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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1981
VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09 (https://dejure.org/2010,1981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2010 - 4 S 1059/09 (https://dejure.org/2010,1981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 (https://dejure.org/2010,1981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antragsgemäße Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aus Altersgründen - nach Beginn des Ruhestands wegen einer rückwirkend anerkannten Schwerbehinderung keine Änderung möglich

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Antragsgemäße Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aus Altersgründen - Keine rückwirkenden Änderungen auf Grund seiner Schwerbehinderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Abänderung des Rechtsgrundes einer Zurruhesetzung eines Beamten aufgrund einer rückwirkend anerkannten Schwerbehinderung mit Hilfe eines Antrags auf Abänderung oder eines Widerspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachträgliche Abänderung des Rechtsgrundes einer Zurruhesetzung eines Beamten aufgrund einer rückwirkend anerkannten Schwerbehinderung mit Hilfe eines Antrags auf Abänderung oder eines Widerspruchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 22.06

    Änderung der Versetzung in den Ruhestand; Antrag, Auslegung; Bindung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Jede Versetzung in den Ruhestand kann nur "wegen" eines bestimmten, gesetzlich festgelegten Grundes erfolgen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.10.2007 - 2 C 22.06 -, NVwZ-RR 2008, 193 und Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, NVwZ 1997, 581).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe (im Urteil vom 25.10.2007, a.a.O.) erhebliche Auslegungsargumentation bemüht, um das Wiederaufgreifen des Verfahrens (nach § 51 VwVfG) unter den Begriff "zurückgenommen" zu subsumieren.

    Rn. 8 Hierzu hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die allgemein geltenden Grundsätze zur Einheit des Ausgangs- und des Widerspruchsverfahrens (vgl. § 79 Abs. 1 VwGO) und zur Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids durch die rechtlichen Besonderheiten des Beamtenrechts modifiziert würden; denn im Hinblick auf die statusverändernde Wirkung einer Zurruhesetzung stehe weder dem Dienstherrn noch dem Beamten die Möglichkeit zu, eine antragsgemäße, damit rechtmäßig erfolgte und wirksam gewordene Zurruhesetzung nachträglich zu ändern; dies entspreche dem Grundsatz möglichster Rechtsbeständigkeit solcher Akte; zwar habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25.10.2007 (a.a.O.) sich nicht ausdrücklich mit der Frage der möglichen Abänderung eines Zurruhesetzungsbescheids vor Eintritt der Bestandskraft, also im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens, auseinandergesetzt; aus dieser Entscheidung sei aber zu entnehmen, dass nach einer antragsgemäßen, damit rechtmäßig erfolgten und wirksam gewordenen Versetzung in den Ruhestand eine nachträgliche Änderung der Rechtsgrundlage nicht mehr erfolgen könne; diese Verfügung sei nach Eintritt ihrer Wirksamkeit sowohl der Disposition des Dienstherrn als auch der des Beamten entzogen; dies ergebe sich aus § 58 Abs. 2 Satz 2 LBG, wonach die Verfügung nur bis zum Beginn des Ruhestandes zurückgenommen werden könne; dies gelte auch bezüglich des Antrags des Beamten; aufgrund der materiell-rechtlichen Bedeutung, die dieser für die mit der Zurruhesetzung verbundene Statusveränderung habe, binde der Antrag mit dem darin angegebenen Rechtsgrund auch den Beamten; jedenfalls dann, wenn wie hier die Zurruhesetzungsverfügung auf den wirksamen Antrag des Beamten rechtmäßig ergangen sei, könne diese durch eine nachträgliche Rücknahme des Antrags nicht mehr in Frage gestellt werden, auch nicht nach Einlegung des Widerspruchs; denn dies liefe der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 58 Abs. 2 Satz 2 LBG angestrebten baldigen Rechtssicherheit des beamtenrechtlichen Status zuwider; diese Grundsätze seien auf den vorliegenden Fall anzuwenden, auch wenn der Kläger nicht ausdrücklich die "Rücknahme" seines Antrags vom 23.10.2006 erklärt habe; denn sein Schreiben vom 07.12.2007, mit dem er die Abänderung des Rechtsgrunds seiner Zurruhesetzung beantragt habe, enthalte nichts anderes als die Rücknahme des ursprünglichen Antrags bezüglich des Rechtsgrundes.

  • BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Jede Versetzung in den Ruhestand kann nur "wegen" eines bestimmten, gesetzlich festgelegten Grundes erfolgen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.10.2007 - 2 C 22.06 -, NVwZ-RR 2008, 193 und Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, NVwZ 1997, 581).

    Es entspricht dem Grundsatz möglichster Rechtsbeständigkeit von Akten, die - wie die Versetzung in den Ruhestand - den beamtenrechtlichen Status bestimmen, dass ein dafür maßgebender Antrag nur bis zum Ergehen, also bis zur Bekanntgabe des den Status bestimmenden Verwaltungsakts vom Betroffenen zurückgenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996, a.a.O.).

    Wenn also die Zurruhesetzungsverfügung - wie hier - auf wirksamen Antrag des Beamten rechtmäßig ergangen ist - was eine Verletzung von Rechten des Beamten ausschließt (vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996, a.a.O.) -, so kann dies durch eine nachträgliche Rücknahme des Antrags nicht mehr in Frage gestellt werden, auch nicht bei Einlegung eines Widerspruchs (vgl. Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: August 2009, § 42 RdNr. 18b).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).

    Zur Darlegung der Divergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 6 B 77.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand der Anfechtungsklage bei Änderung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Rn. 15 In den zu belastenden Verwaltungsakten ergangenen Entscheidungen vom 11.06.1975 - I C 8.71 - (BVerwGE 48, 299 bis 305: betreffend eine Ausweisungsverfügung), vom 24.09.1975 - VIII C 78.74 - (BVerwGE 49, 197 bis 201: betreffend die Einziehung eines Vertriebenenausweises) und vom 30.04.1996 - 6 B 77.95 - (NVwZ-RR 1997, 132 bis 133: betreffend einen Beitragsbescheid) hat das Bundesverwaltungsgericht jeweils entschieden, dass "grundsätzlich" auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der letzten Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid) abzustellen sei.
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Rn. 15 In den zu belastenden Verwaltungsakten ergangenen Entscheidungen vom 11.06.1975 - I C 8.71 - (BVerwGE 48, 299 bis 305: betreffend eine Ausweisungsverfügung), vom 24.09.1975 - VIII C 78.74 - (BVerwGE 49, 197 bis 201: betreffend die Einziehung eines Vertriebenenausweises) und vom 30.04.1996 - 6 B 77.95 - (NVwZ-RR 1997, 132 bis 133: betreffend einen Beitragsbescheid) hat das Bundesverwaltungsgericht jeweils entschieden, dass "grundsätzlich" auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der letzten Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid) abzustellen sei.
  • BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 78.74

    Vertriebenenausweis - Einziehungsverfahren - Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Rn. 15 In den zu belastenden Verwaltungsakten ergangenen Entscheidungen vom 11.06.1975 - I C 8.71 - (BVerwGE 48, 299 bis 305: betreffend eine Ausweisungsverfügung), vom 24.09.1975 - VIII C 78.74 - (BVerwGE 49, 197 bis 201: betreffend die Einziehung eines Vertriebenenausweises) und vom 30.04.1996 - 6 B 77.95 - (NVwZ-RR 1997, 132 bis 133: betreffend einen Beitragsbescheid) hat das Bundesverwaltungsgericht jeweils entschieden, dass "grundsätzlich" auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der letzten Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid) abzustellen sei.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Rn. 14 Der Kläger macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts "BVerwGE 48, 305 (349); 49, 198 sowie NVwZ-RR 1997, 133 ab", in denen der Obersatz gebildet sei, "wonach entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit der Ausgangsentscheidung im Widerspruchsverfahren der Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsentscheidung ist." Demgegenüber habe das Verwaltungsgericht entschieden, dass diese allgemein geltenden Grundsätze durch die rechtlichen Besonderheiten des Beamtenrechts modifiziert würden; jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Zurruhesetzung auf den wirksamen Antrag des Beamten rechtmäßig ergangen sei, könne diese durch eine nachträgliche Rücknahme des Antrags nicht mehr in Frage gestellt werden, auch nicht nach Einlegung des Widerspruchs, weil dies der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 58 Abs. 2 Satz 2 LBG angestrebten baldigen Rechtssicherheit des beamtenrechtlichen Status zuwider liefe.
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73

    Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers; …

  • VG Karlsruhe, 10.03.2009 - 8 K 1883/08

    Rechtsgrundlage für Zurruhesetzung; Austausch im Widerspruchsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 1042/12

    Rechtsfolgen einer Zurruhesetzung mit Zustimmung des Beamten

    Die statusverändernde Wirkung einer Zurruhesetzung steht nach Eintritt in den Ruhestand einer nachträglichen Änderung des Zurruhesetzungsgrundes - auch in einem gegen eine von Amts wegen verfügte Zurruhesetzung geführten Rechtsbehelfsverfahren - entgegen, wenn nicht der Beamte zuvor eine anderweitige Zurruhesetzung beantragt hat und sich die angefochtene Versetzung in den Ruhestand deshalb oder aus eigenständigen Gründen als rechtswidrig erweist (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, Juris).

