Rechtsprechung
| BSG, 22.02.1995 - 4 RA 54/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorläufige Einstellung von Rentenzahlungen wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten - Notwendigkeit des persönlichen Kontaktes der Leistungsbezieherin zum Leistungsträger - Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der Leistungsbezieherin - Zweifel am tatsächlichen Zufluss der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87
Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage
Auszug aus BSG, 22.02.1995 - 4 RA 54/93
Richtige Rechtsschutzform gegen die streitigen Verwaltungsentscheidungen ist die isolierte Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Regelung 1 SGG; BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13).Zwar ist dem 7. Senat des BSG (SozR 1200 § 66 Nr. 13 S 13 mwN) darin beizupflichten, daß die auf § 66 SGB I gestützte Versagung einer Leistung mit der isolierten Anfechtungsklage angegriffen werden muß, also grundsätzlich mit einer Leistungsklage nicht verbunden werden kann; denn die Anfechtung der Ablehnung eines Leistungsantrages (= Versagung;… dazu BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 2) wegen fehlender Mitwirkung führt nur zur gerichtlichen Überprüfung der Ablehnungsvoraussetzungen iS von § 66 SGB I, mangels einer Sachentscheidung der Verwaltung über das Leistungsbegehren jedoch noch nicht zu einer Prüfung der materiell-rechtlichen Leistungsvoraussetzungen durch das Gericht.
ist - entgegen ihrer Ansicht - in dem Schreiben vom 8. September 1988 schriftlich, unmißverständlich und konkret (dazu BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13) darauf hingewiesen worden, die Rente werde ihr iS von § 66 SGB I entzogen werden, wenn sie zu dem angebotenen Gesprächstermin persönlich nicht erscheine oder ein ersatzweise (dh als sog Austauschmittel) zu vereinbarender Hausbesuch nicht stattfinden könne.
- BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94
Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe
Auszug aus BSG, 22.02.1995 - 4 RA 54/93
Vielmehr entsteht, sobald die Mitwirkung nachgeholt wird, gemäß § 67 SGB I i.V.m. § 39 Abs. 1 SGB I ein Recht des Bürgers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (dazu BSG - 4 RA 42/94, Urteil vom 14. Dezember 1994, zur Veröffentlichung vorgesehen) über die nachträgliche Erbringung der entzogenen Sozialleistungen (im Ergebnis ebenso: Habersbrunner, Rechtsfolgen fehlender und nachgeholter Mitwirkung von Antragsteller und Leistungsempfänger im Sozialverwaltungsverfahren, 1992, S 151 ff, 158, 181, 185, 197 f, 202 f jew mwN).Liegen also - wie hier - keine sog Vorermessensfehler, die der vollen gerichtlichen Kontrolle nach § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG unterliegen, vor, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung darauf, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nachgekommen ist (falls nein: Ermessensnichtgebrauch), ob er mit dem Ergebnis seiner Ermessensbetätigung, dh mit seiner Ermessensentscheidung, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten, dh eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt (ggf: Ermessensüberschreitung) und ob er von dem Ermessen (und hier liegt der Entscheidungsfreiraum der Verwaltung) in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Abwägungsdefizit, Ermessensmißbrauch; zum Vorstehenden BSG - 4 RA 42/94, Urteil vom 14. Dezember 1994, zur Veröffentlichung vorgesehen;… BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 16, jeweils mwN).
- BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94
Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung
Auszug aus BSG, 22.02.1995 - 4 RA 54/93
Die Revision ist (vgl auch das gleichgelagerte, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom heutigen Tage, 4 RA 44/94) unbegründet.
- BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 133.81
Mitwirkung - Leistungsberechtigter - Versagungsgrund - Sozialleistung - …
Auszug aus BSG, 22.02.1995 - 4 RA 54/93
Ebensowenig ist eine Entscheidung über die nachträgliche Gewährung entzogener Leistungen nach § 67 SGB I ergangen (vgl dazu BVerwGE 71, 8, 12) [BVerwG 17.01.1985 - 5 C 133/81]. - BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91
Erziehungsgeld - Behördliche Ermittlungspflicht
Auszug aus BSG, 22.02.1995 - 4 RA 54/93
Zwar ist dem 7. Senat des BSG (…SozR 1200 § 66 Nr. 13 S 13 mwN) darin beizupflichten, daß die auf § 66 SGB I gestützte Versagung einer Leistung mit der isolierten Anfechtungsklage angegriffen werden muß, also grundsätzlich mit einer Leistungsklage nicht verbunden werden kann; denn die Anfechtung der Ablehnung eines Leistungsantrages (= Versagung; dazu BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 2) wegen fehlender Mitwirkung führt nur zur gerichtlichen Überprüfung der Ablehnungsvoraussetzungen iS von § 66 SGB I, mangels einer Sachentscheidung der Verwaltung über das Leistungsbegehren jedoch noch nicht zu einer Prüfung der materiell-rechtlichen Leistungsvoraussetzungen durch das Gericht. - BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91
Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung, …
Auszug aus BSG, 22.02.1995 - 4 RA 54/93
Der Schutz vor Überraschungsentscheidungen und für die Mitwirkungsrechte des Bürgers im Verwaltungsverfahren, den die §§ 24, 41, 42 SGB X gewähren (stellv dazu BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 mwN), wird von § 66 Abs. 3 SGB I zumindest in gleicher Intensität garantiert. - BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92
Belastender Bescheid - Ermessensfehler
Auszug aus BSG, 22.02.1995 - 4 RA 54/93
Liegen also - wie hier - keine sog Vorermessensfehler, die der vollen gerichtlichen Kontrolle nach § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG unterliegen, vor, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung darauf, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nachgekommen ist (falls nein: Ermessensnichtgebrauch), ob er mit dem Ergebnis seiner Ermessensbetätigung, dh mit seiner Ermessensentscheidung, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten, dh eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt (ggf: Ermessensüberschreitung) und ob er von dem Ermessen (und hier liegt der Entscheidungsfreiraum der Verwaltung) in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Abwägungsdefizit, Ermessensmißbrauch; zum Vorstehenden BSG - 4 RA 42/94, Urteil vom 14. Dezember 1994, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 16, jeweils mwN).
- BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R
Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von …
- BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R
Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht …
Diese können und dürfen auch nicht als erneute Versagung iS von § 66 Abs. 1 Satz 1 Regelung 1 SGB I oder als (Teil-)Entziehung (…Regelung 2 aaO) der gerade in diesen Bescheiden anerkannten Einzelansprüche verstanden werden (zu Entscheidungen nach § 66 SGB I Urteile des Senats vom 22. Februar 1995, 4 RA 54/93 und 4 RA 44/94 = BSGE 76, 16 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3; im wesentlichen wohl ebenso Urteil des 5. Senats des BSG vom 5. April 2000, B 5 RJ 38/99, BSGE 86, 107 zu einer Versagung). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98
Rentenversicherung
Rn. 5 Mit Widerspruchsbescheid vom 04.11.1997 wies die Beklagte den Widerspruch vom 23.10.1997 als unbegründet zurück und berief sich dabei u.a. auf zwei Urteile des Bundessozialgerichts vom 22.02.1995 (4 RA 54/93 und 4 RA 44/94, SozR 3-1200 § 66 Nr. 3).Rn. 22 Allerdings hat der 4. Senat des BSG in den Urteilen vom 22.02.1995 (a.a.O.) die Auffassung vertreten, aus §§ 2 Abs. 2, 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I folge für den Leistungsträger die Obhutspflicht dafür zu sorgen, daß der Berechtigte die ihm im Gesetz zugedachten Sozialleistungen tatsächlich er halte.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - L 4 RJ 209/98 Die Beklagte wies den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 21.10.1997 zurück und berief sich auf zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.02.1995 (4 RA 54/93 und 4 RA 44/94, SozR 3-1200 § 66 Nr. 3): Aus dessen Ausführungen lasse sich entnehmen, daß der Sozialversicherungsträger seine Leistungen dann einstellen dürfe, ja sogar müsse, wenn nicht gewährleistet sei, daß die Zahlungen tatsächlich dem Berechtigten zuflössen und von diesem in freier Selbstbestimmung genutzt werden könnten.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - L 3 J 10/92
Rentenversicherung
Rn. 44 Zur Zulassung der Revision besteht kein Anlaß, weil der Senat seiner Entscheidung die Rechtsprechung des BSG zugrundegelegt hat, wie sie in den beiden Entscheidungen des BSG vom 22. Februar1995 - 4 RA 54/93 und 4 RA 44/94 - dargelegt ist.
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