen der ihnen gemeinsam zustehenden elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch ) der Fall sein wird, "gemeinsam" erzogen, wird die Erziehungszeit nur einem von ihnen zugeordnet (…Satz 2 aaO), wobei sie durch übereinstimmende Erklärung bestimmen können, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist (…Satz 3 aaO;… vgl dazu BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2 S 9 f; BSGE 71, 227, 229 f = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 13 f).

    Die Klägerin hatte also weder während der Erziehung in Chile noch unmittelbar vor der Geburt des Kindes P wegen einer in Chile ausgeübten Beschäftigung oder Tätigkeit (auf Grund einer "Entsendung" im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses oder einer inländischen Erwerbstätigkeit - also kraft "Ausstrahlung") inländische Pflichtbeitragszeiten erlangt (§ 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI; dazu stellvertretend BSGE 71, 227, 231 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 15;… zur Vorschrift des § 1227a Abs. 5 Satz 1 RVO = § 2a Abs. 5 Satz 1 AVG: BSGE 68, 24, 25 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11 S 25;… zur Gewährung von Kindererziehungsleistungen bei Auslandsgeburten nach Art. 2 § 62 ArVNG: BSGE 70, 62, 63 ff = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 6 S 23 ff).

    Der Senat hat bereits mit seinem Urteil vom 17. November 1992 (BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4) klargestellt, dass § 56 Abs. 3 Satz 3 SGB VI in verfassungskonformer Auslegung des Abs. 3 Sätze 2 und 3 aaO tragenden Rechtsgedankens unter bestimmten Voraussetzungen auch erziehende Elternteile begünstigt, die den im Ausland erwerbstätigen und beschäftigten Ehegatten nachfolgen, um mit diesem und dem Kind als Familie zusammen zu leben.

    In diesem strengen Sinne müssen nach dem Gesetz die Erziehenden vor der Geburt oder während der Kindererziehung in derart enger Beziehung zum inländischen Arbeits- und Erwerbsleben stehen, dass die - typisierende und pauschalierende - Grundwertung des Gesetzes Platz greifen kann, während dieser Zeit seien ihnen nicht wegen der Integration in eine ausländische Arbeitswelt, sondern im Wesentlichen wegen der Kindererziehung deutsche Rentenanwartschaften entgangen (vgl BSGE 71, 227, 230 f = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 14 ff).

    b) Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung zu Kindererziehungszeiten bei Auslandserziehung (…vgl stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1;… BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) abschließend zwei weitere Fallgruppen anerkannt, auf welche die Gleichstellung einer Erziehung im Ausland mit einer Inlandserziehung nach § 56 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB VI gleichfalls anzuwenden ist, nämlich im öffentlich-rechtlichem Bereich die "Quasi-Entsendung" und im privatrechtlichen Bereich das "Rumpfarbeitsverhältnis" (vgl BSGE 71, 227, 233 ff = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 17 ff).

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