    Der Dienstherr ist jedoch nicht - etwa aus Fürsorgegründen - verpflichtet, bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten der Versetzung in den Ruhestand die dem Beamten günstigere zu wählen (Senatsurteil vom 26.01.2010, a.a.O.;… Heinz, in: Müller/Beck, Beamtenrecht in Baden-Württemberg, § 40 LBG n.F. RdNr. 6); umgekehrt kann allein aus der Möglichkeit eines (finanziell) günstigeren Zurruhesetzungsgrundes nicht der Rückschluss gezogen werden, der Beamte könne - ggf. auch entgegen anderslautender Erklärungen - nur noch diese auch erstreben wollen.

    Weder das Bundes- noch das Landesbeamtenrecht kennen eine von einem gesetzlich geregelten Grund losgelöste, abstrakte Versetzung in den Ruhestand (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 25.10.2007 - 2 C 22.06 -, Buchholz 232 § 47 BBG Nr. 3; Senatsbeschlüsse vom 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, Juris, vom 14.06.2010 - 4 S 1366/09 - und vom 05.07.2010 - 4 S 1033/10 -).

    Der Senat hat aus der Regelung in § 58 Abs. 2 Satz 2 LBG a.F., wonach die Verfügung bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden kann, - für den Fall der Anfechtung einer auf Antrag erfolgten Zurruhesetzung - abgeleitet, dass auch bei Einlegung eines Widerspruchs der hier zu berücksichtigende besondere "Statusschutz" einer Korrektur bzw. Änderung der Zurruhesetzungsverfügung entgegen steht (Beschluss vom 26.01.2010, a.a.O.).

    Dieser allgemeine Grundsatz wird jedoch durch die (weiteren) auf Rechtsbeständigkeit ausgelegten Besonderheiten des Beamtenrechts modifiziert, wonach angesichts der statusverändernden Wirkung einer Zurruhesetzung weder dem Dienstherrn noch dem Beamten die Möglichkeit zusteht, eine rechtmäßig erfolgte und wirksam gewordene Zurruhesetzung nachträglich zu ändern (vgl. Senatsbeschluss vom 26.01.2010, a.a.O., sowie die dortige Vorinstanz: VG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2009 - 8 K 1883/08 -, Juris).

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte, könnte die Erklärung inhaltlich allenfalls als ein Antrag nach § 54 Abs. 1 LBG a.F. - gerichtet auf Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit nach § 53 Abs. 1 LBG a.F. "auf Antrag" (und nicht von Amts wegen) - angesehen werden, nicht aber als ein solcher nach § 52 Nr. 2 LBG a.F. Auch bei dieser Sichtweise wäre die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzungsverfügung vom 29.06.2009 nicht in Frage gestellt, vielmehr die zitierte Rechtsprechung zur Unzulässigkeit des nachträglichen Austauschs des Zurruhesetzungsgrundes bei mehreren vom Beamten selbst beantragten Alternativen (BVerwG…, Urteil vom 25.10.2007, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 26.01.2010, a.a.O.) unmittelbar einschlägig.

    Rn. 41 Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird gemäß § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 GKG auf 5.937,36 EUR festgesetzt (zweifacher Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus, vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2009 - 4 S 931/08 - und vom 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2016 - 2 A 10453/16

    Rechtsnatur und Folgen der Versetzung in den Ruhestand; Notwendigkeit eines …

    Dieser "Statusschutz" gilt auch dann, wenn die Zurruhesetzungsverfügung noch nicht bestandskräftig ist und der Kläger vielmehr gerade deren Aufhebung begehrt, denn die Zurruhesetzung nach § 39 Abs. 1 LBG (Antragsaltersgrenze) und nach § 39 Abs. 2 LBG (Schwerbehinderung) stellen gegenständlich andere Statusentscheidungen dar, deren Korrektur im Sinne einer "Änderung" bzw. Modifikation auch mit einem stattgebenden Widerspruchsbescheid nicht erreicht werden kann (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, juris Rn. 28).

    Wie oben ausgeführt gilt der "Statusschutz" auch dann, wenn die Zurruhesetzungsverfügung noch nicht bestandskräftig ist und der Kläger vielmehr gerade deren Aufhebung begehrt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, juris Rn. 28; vgl. auch BVe rwG, Urteil vom 30. April 2014 - 2 C 65.11 -, NVwZ-RR 2014, 653 [654]).

    Dieser ergibt sich vielmehr, wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat, zum einen aus dem Antrag des Klägers selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22/06 -, NVwZ-RR 2008, 193 [194]) und zum andern auch aus dem dem Kläger mit der Übergabe der Urkunde ausgehändigten Begleitschreiben des Präsidenten des Rechnungshofs vom 14. März 2013 (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris Rn. 5).

    Im Übrigen konnte der Grund der Zurruhesetzung vorliegend schon deshalb keinen Zweifeln unterliegen, da zu dem maßgeblichen Zeitpunkt die Zurruhesetzung allein nach § 39 Abs. 1 LBG rechtlich möglich war (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris Rn. 5).

    Dies gilt auch für die vom Kläger in diesem Zusammenhang allein aufgeworfene Frage, ob der "Statusschutz" auch in denjenigen Fällen gilt, in denen die Zurruhesetzungsverfügung infolge von Widerspruch und Klage (noch) nicht bestandskräftig ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. April 2014 - 2 C 65.11 -, NVwZ-RR 2014, 653 [654]; VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris Rn. 9 u. 14;… Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, juris Rn. 28 sowie oben unter 1.).

  • VG Minden, 25.10.2011 - 10 K 2634/09

    Zulässigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Vollendung des 63. Lebensjahres …

    Rn. 31 Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22/06 -, ZBR 2008, 133; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, DÖV 2010, 487.

    Rn. 51 Vgl. dazu den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O., sowie die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. April 2010 - 13 K 7900/09 -, abrufbar über juris, und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. März 2009 - 8 K 1883/08 -, a.a.O.

    Rn. 60 Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22/06 -, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 K 1000/10 - und Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2009 - 8 K 1883/08 -, jeweils a.a.O., sowie Plog/Wiedow, a.a.O., § 47 BBG a.F. Rdnr. 7.0.

    Rn. 91 Vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in derartigen Fällen etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O., sowie Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 K 1000/10, a.a.O.

    Rn. 93 Vgl. zum Vorstehenden: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22/06 -, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09. April 2008 - 5 LA 177/07 -, Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 K 1000/10, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2010 - 13 K 7900/09 -, Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2009 - 8 K 1883/08 -, sämtlich a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 19.04.2010 - 13 K 7900/09

    Ruhestand Zurruhesetzung Zurruhesetzungsverfügung Zustellung Zurruhesetzungsgrund …

    Rn. 28 Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 2 C 22/06 , ZBR 2008, 133 f., zu 47 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) a.F.; dem folgend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteile vom 16. Januar 2009 - 13 K 6075/07 -, n.v., und vom 10. Juli 2009 - 13 K 8015/08 -, NRWE.

    Rn. 30 Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteile vom 16. Januar 2009 - 13 K 6075/07 -, n.v., und vom 10. Juli 2009 - 13 K 8015/08 -, NRWE; ebenso zu § 47 BBG a.F. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007, a.a.O., und zum baden-württembergischen Beamtenrecht Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010, a.a.O..

    Rn. 32 Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. Juli 2009 - 13 K 8015/08 -, NRWE; ebenso zum baden-württembergischen Beamtenrecht Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010, a.a.O..

    Rn. 36 Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 -, ZBR 1997, 20; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010, a.a.O..

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2017 - 3 K 1645/15

    Schwerbehinderung; Versetzung in den Ruhestand; Grund der Zurruhesetzung; …

    Allgemeine Auffassung, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22/06 -, Rn. 13, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. April 2008 - 5 LA 177/07 -, Rn. 6, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, Rn. 9, juris; OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 6 A 2449/14 -, Rn. 7, juris; BayVGH, Beschluss vom 11. April 2016 - 3 ZB 14.919 -, Rn. 6-8, juris.

