Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21001
OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21 (https://dejure.org/2021,21001)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2021 - 4 S 10.21 (https://dejure.org/2021,21001)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 4 S 10.21 (https://dejure.org/2021,21001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG
    Prüfungsumfang im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens wegen unzureichender Eignung; Notwendigkeit eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen Auswahlentscheidung und angestrebter Beförderung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 Abs 4 GG, § 13 Abs 2 S 1 LbG BE, § 123 VwGO, Art 33 Abs 2 GG
    Beförderung; Bestenauslese; Auswahl; Erprobungszeit; Nachweis der Eignung; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; einstweilige Anordnung; enger zeitlicher Zusammenhang; Zeitablauf; neues Auswahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 1022
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 C 12.20

    Ausschluss von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen bei rechtmäßigem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21
    Rn. 8 Die Fortsetzung eines vom Dienstherrn abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens kann ein Bewerber allein im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens, erreichen; ein entsprechendes Hauptsacheverfahren ist ausgeschlossen (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12.20 - juris Rn. 28).

    Dem trägt Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung, indem er primär dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dient; selbst die Stellung desjenigen Bewerbers, der im Auswahlverfahren obsiegt, ist relativ schwach (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12.20 - juris Rn. 23; Stuttmann, NVwZ 2021, 641 ).

    Dem Beamten verbliebe in der Hauptsache nur noch, im Klageverfahren den Nachweis der Eignung im Beförderungsamt für eine spätere Bewerbung zu erzielen, während selbst ein Schadensersatzanspruch fernliegen dürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12.20 - juris Rn. 26, 28).

    Jedenfalls schwächt sich die Stellung des ausgewählten, noch nicht beförderten Bewerbers durch Zeitablauf (vgl. erneut BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12.20 - juris Rn. 23; Stuttmann, NVwZ 2021, 641 ).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21
    Das Verwaltungsgericht verneine mit dem Argument, es fehle am erforderlichen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Auswahlentscheidung und der Beförderung (im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - juris Rn. 31), weswegen ohnehin eine neue Auswahlentscheidung zu treffen sei, zu Unrecht einen schweren und nicht hinnehmbaren Rechtsverlust für den Antragsteller durch den Abbruch.

    Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 GG, denn der daraus hergeleitete Bewerbungsverfahrensanspruch schützt zumindest den Ausgewählten so lange, bis das Auswahlverfahren abgeschlossen ist (durch eine Beförderung), sich erledigt hat (durch eine Organisationsentscheidung) oder wirksam abgebrochen worden ist (BVerwG…, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 16 f.; von der Weiden, jurisPR-BVerwG 11/2021 Anm. 2, C.I.; siehe zu den nicht ausgewählten Bewerbern BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - juris Rn. 31).

    Rn. 14 Das Verwaltungsgericht weist allerdings zu Recht darauf hin, dass nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur in Auswahlverfahren, in denen ein Beförderungsdienstposten vorerst ohne Beförderungsabsicht vergeben wird (siehe dazu BVerwG…, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 - juris Rn. 20;… Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 12 f.), sondern auch in denjenigen Fällen einer Bestenauslese, die nach einer erfolgreichen Erprobung der Ausgewählten unmittelbar in deren Beförderung münden sollen, ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auswahlentscheidung über die Vergabe des Dienstpostens und der Beförderung erforderlich ist, um die Aktualität der dienstlichen Beurteilungen zu wahren und in der Zwischenzeit möglicherweise hinzukommende weitere Bewerber nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt auszuschließen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21
    Rn. 14 Das Verwaltungsgericht weist allerdings zu Recht darauf hin, dass nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur in Auswahlverfahren, in denen ein Beförderungsdienstposten vorerst ohne Beförderungsabsicht vergeben wird (siehe dazu BVerwG…, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 - juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 12 f.), sondern auch in denjenigen Fällen einer Bestenauslese, die nach einer erfolgreichen Erprobung der Ausgewählten unmittelbar in deren Beförderung münden sollen, ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auswahlentscheidung über die Vergabe des Dienstpostens und der Beförderung erforderlich ist, um die Aktualität der dienstlichen Beurteilungen zu wahren und in der Zwischenzeit möglicherweise hinzukommende weitere Bewerber nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt auszuschließen (BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - juris Rn. 31).

    Während das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Auswahlentscheidung über die Vergabe des Dienstpostens und der Beförderung bereits verneinte und eine aktuelle Auswahlentscheidung auch für den Fall einer erfolgreichen Erprobung forderte, wenn die Beförderung ein Jahr später erfolgen solle (…siehe juris Rn. 13), lässt dessen Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - annehmen, dass ein hinreichend enger zeitlicher Zusammenhang zwei Jahre lang anzunehmen sei und erst danach fortfalle (…juris Rn. 49 f., dort allerdings anknüpfend an das Ende des Beurteilungszeitraums der für die Auswahlentscheidung maßgeblichen dienstlichen Beurteilungen).

  • BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18

    Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21
    Er kann das Auswahlverfahren zweitens abbrechen, wenn er den unverändert bleibenden Dienstposten weiterhin vergeben will, aber den Ausgang des ersten Auswahlverfahrens als unbefriedigend empfindet oder das bisherige Verfahren nach seiner Einschätzung an nicht behebbaren Mängeln mit der Folge leidet, dass eine den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG gerecht werdende Auswahlentscheidung allein in einem weiteren Auswahlverfahren denkbar erscheint (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 15, 18).

    Zudem muss der vom Dienstherrn für den Abbruch vorgebrachte Grund den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21
    Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 GG, denn der daraus hergeleitete Bewerbungsverfahrensanspruch schützt zumindest den Ausgewählten so lange, bis das Auswahlverfahren abgeschlossen ist (durch eine Beförderung), sich erledigt hat (durch eine Organisationsentscheidung) oder wirksam abgebrochen worden ist (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 16 f.; von der Weiden, jurisPR-BVerwG 11/2021 Anm. 2, C.I.; siehe zu den nicht ausgewählten Bewerbern BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - juris Rn. 31).

    Sowohl der Dienstherr als auch die Bewerber brauchen Klarheit darüber, in welchem Auswahlverfahren die Stelle vergeben wird (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21
    Während das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Auswahlentscheidung über die Vergabe des Dienstpostens und der Beförderung bereits verneinte und eine aktuelle Auswahlentscheidung auch für den Fall einer erfolgreichen Erprobung forderte, wenn die Beförderung ein Jahr später erfolgen solle (…siehe juris Rn. 13), lässt dessen Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - annehmen, dass ein hinreichend enger zeitlicher Zusammenhang zwei Jahre lang anzunehmen sei und erst danach fortfalle (…juris Rn. 49 f., dort allerdings anknüpfend an das Ende des Beurteilungszeitraums der für die Auswahlentscheidung maßgeblichen dienstlichen Beurteilungen).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21
    Über deren nach Art. 33 Abs. 2 GG berechtigtes Interesse an einem angemessenen beruflichen Fortkommen (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 31) könnte der Dienstherr nicht zugunsten des Antragstellers verfügen.
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21
    Davon bleibt unberührt, dass das Oberverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nur die dargelegten Gründe prüft (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 18;… Beschluss des Senats vom 20. Juni 2017 - OVG 4 S 17.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21
    Rn. 14 Das Verwaltungsgericht weist allerdings zu Recht darauf hin, dass nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur in Auswahlverfahren, in denen ein Beförderungsdienstposten vorerst ohne Beförderungsabsicht vergeben wird (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 - juris Rn. 20;… Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 12 f.), sondern auch in denjenigen Fällen einer Bestenauslese, die nach einer erfolgreichen Erprobung der Ausgewählten unmittelbar in deren Beförderung münden sollen, ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auswahlentscheidung über die Vergabe des Dienstpostens und der Beförderung erforderlich ist, um die Aktualität der dienstlichen Beurteilungen zu wahren und in der Zwischenzeit möglicherweise hinzukommende weitere Bewerber nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt auszuschließen (BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21
    Dieser Anspruch bezieht sich auf das konkrete Auswahlverfahren und gibt grundsätzlich keine Rechte für ein späteres Auswahlverfahren (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 - juris Rn. 24 ff.).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindung der Gerichte an (andere als die …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 4 S 17.17

    Wahl Sabine Schudomas zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2025 - 4 S 23.25

    Anspruch auf Fortführung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens an einer …

    Rn. 14 aa) Der Bewerbungsverfahrensanspruch besteht nicht losgelöst von einem Besetzungsverfahren (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 - juris Rn. 10), sondern stets nur mit Bezug auf ein konkretes Auswahlverfahren (…BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 16 …und vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - juris Rn. 19, 21; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. April 2024 - OVG 4 S 7/24 - juris Rn. 5) und gibt grundsätzlich keine Rechte für ein späteres Auswahlverfahren (BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 - juris Rn. 24 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2021 - OVG 4 S 10/21 - juris Rn. 7 ).

    Dieser Anspruch schützt einen Ausgewählten so lange, bis das Auswahlverfahren abgeschlossen ist (durch eine Ernennung), sich erledigt hat (durch eine Organisationsentscheidung) oder wirksam abgebrochen worden ist (BVerwG…, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - juris Rn. 16 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2021 - OVG 4 S 10/21 - juris Rn. 7 ; von der Weiden, jurisPR-BVerwG 11/2021 Anm. 2, C. I.).