    Rn. 50 Vgl. beispielsweise BayVGH, Urteil vom 7. Februar 2000 - 3 B 99.615 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 ZB 04.906 -, Rn. 6, juris; unklar akzentuiert noch im obiter dictum VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, Rn. 9 am Ende, juris; demgegenüber VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, Rn. 28, juris.

  • VG Freiburg, 25.01.2011 - 5 K 1000/10

    Abänderung des Zurruhesetzungsgrundes; Schwerbehinderung

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer jüngeren Entscheidung ausführt, der Kläger könne nicht entgegenhalten, dass er den Antrag auf Zurruhesetzung im Rahmen der beamtenrechtlichen Bestimmungen gestellt und damit die für ihn günstigste Variante gewählt habe (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 - a.a.O. = juris Rdnr. 6), liegt der hier zu beurteilende Fall anders.

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden hat, dass die Vorschrift auch anzuwenden ist, wenn der Beamte gegen die Zurruhesetzung rechtzeitig Widerspruchs eingelegt hatte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 - a.a.O. = juris Rdnr. 9), bezog sich dies auf eine Fallgestaltung, bei der die Zurruhesetzung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens noch rechtmäßig war, der Kläger dann aber später rückwirkend als Schwerbehinderter anerkannt wurde (…vgl. auch VG Karlsruhe Urt. v. 06.10.2009 - 5 K 951/08 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.06.2010 - 4 S 1366/09 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.07.2010 - 4 S 1033/10 - VG Düsseldorf Urt. v. 17.06.2008 - 2 K 3425/07 - juris).

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Gleichzeitig gibt er den Prüfungs- und Entscheidungsrahmen für die Maßnahme vor (so zu § 52 LBG VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 - 8 K 1883/08 - juris, bestätigt durch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, DöV 2010, 487, juris;… Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, Stand 2012, § 42 Rdnr. 18a, b).

    Die Nichtabänderbarkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach Beginn des Ruhestands ist damit das Gegenstück der Ämterstabilität, die aus ähnlichen Gründen den Widerruf und die Rücknahme der Ernennung eines Beamten von den allgemeinen Vorschriften ausnimmt und an spezielle, im Beamtengesetz selbst geregelte Voraussetzungen knüpft (…vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. s. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O.;… VG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2010 - 13 K 7900/09 -, juris;… VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 a.a.O;… Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Urt. v. 19.03.2010 - VG 06/08 -, S. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 6 A 2449/14

    Änderung des Zurruhesetzungsgrundes einer Justizamtfrau wegen Schwerbehinderung …

    Rn. 13 ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 - und Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 - OVG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2012 - 1 Bf 96/11.Z -, sämtlich juris.
  • OVG Hamburg, 18.09.2012 - 1 Bf 96/11

    Kein Wiederaufgreifen einer unanfechtbaren Versetzung eines Beamten in den …

    Der Umstand, dass der hamburgische Gesetzgeber diese Regelung auch nach Ergehen der genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts unverändert gelassen hat, spricht für die vorgenommene Auslegung (…vgl. auch zum Erfordernis einer erneuten Ernennung nach Zurruhesetzung wegen Erreichen der Altersgrenze: OVG Hamburg, Beschl. v. 26.8.2011, 1 Bs 104/11, IÖD 2011, 246, juris Rn. 6 sowie zu entsprechenden Regelungen in anderen Ländern: OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.4.2008, 5 LA 177/07, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.1.2010, 4 S 1059/09, juris).
  • VG Düsseldorf, 20.09.2011 - 2 K 175/11

    Zulässigkeit der rückwirkenden Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand; …

    Rn. 34 Vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2005 - 2 K 2651/03 - und auch VG Bayreuth, Urteil vom 30. August 2002 - B 5 K 02.229 -, BayVBl. 2003, 474.
  • VG Düsseldorf, 05.02.2013 - 2 K 3453/11

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand durch vorzeitige Beendigung der …

  • VGH Bayern, 11.04.2016 - 3 ZB 14.919

    Versetzung in den Ruhestand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - 6 A 523/09

    Zulassungsantrag eines in den vorgezogenen Ruhestand versetzten Ministerialrats …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - 6 A 1178/10

    Zulässigkeit der Klage auf Änderung der Zurruhesetzungsverfügung im Hinblick auf …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 3 A 807/10

    Abgrenzung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Erreichens des 63. …

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 11.1358

    Ruhestandsbeamtin; Versetzung in den Ruhestand; Zwangspensionierung; …

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