    In formeller Hinsicht folgt hieraus die Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Gründe für den Abbruch des Besetzungsverfahrens schriftlich niederzulegen, sofern sie sich nicht aus dem Verwaltungsvorgang selbst ergeben (…st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 23 …und vom 24. September 2015 - 2 BvR 1686/15 - juris Rn. 14;… BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 29 …und vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - Rn. 20 …sowie Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 30. Juni 2021 - OVG 4 S 10/21 - juris Rn. 18 …und vom 15. Dezember 2021 - OVG 4 S 48/21 - juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - 4 S 48.21

    Abbruch des Auswahlverfahrens; sachlicher Grund; ablehnende Haltung des …

    Der maßgebliche Grund für den Abbruch muss jedenfalls dann, wenn er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden (BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 BvR 1686/15 - juris Rn. 14; BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, juris Rn. 29; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2021 - OVG 4 S 10/21 - juris Rn. 18 ).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG, wobei der Senat der erstinstanzlichen Wertfestsetzung folgt, die der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senates entspricht (BVerwG…, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2021 - OVG 4 S 10/21 - juris Rn. 19 ; Beschluss vom 9. Februar 2021 - OVG 4 S 43/20 - EA S. 6…, Beschluss vom 17. Juni 2020 - OVG 4 S 24/20 - juris Rn. 31;… Beschluss vom 26. März 2018 - OVG 4 S 44.17 - juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2025 - 1 M 85/24

    Abbruch und Fortführung eines kommunalen Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Rn. 9 aa) Der Senat stellt seine bisherigen Bedenken gegen das Bestehen eines subjektiven Rechtes "auf zeitnahe Fortführung eines begonnenen Auswahlverfahrens" (grundlegend: OVG LSA…, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris Rn. 3 ;… siehe auch: Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 3 , Beschluss vom 3. März 2020 - 1 M 21/20 -, juris Rn. 3 ) aus Gründen der Rechtssicherheit, -einheit und -klarheit zurück, nachdem alle übrigen Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sich ausdrücklich (siehe: VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 4 S 3299/19 -, juris Rn. 3; BayVGH…, Beschluss vom 11. November 2024 - 3 CE 24.1481 -, juris Rn. 3, 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 4 S 10/21 -, juris Rn. 8; OVG Bremen…, Beschluss vom 26. Januar 2024 - 2 B 198/23 -, juris Rn. 10 f.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 18. November 2022 - 5 Bs 149/22 -, juris Rn. 14; HessVGH…, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 B 286/15 -, juris Rn. 8; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 5 ME 68/19 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 6 B 231/22, juris Rn. 2, 5; OVG Saarland…, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 1 A 613/16 -, juris Rn. 13 ff.; OVG Sachsen…, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - 2 B 210/23 -, juris Rn. 8) oder jedenfalls konkludent (siehe: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2017 - 2 ME 305/17, juris; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 18. Januar 2023 - 10 B 10988/22 -, juris Rn. 4; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 -, juris Rn. 21 f.; OVG Thüringen…, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 KO 31/16 -, juris Rn. 61, 65 [a. E.], 67) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes angeschlossen haben, wonach effektiver Rechtsschutz gegen den unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden kann und sich der Anordnungsgrund für einen Antrag nach § 123 VwGO aus dem Inhalt des Rechtsschutzbegehrens ergibt, das auf eine sofortige Verpflichtung des Dienstherrn gerichtet ist und bereits aus strukturellen Gründen nur im Wege des Eilrechtsschutzes verwirklicht werden kann (so: BVerwG…, Urteil vom 3. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 22;… nachfolgend: Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2023 - 4 S 7.23

    Stellung und Aufgaben eines Schulleiters; Feststellung der Bewährung eines …

    Die Antragstellerin wendet sich ebenfalls nicht gegen die weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts unter Hinweis auf den Beschluss des Senats (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2021 - OVG 4 S 10/21 - juris Rn. 7), den Regeln über den Abbruch eines Auswahlverfahrens unterliege auch der Fall, dass eine Kandidatin aus dem Kreis der Bewerber um ein ausgeschriebenes Beförderungsamt als bestgeeignet ausgewählt und auf den Beförderungsdienstposten umgesetzt worden sei, aber dann die Eignung für dieses Amt nicht nachgewiesen habe.
  • VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087

    Abbruch eines Auswahlverfahrens für eine Stellenbesetzung - Sachlicher Grund

    Da das auf Fortsetzung des Auswahlverfahrens gerichtete Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an die Stelle des Hauptsacheverfahrens trete, entsprächen sich die Prüfungsmaßstäbe beider gerichtlicher Verfahren (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2021 - 4 S 10.21 - juris Rn. 7 f.) und die angegriffene dienstliche Beurteilung müsse im Hinblick auf die fehlende Zuerkennung der Verwendungseignung im vorliegenden Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.
  • VG Berlin, 02.12.2021 - 26 L 178.21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes in Verbindung mit der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2021 - OVG 4 S 29/31 - und vom 30. Juni 2021 - OVG 4 S 10/21 -, juris).
  • VG Potsdam, 19.02.2026 - 2 L 1175/25

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens, Befähigung eines politischen Beamten, …

    BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 20; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, juris Rn. 28 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2023 - OVG 10 S 14.23 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 30. Juni 2021 - 4 S 10.21-, juris Rn. 18.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht